Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 567055 times)

Britta2

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3600 am: 20.04.2023 06:21 »
Mal hinterfragt - falls Verdi tatsächlich den Schlichterspruch abnickt ...  Morgen streikt ja die Bahn und deren Forderung war/ist ja fast identisch. Die AG Bahn haben angekündigt, sofort gerne den (unseren) Schlichterspruch zu übernehmen. Antwort der dortigen Gewerkschaft: nö, wir streiken.
So verschieden ... Nur mal laut gedacht:  WARUM  wären AG in den verschiedenen Bereichen so sehr zufrieden mit diesem Schlichterspruch? Weil es ein super Sparschwein ist. Noch deutlich kann uns das gar nicht vor Augen geführt werden.

KDC

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« Antwort #3601 am: 20.04.2023 06:27 »
Und eine außertarifliche Leistung.
Und was genau ist da jetzt das Problem?

Meierheim

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3602 am: 20.04.2023 06:38 »
Es kommt natürlich immer darauf an, welchen Zeitraum man betrachtet und ob Tariferhöhungen, die dem aktuellen Jahr zugerechnet werden, bereits durchgeführt wurden oder nicht. Beim TV-L kam zudem noch die Einführung einer Stufe 6 im zwei Schritten hinzu (die allerdings ihren Namen nicht wert ist, da der Abstand zu Stufe 5 im Gegensatz zum TVöD viel zu gering gewählt wurde).

In Summe kann man folgendes sagen: TVöD und TV-L sind einmal weitgehend parallel an den Start gegangen, und inzwischen sind im TVöD sämtliche Tabellenentgelte deutlich höher und die Regelungen zur Jahressonderzahlung wesentlich besser als im TV-L.


Sie sind sogar exakt gleich an den Start gegangen. Und zumindest die reinen Tabellenentgelte sind nicht überall im TVöD höher.

Kleines Beispiel: Vor sechzehn Jahren gab es sowohl im TVöD als auch im TV-L genau 4.090,00 Euro in E13/5 (Stufe 6 gab es damals noch nicht).

Heute sind es 5.822,30 Euro im TVöD sowie 5.861,53 Euro im TV-L (in Stufe 6 liegt hingegen der TVöD in der Tat leicht vorn).

Nominale Steigerung seit 2007: 42,35% bzw. 43,31% (durchschnittlich 2,23% bzw. 2,27% pro Jahr)
[Preissteigerung seit Jan 2007: 39,04%]

In E 13/1 liegt der TVöD aktuell 1% über dem TVL, der allerdings erst nach dem 30.9. neu verhandelt werden kann.

KDC

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« Antwort #3603 am: 20.04.2023 06:43 »
Hallo zusammen,
ich habe mich gefragt, welche tatsächlichen Reallohn-Auswirkungen mit der Schlichtungsempfehlung für das Jahr 2024 im Zusammenhang stehen könnten. Daher habe ich folgende Berechnung vollzogen: Jahresbrutto 2019 (ohne JSZ und Leistungsentgelt) mit den 2024er Werten (auch ohne JSZ und LE) verglichen und dabei die Verbraucherpreisindexe mit ins Spiel gebracht. Für 2023 wurde die 8,7% IfW-Prognose verwendet und für 2024 die Prognose der Bundesbank (4,1%). Die Inflationsprämie in den Monaten Januar und Februar 2024 habe ich durch den 200er Sockel ab März zzgl. der 5,5% ersetzt (bzw. die 340€), da das Netto-Ergebnis so ungefähr auf einer Höhe mit der Inflationsprämie von 220€ monatlich liegt.
Lange Rede, kurzer Sinn... entstehen u. a. folgende Werte:
E1/2   -1,2% (-28€)
E5/3   -6,0% (-208€)
E9a/4 -8,0% (-378€)
E11/5 -9,1% (-569€)
Die Brutto-Kaufkraftverluste (in Klammern) zeigen den monatlichen Betrag auf, der nach prognostizierter 2024er Kaufkraft gegenüber dem "Wohlstand" im Jahr 2019 fehlen wird.
Zusammengefasst erleidet selbst die E1 Kaufkraft-Verlust. Ansonsten liegt der Gruppen- und Stufen-übergreifende Durchschnitt bei knapp -7%. Demnach müssen die E-Eingruppierten in etwa die Inflation des letzten Jahres auf Dauer finanziell schultern…

