Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032426 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13680 am: 21.08.2024 12:15 »
Eine kleine Hoffung gibt es ja noch: die Ampel explodiert nach den Landtagswahlen endlich und dieses "Werk" versinkt erneut im Nichts, wo es hingehört (samt Ampel).

Es wäre zu schön, um wahr zu sein!

DerUdo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13681 am: 21.08.2024 12:16 »
auch Seite 43 beachten der Familienzuschlag verändert sich, oder liege ich falsch?

Ändert sich nicht

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13682 am: 21.08.2024 12:17 »
Immerhin zwei korrekte Sätze auf Seite 57:
- "Je deutlicher dabei der Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot ausfällt und je mehr Besoldungsgruppen hinter dem Mindestabstandsgebot zurückbleiben, desto eher muss es zu einer spürbaren Anhebung des gesamten Besoldungsniveaus kommen.
- "Im Bund wird [...] das Mindestabstandsgebot [...] für das Jahr 2024 bis zu der in der Besoldungsgruppe A 11 [...] gezahlten Besoldung nicht eingehalten."

Die vorgeschlagene "Lösung" ist jedoch wie erwartet an Absurdität nicht zu überbieten..

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13683 am: 21.08.2024 12:18 »
Zu den Abschmelzbeträgen:

In § 41 Absatz 3 Satz 5 steht folgendes:

"Übersteigt der Abschmelzbetrag die Summen der in Anlage VII Tabelle 1 für das erste
Kind und für das zweite Kind ausgewiesenen Beträge, so erfolgt keine weitere Abschmelzung der in dieser Tabelle für das dritte Kind und für weitere Kinder ausgewiesenen Beträge."

Bedeutet das, dass nur Kind 1 und 2 abgeschmolzen werden und ab Kind 3 nicht?

S.90...es scheint so als wird bei Kind 3 nicht mehr gekürzt.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13684 am: 21.08.2024 12:19 »
Ich bin geplättet, 113 Seiten.

Die verbalen Rittberger mit dem sogenannten Partnereinkommen habe ich immer noch nicht verstanden.

Was wird durch das sog. Partnereinkommen verringert? Familienzuschläge, Besoldungserhöhungen .......?

Aber egal. Der "Dienstherr" zeigt überdeutlich, was er von seinen Bediensteten hält.

Partnereinkommen!! Als Buchinhalt oder Filmskript würde man sagen: Total blöde und unglaubwürdig!

Die Rechnen es einfach in die Gesamthaushaltseinnahmen ein damit man über die 15% über das Bürgergeld bekommt. Siehe Seite 62

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13685 am: 21.08.2024 12:19 »
AEZ und Abschmelzbeitrag führen bei mir (verheiratet, Mietstufe V, zwei Kinder) zu einem negativen Saldo in Höhe von 148 Euro. Würde mich ernsthaft nicht wundern, wenn dieser Saldo bei zukünftigen Besoldungserhöhungen dann gegengerechnet wird, denn objektiv betrachtet bin ich ja derzeit überalimentiert.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13686 am: 21.08.2024 12:22 »
Na dann kann ich ja jetzt schon mal den Widerspruch vorbereiten. Dass passt doch zumindestens zeitlich alles. Ich werde BaL, warte auf das Gesetz, stelle dann fest, dass das Gesetz, auf dessen Erarbeitung das BMI bei Erstellung des Rundschreibens verwiesen hat, die Situation i.m.A. nicht heilt und erlange somit erst im Moment der Ausfertigung diesen Gesetze kenntnis davon und reiche deshalb Rückwirkend ab 2021 Widerspruch für meine Besoldung ein. Dann warten wir mal auf die Bescheide und ziehen "gemeinsam", zumindest mit einer gemeinsamen Klagevertretung vors BVerfG.

Die sollten sich sowas von schämen!! Vor allem aber die Kollegen, die den Mist ausgearbeitet haben!! Remonstration wäre angesagt gewesen.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13687 am: 21.08.2024 12:26 »
Ich bin geplättet, 113 Seiten.

