Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3965004 times)

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 330
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7410 am: 15.04.2025 11:22 »
Es wird weiter gemutmaßt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuwahl-von-drei-verfassungsrichterinnen und die LTO ("oberflächlich" S.T.)  beginnt bereits mit dem ersten Satz eine Falschaussage: "Im Jahr 2025 muss der Bundestag drei neue Bundesverfassungsrichter wählen." Richtigerweise muss der Bundestag gar nichts.

Von Interesse ist hier hauptsächlich "Außerdem will Richter Ulrich Maidowski ... am 30. September aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." und könnte von einer Linken-SPD nominierten Richter:in/out beerbt werden. Irgendwelche Personalvorschläge?

Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484
...

Hätten die Autoren nicht nur die einseitige Sichtweise des weisungsgebundenen und ahnungslos gebenden Stimmviehs wiedergegeben, wäre die Formulierung eher, dass ihm sein Ruhestand nach hinten verschoben wird.

Ihm wird es egal sein, ob er seine ärztlich attestierten Verzögerungsbeschwerden bei vollen Dienstbezügen unabsehbar lange per gelben Schein kuriert (Sprachregelung Langenfeld: 'rasche' Genesung im BVerfGlichen Maßstab). Er hat rechtzeitig angezeigt, dass ein Wechsel bis nächstes Jahr ansteht. Wann die wertschätzenden Politiker "Ihre" Richter wieder weit jenseits der gesetzten Fristen entlassen, steht auf einem anderen Blatt. Herbst 25 wäre schon blitzschnell, Sommerpause des Parlaments hat Vorrang.

Das KarlsRuher Plenum hat für sich bereits entschieden die Vorschläge gem §7a BVerfGG erst dem neuen Bundestag vorzulegen. Dann hat es ja selbst jetzt erst mal bis zu vier Jahre Zeit, den Christ und die weiteren in ihren Reihen zu belassen. Ob hingenommen oder darauf angelegt, möchten sie notfalls einen SED oder AFD affinen Richter in ihre Reisegruppe aufnehmen.

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 330
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7411 am: 15.04.2025 11:36 »
... Denn das Bundesverwaltungsgericht hat ja im Herbst letzten Jahres deutlich gemacht, dass es seiner Meinung nach Zeit für einen Rechtsprechungswandel ist.

In der Annahme das der 5. Senat als gesamtes Bundesverwaltungsgericht spricht, und nicht z.B. per großen Senat eingefangen wird, denn eigentlich ist es doch nur ein delegiertes "Anhängsel":

2. Revisionssenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts, zuständig für Sachen aus den Gebieten des Rechts des öffentlichen Dienstes, soweit sie nicht dem 5. Revisionssenat oder dem 6. Revisionssenat zugewiesen sind.

Zugroaster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7412 am: 15.04.2025 12:22 »
@lotsch:
Ich verstehe deinen Ärger auch nur zu gut. Irgendwo muss man aber auch mal die Kirche im Dorf lassen:

Ich treffe immer wieder einen Freund, der zur Rüstungsindustrie gewechselt ist. Der lacht alle Beamten aus. Er war A 11er und ordnet sein Gehalt mittlerweile der B-Besoldung zu, und arbeitet wirklich nicht viel.

Dieser Freund lacht dann auch über 99% aller anderen Berufsgruppen, denn er dürfte damit zu den Top 3-5%-Verdienern in Deutschland gehören. Dass sowas mit wenig Arbeit möglich ist, ist dann eher kein Problem des Beamtentums, sondern sollte seinem Arbeitgeber zu denken geben.

Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.

Wie gesagt, ich verstehe die Wut darüber wie das alles abläuft und ich verstehe auch, dass wir bei verfassungsgemäßer Besoldung alle mehr im Geldbeutel hätten. Bei A11 (ohne jetzt deine Besoldungsgruppe zu kennen) aufgrund der Höhe des Gehalts zu jammern halte ich aber für den falschen Weg.....bzw. verkennt die Realität. Der Ärger sollte dann doch eher an anderen Stellen ansetzen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,792
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7413 am: 15.04.2025 12:44 »


Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.



Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,575
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7414 am: 15.04.2025 12:44 »
@lotsch:
Ich verstehe deinen Ärger auch nur zu gut. Irgendwo muss man aber auch mal die Kirche im Dorf lassen:

Ich treffe immer wieder einen Freund, der zur Rüstungsindustrie gewechselt ist. Der lacht alle Beamten aus. Er war A 11er und ordnet sein Gehalt mittlerweile der B-Besoldung zu, und arbeitet wirklich nicht viel.

