Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922569 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13350 am: 12.08.2024 15:39 »
Frustration: Gefühl der Enttäuschung und der Machtlosigkeit (das eintritt, wenn ein erwartetes, geplantes oder erhofftes Geschehen, Ereignis o. Ä. ausbleibt oder völlig anders als vorgesehen verläuft),
danach kommt meistens
Resignation: das Sichfügen in das unabänderlich Scheinende,
danach kommt oft Gewalt, was ich mir jetzt bei Beamten nicht vorstellen kann und was keiner will. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich das Wahlverhalten der Beamten in eine Richtung ändern wird, welche nicht demokratieförderlich ist.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13351 am: 12.08.2024 17:11 »
Du hast recht, aber ich kann es den Leuten wirklich nicht verübeln. Die Frustration ist riesig und vor allem das Unverständnis zum Stillstand. In dieser Form kann es nicht weiter gehen.

Hier sprichst du nur für dich selbst. Derartige Aussagen einer breiten Masse zuzuschreiben ist so falsch wie einer Diskussion abträglich

Das Forum spiegelt ohnehin keine breite Masse wieder, also was soll die Unterstellung? Was wohl aber definitiv der Wahrheit entspricht, dass hier Leute schreiben, deren Frust man heraus lesen kann. Muss ich die letzten 100 Seiten jetzt durchblättern und jeden einzeln zitieren? Wenn doch alle so zufrieden sind, dann kann ja dieser Thread geschlossen werden. Bin erstmal raus hier, ist ja kaum auszuhalten...

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13352 am: 12.08.2024 17:21 »
Ist das Bundesverfassungsgericht aktuell tatsächlich in der Sommerpause oder ist das nur ein Mythos?

Offiziell gibt es keine Sommerpause.
Nach meinen oberflächlichen Beobachtungen sieht es aber so aus. Niemand will bei 32°C schwierige Entscheidungen treffen und wenn man als Senat oder Kammer mal 2-3 Wochen kollektiv (bis auf Notfallvertretung) kollektiv Urlaub macht, ist es eben langfristig effizienter.

Entscheidungen werden trotzdem veröffentlicht, die können aber auch schon davor gefallen sein. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Co. arbeiten weiter.

WimmelbuchLeser

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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18) Neu
« Antwort #13353 am: 12.08.2024 18:45 »
Hallo Community!

Seit geraumer Zeit schon begleitet mich wegen einer möglichen Einmalnachzahlung i. V. m. der amtsangemessenen Alimentation die Frage, wie sich das Ganze auf die Konstellation "Kinder in der Familienversicherung GKV beim Ehepartner"auswirkt, wenn also die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch erhöhte Nachzahlung - somit nicht regelmäßig (!) - überschritten wird. Nicht das am Ende durch die verschleppte Nachzahlung noch eine Nachzahlung der GKV oder gar ein Ausschluss aus der Familienversicherung droht!? Hat jemand diesbezüglich etwaige Erfahrungswerte? Oder ist meine Befürchtung unbegründet, da Familienzuschläge nach Besoldungsrecht durch die Krankenkasse gemäß BSG, Urteil vom 29. Juli 2003, Az. B12 KR 16/02 R nicht eingerechnet werden darf? Übersehe ich vielleicht etwas? Gern würde ich vorbereitet sein.

Herzlichen Dank im Voraus...

SachbearbeiterRalle

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13354 am: 13.08.2024 09:14 »
Ist das Bundesverfassungsgericht aktuell tatsächlich in der Sommerpause oder ist das nur ein Mythos?

Offiziell gibt es keine Sommerpause.
Nach meinen oberflächlichen Beobachtungen sieht es aber so aus. Niemand will bei 32°C schwierige Entscheidungen treffen und wenn man als Senat oder Kammer mal 2-3 Wochen kollektiv (bis auf Notfallvertretung) kollektiv Urlaub macht, ist es eben langfristig effizienter.

Entscheidungen werden trotzdem veröffentlicht, die können aber auch schon davor gefallen sein. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Co. arbeiten weiter.

Richtig. Man kann es ja den Herren in Karlsruhe nicht zumuten bei 32 Grad zu arbeiten, wo kommen wir den da hin das zu verlangen  ::).

