Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6076943 times)

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16755 am: 29.06.2025 10:37 »
Hat jemand noch mal die Tabelle parat, in der die Verringerung der Abstände zwischen unterster und oberster Besoldungsgruppe historisch aufbereitet wurde?

Da stand sinngemäß: 1980 hat ein A13er das dreifache vom A3 bekommen oder so ähnlich.

Wenn das mal auf heute hochrechnen würde, sieht man auch hier den "Betrug"

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16756 am: 29.06.2025 11:48 »
Hat jemand noch mal die Tabelle parat, in der die Verringerung der Abstände zwischen unterster und oberster Besoldungsgruppe historisch aufbereitet wurde?

Hier ein Vergleich zwischen A3 und A16: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg366872.html#msg366872

Und hier hatte ich die Besoldungen mit dem offiziellen Durchschnittsentgelt (der Rentenversicherung) verglichen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg406137.html#msg406137

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16757 am: 30.06.2025 08:18 »
Hat jemand noch mal die Tabelle parat, in der die Verringerung der Abstände zwischen unterster und oberster Besoldungsgruppe historisch aufbereitet wurde?

Da stand sinngemäß: 1980 hat ein A13er das dreifache vom A3 bekommen oder so ähnlich.

Wenn das mal auf heute hochrechnen würde, sieht man auch hier den "Betrug"

Das Problem gibt es doch überall, siehe Mindestlohn.

Überproportional gestiegen in den letzten Jahren... Bald bekommt der Geselle im Handwerk Mindestlohn.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16758 am: 30.06.2025 09:28 »
Hat jemand noch mal die Tabelle parat, in der die Verringerung der Abstände zwischen unterster und oberster Besoldungsgruppe historisch aufbereitet wurde?

Da stand sinngemäß: 1980 hat ein A13er das dreifache vom A3 bekommen oder so ähnlich.

Wenn das mal auf heute hochrechnen würde, sieht man auch hier den "Betrug"

Das Problem gibt es doch überall, siehe Mindestlohn.

Überproportional gestiegen in den letzten Jahren... Bald bekommt der Geselle im Handwerk Mindestlohn.
Tja, aber nur wenn der Arbeitgeber so dumm ist ihm nicht mehr zu geben und die meisten AG sind zum Glück nicht so dumm einem gutem Gesellen nur so viel Lohn zu geben, dass der Geselle sich nur Brot und Margarine, aber keine Wurst leisten kann.

Bastel

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« Antwort #16759 am: 30.06.2025 10:11 »
Wenn man sich die Tarifverhandlungen im öD anschaut, sind wohl die meisten AGs dumm. Siehe Sockel+ und Mindestbeträge etc.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16760 am: 30.06.2025 17:18 »
MoinMoin erstmal wieder unreflektierte Meinung bis Bastel mit dem Faktencheck um die Ecke kommt. Handwerk ist gerade nicht das beste Beispiel, da dort ein Mangel an guten Personal herrscht. Es gibt aber unzählige Branchen, die einen Ausbildungsberuf, teilweise mit Abitur, erwartet wo schlechtere Bedingungen vorherrschen als im öD.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16761 am: 30.06.2025 18:29 »
Ich hatte einen Gala-Bauer hier, Hilfsarbeiter 40 netto die Stunde… Achso, der Elektriker kam mit 90 netto die Stunde.

Die kriegen bestimmt beide mehr als die Hälfte davon als Stundenlohn…. Ironie off. Beim Elektrikergesellen wird sich der Meister mit Sicherheit 2/3 davon in die eigene Tasche stecken. Aber er hat ja auch die gaaaaanzen Unkosten.

Und die Nachbarn, die nicht Beamte sind, lassen schön alles schwarz machen.

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16762 am: 01.07.2025 06:01 »
https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold

 ,,Am 30. Juni endet auch die Amtszeit von Vizepräsidentin Doris König, die zugleich dem Zweiten Senat vorsteht. Und schließlich hat Richter Ulrich Maidowski aus dem Zweiten Senat beim Bundespräsidenten einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen gestellt. Er möchte sein Amt zum 30. September beenden. Gem. § 5 Abs. 3 BVerfG-Gesetz kann seine Nachfolge aber bereits im Juli gewählt werden"

,,Für die Nachfolge von Ulrich Maidowski schlägt die SPD die in München lehrende Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold vor. Sie gilt als Schülerin von Andreas Voßkuhle, der bis 2020 BVerfG-Präsident war, und ist Co-Autorin eines Lehrbuchs zum Staatsorganisationsrecht. Im Klimaschutz-Verfahren, das 2021 zum legendären Klima-Beschluss des BVerfG führte, vertrat sie den Bundestag. "

Ach wäre das schön wenn König, Maidowski und Voßkuhle (aus dem Hintergrund) für eine weitere Präzisierung der  von Ihnen angestoßenen Rechtsentwirklickung bezüglich unser Thematik sorgen und einen schönen runden Abschluss finden der den jeweiligen Dienstherren Respekt eintrichtern wird...Man darf ja noch träumen ;D

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16763 am: 01.07.2025 08:35 »
Es wird zunehmend unrealistisch, dass Maidowski zum Abschied noch mal ein Statement setzt. Und neue Richter werden sich einarbeiten müssen,  also Vertagung auf die ferne Zukunft.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16764 am: 01.07.2025 09:37 »
https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold

"Die Wahlausschuss-Sitzung ist für Montag den 7. Juli vorgesehen," (§ 6 BVerfGG (3) ... unter Einhaltung einer Ladungsfrist von einer Woche) hmmm

Die mögliche Nachfolgerin ist Expertin für Abwehr "systemischer Risiken". Die hier kolportierten Milliarden-(Nach-)Zahlungsrisiken sind systemische Risiken aufgrund z.B. scheinbar überholter "Fürsorge" und gerichtsblockierter Rechtsstaatsprinzipien? Oder nicht?...

