Nun gut, beenden wir mal unsere "Diskussion" oder wie man das nennen will, WasDennNun. Sofern nach den sich gleich anschließenden Zahlen noch jemand glaubte, Deine mittlerweile zweieinhalb Jahre währenden Darlegungen über die "Single-Beamten" hätten irgendeine reale Substanz, dann wüsste ich auch nicht weiter. Denn auch Dein A 2 in 2009 hat keinerlei Bezug zur Realität in 2023, da es heute mit Ausnahme des Bunds keine A 2er mehr gibt (unabhängig davon, dass Deine wirren Berechnungen auch für 2009 keine sachlich konsistente Grundlage haben, und auf die Bundesbesoldung komme ich gleich auch noch einmal zurück). Aber wenn Du willst, dass wir alle Dir hier hinsichtlich der aktuellen Besoldungssituation ins Land des Jahres 2009 folgen, um dann zu verstehen, dass deshalb 2023 die Grundgehaltssätze um fünf bis zehn Prozent angehoben werden müssen, sodass dann wieder alles paletti ist, dann ist das sehr phantasievoll und man sollte die Darlegungen vielleicht mit Girlanden umrahmen. Nur mit der heutigen Lage hat das ziemlich genauso viel zu tun wie Pest und Cholera mit Malaria.
Denn in Bayern beginnt die Besoldungsordnung heute im Jahr 2023 in A 3, in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt in A 4, in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen in A 5, in Schleswig-Holstein und Thüringen in A 6 und in Baden-Württemberg seit diesem Jahr in A 7. Und gerne können wir nun mal schauen, nachdem heute der einfache Dienst weit überwiegend abgeschafft ist, wie die untersten Besoldungsgruppen in Bund und Ländern Ende 2021 im Vergleich zum Durchschnittsverdienst im niedersächsischen Baugewerbe abgeschnitten haben. Und damit es Dich beruhigt, gehe ich weiterhin von einer 40 Stunden-Woche aus und multipliziere die jeweilige Besoldung noch mit dem Faktor 52/48, damit wir ein Jahr, das aus 52 Wochen besteht, zugrunde legen, auch wenn das weiterhin keine relevanten Auswirkungen in Anbetracht der nachfolgenden Fehlbeträge hat (ebenso wie die nun vorhandene Nicht-Beachtung einer ggf. über 40 Stunden hinausreichenden Arbeitszeit, die bei 41 Stunden zu einer Verzerrung von 2,5 % führt). Weiterhin wird das Jahr 2021 betrachtet und am Ende wird der prozentuale Fehlbetrag zu dem durchschnittlichen Stundenlohn von € 23,26 € im niedersächsischen Stundenlohn festgehalten:
Stunden- Fehl-
satz betrag
DE A 2/1 2.216,34 € : 160 x 13/12 = 15,01 € 35,4 %
BW A 5/1 2.424,86 € : 160 x 13/12 = 16,42 € 29,4 %
BY A 3/2 2.519,15 € : 160 x 13/12 = 17,06 € 26,7 %
BE A 4/1 2.309,69 € : 160 x 13/12 = 15,64 € 32,8 %
BB A 5/1 2.362,61 € : 160 x 13/12 = 16,00 € 31,2 %
HB A 3/1 2.314,08 € : 160 x 13/12 = 15,67 € 32,6 %
HH A 4/1 2.448,37 € : 160 x 13/12 = 16,58 € 28,7 %
HE A 5/1 2.425,15 € : 160 x 13/12 = 16,42 € 29,4 %
MV A 4/1 2.315,38 € : 160 x 13/12 = 15,68 € 32,6 %
NI A 5/1 2.380,73 € : 160 x 13/12 = 16,11 € 30,7 %
NW A 5/1 2.409,36 € : 160 x 13/12 = 16,31 € 29,9 %
RP A 4/1 2.442,32 € : 160 x 13/12 = 16,53 € 28,9 %
SL A 4/1 2.309,55 € : 160 x 13/12 = 15,64 € 32,8 %
SN A 4/1 2.337,16 € : 160 x 13/12 = 15,82 € 32,0 %
St A 4/1 2.388,56 € : 160 x 13/12 = 16,17 € 30,5 %
SH A 4/1 2.423,89 € : 160 x 13/12 = 16,41 € 29,4 %
TH A 6/1 2.455,63 € : 160 x 13/12 = 16,63 € 28,5 %
Nun mag es sein, dass Niedersachsen ein Paradies für Beschäftigte im Baugewerbe ist, weshalb heute 2023 selbst der nach A 7/1 in Baden-Württemberg als niedrigst besoldeter "Single-Beamter" mit 2.793,20 € : 160 x 13/12 = 18,91 € weiterhin noch über einen um über 18,7 % geringeren Stundensatz verfügt als eben die durchschnittlichen Bauarbeiter in Niedersachsen im letzten Quartal des Jahres 2021. Der A 8/1er kommt dann mit 2.868,06 € : 160 X 13/12 = 19,42 € dem Ziel zum Glück schon um satte 50 C näher, verfehlt es aber ebenso noch, wenn auch nur noch um 16,5 %. Der baden-württembergische "Single-Beamte" in A 9/1 ist dann auch