Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856304 times)

Jimbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7320 am: 20.09.2023 11:39 »
Zitat
Das ist schlicht Doppeldenk in Reinform, sowas versteht man aber erst nach einigen Jahren im Ministerium: Es ist verfassungskonform UND verfassungswidrig.  :o

Wenn wir mal alle ehrlich sind, wußten wir doch alle wieso man das Ergebnis des Tarifstreits abwartet. Jetzt besteht wahrscheinlich keine Unteralimentation mehr. Wenn die jedoch glauben, dass wir uns das gefallen lassen, dann sollen die das mal durchziehen, dass man jetzt gar nichts anpasst.

Die Unteralimentation bestand jedoch vor dem Tarifstreit und eigentlich gehört die Erhöhung des Tarifstreits auf die Rückwirkende verfassungsgemäße Besoldungstabelle, die ja sehr wahrscheinlich 2030 kommen wird. Ich sag ja.....ich verzichte auf alles für das Grundrecht des Streikens, da der Dienstherr auch auf seine Fürsorgepflicht keinen Wert legt und Katz und Maus mit "seinen" Beamten spielt.

Wenn man ehrlich ist will der Dienstherr nur noch seine Beamten loswerden bzw. die letzten Doofen an der Nase durch die Manege ziehen, zugunsten der Bürgergeldler und Migranten.

Macht der Dienstherr so weiter wird zwar nicht gestreikt, aber ich bin mir ziemlich sicher dass sehr viele Beamte den Alternativstreik durch blauen Zettel nutzen werden. Dann liegt das System irgendwann komplett brach, aber anders lernt es diese Regierung und der ganze Haufen da oben nicht. Aber noch geht es uns zu gut, glaub mal nicht mein Kollege mit A9 macht sich groß Gedanken darüber dass er eigentlich noch viel mehr bekommen müsste, dem geht es erst recht zu gut... Und so bei einigen anderen auch, man ist zufrieden für das bald schon "Gammelgehalt" im Trockenen zu sitzen, macht sich aber keine Gedanken ob sich das alles noch lohnt wenn die Sozialfälle für das Zuhause bleiben die gleiche Belohnung erhalten...

Mir stehts bis oben, sorry...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7321 am: 20.09.2023 12:15 »
" ... aber ich bin mir ziemlich sicher dass sehr viele Beamte den Alternativstreik durch blauen Zettel nutzen werden. ... "

Das ist nicht Neues. Die Älteren werden sich noch erinnern:

"Bundesanstalt für Flugsicherung" im letzten Jahrhundert, vor allem die Fluglotsen: Go sick, go ill, Dienst nach Vorschrift!! (Da gab es sogar Gerichtsverhandlungen, was "Vorschrift" sei)

Und der Bund ist eingeknickt😍 Fluglotsen der heutigen "Deutsche Flugsicherung GmbH" gehören zu den Top-Verdienern.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7322 am: 20.09.2023 12:36 »
" ... aber ich bin mir ziemlich sicher dass sehr viele Beamte den Alternativstreik durch blauen Zettel nutzen werden. ... "

Das ist nicht Neues. Die Älteren werden sich noch erinnern:

"Bundesanstalt für Flugsicherung" im letzten Jahrhundert, vor allem die Fluglotsen: Go sick, go ill, Dienst nach Vorschrift!! (Da gab es sogar Gerichtsverhandlungen, was "Vorschrift" sei)

Und der Bund ist eingeknickt😍 Fluglotsen der heutigen "Deutsche Flugsicherung GmbH" gehören zu den Top-Verdienern.