Das ist doch ganz klar das Problem eines jeden Einzelnen und nicht des Arbeitgebers, was mit dem Reallohn passiert. Es gibt genügend Möglichkeiten/Steueroptimierungsmodelle wie du dein Netto selbst beeinflussen kannst.

Auch diese Rechnereien mit dem Reallohn sind aus meiner Sicht komplett relativ. Ein Großteil meines Einkommens ist für Fixkosten (z.B. Versicherungen, Immo-Finanzierung, weitere Verträge) geblockt. Diese Kosten verändern sich auch durch die aktuelle Inflation um exakt 0,0 %. Der kleinere Teil (1/3) meines Einkommens wird für die variablen Kosten hergenommen. Wenn diese um 9 % steigen, macht das auf mein Gesamteinkommen gerrechnet 3 % aus. Ich lache mich tot über diese ausufernden Kosten...

Bei den variablen Kosten kann ich auch optimieren. Auto mit vorher 8,5 Liter Verbrauch gegen Auto mit 4,5 Liter Verbrauch getauscht - Zack 150 Euro im Monat gespart. Strom und Gas werden ab Juli günstiger - Zack 50 Euro im Monat gespart.

Mein Tipp an alle, die hier wegen Reallohverlust und einem vermeintlich miesen Schlichtungsvorschlag jammern:

Verhandelt euer Gehalt selbst und hinterfragt eure regelmäßigen Ausgaben, dann kommt ihr auch mit eurem Gehalt zurecht.

daseinsvorsorge

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« Antwort #3604 am: 20.04.2023 06:45 »
Mal hinterfragt - falls Verdi tatsächlich den Schlichterspruch abnickt ...  Morgen streikt ja die Bahn und deren Forderung war/ist ja fast identisch. Die AG Bahn haben angekündigt, sofort gerne den (unseren) Schlichterspruch zu übernehmen. Antwort der dortigen Gewerkschaft: nö, wir streiken.
So verschieden ... Nur mal laut gedacht:  WARUM  wären AG in den verschiedenen Bereichen so sehr zufrieden mit diesem Schlichterspruch? Weil es ein super Sparschwein ist. Noch deutlich kann uns das gar nicht vor Augen geführt werden.

Na ja- die EVG hat einen deutlichen höheren Organisationsgrad von bis zu 70 % (ÖD vka/Bund geschätzt ca.30-40%) auf den sich die Gewerkschaft verlassen kann. Zudem ist ein Bahnbetrieb schneller und effektiver aus der Spur zu bringen als der ÖD.

daseinsvorsorge

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« Antwort #3605 am: 20.04.2023 06:55 »

Mein Tipp an alle, die hier wegen Reallohverlust und einem vermeintlich miesen Schlichtungsvorschlag jammern:

Verhandelt euer Gehalt selbst ...

Sehr richtig- das ist der Sinn der negativen Koalitionsfreiheit: Man ist als freier AN nicht an den Tarifvertrag gebunden .Setzt Eure AGs unter Druck, droht mit Weggang, wenn Sie Eure Forderungen nicht erfüllen wollen. Eure AGs werden schon sehen, welcher Verlust ihnen droht, wenn Ihr tatsächlich geht. So einfach kann es sein. Wenn Ihr Euren AG so nicht angehen wollt, dann hört auf zu jammern und schweigt besser für immer.

