Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 570959 times)

skiveren

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2025 am: 15.04.2023 12:54 »
Es ist kein super Ergebnis, aber eines was man annehmen könnte.

Kleine Details wie 1.500 im Juni 2023 und die restlichen 1.500 bis Ende 2023 und dann ab 01.01.2024 die 200 + 5,5%

Dann könnte ich es unterschreiben.
Aber ihre Details sieht der Schlichterspruch nicht vor!


Richtig, aber Änderungen sind wohl noch möglich. Sonst benötigt man keine Verhandlungen mehr.
Na dann werden die AG bestimmt noch was draufsatteln.

niagAkcaBdipS

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2026 am: 15.04.2023 12:56 »
Wonach richtet sich die JSZ 2024?
Nach dem Januar 2024 Gehalt, oder?

Durch die Erhöhung ab März sparen sie sich also auch noch Teile der JSZ.

brian

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2027 am: 15.04.2023 12:59 »
Durchschnitt august/september/Oktober.

Britta2

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2028 am: 15.04.2023 13:00 »
Zitat:  Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht

Means:   5,5 Prozent ab März 2024 ???   "anschließend"
Und was bedeutet "Sockelbetrag mindestens 200€? Also in einigen Lohngruppen (freiwillig?) etwas mehr?

niagAkcaBdipS

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2029 am: 15.04.2023 13:01 »
Versteh ich das richtig, dass die Erhöhung im TV-N rückwirkend zum 01.01.23 greift (also Sockelbeitrag + Erhöhung), sie dafür aber keine Einmalzahlung erhalten?

Dann würde ich das tatsächlich vorziehen!
So ist es wenigstens Rentenwirksam.

Dean

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2030 am: 15.04.2023 13:02 »
Wonach richtet sich die JSZ 2024?
Nach dem Januar 2024 Gehalt, oder?

Durch die Erhöhung ab März sparen sie sich also auch noch Teile der JSZ.

Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.

pascal

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2031 am: 15.04.2023 13:03 »
Denke die JSZ liegt nicht mehr auf dem Tisch, und wird bestimmt auch nicht mehr dazu kommen.
Verdi findet sie unsozial und die VKA wird vermutlich nicht noch mehr on top packen.

Vielleicht war die Erhöhung der JSZ von den AG auch nur eingeworfen wurden, um den Mindestbetrag möglichst niedrig zu halten. VERDI hat mit dem Mindestbetrag für die unteren EGs argumentiert, die AG für die Oberen.

Denn ich denke, wenn den AG wirklich etwas an der Erhöhung der JSZ liegen würde, wäre diese im Schlichtungsergebnis enthalten (bzw. mind. in abgeschwächter Form)

Verpasst Chance für die AG, wenn es um die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften geht. Das wird noch heftige Auswirkungen haben.

skiveren

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2032 am: 15.04.2023 13:05 »
Zitat:  Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht

Means:   5,5 Prozent ab März 2024 ???   "anschließend"
Und was bedeutet "Sockelbetrag mindestens 200€? Also in einigen Lohngruppen (freiwillig?) etwas mehr?
Es gibt zuerst die 200 €, darauf die Prozente und wenn das nicht 340 € ergibt wird auf 340 € erhöht.

blanket

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2033 am: 15.04.2023 13:05 »
Zitat:  Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht

Means:   5,5 Prozent ab März 2024 ???   "anschließend"
Und was bedeutet "Sockelbetrag mindestens 200€? Also in einigen Lohngruppen (freiwillig?) etwas mehr?


Beispiel: 3.000 Euro brutto
Ab 03/2024: 3.000+200+5,5 % = 3.376 Euro

TheBr4in

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« Antwort #2034 am: 15.04.2023 13:06 »
Geht man von 3000 € brutto aus und erhält 2023 5% Entgeltsteigerung und weiter 10 Jahre 3%
ergibt das 4233 € brutto

Geht man von 3000 € brutto aus und erhält 2023 0% Entgeltsteigerung und weiter 10 Jahre 3%
ergibt das 4031 €

Nur mal so zum nachdenken und ist das brutto anfänglich höher ergibt das eine noch größere Lücke.

Danke, wenigstens einer hat es verstanden. DANKE.

Ne, ich hab das auch verstanden. Ich habe verstanden, dass hier mindestens zwei Leute nicht rechnen können.

Aleksandra

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« Antwort #2035 am: 15.04.2023 13:06 »
Zitat:  Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht

Means:   5,5 Prozent ab März 2024 ???   "anschließend"
Und was bedeutet "Sockelbetrag mindestens 200€? Also in einigen Lohngruppen (freiwillig?) etwas mehr?

Beispiel:
Bisheriges Monatsbrutto 4000 EUR
Dann wird das um 200 EUR erhöht = 4200 EUR
Und dann werden die 4200 um 5,5% erhöht
Ergo 4200*1,055 = 4431 EUR

In Summe sind das dann 431 EUR mehr, was 10,78% bedeutet. Auf 24 Monate gerechnet.
Diese Erhöhung tritt am 01. März 2024 in Kraft. Vorher gibt es keine Erhöhung, dafür aber die gesplittete Einmalzahlung.

Heide

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« Antwort #2036 am: 15.04.2023 13:09 »
Hallo zusammen,

gibt es bereits Tendenzen ob das Inflationsgeld auch an Mitarbeiter in aktiver Elternzeit (ohne Elterngeldbezug mehr) ausgezahlt werden wird ?

Im Internet finde ich sehr viele unterschiedliche Aussagen darüber und aktuell gibt es auch noch keine rechtskräftigen Urteile.

Gruß
Marcel

JohannisBeer

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« Antwort #2037 am: 15.04.2023 13:10 »
Ich weiss nicht was ich davon halten soll.
1 Jahr Nullrunde in Bezug auf die Anhebung der Tabellenentgelte ist eigentlich unakzeptabel.
Gerade die rentenfernen Jahrgänge sollten da mal in sich gehen.
Die doofe Bemerkung weiter oben "sind ja nur €1,50 Rente" sagt im Prinzip schon aus wie leicht die Verhandler mit und machen, was sie wollen.
No comment.


TheBr4in

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« Antwort #2038 am: 15.04.2023 13:12 »
Also "tabellenwirksam" ist ja das große Thema. Aber mich würde mal interessieren was die Verfechter dieser "tabellenwirksamen" Erhöhung für Argumente anführen warum es unbedingt frühzeitig tabellenwirksam sein muss.

Bei den Angestellten verstehe ich es noch wegen der Rentenpunkte (die Verspätung macht übrigens keine 2€ Rente im Monat aus) und wegen der JSZ. Aber für Beamte? Wenn das Netto in 2023 annähernd so hoch ist wie dann ab 1.3.24, was genau wäre anders wenn es tabellenwirksam eine solche Erhöhung bereits ab sofort gäbe?

Wichtig ist doch, dass wir mit einer deutlichen Steigerung in die Verhandlungen 2025 gehen. Völlig wurscht wann diese tabellenwirksam wird. Oder nicht? Klärt mich auf.

Seppo84

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« Antwort #2039 am: 15.04.2023 13:12 »
Ich weiss nicht was ich davon halten soll.
1 Jahr Nullrunde in Bezug auf die Anhebung der Tabellenentgelte ist eigentlich unakzeptabel.
Gerade die rentenfernen Jahrgänge sollten da mal in sich gehen.
Die doofe Bemerkung weiter oben "sind ja nur €1,50 Rente" sagt im Prinzip schon aus wie leicht die Verhandler mit und machen, was sie wollen.
No comment.

Der 1,50€ Mann ist tatsächlich etwas durch den Wind 😂