Zurück zum Thema. Ich gehe von einer Veröffentlichung des Entwurfs in spätestens 3-4 Wochen aus (s. Abgeordnetenwatch). Sollte dem so sein, hoffe ich auf dad Inkraftretten zum 01.01.2025. Insbesondere hoffe ich darauf, dass die Erhöhung der Beihilfesätze wie im Entwurf Januar 2023 weiterhin Bestand hat. Würde in meiner Konstellation (2 Kinder, nicht berufstätige Ehefrau) einiges NETTO ausmachen

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13355 am: 13.08.2024 09:21 »
Na, wo bleibt denn nun der Entwurf?
Wenn eine Kabinettbefassung im September geplant sein soll, müssten die Verbände ihn doch schon längst haben?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13356 am: 13.08.2024 09:24 »
Na, wo bleibt denn nun der Entwurf?
Wenn eine Kabinettbefassung im September geplant sein soll, müssten die Verbände ihn doch schon längst haben?

Vllt. sind die auch in der Sommerpause  ::)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13357 am: 13.08.2024 09:26 »
Na, wo bleibt denn nun der Entwurf?
Wenn eine Kabinettbefassung im September geplant sein soll, müssten die Verbände ihn doch schon längst haben?

Nein, die Frist beträgt üblicherweise 14 Tage, ob man die Einwendungen berücksichtigen möchte ist aber ohnehin mehr als fraglich

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13358 am: 13.08.2024 09:27 »
Normalerweise ja.

Ich denke, wenn uns die lieben Abgeordneten nicht belügen, dass der Entwurf jetzt in der Mitzeichnung ist.
Unsere lieben Freunde/innen Lindner, Paus, Heil und Habeck müssen ja mitzeichnen, danach noch das Kanzleramt mit den unbekanntesten Kanzleramtsminister aller Zeiten.

Aber ich staune auch, dass der Entwurf nicht irgendwie schon "gesteckt" wurde, der DBB hat ihn mindestens schon inoffiziell!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13359 am: 13.08.2024 10:02 »
Normalerweise ja.

Ich denke, wenn uns die lieben Abgeordneten nicht belügen, dass der Entwurf jetzt in der Mitzeichnung ist.
Unsere lieben Freunde/innen Lindner, Paus, Heil und Habeck müssen ja mitzeichnen, danach noch das Kanzleramt mit den unbekanntesten Kanzleramtsminister aller Zeiten.

Aber ich staune auch, dass der Entwurf nicht irgendwie schon "gesteckt" wurde, der DBB hat ihn mindestens schon inoffiziell!

Der DBB hat ihn schon inoffiziell? Vermutung von dir oder weißt du das sicher?
Kannst du Inhalte preisgeben?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13360 am: 13.08.2024 10:03 »
Na, wo bleibt denn nun der Entwurf?
Wenn eine Kabinettbefassung im September geplant sein soll, müssten die Verbände ihn doch schon längst haben?

Nein, die Frist beträgt üblicherweise 14 Tage, ob man die Einwendungen berücksichtigen möchte ist aber ohnehin mehr als fraglich

Gibt es den schon einen neuen Entwurf?

Hummel2805

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« Antwort #13361 am: 13.08.2024 10:42 »
Ich nehme nur an, dass der DBB schon auf dem kurzen Dienstweg was hat!

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13362 am: 13.08.2024 10:47 »
Ich nehme nur an, dass der DBB schon auf dem kurzen Dienstweg was hat!

Sorry, aber wenig hilfreich!

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13363 am: 13.08.2024 11:01 »
Falls der Entwurf (6 Euro Zuschlag für mind. 6 Kinder, mind. Wohnstufe 6, max. Besoldungsgruppe 6 sowie max. Partnereinkommen 6, ansonsten leider keine Rose ;-) überhaupt jemals das Licht erblicken sollte, wird ihm das BVerfG hoffentlich einen möglichst zügigen Weg in die Mülltonne weisen..

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13364 am: 13.08.2024 11:36 »
Wenn man Zahlen und Daten betrachtet, hat diese Regierung in den ersten beiden Jahren mehr geschafft, als die letzte Legislatur unter Merkel zuvor.

Zu dieser Behauptung hätte ich gerne mal ein paar Fakten.
https://www.mdr.de/wissen/psychologie-sozialwissenschaften/versprechen-wahl-koalition-ampel-besser-als-ihr-ruf-102.html
#sorry fürs offtopic# ist mir nur gerade in die Hände gefallen.