Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2638687 times)

Unterbezahlt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Und hier die aktuelle Empfehlung des Thüringer Richterbunds (s. a. das dort verlinkte Dokument). Dessen Interpretation des § 12 ThürBesG erscheint zugleich auch etwas realistischer; denn hier wird davon ausgegangen, dass Eile geboten ist:

https://www.thueringer-richterbund.de/neuigkeiten/pressemeldungen-des-trb/stellungnahme/news/r-besoldung-in-thueringen-verfassungswidrig

Die Thüringer GEW interpretiert den § 12 offensichtlich so, als würde die Verjährungsfrist nicht am 31.12. enden. So könnte man für sich genommen den ersten Satz verstehen: "Der Anspruch auf Bezüge nach diesem Gesetz verjährt nach einem Jahr." Jedoch sollte im Zusammenhang mit dem zweiten Satz auch in Thüringen die Widerspruchsfrist für das Jahr 2020 mit Ende diesen Jahres (und nicht, wie die GEW annimmt, mit Ende des nächsten Jahres) enden: "Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist."

Vielleicht sollten Lehrer und ihre Verbandsvertretung ein juristisches Problem besser den Experten überlassen, statt die Lösung im eignen Saft zu suchen. Soweit ich das beurteilen kann, ist die GEW Thüringen mit dieser Rechtsauffassung ganz alleine. Ein wenig mehr Weitblick wäre doch schön, bevor man seinen Mitgliedern so ein großes Ei legt… Eine kurze Stippvisite auf der Website des ebenfalls bislang wenig engagierten DBB hätte ja schon gereicht.


Ansonsten zur hier diskutierten rechtssicheren Widerspruchsübersendung:
Ich empfehle die Vorgehensweise der Rechtsanwälte, denen das im Jahr 2020 sicher auch keinen Spaß macht, die aber auf eine rechtssichere Übersendung bestehen müssen.

Vorab per Fax und als Brief nachsenden. Entsprechende Bemerkung im Adressfeld. Variante extrasicher wäre dann der Brief als Einschreiben mit Rückschein. Angesichts der Summen vielleicht gar kein schlecht investiertes Geld.

Das VwVfG wurde ja schon zitiert. Die Regeln sind halt Steinzeit…
   

vermessen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Reicht es nun, wenn der Widerspruch nachweislich eingegangen ist?
Oder kann die Bezügestelle das einfach ignorieren und aussitzen?

Habe nur ein Schreiben zurück bekommen, aus dem hervor geht, dass das Urteil nur für Richter in Berlin gilt, aber nicht für Bundesbeamte.

Die Wörter "Ablehnung" oder "Zurückweisung" habe ich nicht darin gefunden

Unterbezahlt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Den Eingang hast du ja damit bestätigt bekommen. Wichtig wäre darüber hinaus zu erfahren, ob der Antrag ruhend gestellt worden ist und ob auf die Einrede der Verjährung verzichtet worden ist. Ich würde nachfragen.

BYL

  • Gast
Info vom Thüringer Finanzministerium:
Anhebung des Familienzuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2020 ist geplant.

Als Thüringer Beamter, der keinen Familienzuschlag bekommt, bringt mir das also nix.  :-\

Ach sieh' an... Das rot-rot-grüne Thüringen - regiert scheinbar von Links-Populisten - die doch immer im TV davon reden, dass man die Leute anständigen bezahlen soll, kommt mit diesem Pfusch daher. Der Rest geht leer aus.

Unterbezahlt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Die Farbkonstellation der jeweiligen Landesregierungen scheint da wenig auszumachen. Berlin hat es ja auch links regiert bundesweit am dollsten getrieben.

Die bald kommende Regelung aus Thüringen ist bereits vorab erkennbar rechtswidrig. Wo ist der Mindestabstand 115% und der detaillierte Berechnungsweg? Ich glaube ich sollte mir ein paar Bier reinziehen bevor ich das Gesetz lese ;)
Widerspruch einlegen!

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 636
@unterbezahlt: aber kein zu teures, wir sind ja schließlich unteralimentiert.

Meine Frau und ich haben Anfang Dezember in Hessen Widerspruch eingelegt, bisher keine Rückmeldung.

Von unserer Fachgewerkschaft (DStG) gab es hierzu nur die Meldung, das ein erneuter Widerspruch nicht nötig sei, wenn man bereits  in den Vorjahren widersprochen hat.

Da verlasse ich mich nicht drauf.

emdy

  • Gast
Habe nur ein Schreiben zurück bekommen, aus dem hervor geht, dass das Urteil nur für Richter in Berlin gilt, aber nicht für Bundesbeamte.

Okay, hier ist jemand in der Bezügestelle überfordert mit seinem Job. Es stellt sich, abgesehen davon, dass die entsprechenden Worte fehlen, fast die Frage, ob ein Widerspruch überhaupt negativ beschieden wurde, wenn die Begründung so offensichtlich fehlerhaft ist. Urteile des BVerfG haben gerade nicht den Charakter von Einzelfallentscheidungen und werden eben deshalb mit Aufträgen an die Legislative verbunden.

Es wird ja nicht Unrecht zu Recht, nur weil es aus berufenem Munde kommt (Bezügestelle).

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Auch in NRW gab es wohl weitere Gespräche:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldung-in-nrw-verfassungswidrig/

Wenigstens werden die Anträge ruhend gestellt. Den Rest wird das nächste Jahr hoffentlich zeigen.