Dieser Freund lacht dann auch über 99% aller anderen Berufsgruppen, denn er dürfte damit zu den Top 3-5%-Verdienern in Deutschland gehören. Dass sowas mit wenig Arbeit möglich ist, ist dann eher kein Problem des Beamtentums, sondern sollte seinem Arbeitgeber zu denken geben.

Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.

Wie gesagt, ich verstehe die Wut darüber wie das alles abläuft und ich verstehe auch, dass wir bei verfassungsgemäßer Besoldung alle mehr im Geldbeutel hätten. Bei A11 (ohne jetzt deine Besoldungsgruppe zu kennen) aufgrund der Höhe des Gehalts zu jammern halte ich aber für den falschen Weg.....bzw. verkennt die Realität. Der Ärger sollte dann doch eher an anderen Stellen ansetzen.

Wenn ich den Ärger, die Wut oder Enttäuschung nicht weniger der hier regelmäßig Schreibenden richtig verstehe, Zugroaster (das Folgende muss nicht richtig sein, ich halte es aber für wahrscheinlich), dann entzünden sie sich vor allem an der Unaufrichtigkeit, mit der sie von ihrem Dienstherrn behandelt werden, wobei die monetäre Ebene davon sicherlich nicht zu trennen ist. Sie beziehen sich ebenfalls bei nicht wenigen darauf, dass der Zweite Senat seit mittlerweile fünf Jahren ebenfalls keine weitere Entscheidungen gefällt hat. Und sie dürften sich auch darauf beziehen, dass sich nicht wenige in ihren grundrechtgleichen Individualrechten alleingelassen fühlen - diese Entwertungserfahrungen sind nach dem, was ich wahrnehme (hier und auch an anderen Stellen), eine starke Triebfeder dafür, dass wir gesamtgesellschaftlich in einer nicht geringen Krise sind.

Dass dabei das reale Besoldungsniveau der bundesdeutschen Bediensteten seit Jahr und Tag immer weiter gegenüber der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse abgesenkt wird, kann zugleich nicht ausgeklammert werden, da die von Dir genannten Zahlen sich vor allem auf das Einkommen aus Lohnarbeit bezieht. Nicht geringe Teile der Bevölkerung beziehen ihr Einkommen aber nicht mehr überwiegend aus Lohnarbeit bzw. verfügen über weitere Einkünfte, die nicht aus Lohnarbeit resultieren, sodass Verdienststatistiken die tatsächliche Realität der Einkünfte nur noch bedingt so wiedergeben dürften, dass daraus ein sachgerechter Überblick über die Vermögensverhältnisse in Deutschland möglich ist, vermute ich, ohne dass ich diese Vermutung hinreichend begründen oder gar beweisen könnte.

Zugroaster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7415 am: 15.04.2025 12:52 »


Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.



Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...

Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:

Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat.  ;)

Zugroaster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7416 am: 15.04.2025 12:57 »
@lotsch:
Ich verstehe deinen Ärger auch nur zu gut. Irgendwo muss man aber auch mal die Kirche im Dorf lassen:

Ich treffe immer wieder einen Freund, der zur Rüstungsindustrie gewechselt ist. Der lacht alle Beamten aus. Er war A 11er und ordnet sein Gehalt mittlerweile der B-Besoldung zu, und arbeitet wirklich nicht viel.

Dieser Freund lacht dann auch über 99% aller anderen Berufsgruppen, denn er dürfte damit zu den Top 3-5%-Verdienern in Deutschland gehören. Dass sowas mit wenig Arbeit möglich ist, ist dann eher kein Problem des Beamtentums, sondern sollte seinem Arbeitgeber zu denken geben.

Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.

Wie gesagt, ich verstehe die Wut darüber wie das alles abläuft und ich verstehe auch, dass wir bei verfassungsgemäßer Besoldung alle mehr im Geldbeutel hätten. Bei A11 (ohne jetzt deine Besoldungsgruppe zu kennen) aufgrund der Höhe des Gehalts zu jammern halte ich aber für den falschen Weg.....bzw. verkennt die Realität. Der Ärger sollte dann doch eher an anderen Stellen ansetzen.

Wenn ich den Ärger, die Wut oder Enttäuschung nicht weniger der hier regelmäßig Schreibenden richtig verstehe, Zugroaster (das Folgende muss nicht richtig sein, ich halte es aber für wahrscheinlich), dann entzünden sie sich vor allem an der Unaufrichtigkeit, mit der sie von ihrem Dienstherrn behandelt werden, wobei die monetäre Ebene davon sicherlich nicht zu trennen ist. Sie beziehen sich ebenfalls bei nicht wenigen darauf, dass der Zweite Senat seit mittlerweile fünf Jahren ebenfalls keine weitere Entscheidungen gefällt hat. Und sie dürften sich auch darauf beziehen, dass sich nicht wenige in ihren grundrechtgleichen Individualrechten alleingelassen fühlen - diese Entwertungserfahrungen sind nach dem, was ich wahrnehme (hier und auch an anderen Stellen), eine starke Triebfeder dafür, dass wir gesamtgesellschaftlich in einer nicht geringen Krise sind.

