Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6100558 times)

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,192
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16785 am: 02.07.2025 18:06 »
Vielleicht gibt es auch gute trainierte KI Verfassungsbeschwerden. Verfolge das nicht so ganz, aber der Otto Schmidt Verlag und Beck haben bestimmt eine. Dann noch von der Community an bestimmten Stellen verfeinern.

Das wäre empfehlenswerter, als 20k für eine Verfassungsbeschwerde auszugeben.

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,554
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16786 am: 04.07.2025 16:08 »
Hier nun der eigentlich schon länger erwartbare Versuch aus den Reihen ungenannter Schnuckipuzzis der Union, die als Abgeordnete nicht einmal das Rückgrat haben, eine eigene Meinung öffentlich kenntlich zu machen, von Schnipseljägern, die aus dem Kontext reißen, was ihnen zunutze ist, und von Fernsehbeobachtern, die regelmäßig den Ton abschalten, weil ihre Aufmerksamkeitsspanne augenscheinlich nicht ausreicht, um bei einem laufenden Ton noch die für sie allemal wichtigere Mimik der Akteurin hinreichend beobachten zu können, die also gezielt eine Unruhe in Deutschland produzieren wollen, die es nicht gibt, die sie aber nun noch möglichst rasch herbeireden wollen, da sie augenscheinlich kein Argument der vielen guten Argumente kennen, die gegen Brosius-Gersdorfs Ansichten jedenfalls ins Feld geführt werden könnten:

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/brosius-gersdorf-zu-links-fuer-eine-verfassungsrichterin-48943032

Persönlicher Rufmord als Kampagne, die zurecht daran erinnert, dass der Ruf des Bundesverfassungsgerichts unter der regierungsfreundliche Rechtsprechung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gelitten hat und die Politisierung des obersten Gerichts, wie man sie aus den völlig anderen Traditionen des Supreme Court's aus den USA kennt, fast schon unabwendbar ist, wenn eine zukünftige Richterin am Bundesverfassungsgericht politisch liberale Ansichten hat. Wenn man allerdings nicht einmal in der Lage ist, anzuerkennen, dass Professoren in Ausübung ihres öffentlichen Amts öffentlich Meinung beziehen, um den Diskurs voranzubringen, und dass ihnen als fachlich tadellose Juristen der Rollenwechsel im Zuge der Wahl zur Verfassungsrichterin wohl eher nicht sonderlich schwerfallen sollte (das war bei zuvor meinungsstarken Juristen, egal, welcher politischen Richtung sie zuneigten, bislang immer der Fall, sobald sie Richter am Bundesverfassungsgericht wurden), wer darüber hinaus die in ihren Reihen überwiegend Ersatzsozialdemokraten von Die Linke undifferenziert allesamt als Sozialisten begreift, der sollte eventuell darüber nachdenken, ob sein eigentliches Talent nicht eher darin liegen könnte, Spochtreporter zu werden, jedenfalls, sofern zumindest hier die Fähigkeit bestehen könnte, die Akteure in den roten Trikots von jenen in den grünen oder gelben bzw. schwarzen zu unterscheiden, oder ob er auch dort lieber die Kunst des Blaumachens ausüben wollte.

Hinsichtlich seiner letzten beiden Sätze hat sich der Autor aber offensichtlich versprochen. Ich denke, er wollte sagen:

"Wenn in dieser ohnehin prekären Lage eine größere Zahl von Unionsleuten den eigentlich schon abgesprochenen SPD-Vorschlag ablehnen sollte, dann müssten der Kanzler, sein Kanzleramtsminister sowie der Fraktionsvorsitzende der CDU und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe ihren Traum von höchsten Staats- und Parteiämtern wohl begraben, weil sie nicht einmal in einer einfachen personellen Frage in der Lage wären, verschiedene notorische Geisterfahrer ihrer Fraktion jedenfalls einzufangen, bevor die erneut blindlinks unbeschrankte Bahnübergänge passieren wollten, die also schon wenige Monate nach ihrer Fahrprüfung vergessen haben - auch deren Aufmerksamkeitsspanne scheint eher kurz zu sein, was sie mit entsprechenden zukünftigen Spocht-Reportern geistig verbindet -, was eine Ampel war. Der Autor selbst wollte sich auf Anfrage einiger bei ihm vorhandenen Neuronen, die allerdings weiterhin nicht in ihm rumoren, nicht zum Inhalt seines Kommentars und den dahinterstehenden Interessen äußern." Schade eigentlich.

