Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2638906 times)

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4665 am: 26.08.2023 22:49 »
Also  die Beispiele aus Hamburg setzen dem Ganzen echt die Krone auf.

Und mal ganz im Ernst:
Spätestens da müsste dich jedem, der sich so etwas ausgedacht klar sein, dass das nicht gesetzeskonform sein kann.

Das ist schon mehr als krass...

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4666 am: 27.08.2023 01:08 »
Erschwerend kommt hinzu, dass Hamburger Beamte künftig bis zu 1.000 Euro im Monat mehr "verdienen", wenn sie unverheiratet bleiben, sich scheiden lassen, ihr Partner stirbt oder sie ihre Partnerin überzeugen, doch lieber gleich zu hause zu bleiben und auf die Kinder aufzupassen - wie in den Fünfzigern. Dann spart man auch direkt  Kita-Gebühren und Putzfrau, der Staat gibt das nötige Extra-Kleingeld fürs Nichtarbeiten dazu - Tagesmutter, Putzfrau und Ehefrau sind dann eben drei Menschen weniger, die arbeiten gehen. Absurd hoch drei!

Sollte sich etwa ein A6-Beamter mit Kindern dagegen entscheiden, zu heiraten und seine Frau weiter arbeiten zu lassen, wäre er monatlich plötzlich viele hundert Euro im Nachteil gegenüber einem Bundesbeamten in Hamburg.

So überzeugt man Nachwuchskräfte doch bestimmt! Wer also eine eher hausfräulich veranlagte Ehepartnerin hat, geht zur Hamburger Polizei und bekommt enorme Zuschläge. Wer eine arbeitende Frau hat, geht dann eher zur Bundespolizei. Und richtig clever ist, wer gar keine Frau hat (jedenfalls nicht mit Trauschein bitte!), denn dann können beide verdienen und es gibt trotzdem richtig Zusatz-Kohle im Hamburger Beamtentum. Genial!  ???

Man kann nur hoffen, dass so ein extremer Blödsinn nicht unwidersprochen durch die Bürgerschaft geht - noch könnten die Abgeordneten den Entwurf aufhalten.


lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4667 am: 27.08.2023 09:11 »
Und ich dachte in der Hamburger Bürgerschaft sitzen lauter Kaufleute die rechnen können. Man kann die Leute nur noch auslachen. Kommt mir eher vor wie Schilda, wo sie versucht haben das Licht mit Eimern ins Rathaus zu tragen, weil sie die Fenster vergessen haben.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4668 am: 27.08.2023 09:19 »
Man sollte mal die Verantwortlichen fragen, ob man sich jetzt von seinem Partner trennen soll. Sonst könne man sich die Miete nicht mehr leisten oder so ;D

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4669 am: 27.08.2023 09:43 »
Da der geplante § 45a Abs. 1 den Art. 45 Abs. 3 i.V.m. Art. 45 Abs. 2 des HmbBesG in der derzeit geltenden Fassung nicht mit einbezieht (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=169311806186251538&sessionID=20034016091976020363&templateID=document&source=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=3929262,1&task=chose_fliesstext#gesetz_fliesstext_3929262,1) und damit die bestehende Anspruchsberechtigung lediger Beamter nicht ändert (was hinsichtlich von Kindern auch nicht möglich wäre, da deren mittelbare Anspruchberechtigung unabhängig davon besteht, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht), kann den bislang unverheirateten Beamtinnen und Beamten in Hamburg, die Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss haben, tatsächlich nur geraten werden, die Heirat nicht zu vollziehen und auf den Familienzuschlag der Stufe 1 zu verzichten, um so hinsichtlich des Besoldungsergänzungszuschusses unabhängig vom Verdienst der Partnerin oder des Parnters anspruchsberechtigt zu bleiben. Bei zwei Kindern macht der Unterschied in der Besoldung für die in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 eingruppierten Beamtinnen und Beamten einen Unterschied in der monatlichen Bruttobesoldung von 1.042,- € aus, womit hier eine rechtliche Regelung eingeführt werden soll, die offensichtlich kaum vor Art. 6 Abs. 1 GG Bestand haben kann.

Darüber hinaus erfolgt anhand der Bemessungsgrenze eine offensichtlich starre Regelung, wann eine Anspruchsberechtigung erfolgen solle und wann nicht, die bspw. für das Familieneinkommen einer vierköpfigen Familie aktuell bei brutto 50.750,- € liegt, um im Maximalfall den Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 12.504,- € zu erhalten. Damit aber wird es in vielen Fällen für die Ehepartnerin attraktiver sein, ihre Berufstätigkeit aufzugeben, damit der Beamte jenen Zuschuss erhält. Denn da damit insbesondere vielfach eine Teilzeittätigkeit nicht mehr attraktiv ist, Frauen mit Kindern aber deutlich häufiger als Männer einer Teilzeittäigkeit nachgehen, wirkt die geplante Regelung offensichtlich mittelbar geschlechterdiskriminierend, da sie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen untergräbt, was als solches verfassungswidrig ist. Dass ausgerechnet ein rotgrüner Senat, der sich nach seinen wiederkehrenden Bekundungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern einsetzen will, mit der Einführung einer "Herdprämie" zurück zum Familienmodell der 1950er Jahre zurückkehrt, dürfte zeigen, dass der Senat seine eigenen Gleichstellungsbekundungen nur als ein Wortgekringel betrachtet, die er gerne auf dem Feld der Besoldungseinsparungen aufgibt. So viel zum Thema "familienfreundlicher Arbeitgeber".