Dass dabei das reale Besoldungsniveau der bundesdeutschen Bediensteten seit Jahr und Tag immer weiter gegenüber der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse abgesenkt wird, kann zugleich nicht ausgeklammert werden, da die von Dir genannten Zahlen sich vor allem auf das Einkommen aus Lohnarbeit bezieht. Nicht geringe Teile der Bevölkerung beziehen ihr Einkommen aber nicht mehr überwiegend aus Lohnarbeit bzw. verfügen über weitere Einkünfte, die nicht aus Lohnarbeit resultieren, sodass Verdienststatistiken die tatsächliche Realität der Einkünfte nur noch bedingt so wiedergeben dürften, dass daraus ein sachgerechter Überblick über die Vermögensverhältnisse in Deutschland möglich ist, vermute ich, ohne dass ich diese Vermutung hinreichend begründen oder gar beweisen könnte.

Dann verstehen wir die Wut der Leute hier gleich - und die Art und Weise wie man behandelt wird macht mich auch fassungslos. Hier überhaupt kein Widerspruch von mir, im Gegenteil.

Es bringt einen nur auch nicht weiter, die A11-Besoldung in der Form abzutun, dass man hier für Spitzenarbeit am Hungertuch nagen muss. Natürlich kann ich Lohnarbeit nur mit Lohnarbeit vergleichen - hätte aber anhand des Bezugs auf Arbeitnehmer präziser formulieren müssen, solltest du das damit angeprangert haben.

Worauf ich letztlich hinaus will ist, dass es ab einer gewissen Besoldungsgruppe (die Grenze möchte ich hier nicht ziehen) zwar immer noch richtig ist, sich komplett vera**** und hintergangen zu fühlen. Die Karte des wahnsinnig schlecht bezahlten Beamten sollte man dann aber vielleicht nicht mehr ziehen. Das fühlt sich in meinen Augen dann schon irgendwann leicht pervers an. Ich würde mich zum Beispiel hüten zu behaupten, ich wäre schlecht bezahlt. Allerdings habe ich kein Problem damit anzuprangern, wie unfair die ganze Besoldungsgeschichte (von ganz unten bis ganz oben) praktiziert wird.

« Last Edit: 15.04.2025 13:05 von Zugroaster »

lumer

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7417 am: 15.04.2025 13:02 »
Die dreiköpfige Kammer überträgt i.d.R. den besoldungsrechtlichen Fall an seinem Beginn auf einen Einzelrichter, der dann als Berichterstatter, wenn er den Fall wirklich tief behandeln will, eine Unzahl an Daten einholen muss, sich mit einer Vielzahl an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, einer Vielzahl an rechtswissenschaftlicher Literatur, mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und deren Begründungen sowie den Kommentaren und schließlich - besonders - mit der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen muss, da das notwendig ist, wenn die Kammer am Ende einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss fassen will. Wenn der Berichterstatter dann am Ende so weit ist, wird der Fall wieder auf die Kammer übertragen, die nun eine Entscheidung trifft.
Ein kleiner Hinweis am Rande, damit kein falscher Eindruck entsteht: Ein Hin- und Herübertragen von der Kammer auf den Einzelrichter und wieder zurück ist so, wie beschrieben, nicht möglich, siehe § 6 Abs. 1 und 3 VwGO. Der Berichterstatter darf nicht mit dem Einzelrichter verwechselt werden. Da (zurzeit) bei jeder Klage auf Feststellung verfassungswidriger Alimentation eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache anzunehmen sein dürfte (mögliche Verfassungswidrigkeit des zugrungeliegenden Besoldungsgesetzes), darf eigentlich keine dieser Klagen auf den Einzelrichter übertragen werden.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,792
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7418 am: 15.04.2025 13:06 »


Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.



Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...

Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:

Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat.  ;)

Wenn der Freund einen ähnlichen Background hat, würde ich mich eher mit diesem als mit der Friseuse vergleichen.

Der nächste vergleicht sich mit einem Bürgergeldempfänger... Moment, da war ja was...

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,202
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7419 am: 15.04.2025 13:24 »
6,4k-8,8k für einen OLG-Richter ist heutzutage auch nicht mehr so der Renner.
Früher waren Richter sehr angesehen in den Städten oder Dörfern, große Häuser und oftmals noch mit privatem Dienstmädchen. Heute kann sich das kein OLG-Richter mehr leisten. (Höchstens wenn man aus einer Jura-Dynastie kommt und das Erbe von mehreren vorherigen Juristen in den Händen hält).

