Nein, das kann und wird so nicht kommen. Das BVerfG hat sich da klar positioniert:
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14) stellt
das Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums
dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht.
Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten
Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft
einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner
Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des
Besoldungsgefüges Gebrauch macht. Solange der Gesetzgeber die Abstände zwischen den
Besoldungsgruppen nicht bewusst neu geordnet hat, hat die erforderliche Anpassung der
untersten Besoldungsgruppe notwendigerweise eine Verschiebung des Gesamtgefüges zur
Folge.
Also Ruhe bewahren! Ich sehe aber auch, dass wir uns momentan auf eine längere Klagerunde einstellen können. Spannend wird der BVerfG Beschluss zur A-Besoldung in Berlin. Vielleicht sieht sich das BVerfG aufgrund des bis dahin beschlossenen Berliner Besoldungsanpassungsgesetzes (BerlBVAnpG 2021) gezwungen, noch ein paar konkretisierende Worte zu verlieren.
2021 wirds wohl keine Nachzahlungen geben.
Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung. Toll dass bald ein A5er mit 3 Kindern mehr verdienen wird als ein Single A9?! Man sollte schleunigst die Alimentation der Familie abschaffen und stattdessen auf die wirkliche Emanzipation der Frau bestehen (gegendert wird ja neuderings auch fleißig) und auf Kindergeld verweisen.
Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.
Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.