MasterOf

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 444
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16787 am: 05.07.2025 09:28 »
https://beamte-hamburg.verdi.de/++co++904e7510-58b5-11f0-90b5-a7378fe89b8f

@BalBund kannst du diesen Artikel bestätigen? Wird tatsächlich aktuell an einem Entwurf zur Übernahme Tarifergebnis sowie amtsangemessener Alimentation gearbeitet?

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 165
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16788 am: 05.07.2025 10:56 »
https://beamte-hamburg.verdi.de/++co++904e7510-58b5-11f0-90b5-a7378fe89b8f

@BalBund kannst du diesen Artikel bestätigen? Wird tatsächlich aktuell an einem Entwurf zur Übernahme Tarifergebnis sowie amtsangemessener Alimentation gearbeitet?

Dass daran im BMI gearbeitet wird, hat er hier doch schon bestätigt. Das würde ich eigentlich auch erwarten, dass an beiden Themen fortlaufend gearbeitet wird, solange der Gesetzgeber sie nicht verabschiedet hat.
Viel interessanter ist, wann der Entwurf ins Kabinett geht und wann eine parlamentarische Befassung damit vorgesehen ist.

Dass beide Themen miteinander verquickt werden sollen, muss meiner Meinung nach, anders als im Infothread befürchtet, nicht schlimm sein. Der Tarifabschluss wäre bei der Bestimmung der Amtsantenessen Alimentation für die Jahre 2025 und 2026 ohnehin einzubeziehen. Ich habe eher Sorge, dass versucht wird, hinter dem verfassungsrechtlich Gebotenen zurück zu bleiben, weil es ja durch die Tarifeinigung schon "großzügig" etwas gäbe.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 534
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16789 am: 05.07.2025 12:10 »
Zum Thema Tarifergebnis hatte ich mich ja schon vor ein paar Tagen geäußert. Was den Rest angeht: Schau'n mer mal ;-)

Die Abstimmung mit dem BMF, was der Sermon den Kosten darf läuft natürlich (und ich persönlich bin SEHR gespannt, wie die SPD diese Kuh vom Eis bekommen möchte, denn schließlich scheiterte der letzte Entwurf ja angeblich an den Einsparvorgaben der FDP im BMF), aber auch die wiederbelebte Seehofer-Bayern-Akte mit Minijobeinkommen würde zu Mehrbelastungen führen, die bisher nicht im Haushaltsentwurf zu finden sind. Da das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2026 aber noch läuft ist es mMn zu früh um einzuschätzen, wie viele Millionen letztlich für die Besoldung zur Verfügung stehen werden.

Persönliche Meinung: Reicht die Summe nicht einmal für diesen Minimalentwurf, dann dürfte man zunächst nur das Besoldungsanpassungsgesetz für das Tarifergebnis finalisieren, dafür stehen im HH25 Mittel zur Verfügung, die faktisch aber nicht vor Dezember abgerufen werden müssen. Alles andere folgt dann, wenn das Gericht keine Spielräume mehr zulässt oder der Finanzminister Geld findet.

MasterOf

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 444
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16790 am: 05.07.2025 12:32 »
Zum Thema Tarifergebnis hatte ich mich ja schon vor ein paar Tagen geäußert. Was den Rest angeht: Schau'n mer mal ;-)

Die Abstimmung mit dem BMF, was der Sermon den Kosten darf läuft natürlich (und ich persönlich bin SEHR gespannt, wie die SPD diese Kuh vom Eis bekommen möchte, denn schließlich scheiterte der letzte Entwurf ja angeblich an den Einsparvorgaben der FDP im BMF), aber auch die wiederbelebte Seehofer-Bayern-Akte mit Minijobeinkommen würde zu Mehrbelastungen führen, die bisher nicht im Haushaltsentwurf zu finden sind. Da das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2026 aber noch läuft ist es mMn zu früh um einzuschätzen, wie viele Millionen letztlich für die Besoldung zur Verfügung stehen werden.