schon fast am Ziel und erreicht also beinahe doch bereits den durchschnittlichen Stundenlohn eines niedersächsischen Bauarbeiters aus dem vorvergangenen Jahr, nämlich mit 3.112,54 € : 160 x 13/12 = 21,07 €; das Fehl beträgt nun nur noch läppische 9,4 %. Wer wollte da noch Bauarbeiter in Niedersachsen werden? Insbesondere wenn man in Baden-Württemberg auch schon nach A 10/1 überbesoldet wird und also mit 3.349,40 € : 160 x 13/12 = 22,68 € das Ziel fast errecicht, endlich als fürstlich alimentierter "Single-Beamter"in Baden-Württemberg über genauso viel Geld zu verfügen wie der durchschnittliche Bauarbeiter in Niedersachsen geraumer Zeit zuvor: Es fehlen nur noch 2,5 % zu jenem Glück, also der fürstlichen Entlohnung der niedersächsischen Bauarbeiter als leuchtendes Vorbild des deutschen Berufsbeamtentums (Pardon, das war jetzt übertrieben, ich meinte: nur des Berufsbeamtentums in Baden-Württemberg).
Oder vielleicht doch als leuchtendes Beispiel des deutschen Berufsbeamtentums, also das Bauarbeiterwesen? Denn sicherlich werden die ehemaligen Studienfreunde jenes A 10/1er's vor Neid erblassen, wenn er dann erzählt, dass er fast schon so gut besoldet wird wie im Durchschnitt ein Bauarbeiter in Niedersachsen. Er könnte natürlich auch seinen alten Kumpel aus schönen Zeiten anhauen, der dabei sitzt mit offenem Mund und ganz neidisch wird, da er derzeit als A 10/1er denselben Dienst in einer Bundesbehörde verrichtet und dort mit 3.195,55 € : 160 x 13/12 = 21,64 € als Stundensatz der entsprechenden Bundesbeamten besoldet wird, also um 9,3 % schlechter als unsere Bauarbeiter und der ihm dann (als die Maulsperre überwunden ist) erzählt, dass ein weiterer gemeinsamer Kumpel aus Studienzeiten gerade einen Dienstposten nach A 11/1 ergattert habe und nun sogar als Bundebeamter mit 3.652,61 € : 160 € x 13/12 = 24,73 € pro Stunde echt schon um fast einsfünfzig € pro Stunden besser besoldet wird als eben jener niedersächsische Bauarbeiter - da werden die beiden aber stolz auf ihn sein und sagen: "Boah, hat der das gut, noch besser besoldet als ein Bauarbeiter in Niedersachsen, obwohl man ja nur studiert hat und als einfacher A 11er ja eigentlich auch nichts anderes als eine bessere Kantinenkraft ist bei der kurzen Ausbildung, die man erfahren hat".
Nun gut, zum Glück ist die Welt genauso - alles andere wäre ja Blödsinn. Aber wenn Du willst, könnten wir ebenso die Niedriglohnsektoren betrachten, also wenn Dir Baden-Württemberg nicht so liegt, bspw. jene. die ich vorhin schon genannt habe, das Gastgewerbe mit 14,69 € oder Verkehr und Lagerei mit 19,77 €. Wir könnten auch gerne die Durchschnittslöhne im produzierenden Gewerbe von 28,15 € oder im Dienstleistungsbereich nehmen, wenn Du das möchtest: 25,30 €. Wenn Du willst, können wir auch ebenso den Höchstwert im Dienstleistungsbereich Ende 2021 zugrunde legen, nämlich das Versicherungswesen mit 37,98 €. Da kommen wir dann so langsam in die Bereiche des Stundensatzes eines heute nach A 16/6 besoldeten Oberstudiendirektors, der in Niedersachsen über einen Stundensatz von 38,93 € x 13/12 = 42,17 € verfügt (s. meine Ausführungen aus der Nacht). Vielleicht sollten wir allen Studiendirektoren, die nach A 15 besoldet werden, besser vorschlagen, doch lieber als Versicherungsvertreter (mit schönem Auto und ggf. Dienstwagenprivileg) in der freien Wirtschaft zu arbeiten, als die höchste A-Besoldungsstufe und also das Amt des Oberstudiendirektors anzustreben? Eventuell legt ja das hiesige Kultusministerium auch ein entsprechendes Umschulungsprogramm auf oder man fragt mal als Studiendirektor bei der jeweiligen VHS seiner Wahl nach, ob die nicht mal ein solches Programm starten möchten, da man sich beruflich verändern will, wenn auch zum eigenen Nachteil, weil der durchschnittliche Beschäftigte im Versicherungswesen doch noch 26 C weniger die Stunde