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4670 am: 27.08.2023 10:23 »
Gerade mal aufs Datum geschaut… Der 1. April ist schon etwas her.

Das kann doch nur ein schlechter Scherz sein, was Hamburg da fabriziert?

Bitte liebes BVerfG, stopp. diesen Irrsinn endlich…

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4671 am: 27.08.2023 11:30 »
Habe ich mir auch gedacht, dass es sich hierbei nur um einen schlechten Aprilscherz handeln kann  :o

MDWiesbaden

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4672 am: 27.08.2023 11:35 »
Es ist wirklich unfassbar was da gemacht wird. Wie soll bei der gezeigten Wertschätzung da je wieder ein Vertrauensverhältnis zustande kommen?
Es ist einfach nur traurig

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4673 am: 27.08.2023 11:39 »
Man ist nur noch frustriert!

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4674 am: 27.08.2023 11:44 »
17 Besoldungsgeber = 17 Auslegungen einer amtsangemessenen Alimentation  :o

Alles Wahnsinn!

Hoffentlich schreitet mal bald das BVerfG ein. So kann es einfach nicht mehr weitergehen  :-[

BW zahlt zu wenig

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4675 am: 27.08.2023 12:57 »
Es treibt wahrlich Blüten in allen Farben. Das BVerfG muss da nicht
Mehr beischneiden sondern 1x mit Round-Up alles plattmachen

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4676 am: 27.08.2023 13:04 »
Zusammengefasst für HH:
•   HH versucht wie die anderen Bundesländer auch (nur noch schlimmer), die Einzel-Beamtenbesoldung auf eine Familienbesoldung umzustellen.
Um die 115% Einzelbesoldung auf eine 115% gesamt Familienbesoldung zu verschlechtern.
•   ein Abstandsgebot kennt Hamburg nicht mehr
•   HH will eine Herdprämie einführen
•   HH hat vergessen, dass das Bürgergeld um 200€ netto gestiegen ist (rückwirkende Wirkung?)
•   HH möchte gern wissen was die Ehepartner verdienen (nicht Ehepartner fallen raus?  Bedeutet ich lasse mich Scheiden, bekomme die Familienboni trotzdem und das Gehalt des Ehepartners wird nicht miteingerechnet – an der Stelle habe ich dann das tolle System schon getunnelt.)
•   Es sollen jeden Monat Ansprüche neu ausgerechnet werden, Ehepartner sollen ihren Verdienst melden. Bekommt man dann eine dritte Rückrechnung? (Besoldungergänzungszuschlag = BEZ)
•   HH will alles über Zuschläge regeln, statt über die Besoldungstabellen – Die Zuschläge sind wieder nicht Pensionswürdig/Ruhegehaltsfähig
•   Die Berechnung der Bedarfe der Bürgergeldempfänger-Familie sind in HH illegal und das wurde auch schon vom Verfassungsgericht moniert (zu wenig).
•   17 Besoldungsgesetzgeber und nicht einer hat bis jetzt eine Verfassungsgerechte Besoldung

Eine Vierköpfige Beamtenfamilie würde nach dem Gesetzentwurf, wenn nur ich als kleine Drohne arbeiten gehe, knapp 50.000 Brutto zustehen (2 Erwachsene 2 Kinder). Bedingt allerdings, dass die Frau zu Hause bleibt. Dann lohnt sich das dritte Kind am Ende sogar noch mehr. Vor allem, wenn das Kindergeld ebenfalls auf 400-450€ angehoben wird. Ich bin dann aber auch wie schon gesagt auch nur noch 120 Tage im Jahr auf der Arbeit.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #4677 am: 27.08.2023 13:12 »
Wenn zwei z.B. A6er Beamte ohne Ehe zusammenleben, bekommen dann beide den Zuschuss?  8)

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4678 am: 27.08.2023 13:50 »
Das müsst ihr anders sehen: HH tut in vorbildlicherweise etwas gegen die Demographie. Die lieben Beamtenfamilien werden vorbildhaft gefördert.  Mama bleibt ganz zu Hause und Papa  geht halbtags oder umgekehrt. Das Ergebnis sind vorbildlich geförderte Beamtensprößlinge.

Seid fruchtbar und mehret Euch.

VierBundeslaender

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« Antwort #4679 am: 27.08.2023 13:50 »
Kannst du nicht rechnen: 2xA6=A12

Ist doch einfach. Und dann sage einer noch, die können im Ministerium nicht rechnen  ;D ;D