Es wird zunehmend unrealistisch, dass Maidowski zum Abschied noch mal ein Statement setzt. Und neue Richter werden sich einarbeiten müssen, also Vertagung auf die ferne Zukunft.
Ich bin ja auch sehr kritisch, was die Bearbeitungsdauer angeht, aber da hätte ich jetzt keine Angst. Die Chronologie 2020 war ja auch wie folgt:
- 04.05.2020: Beschluss zu 2 BvL 4/18
- 06.05.2020: Ende Amtszeit des Berichterstatters Voßkuhle
- 22.06.2020: Übergabe der Entlassungsurkunde an Voßkuhle
- 28.07.2020: Pressemitteilung und Veröffentlichung des Beschlusses durch das BVerfG
Von daher würde es mich auch nicht wundern, wenn der Beschluss schon gefasst wäre und nur noch an der Begründung gefeilt wird (dann echte Hochachtung davor, dass in dem Laden echt nichts durchsickert, denn davon wissen natürlich nicht nur die Richter, sondern auch deren WiMi's, Senatsrechtspfleger und die zuständigen Serviceeinheiten). Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass BVR Maidowski ein jahrelanges Nichtstun als sein Vermächtnis hinterlassen will. Dafür ist das Ego von Personen in solchen Positionen meist verständlicherweise zu groß.
Wenn wir zehn Jahre weiter denken und nach einer z.B. hypothetischen am 08.08.25 veröffentlichten "Hammerentscheidung" aus seiner Feder auf seine Amtszeit zurückblicken, werden wir sicherlich sehr viel wohlwollender mit ihm und seiner Bearbeitungszeit umgehen.
Ich bleibe beim Prizip Hoffnung, denn alles andere sorgt nur für miese Stimmung

Das schließt natürlich das Befürworten/Ergreifen sämtlicher prozessualer Beschleunigungsmittel nicht aus.