verdient als ebenjener niedersächsische Studiendirektor mit A 15/6, der immerhin heute über einen Stundensatz von unglaublich riesigen 5.648,04 € : 160 x 13/12 = 38,24 € verfügt und damit sogar besser verdient als eben im Durchschnitt im Versicherungswesen - unglaublich, diese fürstlichen Gehälter der deutschen "Single-Beamten". Und dann kommt die VHS-Lehrkraft während der Umschulung und sagt dem Studiendirektor: "Nee, nee, lassen Sie sich nichts erzählen, Sie haben heute einen Stundensatz von 38,24 €. Der durchschnittliche Stundensatz im Versicherungswesen von 37,98 € war doch Ende 2021. Mittlerweile verdienen sie als Versicherungsvertreter natürlich besser als ein Studiendirektor - denn es wissen doch alle, wie unterqualifiziert die Studiendirektoren sind. Strengen Sie sich an, sonst wird das nix mit der Versicherungsvertretung und dann müssen Sie eben weiterhin unterqualifiziert Studiendirektor bleiben."
Das sind die aktuellen Fakten für die (in Deinen Worten) jeweiligen "Single-Beamten", die Du weiterhin wie zu erwarten, wegdiskutieren willst, um Deine irgendwann mal von 2,5 % auf dann und heute weiterhin fünf bis zehn Prozent angehobene Grundbesoldung als sachgerecht zu betrachten. Das glaubst Du nun weiterhin und glaubst höchstwahrscheinlich tatsächlich, dass man Deine Sicht der Dinge irgendwie ernstnehmen könnte.
Dein Problem ist nur, Du kannst diese aktuellen Beträge, die ich gerade dargelegt habe (und die noch sehr viel weitergehend darlegen ließen) nicht wegdiskutieren. Denn sowohl diese Beträge als auch die Bewerberlage in weiten Teilen des öffentlichen Diensts zeigen eines: Die Besoldung (wie auch die Tarifentlohnung) sind nicht ansatzweise geeignet, um hinreichend genügend qualifizierte Bewerber zu garantieren - wie auch, bei den Vergleichszahlen, die ich gerade dargelegt habe und die eben Äpfel mit Birnen vergleichen, da weder der Bauarbeiter noch das Versicherungswesen eine adäquate Vergleichsgrundlage ist, wenn man die jeweilige Qualifikation zugrunde legt. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Entscheidung festgestellt:
"Gegenüberstellungen mit Vergleichsgruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes führen im Rahmen der Gesamtabwägung zu keiner anderen Bewertung. Das Statistische Bundesamt hat im Ausgangsverfahren eine Auskunft zum Vergleich der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin mit den Gehältern erteilt, die mit vergleichbarem Qualifikationsniveau in der Privatwirtschaft erzielt worden sind. Danach hatten im Jahr 2006 86 % der vergleichbaren Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft einen höheren Verdienst als ein Berufsanfänger der Besoldungsgruppe R 1; im Jahr 2010 waren es 92 %. Selbst wenn man die Besoldung der Endstufe zugrunde legt, die nach mehr als 20 Berufsjahren erreicht wird, verfügten im Jahr 2006 40 % der vergleichbaren Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft über ein höheres Einkommen; im Jahr 2010 war der Anteil auf 51 % gestiegen. In der Vergleichsgruppe der Angestellten mit juristischen Berufen verdienten 85 % (2006) beziehungsweise 93 % (2010) mehr als ein Berufsanfänger im Bereich der Justiz. In 55 % (2006) beziehungsweise 65 % (2010) der Fälle lag das Einkommen auch über den Bezügen in der Endstufe der Besoldungsgruppe R 1." (Rn. 174)
Wäre es so wie in Deiner Welt, dann müssten die Bewerber nur so Schlange stehen - und zwar zumeist Deine "Single-Beamten", denn um die geht's weit überwiegend zunächst in der Nachwuchsgewinnung.
Und nun kannst Du Deinen Unsinn hier weiterverzapfen - ich denke, jede verständige Leserin und jeder verständige Leser wird sich ihr und sein eigenes Bild von der jeweiligen Argumentation machen. Insofern: Träum weiter, mein Guter, und mach bloß nicht die Augen auf, denn es könnte vor Dir schockartig die Realität erscheinen.