Persönliche Meinung: Reicht die Summe nicht einmal für diesen Minimalentwurf, dann dürfte man zunächst nur das Besoldungsanpassungsgesetz für das Tarifergebnis finalisieren, dafür stehen im HH25 Mittel zur Verfügung, die faktisch aber nicht vor Dezember abgerufen werden müssen. Alles andere folgt dann, wenn das Gericht keine Spielräume mehr zulässt oder der Finanzminister Geld findet.

Wieder mal danke für deinen Beitrag und deine persönliche Meinung.
Dann sind wir mal gespannt, wie und wann es weitergeht. All zu lange dürfte es ja nun nicht mehr dauern, bis zumindest das Tarifergebnis übertragen wird bzw. ob es vielleicht doch zu einem neuen Entwurf bzgl. Amtsangemessenheit (oder beiden in einem) kommt.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,012
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16791 am: 05.07.2025 17:07 »
Hier nun der eigentlich schon länger erwartbare Versuch aus den Reihen ungenannter Schnuckipuzzis der Union, die als Abgeordnete nicht einmal das Rückgrat haben, eine eigene Meinung öffentlich kenntlich zu machen, von Schnipseljägern, die aus dem Kontext reißen, was ihnen zunutze ist, und von Fernsehbeobachtern, die regelmäßig den Ton abschalten, weil ihre Aufmerksamkeitsspanne augenscheinlich nicht ausreicht, um bei einem laufenden Ton noch die für sie allemal wichtigere Mimik der Akteurin hinreichend beobachten zu können, die also gezielt eine Unruhe in Deutschland produzieren wollen, die es nicht gibt, die sie aber nun noch möglichst rasch herbeireden wollen, da sie augenscheinlich kein Argument der vielen guten Argumente kennen, die gegen Brosius-Gersdorfs Ansichten jedenfalls ins Feld geführt werden könnten:

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/brosius-gersdorf-zu-links-fuer-eine-verfassungsrichterin-48943032

Persönlicher Rufmord als Kampagne, die zurecht daran erinnert, dass der Ruf des Bundesverfassungsgerichts unter der regierungsfreundliche Rechtsprechung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gelitten hat und die Politisierung des obersten Gerichts, wie man sie aus den völlig anderen Traditionen des Supreme Court's aus den USA kennt, fast schon unabwendbar ist, wenn eine zukünftige Richterin am Bundesverfassungsgericht politisch liberale Ansichten hat. Wenn man allerdings nicht einmal in der Lage ist, anzuerkennen, dass Professoren in Ausübung ihres öffentlichen Amts öffentlich Meinung beziehen, um den Diskurs voranzubringen, und dass ihnen als fachlich tadellose Juristen der Rollenwechsel im Zuge der Wahl zur Verfassungsrichterin wohl eher nicht sonderlich schwerfallen sollte (das war bei zuvor meinungsstarken Juristen, egal, welcher politischen Richtung sie zuneigten, bislang immer der Fall, sobald sie Richter am Bundesverfassungsgericht wurden), wer darüber hinaus die in ihren Reihen überwiegend Ersatzsozialdemokraten von Die Linke undifferenziert allesamt als Sozialisten begreift, der sollte eventuell darüber nachdenken, ob sein eigentliches Talent nicht eher darin liegen könnte, Spochtreporter zu werden, jedenfalls, sofern zumindest hier die Fähigkeit bestehen könnte, die Akteure in den roten Trikots von jenen in den grünen oder gelben bzw. schwarzen zu unterscheiden, oder ob er auch dort lieber die Kunst des Blaumachens ausüben wollte.

