Die GdP Thüringen fügt gleichfalls noch etwas hinzu - betont zugleich aber auch, dass ihr bislang kein Schreiben des TFM vorliege, sodass unklar bleibt, worauf die dargestellten Informationen basieren:
https://www.gdp.de/gdp/gdpth.nsf/id/DE_Musterwiderspruch-2020-der-GdP-Thueringen-zur-amtsangemessenen-Alimentation-Sichert-Eure-AnsprueWie schon in der Vergangenheit dargelegt, gehe ich nicht davon aus, dass das in der Darstellung hervorgehobene Vorgehen verfassungskonform so vorgenommen werden könnte, da der Familienzuschlag in der Familienstufe 3 brutto mehr als verdoppelt werden müsste, ohne dass in der aktuellen Entscheidung für eine solche starke Erhöhung ein sachlicher Grund gegeben wäre. Vielmehr verweist das BVerfG u.a. insbesondere auf die deutlich gestiegenen Wohnkosten, von denen alle Beamte und nicht nur jene mit Kindern betroffen sind (Rn. 55 ff.), und auch weiterhin darauf, dass eine Erhöhung der Familienzuschläge "von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen" sei (Rn. 47). Dass in den vergangenen Jahren ausschließlich die Kosten für Kinder deutlich und ansonsen für keine weiteren Lebensverhältnisse gestiegenen sein sollten, dürfte schwerlich realitätsgerecht zu begründen sein - nicht zuletzt mit Blick auf den Wohnungsmarkt (auch deshalb wurde im Wohngeldgesetz zum 01.01.2020 eine weitere Wohngeldstufe eingeführt, womit der Gesetzgeber zeigt, dass eine realitätsgerechte Anpassung vonnöten gewesen ist). Und falls das doch zu begründen wäre, müssten nicht die Familienzuschläge für Beamte, sondern das Kindergeld für alle Familien entsprechend erhöht werden, da von einer solchen Entwicklung nicht ausschließlich Beamtenkinder betroffen sein könnten.
Insgesamt verdeutlicht das BVerfG in gefestigter Rechtsprechung, dass eine Besoldungsdifferenzierung als sachlichen Grund nicht ausschließlich die Reduzierung von Personalkosten zur Begründung haben kann (Rn. 94) - genau dieses Ziel würde allerdings aus den gerade genannten und den weiteren hier in der Vergangenheit hervorgehobenen Gründen durchscheinen. Man sollte also annehmen, dass sich eine Politik, die sich nächstes Jahr der Wiederwahl stellen möchte, kaum eine so große Flanke geben möchte, in die die Oppositionsparteien dann sicherlich gerne hineinstoßen würden.