Stimme dir zu. Nur darf man dabei nicht vergessen, das die Fluglotsen eine kleine relevante Gruppe darstellen und ggf den gesamten Flugverkehr lahm legen koennen. Aehnlich der Lokfuehrer die mit Ihrem Streik ja auch schnell Wirkungstreffer erzielt haben. Ich mag Weselsky nicht , aber ich wuneschte mir der wuerde unsere Interessen wahrnehmen, aber leider ist dem nicht so und auch sind unsere Mittel Druck zu erzeugen nur sehr beschraenkt. Wir duerfen nicht streiken etc.
Von daher erzeugt ein solches Verhalten der Fluglotsen unmittelbar jede Menge Druck im Kessel und der Bund knickt ein. Das sehe ich fuer die Masse der anderen Beamten leider nicht so. Ja der Staat und seine wahrzunehmenden Aufgaben bekommt sicher bei breiter Anwendung dieser Methoden im Bereich der Beamten Probleme aber dies wird nicht sofort und unmittelbar Wirkung zeigen insbesondere in der Oeffentlichkeit. Man stelle sich nur vor, man kann nicht in den geliebten Urlaub weil die Fluglotsen den Flugverkehr gezielt lahmlegen. Vor dem medialen Shitstorm knickt jede Regierung schnell ein.
Um dies Ergebnis zu erzielen, muessten schon eine massive Anzahl an Beamten die Loesung waehlen und sich entsprechend verhalten, das sehe ich angesichts der Organisationsquote bei Beamten und der Interessenverbaende leider nicht geschehen.

Pendler1

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« Antwort #7323 am: 20.09.2023 13:01 »
@Bundi

Ja, Du hast recht.

Interessant ist nur, das die Fluglotsen damals (80er, 90er des letzten Jahrhunderts) mit 12/13 schon zu den Gutverdienern gehörten. Die haben sich dann aber mit den Piloten der Lufthansa verglichen, und die Piloten verdienten mehr.

Heutzutage muss man sich oft schon vorhalten lassen, das man nicht gierig sein soll (keinen vergleich mit bestbezahlenden deutschen Firmen), und seinen Lebensstandard mit "Hinterpfudeifi oder so" vergleichen solle. Späßchen!😁




Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7324 am: 20.09.2023 13:49 »
PS: Nur zur Klarstellung.

Die Fluglotsen bei der damaligen Bundesoberbehörde "Bundesanstalt für Flugsicherung" waren alle Beamte!

Und die haben "quasi gestreikt". War damals ganz schön mutig.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7325 am: 20.09.2023 14:15 »
PS: Nur zur Klarstellung.

Die Fluglotsen bei der damaligen Bundesoberbehörde "Bundesanstalt für Flugsicherung" waren alle Beamte!

Und die haben "quasi gestreikt". War damals ganz schön mutig.

Stimme dir voll zu. Aber die wussten ganz genau was Sie tun, die waren und sind eine "Mangelware", was sollte der Dienstherr tun ? Sicher haette es Ooptionen gegeben im Bereich des Disziplinarrechts etc aber wenn man weiss wie abhaengig jemand von einem ist eroeffnet das ganz andere Optionen. Das Ergebnis hat Ihnen ja Recht gegeben. Zumal wenn ich es richtig in Errinnerung habe waren die Kollegen damals sehr gut organisiert und haben Ihre Interessen konsolidiert durchgesetzt. Dies ist ja bei uns "normalen" Beamten leider nicht der Fall.
Wenn ich mir vor Augen führe wieviel Beamte nicht mal von der Thematik wissen bzw sich nicht dafür interessieren.
Oder nehmen wir das Beispiel Bw, wenn der DBwV seine Mitglieder mal so richtig mobilisieren würde entsprechende Widerspüche einzulegen das hätte schon eine entsprechende Reichweite und unter Umständen Wirkung. Wenn ich mit Soldaten über das Thema rede, so gewinne ich sehr oft den Eindruck das dies Thema eben nicht durch deren Interessenvertretung auf breiter Front publiziert und unterstützt wird; dabei könnte der DBwV sicher eine entsprechend grosse Anzahl an Betroffenen mobilisieren.
« Last Edit: 20.09.2023 14:21 von Bundi »

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« Antwort #7326 am: 20.09.2023 14:33 »
@Bundi.

Ich unterschreibe alles was du sagst!

