Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2672517 times)

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6390 am: 06.09.2024 19:43 »
Beschäftigung eines zusätzlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters im folgenden Jahr [...]
Die extern genötigte Überlastungsanzeige hat halt die trotzige "Mimimimi" - ich delegiere das dann mal an einen WiMi zumindest vielleicht mal ausgelöst. Denn ist überhaupt ein WiMi hinzugekommen? Selbst bei optimistischer Betrachtung das im ersten Quartal diesen Jahres ein neuer WiMi erstmals an die Thematiken rangesetzt wurde, benötigt er auch sein Jahr zu Ein- und Ausarbeitung.

Und gemäß Geschäftsberichten stehen erstmal die "Feierstunden im Bundesverfassungsgericht" ganz vorne bzw. oben. Da gab es ja ein Sommerloch bei den runden und halbrunden Geburtstagen nach der von Evelyn im April. Nun war der Zeidler der Auftakt und noch mindestens sechs weitere Geburtsfeiertage der Lebenden und unzählige weitere in Gedenken werden in KarlsRuhe genossen.

... und für die Vorausschau 2025 singt im Oktober U.M. vielleicht
"Mit sechsundsechzig Verfahren, da fang ich vielleicht erst an
mehr als sechsundsechzig Verfahren, da hab ich mein Spass daran
Mit sechsundsechzig Verfahren, da kommt noch kein Beschluss
Mit sechsundsechzig Verfahren ist noch lange nicht Schluss..."

(in Gedenken an Innenminister Seehofer, Er freute sich in der Pressekonferenz zu seinem "Masterplan", dass an seinem 69. Geburtstag 69 Flü..)

hat den einer von euch den ausgeschriebenen Sommerjob des Botenjungen übernommen? Die Akten bewegen sich ja nicht von allein.
Oder den Job als Verwaltungsmodernisierer? ...wäre anscheinend nötig

Mit der üblichen Verlängerung feierte das Bundesverfassungsgericht die Richterwechsel vom Dezember 2023 bis März 2024.

im übrigen sieht das Karlruher Reisebüro seinen zweiten Schwerpunkt in "Internationale Perspektiven", wo für die  Internationalisierung "seiner Arbeit" schon zweimal einen WiMi 23/24 gesucht wurde.
Statt „senk ju vor träwelling wiff Däutsche Baarn" heißt es verstärkt "Faenk juh for jatsching wiff Teutsche Bundesvelfassungsgelicht"

Südkorea hat die mit Abstand höchste Suizidrate aller OECD-Länder. Da blickt man an der Kante stehend in den Abgrund und da freut man sich wenn die Deutschen kommen einen kräftigen Klapps auf den Rücken geben und dabei erklären, dass man bereits ein Schritt weiter sei mit der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung".

Hauptsache verfassungsgemäß, statt eine Ursachenbekämpfung bei den sozialen Ursachen für diese Notwehrhandlungen der Ausweglosigkeit ausloten?

Das hat was von Mansplaining in Form von Judgeplaining

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich eher als Think- and Speaktank.

Und wenn der Habarth ruft, "soll es mal wieder indisch sein?", wird nicht ein Lieferdienst und ein After-Work-Restaurantbesuch gemeint, sondern hebt mal wieder der Bundesverfassungsflieger ab ins Ausland.

Ich habe Indien ausgewählt, weil dies ein Beispiel ist, das Reisen und Besuche beim Jahresbericht unterschlagen werden (Der indische Chief Justice besuchte am 12. Juni 2023..., war wohl keine Delegation)

SchrödingersKatze

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6391 am: 13.09.2024 10:00 »
Hallo,
welchen Themen werden denn bei dem erwarteten Beschluss durchs BVerfG behandelt? Kann man das irgendwo nachlesen? Wird da auch schon ein potentielles Partner*inneneinkommen behandelt?

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6392 am: 13.09.2024 10:11 »
Hallo,
welchen Themen werden denn bei dem erwarteten Beschluss durchs BVerfG behandelt? Kann man das irgendwo nachlesen? Wird da auch schon ein potentielles Partner*inneneinkommen behandelt?

Das Partner*inneneinkommen wird nicht Teil der Entscheidung sein, da es in den Streitjahren noch nicht Teil der Besoldungsgesetze war.

