Na dann kann ich ja jetzt schon mal den Widerspruch vorbereiten. Dass passt doch zumindestens zeitlich alles. Ich werde BaL, warte auf das Gesetz, stelle dann fest, dass das Gesetz, auf dessen Erarbeitung das BMI bei Erstellung des Rundschreibens verwiesen hat, die Situation i.m.A. nicht heilt und erlange somit erst im Moment der Ausfertigung diesen Gesetze kenntnis davon und reiche deshalb Rückwirkend ab 2021 Widerspruch für meine Besoldung ein. Dann warten wir mal auf die Bescheide und ziehen "gemeinsam", zumindest mit einer gemeinsamen Klagevertretung vors BVerfG.
Die sollten sich sowas von schämen!! Vor allem aber die Kollegen, die den Mist ausgearbeitet haben!! Remonstration wäre angesagt gewesen.