Kann der Bundespräsident zur aufschiebenden Abwehr dieser Risiken (,sofern doch noch etwas in den nächsten Wochen beschlossen werden sollte) dem U.M. nicht vor Ende September die Entlassurkunde gemeinsam mit den beiden anderen in die Hand drücken. Er hat in zeitlicher Nähe rund um den 3. Oktober nur Zeit für Verdienstorden an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Nicht dass er dort noch als Weder-Noch erscheint.

Malkav

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« Antwort #16765 am: 01.07.2025 09:46 »
Es wird zunehmend unrealistisch, dass Maidowski zum Abschied noch mal ein Statement setzt. Und neue Richter werden sich einarbeiten müssen,  also Vertagung auf die ferne Zukunft.

Ich bin ja auch sehr kritisch, was die Bearbeitungsdauer angeht, aber da hätte ich jetzt keine Angst. Die Chronologie 2020 war ja auch wie folgt:

  • 04.05.2020: Beschluss zu 2 BvL 4/18
  • 06.05.2020: Ende Amtszeit des Berichterstatters Voßkuhle
  • 22.06.2020: Übergabe der Entlassungsurkunde an Voßkuhle
  • 28.07.2020: Pressemitteilung und Veröffentlichung des Beschlusses durch das BVerfG

Von daher würde es mich auch nicht wundern, wenn der Beschluss schon gefasst wäre und nur noch an der Begründung gefeilt wird (dann echte Hochachtung davor, dass in dem Laden echt nichts durchsickert, denn davon wissen natürlich nicht nur die Richter, sondern auch deren WiMi's, Senatsrechtspfleger und die zuständigen Serviceeinheiten). Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass BVR Maidowski ein jahrelanges Nichtstun als sein Vermächtnis hinterlassen will. Dafür ist das Ego von Personen in solchen Positionen meist verständlicherweise zu groß.

Wenn wir zehn Jahre weiter denken und nach einer z.B. hypothetischen am 08.08.25 veröffentlichten "Hammerentscheidung" aus seiner Feder auf seine Amtszeit zurückblicken, werden wir sicherlich sehr viel wohlwollender mit ihm und seiner Bearbeitungszeit umgehen.

Ich bleibe beim Prizip Hoffnung, denn alles andere sorgt nur für miese Stimmung  ;) Das schließt natürlich das Befürworten/Ergreifen sämtlicher prozessualer Beschleunigungsmittel nicht aus.

PolareuD

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« Antwort #16766 am: 01.07.2025 10:29 »
Es wird zunehmend unrealistisch, dass Maidowski zum Abschied noch mal ein Statement setzt. Und neue Richter werden sich einarbeiten müssen,  also Vertagung auf die ferne Zukunft.

Diese Aussage würde ich auch nur unterschreiben, wenn bis zum Ausscheiden vom BVR Maidowski kein Beschluss vorliegt. Also erst im Oktober. Auch wenn mir keine Informationen diesbezüglich bekannt sind gehe, ich aktuell davon aus, dass bis Ende September der Beschluss vorliegt.

Knarfe1000

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« Antwort #16767 am: 01.07.2025 14:10 »
War jetzt 6 Wochen nicht mehr hier unterwegs. Immer noch nichts Neues - wie überraschend...

Schaue dann in 6 Monaten nochmal vorbei  lol

tigertom

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« Antwort #16768 am: 01.07.2025 14:47 »
Aufgrund eigener Erahrung würde ich Dir eher 6 Jahre empfehlen. Vorausgesetzt Du erwartest mehr, als nur Spekulation.

Bin schon gespannt auf die Fortsetzung der "ewigen Abstimmung".

Ozymandias

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« Antwort #16769 am: 01.07.2025 18:15 »
Die Entscheidung dürfte dieses Jahr definitiv noch kommen.
Wichtiger ist eher, wie diese aussieht. Die Besoldung dürfte noch stärker mathematisiert werden, anders ist m.E. eine Einhegung gar nicht mehr zu bewerkstelligen.

Für den höheren Dienst waren die letzten Entscheidungen (durch die Umsetzung) übrigens ein sehr starker Rohrkrepierer. Da gab es keinen Cent mehr, man kann sogar von einer Verschlechterung reden, da hauptsächlich niedrigere BG profitiert haben und dadurch die Abstände geschmolzen sind. On Top gab es dann bei den normalen Erhöhungen auch noch teilweise Sockelbeträge.