Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856130 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13200 am: 01.08.2024 13:51 »
@ A6 ist das neue A10

" ... Also ich bin Beamter geworden um genau das zu tun was von mir erwartet wird,,,"

Jo, ich auch.

Doch 19paarundneunzig hat der fürsorgliche Dienstherr meine gut funktionierende Bundesoberbehörde mit einem Federstrich privatisiert. Es war die "Bundesanstalt für Flugsicherung", heute "Deutsche Flugsicherung GmbH".

Ich war damals so blöde, und bin nicht übergewechselt, sondern Beamter geblieben.

Und der Bund hat uns "gebliebene Beamte" behandelt wie Aussätzige. "Warum waren sie so beratungsresistent und sind Beamte geblieben?"

Sagte der Dienstherr, im Rahmen seiner  Fürsorgepflicht?😁

In den letzten Jahren nach der Privatisierung wurde uns vom "Dienstherren" immer wieder klargemacht "Selber schuld, wer Beamter geblieben ist"

Auf den sog. Dienstherren gebe ich keinen Pfifferling mehr.

« Last Edit: 01.08.2024 13:59 von Pendler1 »

PolareuD

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tochris06

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13202 am: 01.08.2024 16:36 »
Frage 18 (Seite 13)

https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012372.pdf

Schlechte Antwort für uns. Klingt fast so, dass man im Ministerium davon ausgeht, dass seit der letzten Besoldungsanpassung genug gezahlt wird. Naja schauen wir mal...
Und sollte tatsächlich das Haushaltseinkommen insgesamt Bewertungsgrundlage werden, würde mich interessieren, was passiert, wenn ein Partner in Elternzeit geht. Wird dann aufgestockt? Dann verabschiedet sich meine bessere Hälfte wohl eine längere Zeit aus der Arbeitswelt.  ;D

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13203 am: 01.08.2024 16:39 »
https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012372.pdf

Der Gute hat sich ja fast alle Hintertürchen offengelassen?


BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13204 am: 01.08.2024 16:41 »
Natürlich wird das Ministerium jede nachgezogene Angleichung gegen die bereits erfolgten Besoldungserhöhungen aufrechnen. Soweit so erwartbar.

Die Tatsache, dass die IAP nach diesem Ansatz auch einbezogen werden soll ist aber neu. Hatte man die Wirtschaft noch aufgefordert, dass es das für die AN on top geben soll, so liest man nun hier, dass die Beamten sich das auf die unzureichende Alimentation in voller Höhe zurechnen lassen müssen.

@Pendler: Deine völlige Unkenntnis der Materie ist hinreichend bekannt, bitte einfach Abstand halten vom Thread :-)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13205 am: 01.08.2024 16:45 »
@BalBund

Danke, schönen Abend noch :-)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13206 am: 01.08.2024 16:53 »
PS.

Im Übrigen, falls es noch niemand gemerkt hat, bin ich auch
BalBund - Beamter auf Lebenszeit Bund, jetzt allerdings a.D. :-)))

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13207 am: 01.08.2024 17:15 »
Nachdem es mit dem Haushalt wie zu erwarten ja nichts wird, können wir uns hier nächstes Jahr wieder am Lagerfeuer der Enttäuschungen sammeln. :)

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13208 am: 01.08.2024 17:22 »
Wo habt ihr denn in der Antwort etwas zum Haushaltseinkommen gelesen. Für mich es es wieder das selbe geschwafel. Es war klar das ab März das neue Grundgehalt mit einfließt.
Interessant ist ja eher was sich für die Jahre davor ausgedacht worden ist...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13209 am: 01.08.2024 17:50 »
Frage 18 (Seite 13)

https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012372.pdf

Recht viel Neues geht aber dort auch nicht hervor.
Interessant wäre jetzt einfach mal, wann der neue Entwurf kommt ..

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13210 am: 01.08.2024 18:13 »
Die feuchten Träume einiger hier scheinen zu platzen..

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13211 am: 01.08.2024 19:53 »
Der gute Herr sollte sich mal schlau machen.

Die Bundesregierung schreibt ja selbst.

Zitat:"Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. "

Und jetzt wollen sie die IAP mit der ohnehin geschuldeten amtsangemessenen Besoldung verrechen?

Ist echt erbärmlich das Politiker gegen alle Gesetze verstoßen können und keiner etwas dagegen unternehmen kann, wenn sie es selbst nicht wollen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13212 am: 01.08.2024 20:36 »
Die feuchten Träume einiger hier scheinen zu platzen..

Es geht hier nicht um feuchte Träume. Viele Kollegen hier erhoffen sich, dass Sie für Ihren Dienst verfassungsgemäß alimentiert werden und das unsere Gesetzgeber die Verfassung sowie die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG respektieren. Ich habe selber auch keine grosse Hoffnung in unsere Gesetzgeber aber die schon verzweifelten Hoffnungen als feuchte Träume zu bezeichnen ist despektierlich und wird der Angelegenheit nicht gerecht.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13213 am: 01.08.2024 20:36 »
Der gute Herr sollte sich mal schlau machen.

Die Bundesregierung schreibt ja selbst.

Zitat:"Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. "

Und jetzt wollen sie die IAP mit der ohnehin geschuldeten amtsangemessenen Besoldung verrechen?

Ist echt erbärmlich das Politiker gegen alle Gesetze verstoßen können und keiner etwas dagegen unternehmen kann, wenn sie es selbst nicht wollen.

Kann man:  Wählen

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13214 am: 01.08.2024 20:42 »
Kann man:  Wählen
Echt?
Man kann die Immunität per Wahlen aufheben?
Ist mir ja ganz neu. *omg*