Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:
https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6
Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.
Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.
Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.
Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.
"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."