"Die Kommunen" ... nur mal ein paar Infos am Rande.
Die Bilanzierung von Pensionslasten werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Vom Bilanzierungsverbot bis hin zu Abzinsungsätze zwischen Marktwert, 5% und 6% ist alles dabei.
Die Nutzungsdauertabellen als Basis für die Abschreibung von Anlagevermögen sind ebenso Ländersache, so kann es sein, dass ein Bundesland die Straßen auf 40 Jahre und das nächste auf 100 Jahre abschreibt, führt zu völlig anderen Haushaltsbelastungen im kommunalen Sektor.
Hierzu gibt es noch viele weitere Beispiele.
Das HGB gilt bundesweit, aber die kommunalen Rechnungslegungsvorschriften, die sich zwar am HGB orientieren haben erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse der unterschiedlichen Kommunen.
Somit gibt es teilweise hausgemachte Probleme, teilweise erhebliche Unterschiede auf Basis von Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften und natürlich auch Finanzierungsthemen aus Landes- und Bundessicht.
Damit Kommunen bundesweit vergleichbar wären, müssten zunächst mal die Rechnungslegungsvorschriften vereinheitlicht werden!
Hilft zwar nicht beim Tarifabschluss, würde aber helfen, ein einheitliches Bild der kommunalen Landschaft zu bekommen.