Hinsichtlich seiner letzten beiden Sätze hat sich der Autor aber offensichtlich versprochen. Ich denke, er wollte sagen:

"Wenn in dieser ohnehin prekären Lage eine größere Zahl von Unionsleuten den eigentlich schon abgesprochenen SPD-Vorschlag ablehnen sollte, dann müssten der Kanzler, sein Kanzleramtsminister sowie der Fraktionsvorsitzende der CDU und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe ihren Traum von höchsten Staats- und Parteiämtern wohl begraben, weil sie nicht einmal in einer einfachen personellen Frage in der Lage wären, verschiedene notorische Geisterfahrer ihrer Fraktion jedenfalls einzufangen, bevor die erneut blindlinks unbeschrankte Bahnübergänge passieren wollten, die also schon wenige Monate nach ihrer Fahrprüfung vergessen haben - auch deren Aufmerksamkeitsspanne scheint eher kurz zu sein, was sie mit entsprechenden zukünftigen Spocht-Reportern geistig verbindet -, was eine Ampel war. Der Autor selbst wollte sich auf Anfrage einiger bei ihm vorhandenen Neuronen, die allerdings weiterhin nicht in ihm rumoren, nicht zum Inhalt seines Kommentars und den dahinterstehenden Interessen äußern." Schade eigentlich.

Vielsagend ist, dass Brosius-Gersdorf in ihrer Stellungnahme vor allem darauf abhob, dass der Gesetzgeber nicht an vergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts gebunden sei. Bei einer erneuten Überprüfung könne das Gericht anders entscheiden: Die bisherigen Urteile dazu seien in der Rechtswissenschaft auf „breite Kritik“ gestoßen, der „rechtswissenschaftliche Diskussionsstand“ habe sich „in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt“, ebenso „der völkerrechtliche Rahmen.“ Zuletzt sei im „Rechtsvergleich ein Trend zur Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu beobachten“.

Natürlich hat Frau Brosius-Gersdorf Recht mit ihrer Aussage, dass der Gesetzgeber nicht an vergangene Urteile des BVerfG gebunden ist, und sich die soziale und gesellschaftliche Lage im Laufe der Zeit verändert (siehe Rechtsprechung zu Schwulen oder zur Prügelstrafe für Kinder). Trotzdem bin ich eher konservativ eingestellt und denke, dass auch für die amtsangemessene Alimentation und das Beamtentum überhaupt, eine konservative Besetzung besser wäre.

Seppo84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16792 am: 05.07.2025 20:05 »
Glaube erst daran wenn ich nen neuen Entwurf sehe 😅

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 834
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16793 am: 05.07.2025 20:28 »
Glaube erst daran wenn ich nen neuen Entwurf sehe 😅

Ich, wenn endlich mal ein paar Kröten mehr auf dem Konto ankommen.

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,554
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16794 am: 05.07.2025 23:32 »
Hier nun der eigentlich schon länger erwartbare Versuch aus den Reihen ungenannter Schnuckipuzzis der Union, die als Abgeordnete nicht einmal das Rückgrat haben, eine eigene Meinung öffentlich kenntlich zu machen, von Schnipseljägern, die aus dem Kontext reißen, was ihnen zunutze ist, und von Fernsehbeobachtern, die regelmäßig den Ton abschalten, weil ihre Aufmerksamkeitsspanne augenscheinlich nicht ausreicht, um bei einem laufenden Ton noch die für sie allemal wichtigere Mimik der Akteurin hinreichend beobachten zu können, die also gezielt eine Unruhe in Deutschland produzieren wollen, die es nicht gibt, die sie aber nun noch möglichst rasch herbeireden wollen, da sie augenscheinlich kein Argument der vielen guten Argumente kennen, die gegen Brosius-Gersdorfs Ansichten jedenfalls ins Feld geführt werden könnten:

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/brosius-gersdorf-zu-links-fuer-eine-verfassungsrichterin-48943032