Die verbalen Rittberger mit dem sogenannten Partnereinkommen habe ich immer noch nicht verstanden.

Was wird durch das sog. Partnereinkommen verringert? Familienzuschläge, Besoldungserhöhungen .......?
 
Aber egal. Der "Dienstherr" zeigt überdeutlich, was er von seinen Bediensteten hält.

Partnereinkommen!! Als Buchinhalt oder Filmskript würde man sagen: Total blöde und unglaubwürdig!

Die Rechnen es einfach in die Gesamthaushaltseinnahmen ein damit man über die 15% über das Bürgergeld bekommt. Siehe Seite 62

Kann man ja fast schon froh sein, dass das Partnereinkommen nicht bayrisches Niveau hat. :-x

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13688 am: 21.08.2024 12:27 »
auch Seite 43 beachten der Familienzuschlag verändert sich, oder liege ich falsch?

Das ist nun wirklich komplett unverändert.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13689 am: 21.08.2024 12:30 »
Rechnet sich doch zu arbeiten, für 115 % über Bürgergeld arbeiten zwei Personen. Ich finde das Toll und Leistung lohnt sich damit doch endlich wieder.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13690 am: 21.08.2024 12:31 »
So, das sog. "Partnereinkommen" wird also einfach in die Gesamthaushaltseinnahmen einberechnet, damit man über die 15% über das Bürgergeld bekommt.

Sind die noch zu retten? Etwas blö....es habe ich ja noch nie gehört.

Wenn sowas durchkommt, dann ist doch auf den Dienstherren in Zukunft überhaupt kein Verlass mehr. Der kann dann ja auch mit noch blöderen Regularien die Besoldung oder Versorgung kürzen.

Ich traue dem sogenannten Dienstherren nicht mehr über den Weg.

1% Hoffnung auf unsere Verbände, 10% Hoffnung aus die Gerichte!

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13691 am: 21.08.2024 12:32 »
Die Tabelle auf Seite 62 ist schön und gut. Jedoch müssen die Kosten wie Schulbedarf, Heizkosten etc. auch vom Beamten bezahlt werden. Geht aber nicht vom fiktiven Partnereinkommen, oder?!

Wenn kein Einkommen vorhanden ist dann kann man es auch nichts berücksichtigen.

Sonst habe ich fiktiv 6 Kinder!
« Last Edit: 21.08.2024 12:42 von BRUBeamter »

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13692 am: 21.08.2024 12:33 »
So, das sog. "Partnereinkommen" wird also einfach in die Gesamthaushaltseinnahmen einberechnet, damit man über die 15% über das Bürgergeld bekommt.

Sind die noch zu retten? Etwas blö....es habe ich ja noch nie gehört.

Wenn sowas durchkommt, dann ist doch auf den Dienstherren in Zukunft überhaupt kein Verlass mehr. Der kann dann ja auch mit noch blöderen Regularien die Besoldung oder Versorgung kürzen.

Ich traue dem sogenannten Dienstherren nicht mehr über den Weg.

1% Hoffnung auf unsere Verbände, 10% Hoffnung aus die Gerichte!

Und wenn das alles nichts bringt, gehen mit Sicherheit 89% auf den gelben Schein.  ;D

Warzenharry

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« Antwort #13693 am: 21.08.2024 12:35 »
Ich vermute, man sollte mal über eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim BMI nachdenken. Die Personalabteilung dort scheint ja massive Fehler bei der Auswahl ihrer Beamten zu machen. Eine Person, die soetwas ausarbeitet, wie kann die es jemals durch den EFV oder die Probezeit geschafft haben.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13694 am: 21.08.2024 12:37 »


Und wenn das alles nichts bringt, gehen mit Sicherheit 89% auf den gelben Schein.  ;D

In der momentanen Arbeitsmarktlage hoffe ich eher, dass einige den Ruf der anderen folgen und der Dienstherr richtig schön ans zahlen kommt, um die Leute in der GRV nachzuversichern.