Allerhöchstens könnte es in einem orbiter Dictum zerpflückt werden.

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6393 am: 13.09.2024 10:40 »
Hallo,
welchen Themen werden denn bei dem erwarteten Beschluss durchs BVerfG behandelt? Kann man das irgendwo nachlesen? Wird da auch schon ein potentielles Partner*inneneinkommen behandelt?

Schau mal hier rein. Da könntest du ein paar Anhaltspunkte finden:

https://www.berliner-besoldung.de/begruenden-heisst-befolgen-zur-pragmatik-der-bundesverfassungsgerichtlichen-entscheidung-zum-zweiten-nachtragshaushaltsgesetz-2021/

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6394 am: 13.09.2024 11:42 »
[HE] 11.09.2024
Sachstand Amtsangemessene Alimentation: Sackgasse statt Schnellstraße!

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2024/09/gdp-hessen-11.09.2024-sachstand-amtsangemessene-alimentation

SchrödingersKatze

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6395 am: 13.09.2024 12:00 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6396 am: 14.09.2024 09:44 »
[HE] 11.09.2024
Sachstand Amtsangemessene Alimentation: Sackgasse statt Schnellstraße!

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2024/09/gdp-hessen-11.09.2024-sachstand-amtsangemessene-alimentation

Wobei immer wieder darauf hingewiesen werden muss, dass das Land Hessen sowohl etwas getan hat (2 x 3%) als auch selbst darauf hinweist, dass das nicht reicht. Es macht sich im Vergleich zum rheinland-pfälzischen Dienstherrn, der nur mauert, immerhin ehrlich und tut auch etwas!

Unknown

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6397 am: 14.09.2024 10:46 »
[HE] 11.09.2024
Sachstand Amtsangemessene Alimentation: Sackgasse statt Schnellstraße!

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2024/09/gdp-hessen-11.09.2024-sachstand-amtsangemessene-alimentation

Wobei immer wieder darauf hingewiesen werden muss, dass das Land Hessen sowohl etwas getan hat (2 x 3%) als auch selbst darauf hinweist, dass das nicht reicht. Es macht sich im Vergleich zum rheinland-pfälzischen Dienstherrn, der nur mauert, immerhin ehrlich und tut auch etwas!
Gibt dem Affen Zucker

Wenn der hessische Besoldungsgesetzgeber richtig was tun würde, dann wäre die Besoldung verfassungskonform. Für mich sind das nur Nebelkerzen, dass man sich rechtfertigen kann, ja aber wir haben ja....
Es ist und bleibt trotzdem ein unhaltbarer Zustand und ein bisschen verfassungswidrig gibt es nicht. Entweder die Besoldung ist verfassungskonform oder verfassungswidrig. Was dazwischen gibt es nicht.

BVerfGBeliever

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« Antwort #6398 am: 14.09.2024 13:23 »
[HE] 11.09.2024
Sachstand Amtsangemessene Alimentation: Sackgasse statt Schnellstraße!

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2024/09/gdp-hessen-11.09.2024-sachstand-amtsangemessene-alimentation

Der Text der GdP bestätigt leider mal wieder mein Vorurteil, dass die meisten Gewerkschaften und Verbände nicht alle Tarifangestellten und Beamten im Blick haben, sondern ausschließlich die unteren Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen.

Wenn ich alleine diesen Satz schon lesen muss: "Die Übertragung der tariflich vereinbarten Sockelbeträge in Höhe von 200 Euro ab Februar und eine Erhöhung insgesamt um mindestens 340 Euro ab August hätte überproportional die unteren Einkommen gestärkt und somit eine Möglichkeit eröffnet, den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabständen näher zu kommen."

Ja, liebe GdP, möglicherweise wäre dadurch die Verletzung der Mindestalimentation etwas verringert worden.

Gleichzeitig wäre jedoch aufgrund der Missachtung des Binnenabstandsgebots die amtsangemessene Alimentation noch weiter in den "roten Bereich" gedrückt worden!

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6399 am: 14.09.2024 17:36 »
https://www.bild.de/politik/inland/haushaltsplanung-2025-der-ampel-droht-das-naechste-finanz-debakel-66dac722850ab075339c9485

Das Soli-Urteil soll noch dieses Jahr kommen und kann erneut einen Krater in den Haushalt reißen.