Persönlicher Rufmord als Kampagne, die zurecht daran erinnert, dass der Ruf des Bundesverfassungsgerichts unter der regierungsfreundliche Rechtsprechung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gelitten hat und die Politisierung des obersten Gerichts, wie man sie aus den völlig anderen Traditionen des Supreme Court's aus den USA kennt, fast schon unabwendbar ist, wenn eine zukünftige Richterin am Bundesverfassungsgericht politisch liberale Ansichten hat. Wenn man allerdings nicht einmal in der Lage ist, anzuerkennen, dass Professoren in Ausübung ihres öffentlichen Amts öffentlich Meinung beziehen, um den Diskurs voranzubringen, und dass ihnen als fachlich tadellose Juristen der Rollenwechsel im Zuge der Wahl zur Verfassungsrichterin wohl eher nicht sonderlich schwerfallen sollte (das war bei zuvor meinungsstarken Juristen, egal, welcher politischen Richtung sie zuneigten, bislang immer der Fall, sobald sie Richter am Bundesverfassungsgericht wurden), wer darüber hinaus die in ihren Reihen überwiegend Ersatzsozialdemokraten von Die Linke undifferenziert allesamt als Sozialisten begreift, der sollte eventuell darüber nachdenken, ob sein eigentliches Talent nicht eher darin liegen könnte, Spochtreporter zu werden, jedenfalls, sofern zumindest hier die Fähigkeit bestehen könnte, die Akteure in den roten Trikots von jenen in den grünen oder gelben bzw. schwarzen zu unterscheiden, oder ob er auch dort lieber die Kunst des Blaumachens ausüben wollte.

Hinsichtlich seiner letzten beiden Sätze hat sich der Autor aber offensichtlich versprochen. Ich denke, er wollte sagen:

"Wenn in dieser ohnehin prekären Lage eine größere Zahl von Unionsleuten den eigentlich schon abgesprochenen SPD-Vorschlag ablehnen sollte, dann müssten der Kanzler, sein Kanzleramtsminister sowie der Fraktionsvorsitzende der CDU und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe ihren Traum von höchsten Staats- und Parteiämtern wohl begraben, weil sie nicht einmal in einer einfachen personellen Frage in der Lage wären, verschiedene notorische Geisterfahrer ihrer Fraktion jedenfalls einzufangen, bevor die erneut blindlinks unbeschrankte Bahnübergänge passieren wollten, die also schon wenige Monate nach ihrer Fahrprüfung vergessen haben - auch deren Aufmerksamkeitsspanne scheint eher kurz zu sein, was sie mit entsprechenden zukünftigen Spocht-Reportern geistig verbindet -, was eine Ampel war. Der Autor selbst wollte sich auf Anfrage einiger bei ihm vorhandenen Neuronen, die allerdings weiterhin nicht in ihm rumoren, nicht zum Inhalt seines Kommentars und den dahinterstehenden Interessen äußern." Schade eigentlich.

Vielsagend ist, dass Brosius-Gersdorf in ihrer Stellungnahme vor allem darauf abhob, dass der Gesetzgeber nicht an vergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts gebunden sei. Bei einer erneuten Überprüfung könne das Gericht anders entscheiden: Die bisherigen Urteile dazu seien in der Rechtswissenschaft auf „breite Kritik“ gestoßen, der „rechtswissenschaftliche Diskussionsstand“ habe sich „in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt“, ebenso „der völkerrechtliche Rahmen.“ Zuletzt sei im „Rechtsvergleich ein Trend zur Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu beobachten“.

Natürlich hat Frau Brosius-Gersdorf Recht mit ihrer Aussage, dass der Gesetzgeber nicht an vergangene Urteile des BVerfG gebunden ist, und sich die soziale und gesellschaftliche Lage im Laufe der Zeit verändert (siehe Rechtsprechung zu Schwulen oder zur Prügelstrafe für Kinder). Trotzdem bin ich eher konservativ eingestellt und denke, dass auch für die amtsangemessene Alimentation und das Beamtentum überhaupt, eine konservative Besetzung besser wäre.

Mir ist es zunächst einmal weitgehend egal, wer Doris König nachfolgt, damit alsbald mit hoher Wahrscheinlichkeit Vizepräsidentin und nach dem Ausscheiden des jetzigen Präsidenten dann mit gleichfalls hoher Wahrscheinlichkeit seine Nachfolgerin wird. Allerdings ist mir die Rufmordkampagne, die derzeit gegen eine integre Juristin vonseiten einiger Unionsabgeordneten, flankiert von verschiedenen Journalisten der Springerpresse sowie der FAZ und NZZ, geführt wird, aus mindestens drei Gründen nicht egal:

1. Frauke Brosius-Gersdorf war Schülerin Hartmut Bauers, dem sie 2021 auf dem Potsdamer Lehrstuhl nachfolgte. Sie ist ebenso Nachfolgerin Horst Dreiers in der Herausgabe eines maßgeblichen Grundgesetzkommentars - ebenjenes Horst Dreiers, den Teile der Union 2008 mit einer ähnlichen Rufmordkampagne wie jetzt wieder als BVR verhinderten, sodass die SPD ihn am Ende als Kandidaten zurückziehen musste und durch Andreas Voßkuhle ersetzte -; darüber hinaus ist sie eng mit Andreas Voßkuhle verbunden. Sie, die eine hervorragende Juristin ist und darüber hinaus wiederkehrend liberale Positionen vertritt, als "ultralinke Juristin" zu diffamieren, ist üble Verleumdung, die allein dem Zweck dienen soll, sie zu verhindern. Das ist bereits auf einer menschlichen Ebene einfach nur schäbig, und zwar das nur umso mehr, da Brosius-Gersdorf nicht selbst ihren Hut in den Ring geworfen hat, es hier also nicht um ein politisches Amt geht. Wen die Sachlage weitgehender interessiert, kann sich bspw. hier sachlicher informieren: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verfassungsrichterwahl-brosius-gersdorf-widerstand-prognose

2. Mit den aufeinander verweisenden Verleumdungen wird gleichfalls das Bundesverfassungsgericht beschädigt, und zwar spätestens dann, wenn Brosius-Gersdorf gewählt werden sollte. Denn auch dann bleiben die Verleumdungen stehen und werden also nicht nur eine BVR beschädigen, nämlich entsprechend bei jeder Entscheidung des Senats, die jemanden inhaltlich nicht passt, ein weiteres Mal herausgekramt werden können, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit dessen spätere Vizepräsidentin und am Ende dessen Präsidentin. Die schäbige, weil auf Lügen gebaute Rufmordkampagne zielt damit, ob bewusst (das würde dafür sprechen, dass die Rufmörder über wenigstens ein klein wenig Verstand verfügen sollten) oder unbewusst (was zeigte, dass sie nicht einmal einen klaren Gedanken gleichzeitig denken können sollten) auch auf das Verfassungsorgan, das regelmäßig von allen die höchste Autorität genießt. Mit ihrem schmutzigen Geschäft legen die Rufmörder also gleichfalls - entweder als mittelbare Folge von Dummheit oder als unmittelbarer Folge einer so gezielten Aktion, die jene nur noch schäbiger machte - Hand an das Bundesverfassungsgericht, was sie so oder so als Abgeordnete und Journalisten diskreditiert. Auch deshalb dürften sich die betreffenden Unionsabgeordneten mit Ausnahme von Saskia Ludwig auch nicht aus der Deckung trauen, was nur umso mehr zeigt, über wie wenig Anstand sie verfügen. Es dürften - so sollte man vermuten - dieselben Heckenschützen sein (und wenn sie es nicht sein sollten, dann sollten sie zumindest des gleichen Geistes Kind sein), die bereits im ersten Wahlgang ihren eigenen Kanzler beschädigt haben.

3. Die Autoren beschädigen mit ihrer dem Rufmord dienenden Kampagne gleichfalls auch die bundesdeutsche Medienlandschaft, indem sie nicht berichten, sondern tendenziös richten. Das ist insofern übel, weil sie damit genau jenen Kräften im Land Auftrieb geben, die allüberall gerne "linksversiffte" Hegemonie wittern wollen oder gegen die "Lügenpresse" wettern; nicht minder übel ist es, weil sie ihre Kampagne auf Unwahrheiten gründen und damit das eh schon nicht mehr immer sonderlich große Vertrauen in die Berichterstattung der Medien weiter untergraben. Schließlich ist es auch deshalb übel, weil - wie bereits geschrieben - es nicht um's Argument geht, sondern um reine Stimmungsmache, und zwar in einer solch plumpen Art und Weise, dass es offensichtlich ist. Denn eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den zum Rufmord herangezogenen Themen und den jeweiligen Positionen Brosius-Gersdorfs - nicht zuletzt im jeweiligen Kontext ihrer Aussagen - ist den Ausführungen nicht einmal in Ansätzen zu entnehmen.

