Ich versuche nicht krampfhaft, dir Fehler zu unterstellen. Dein Beitrag hat insgesamt und an der Stelle besondern deutlich den Eindruck erweckt, als könnte die Arbeitszeit von Beamten nicht auf über 48 Stunden erhöht werden, weil das ArbZG diese Grenze ziehe. (Weitere Replik nicht notwendig, ich denke, ich kenne deine Auffassung dazu, dass das aus deiner Sicht nicht so war.) Und das ist – auch ohne Haarspalterei – einfach falsch. Um mehr ging es nicht.
Deine Rechtsausführungen sind teilweise einfach am Grat dessen, was aus rechtssprechlicher Perspektive noch akzeptabel ist. Wenn ich mich dann dazu äußere, um dir einfach nur Hinweise zu geben, dass du dich aus rechtlicher Sicht nicht verständlich, verwirrend oder falsch ausgedrückt hast, wirfst du mir Haarspalterei vor. Ich kann es auch lassen, wenn so etwas nicht gewünscht ist, aber bei einem Lehrer hätte ich ein reflektierteres Verhalten erwartet. Denn ein solcher wird seinen SuS vermutlich häufiger sagen, er könne nur das bewerten, was da steht.
Im Übrigen würde ich mich hier mehr beteiligen. Es gibt jedoch mehrere Gründe, weshalb ich das nicht (mehr) tue.
(1) Der Thread ist zu umfangreich und zu unübersichtlich: Alles wird zig-fach wiederholt; Zuschläge aufgrund von Referentenentwürfen oder zusammengereimten Zahlen werden berechnet und dann korrigiert von anderen, die es (angeblich) besser wissen; Entwürfe werden nicht genau benannt und/oder verlinkt; Widersprüche werden angefragt und veröffentlicht, letzteres, ohne dass es irgendeinen ersichtlichen Mehrwert gibt; die Regierung wird als vollkommen unfähig und verbrecherisch hingestellt und Parolen, die an der Befolgung von §§ 33 ff. BeamtStG zweifeln lassen, werden geschwungen.
(2) Deine Ausführungen sind auch ein Grund. Im Gegensatz zu anderen, die deine Ausführungen immer loben, sehe ich sie kritisch. Zum einen, weil Gegenargumente nicht ernst genommen werden. Deine Inhalte teile ich zwar weitgehend. Aber der Umgang mit Gegenargumenten und anderen Auffassungen entspricht nicht meinem Verständnis einer zielgerichteten Auseinandersetzung. Zum anderen weil dein Schreibstil einfach nur ermüdend ist. Ich bezweifle auch, dass deine Schachtelsätze und Anspielungen auch nur von der Hälfte überhaupt verstanden werden. Außerdem wiederholt es sich für jemanden, der regelmäßig mitliest, einfach nur.
(3) Mehr gibt es zzt. einfach kaum zu sagen. Es bleibt nur, auf das BVerfG oder – da wir hier im Bundesbereich sind – auf die BReg zu warten.