Die allermeisten (größeren) Behörden haben bereits seit geraumer Zeit ruhend gestellt, sonst könnten die armen Vorzimmerdamen (oder wer sonst mit dieser ehrenvollen Aufgabe betraut ist) nichts anderes mehr machen, als Eingänge zu protokollieren und Empfangsbescheinigungen auszustellen  :P

Ich bleib dabei:
das geht aus, wie das Hornberger-Schießen!

Recht haben ist eins, Recht bekommen noch mal was anderes
und ob am Ende des Tages - Recht hin oder her - überhaupt rückwirkend bezahlt wird,
das steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.

Ich denke, die Kohle in den Haushalten wird viel eher für die grüne Gesellschaftstransformation oder die 137ste untaugliche Maßnahme zur Stütze der coronabedingt notleidenden Wirtschaft auf den Kopp gehauen.

Da kann man im Moment gar nicht schnell genug gucken,
wie fix die Boys und Girls an der Macht unseren Wohlstand verprassen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,529

Ich bleib dabei:
das geht aus, wie das Hornberger-Schießen!

Recht haben ist eins, Recht bekommen noch mal was anderes
und ob am Ende des Tages - Recht hin oder her - überhaupt rückwirkend bezahlt wird,
das steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.

...genau meine Meinung...der ganze Hype um die Folgen der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen für die gesamte Beamtenschaft ist nach meiner Einschätzung sowieso maßlos übertrieben...

...was aber niemanden davon abhalten soll, die vorgefertigten Widersprüche einzulegen...kostet ja nix 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DrStrange

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 257

Ich bleib dabei:
das geht aus, wie das Hornberger-Schießen!

Recht haben ist eins, Recht bekommen noch mal was anderes
und ob am Ende des Tages - Recht hin oder her - überhaupt rückwirkend bezahlt wird,
das steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.

...genau meine Meinung...der ganze Hype um die Folgen der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen für die gesamte Beamtenschaft ist nach meiner Einschätzung sowieso maßlos übertrieben...

...was aber niemanden davon abhalten soll, die vorgefertigten Widersprüche einzulegen...kostet ja nix 8)

Das ist ja gut zu wissen, dass einer, der zu gewerkschaftlichen Seminaren geht und auch dieses Thema dort behandelt hat, von einem maßlos übertriebenen Hype spricht. Da wundert mich nichts mehr.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,529
...warum auch Hoffnungen wecken auf große zusätzliche Zahlungen/Nachzahlungen für Alle, die so nicht in Erfüllung gehen werden...

...aber soll halt jeder glauben, was er will...

...manche glauben ja auch daran, dass sie bei einer Impfung hinterhältig gechipt werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,539
...manche glauben ja auch daran, dass sie bei einer Impfung hinterhältig gechipt werden...

Psst, die Echsenmenschen hören mit!

Es scheint aber wohl doch viele zu treffen. Und eventuell erhöht sich ja auch die Grundbesoldung um ein paar Pünktchen. In Zeiten von Tarifabschlüssen <2% wären doch 5-8% (auf die Grundbesoldung) ein schöner Batzen.

Landsknecht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Zitat
Es scheint aber wohl doch viele zu treffen. Und eventuell erhöht sich ja auch die Grundbesoldung um ein paar Pünktchen. In Zeiten von Tarifabschlüssen <2% wären doch 5-8% (auf die Grundbesoldung) ein schöner Batzen.

Stimmt, mein Widerspruch für 2020 ist raus, 1,2 % mehr gibt's ab Januar regulär... Unsere Kommune (BY) hat im Intranet zwar verlauten lassen, dass Widersprüche nicht nötig sind, ist mir aber egal. Cleverer weise haben sie das ganze unter der Überschrift: Amtsangemessenheit der Alimentation bei kinderreichen Beamtinnen und Beamten;  Verzicht auf Anträge oder Widersprüche 
laufen lassen, wovon ich nicht betroffen bin, damit ja kein anderer auf die Idee kommt er hätte Ansprüche.

Stefan35347

  • Moderator
  • Full Member
  • *****
  • Beiträge: 181
Irgendwie habe ich das Gefühl, das wird insgesamt gar nix und bringt für Einige sogar Verschlechterungen.....

lumer

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 150
Ob und welche Veränderungen kommen werden, wird man sehen. Ich bin relativ optimistisch, dass die Grundbesoldung zumindest etwas steigen wird. Verschlechterungen dürfte es kaum geben, denn neben dem internen Besoldungsvergleich (Mindestabstand der untersten Besoldungsgruppe zum Existenzminimum und dem Abstandsgebot zwischen den Ämtern) gibt es noch vier weitere Parameter, die das BVerfG schon vorher aufgestellt hat. Dazu gehört, dass die Besoldung nicht zu weit hinter dem Nominallohnindex, dem Verbraucherpreisindex und dem Tariflohnindex zurückbleiben darf. Zudem gibt es einen Vergleich aller 17 Besoldungsregimes miteinander. Eine Verschlechterung der Grundbesoldung würde im Ergebnis dazu führen, dass der Besoldungsindex zu weit hiner Nominallohn-, Verbraucherpreis- und Tariflohnindex zurückbleiben wird, sodass eine niederigere Grundbesoldung sehr wahrscheinlich verfassungswidrig zu niedrig wäre. ;)