MasterOf

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« Antwort #7327 am: 20.09.2023 16:24 »
@BalBund auch wenn es nerven mag, gibt es schon Neuigkeiten aus dem BMI?
Mittlerweile ist fast Ende September 2023, die können das nicht noch länger hinauszögern ..

BalBund

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« Antwort #7328 am: 20.09.2023 16:29 »
@BalBund auch wenn es nerven mag, gibt es schon Neuigkeiten aus dem BMI?
Mittlerweile ist fast Ende September 2023, die können das nicht noch länger hinauszögern ..

Niemand zögert etwas hinaus, es besteht schlicht keine Eilbedürftigkeit. Erst wenn die Besoldungsanpassung beschlossen ist (Termin der ersten Lesung steht ja hier im Forum) wird sich etwas tun. Also zwei weitere Lesungen, dann Bundesrat und danach wird D3 den nächsten Gesetzentwurf einsteuern.
Rechne mal mit einer Kabinettsbefassung Anfang November.

MasterOf

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« Antwort #7329 am: 20.09.2023 17:17 »
@BalBund auch wenn es nerven mag, gibt es schon Neuigkeiten aus dem BMI?
Mittlerweile ist fast Ende September 2023, die können das nicht noch länger hinauszögern ..

Niemand zögert etwas hinaus, es besteht schlicht keine Eilbedürftigkeit. Erst wenn die Besoldungsanpassung beschlossen ist (Termin der ersten Lesung steht ja hier im Forum) wird sich etwas tun. Also zwei weitere Lesungen, dann Bundesrat und danach wird D3 den nächsten Gesetzentwurf einsteuern.
Rechne mal mit einer Kabinettsbefassung Anfang November.

Danke für die Antwort / Einschätzung.
Dann müsste es ja davor noch die Beteiligung mit den Gewerkschaften geben, liege ich da richtig?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7330 am: 21.09.2023 06:28 »
Seit 3 Jahren keine Eilbedürftigkeit - ist das Ironie oder kann das weg?

Knecht

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« Antwort #7331 am: 21.09.2023 06:38 »
Seit 3 Jahren keine Eilbedürftigkeit - ist das Ironie oder kann das weg?

Es ist die zynische Realität, die meiner Ansicht nach durchaus "weg" könnte, bzw. dringend geändert werden müsste.

Interessanter fände ich allerdings, ob es in der Sache etwas Neues gibt...

BRUBeamter

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« Antwort #7332 am: 21.09.2023 07:53 »
PS: Nur zur Klarstellung.

Die Fluglotsen bei der damaligen Bundesoberbehörde "Bundesanstalt für Flugsicherung" waren alle Beamte!

Und die haben "quasi gestreikt". War damals ganz schön mutig.

Oder nehmen wir das Beispiel Bw, wenn der DBwV seine Mitglieder mal so richtig mobilisieren würde entsprechende Widerspüche einzulegen das hätte schon eine entsprechende Reichweite...

vom DBwV wir gar nichts kommen, siehe letzte Landesrundmail vom September 23:

"Wir alle haben es gemerkt, im September gab es deutlich mehr Geld auf unseren Konten. Dass dem so ist, darf sich unser Verband durchaus auch auf seine Fahnen schreiben. Dank der großartigen und kontinuierlichen Arbeit unseres Fachbereichsvorsitzenden Oberstleutnant i.G. Dr. Buch und seinem gesamten Team in Berlin konnten wir hier viel erreichen. Gerade bei den Pensionären war dies ein harter Kampf, den wir selbst gegen andere Gewerkschaften führen mussten. Hier zeigt sich jedoch, wie gut unser Stand in der Politik ist und was unsere Art, Gespräche zu führen, ausmacht. Nicht die, die am lautesten auftreten, erreichen auch immer das Beste für ihre Mitglieder. Oftmals habe ich schon in der Community gelesen, wir sollten hierrüber oder darüber schreiben. Wir müssten mehr öffentlichen Druck machen, oder Gesetzentwürfe offen kommentieren. Gerade aber, weil wir dies nicht machen, werden wir als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner gesehen. Dass nun eine ganze Fülle von Zulagen zukünftig wieder pensionswirksam werden, sind diesen leisen Gesprächen, welche unser Bundesvorsitzender, Oberst André Wüstner und OTL i.G. Buch führten, zu verdanken. Dass dies gelingen könnte, hatte vorher keiner geglaubt. Wenn Sie daher gefragt werden, warum wir nicht dies oder jenes in der Öffentlichkeit laut fordern, können Sie auf diese Erfolge verweisen, die ausschließlich dank zahlreicher leiser Töne zustande gekommen sind."