Baden-Württemberg:

Zitat
Das Ministerium für Finanzen strebt die Befassung des Finanzausschusses nach den förmlichen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Sommerpause am 19. September 2024 an.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

Hier geht es dann auch nächste Woche um den Sockel und das Doppelverdienermodell.
Der Sockel wurde hier nach Protesten (Unterschriftenaktion GEW BW) entgegen der ersten Meldung wieder eingeführt.

Das Binnenabstandsgebot kann ja laut BVerfG alle 5 Jahre um weniger als 10% eingedampft werden. Der Sockel sollte drunter sein. Ob sich diese Direktive noch langfristig hält, ist die Frage.

Zitat
nämlich wenn der Abstand von zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen innerhalb von 5 Jahren um mindestens 10 % abschmilzt (BVerfGE 155, 1 <Rn. 44>).

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6400 am: 15.09.2024 15:00 »

Zitat
nämlich wenn der Abstand von zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen innerhalb von 5 Jahren um mindestens 10 % abschmilzt (BVerfGE 155, 1 <Rn. 44>).
[/quote]

Da gehört ja noch mehr dazu, als dieser Halbsatz.

LehrerinRLP

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« Antwort #6401 am: 16.09.2024 12:54 »
Gibt dem Affen Zucker

Wenn der hessische Besoldungsgesetzgeber richtig was tun würde, dann wäre die Besoldung verfassungskonform. Für mich sind das nur Nebelkerzen, dass man sich rechtfertigen kann, ja aber wir haben ja....
Es ist und bleibt trotzdem ein unhaltbarer Zustand und ein bisschen verfassungswidrig gibt es nicht. Entweder die Besoldung ist verfassungskonform oder verfassungswidrig. Was dazwischen gibt es nicht.
[/quote]

Aus Rheinland-Pfalz schaut man trotzdem neidisch auf dieses Vorgehen!

correction80

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6402 am: 19.09.2024 08:06 »
Kleine Anfrage + Antwort aus dem rheinlandpfälzischen Landtag.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10397-18.pdf

Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Malkav

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« Antwort #6403 am: 19.09.2024 08:18 »
Kleine Anfrage + Antwort aus dem rheinlandpfälzischen Landtag.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10397-18.pdf

Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Da sind die 260 2022er-Klagen in Schleswig-Holstein ja schon ganz ordentlich im Vergleich. Selbst diese Zahl hatte mich persönlich absolut ratlos zurückgelassen, wenn ich das Gejammere auf den (mir zugänglichen und bekannten) Behördenfluren so anhöre. Für 2023 gibt es hier noch keine Klagen, da die Bezügestelle noch nicht über die Widersprüche/Anträge für 2023 entschieden hat.

Das positive Phänomen der Klagewelle scheint sich aktuell wirklich auf HH und Thüringen zu beschränken. Mich nervt das Gejammere der Kolleginnen und Kollegen jetzt schon, wenn die Klägerinnen und Kläger heftige Nachzahlungen bekommen sollten und alle anderen erwarteterweise leer ausgehen.  ::)

correction80

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« Antwort #6404 am: 19.09.2024 08:23 »
In dem Aussetzungsbeschluss des OVG Koblenz 5 K 1153/22.KO wurde auf Seite 7 unter 4. folgendes festgestellt:

"...verzichtete die Beklagte für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 auf die Erhebung von Widersprüchen
sowie auf eine zeitnahe Geltendmachung von Besoldungsansprüchen durch ihre
Beamtinnen und Beamten. Bereits anhängige Verfahren ließ sie ruhen. Damit
schloss sich die Beklagte dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz
an..."


Kann jemand von euch zu dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz etwas sagen?
Wie wurden die Beamten seitens des Landes über den Verzicht auf Widersprüche informiert?
Hat dies bis jetzt rechtliche Bindung? Also würde ich eine Nachzahlung für die Jahre 2012 - 2016 erhalten falls die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, auch wenn ich für diese Jahre keine Widersprüche eingelegt habe und keine Klage erhoben wurde?

Danke schon mal im Voraus