Die Rufmordkampagne gegen Horst Dreier 2008 war wenigstens noch geschickt eingefädelt. Die Plumpheit der Verleumdung, wie sie sich in Geist und Sprache heute zeigt, offenbart einen zwischenzeitlich eingetretenen Qualitätsverlust in Teilen der Politik wie in den Medien, dass man wirklich Angst um sie haben muss. Man darf sich nicht wundern, dass sich der einst so stolze wie regelmäßig notwendige Konservatismus in Deutschland in einer solch schweren Krise befindet, also regelmäßig gar nicht mehr sagen kann, wofür er eigentlich steht oder stehen will, wenn er nur noch in so kleiner Münze zahlen kann. Was für ein peinliches, weil irrlichterndes Spektakel!

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 354
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16795 am: 06.07.2025 00:21 »
@SwenTanortsch:
Die Sprachwahl Deiner beiden Beiträge vom 4. und 5. Juli diskreditiert Dich selber in einer Weise, die Dir offenbar gar nicht bewusst ist. So polemisch (um es noch freundlich zu formulieren) bist du mir lediglich aufgefallen, als es um (von dir so wahrgenommene Angriffe auf) die Berufsgruppe der Lehrer ging.

Wenn man sich deine wohlabgewogenen und in besonderer Weise um Objektivität bemühten Beiträge zum eigentlichen Thema der verfassungsgemäßen Alimentation anschaut, fällt der Unterschied noch mehr auf. Das muss doch wirklich nicht sein, finde ich.

AltStrG

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16796 am: 06.07.2025 04:59 »
Wenn Unsachlichkeit in einer unsachlichen Sache notwendig und gerade Swen selbst der Meinung ist, sich dieses dann und wann erlauben zu wollen: dann macht er das offensichtlich.
« Last Edit: 06.07.2025 05:06 von AltStrG »

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,554
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16797 am: 06.07.2025 07:40 »
@SwenTanortsch:
Die Sprachwahl Deiner beiden Beiträge vom 4. und 5. Juli diskreditiert Dich selber in einer Weise, die Dir offenbar gar nicht bewusst ist. So polemisch (um es noch freundlich zu formulieren) bist du mir lediglich aufgefallen, als es um (von dir so wahrgenommene Angriffe auf) die Berufsgruppe der Lehrer ging.

Wenn man sich deine wohlabgewogenen und in besonderer Weise um Objektivität bemühten Beiträge zum eigentlichen Thema der verfassungsgemäßen Alimentation anschaut, fällt der Unterschied noch mehr auf. Das muss doch wirklich nicht sein, finde ich.

Eventuell solltest Du den offensichtlich nicht schwierigen Versuch unternehmen, eine begründete Gegenmeinung zu dem darzulegen, was ich hier in meinen Beiträgen begründe, nämlich dass derzeit eine der Sache nach gezielte und moralisch verwerfliche Rufmordkampagne gegen eine unbestritten hervorragende Juristin mit bislang tadellosen Leumund geführt wird, um sie so zu diskreditieren und als Richterin am Bundesverfassungsgericht zu verhindern, und dass es hier eben nicht darum geht, mit politisch sauberen Mitteln oder aus einem journalistischen Ethos heraus und also jeweils mit sachlichen Argumenten auf ggf. vorhandene Probleme in ihren Sichtweisen oder ggf. auch Positionen hinzuweisen.

Also, mach mal, schreib mal einen klaren, begründeten und anders als ich Deiner Ansicht nach einen nicht polemisch formulierten Gegenstandpunkt, der also das, was Frauke Brosius-Gersdorf gerade widerfährt, als sachlich richtig, moralisch notwendig und ästhetisch überzeugend darlegt. Danach wird klarer sein, wie weit ich gerade mit meiner Deiner Ansicht nach vorhandenen Eigendiskreditierung gegangen wäre, denke ich.

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 354
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16798 am: 06.07.2025 08:15 »
Ich habe meinem Beitrag von 00:21 nichts hinzuzufügen.

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,554
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16799 am: 06.07.2025 08:40 »
Na dann weiterhin gutes Gelingen.