Der lobt sich lieber übern grünen Klee!

Bundi

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« Antwort #7333 am: 21.09.2023 08:28 »
@BruBeamter

Stimme dir voll zu.
Sicher ist es ein Erfolg, dass gewisse Zulagen nunmehr ruhegehaltfähig sind. Ob dies aber auf die leisen Gespräche des DBwV zurückzuführen ist lass ich aber mal dahingestellt sein.
Was die Herren des DBwV dabei völlig ausblenden ist doch die Tatsache, dass eine erhebliche Anzahl an Soldaten insbesondere im Bereich der Mannschaftsdienstgrade und der Unteroffiziere sowie der unteren Offiziersdienstgrade ganz erheblich vom Ignorieren der Rechtsprechung des BVerfG  betroffen sind.
Die Bw ist doch so ziemlich der einzige Bereich wo noch zahlreiche Besoldungsempfänger im ED tätig sind.
Und dabei, wenn man sich die Berechnungen von Swen vor Augen führt, reden wir dann mal nicht mehr nur über Beträge, die eine Zulage ausmachen mag, die nunmehr ruhegehaltfähig ist.
Würden die Soldaten verfassungsgemäss alimentiert, so könnte der ein oder andere sicher auf die Ruhegehaltfähigkeit einer Zulage pfeiffen ( bitte nicht falsch verstehen ).
Daher wäre entsprechende Arbeit des Verbandes im Zusammenhang mit einer verfassungsgemässen Alimentation sicher wesentlich einträglicher für die betroffenen Mitglieder. Dies soll nicht die eventuelle Arbeit im Zusammenhang mit der Zulage in Frage stellen, jedoch diese mal in die Gesamtperspektive einordnen.

Habe aber selber live erlebt was die juristischen Fertigkeiten nenne ich es mal des DBwV angeht. Da wird aus verbandspolitischen Interessen geklagt obwohl die strittige Thematik durch entsprechende Rechtsprechung des BVerwG eindeutig ist. Und welch Wunder die Gerichte auf der Ebene VerwG und OVerwG kamen zu keinem anderen Ergebnis. Aber auf gut gemeinte Hinweise und Verweise auf die Rechtsprechung im Vorfeld wollte man nicht hören. 

Von daher mag es sogar so sein, dass der DBwV die rechtliche Situation hinsichtlich der verfassungsgemässeb Alimentation nicht mal durchdrungen hat.  Da ist der DBwV ja nicht alleine es soll ja Regierungsvertreter und Höhere Vertreter der Ministerien mit juristischem Studium geben, die dies Problematik auch nicht verstehen.

Deshalb, ja die loben sich über den Grünen Klee aber so wirklich haben die Damen und Herren aller Wahrscheinlichkeit die Situation nicht durchdrungen oder wollen dies aus anderen Gründen nicht.
« Last Edit: 21.09.2023 08:36 von Bundi »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7334 am: 21.09.2023 09:15 »
Der DBwV findet auch den geplanten AEZ super. Habe ich sogar live erlebt. Nach deren Ansicht profitieren immerhin  die unteren Dienstgrade in den teuren Metropolregionen davon, wenn mehrere Kinder vorhanden! Nach deren Ansicht sollen sich die oberen Dienstgrade (ab A10) nicht so haben! Das alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger einen Anspruch auf eine verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation haben, darauf kommt man anscheinend nicht, oder kommuniziert das zumindest nicht öffentlich.