Die Richter machen auch immer mehr Nebentätigkeiten. Diese sind zwar oftmals nicht fachfremd. Aber privates VG-Wort Einkommen oder auch Fachbeiträge in Zeitschriften, Gutachten, Lehraufträge... https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html

... die Nebentätigkeiten sind zwar nicht fachfremd, aber eben auch nicht im Dienste des Staates, sondern Arbeit für die eigene Tasche. Da muss man sich auch fragen, woher die ganze Zeit kommt, bei all den überlasteten Gerichten...

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,792
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7420 am: 15.04.2025 13:31 »
Früher waren Richter sehr angesehen in den Städten oder Dörfern, große Häuser und oftmals noch mit privatem Dienstmädchen.

Gleiches gilt für den ganzen gD.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 693
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7421 am: 15.04.2025 13:33 »
Dass dabei das reale Besoldungsniveau der bundesdeutschen Bediensteten seit Jahr und Tag immer weiter gegenüber der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse abgesenkt wird, kann zugleich nicht ausgeklammert werden

Völlig richtig. Hier mal ein konkretes (Bundesbeamten-)Beispiel:

1.) Im Jahr 1957 lag das offizielle Durchschnittsentgelt bei 5.043 DM im Jahr, also 420,25 DM pro Monat.
- Ein Endstufen-A5 hat damals 420 DM bekommen, also 100% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A11 hat damals 965 DM bekommen, also 230% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A16 hat damals 1735 DM bekommen, also 413% des Durchschnittseinkommens.

2.) Im Jahr 2024 betrug das offizielle Durchschnittsentgelt 45.358 € im Jahr, also 3.779,83 € pro Monat.
- Ein Endstufen-A5 hat stattdessen 3.259,46 € bekommen, also 86% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A11 hat stattdessen 5.299,72 € bekommen, also 140% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A16 hat stattdessen 8716,97 € bekommen, also 231% des Durchschnittseinkommens.


Ich finde durchaus, dass es einen "kleinen" Unterschied macht, ob man 413% oder 231% des jeweiligen Durchschnittseinkommens erhält..


P.S. Hier die Zahlen zum Nachlesen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/1957?id=beamte-bund-1957&matrix=1
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2024&matrix=1

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,792
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7422 am: 15.04.2025 13:58 »
Das Verhältnis wird die nächsten Jahre durch Mindestlohn und Co. noch weiter absinken.

Zugroaster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7423 am: 15.04.2025 14:02 »


Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.



Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...

Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:

Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat.  ;)

Wenn der Freund einen ähnlichen Background hat, würde ich mich eher mit diesem als mit der Friseuse vergleichen.

Der nächste vergleicht sich mit einem Bürgergeldempfänger... Moment, da war ja was...

So langsam kommst du drauf, was ich sagen will. Wenn ich einen Freund habe der mit mir Abitur gemacht und anschließend studiert hat, jetzt aber aus Mangel an Alternativen einen Niedriglohnjob angefangen hat, dann.........hab ich genauso ein Extrembeispiel wie den Fall, den du als Maßstab heranziehen willst. Allerdings halt eines, das dir dann wieder nicht in die Agenda passt. ;)

Letztlich ist der Beamte auch ein Arbeitnehmer und natürlich muss man sich dann auch den Vergleich mit anderen Arbeitnehmern gefallen lassen. Da sind schließlich auch alle anderen studierten Arbeitnehmer mit inkludiert.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,792
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7424 am: 15.04.2025 14:17 »


Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.



Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...

Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:

Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat.  ;)

Wenn der Freund einen ähnlichen Background hat, würde ich mich eher mit diesem als mit der Friseuse vergleichen.

Der nächste vergleicht sich mit einem Bürgergeldempfänger... Moment, da war ja was...

So langsam kommst du drauf, was ich sagen will. Wenn ich einen Freund habe der mit mir Abitur gemacht und anschließend studiert hat, jetzt aber aus Mangel an Alternativen einen Niedriglohnjob angefangen hat, dann.........hab ich genauso ein Extrembeispiel wie den Fall, den du als Maßstab heranziehen willst. Allerdings halt eines, das dir dann wieder nicht in die Agenda passt. ;)

Letztlich ist der Beamte auch ein Arbeitnehmer und natürlich muss man sich dann auch den Vergleich mit anderen Arbeitnehmern gefallen lassen. Da sind schließlich auch alle anderen studierten Arbeitnehmer mit inkludiert.

In deinem Beispiel steht halt der Beamte besser da. Es wäre wohl am sinnvollsten, wenn sich der Bauingenieur einfach mit 10-20 anderen Bauings. vergleicht. Und nicht mit Kindergärtner, Friseusen oder anderen Gesellen.

PS: Ein Beamter ist kein AN.