KDC

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« Antwort #3606 am: 20.04.2023 07:04 »

Mein Tipp an alle, die hier wegen Reallohverlust und einem vermeintlich miesen Schlichtungsvorschlag jammern:

Verhandelt euer Gehalt selbst ...

Sehr richtig- das ist der Sinn der negativen Koalitionsfreiheit: Man ist als freier AN nicht an den Tarifvertrag gebunden .Setzt Eure AGs unter Druck, droht mit Weggang, wenn Sie Eure Forderungen nicht erfüllen wollen. Eure AGs werden schon sehen, welcher Verlust ihnen droht, wenn Ihr tatsächlich geht. So einfach kann es sein. Wenn Ihr Euren AG so nicht angehen wollt, dann hört auf zu jammern und schweigt besser für immer.

Genau so sehe ich das auch. Was hat man denn in einem Arbeitnehmermarkt, wie er aktuell herrscht, denn schon groß zu verlieren? Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man nicht innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen Job findet.

Knarfe1000

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« Antwort #3607 am: 20.04.2023 08:02 »

Der TV-L-Abschluß Ende 2023 wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder unter dem aktuellen Abschluß im TVöD bleiben.
Das will ich nicht hoffen, im Gegenteil. Wegen der höheren Nachholbedarfe muss der Abschluss sogar klar über dem des Bundes liegen. Daher müssen die Gewerkschaften aus meiner Sicht auch mit einer Forderung von 12 oder 13 % im Herbst in die Verhandlungen gehen. Alles andere wäre ein schlechter Witz.

Wobei ich natürlich nicht ausschließen kann, dass Du Recht hast...leider    :(

Knarfe1000

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« Antwort #3608 am: 20.04.2023 08:07 »


Das bestätigt meine Meinung, das die Bezahlung für IT-Mitarbeiter*innen im TVöD nicht so schlecht ist wie immer behauptet wird.
Ich weis aber aus dem eigenen Betrieb das es oft an der korrekten Eingruppierung scheitert.
Ich habe bei gleichen/ähnlichen Tätigkeiten Bewertungen von EG8 bis EG 13 gesehen, darunter waren auch Personen mit Bachelor Abschluss !

Hier auf der Dienststelle ist eine IT-lerin mit Bachelorabschluss in EG 8 eingestuft (TV-L). Sie ist noch sehr jung und meckert auch nicht über ihr Gehalt (trotz Kontaktes mit Kommilitonen in der pW !) Ich finde die Gruppierung zu niedrig, 10 oder 11 sollte es eher sein.

Knarfe1000

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« Antwort #3609 am: 20.04.2023 08:15 »
Neuer Geld-Hammer für Beamte!

2,5 Millionen Beschäftigte sollen im ersten Schritt ein steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro erhalten, ausgezahlt in mehreren Raten bis Februar 2024.
Ab 1. März 2024 werden die Tarifgehälter im zweiten Schritt um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben und dann um 5,5 Prozent erhöht. Der Erhöhungsbetrag soll mindestens 340 Euro erreichen.
Die Laufzeit soll 24 Monate betragen. Studenten, Auszubildende und Praktikanten sollen zunächst einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 monatlich 110 Euro erhalten.


Besoldungs-Plus für Beamte
Berechnet nach Besoldungsstufen A (Stufe 4) und B 
Sachbearbeiter (A 8): 3145,99 Euro = 373 Euro Lohnplus
Polizeikommissar (A 9): 3393,94 Euro =387 Euro Lohnplus
Lehrer (Studienrat, A 13): 5276,57 Euro = 490 Euro Lohnplus
Ministerialrat (A 16): 7145,22 Euro = 593 Euro Lohnplus
Abteilungsdirektor (B 3): 8919,75 Euro = 691 Euro Lohnplus
Landrat (B 5): 10 034,23 Euro = 751 Euro Lohnplus
Ministerialdirektor (B 9): 12 425,82 Euro = 883 Euro Lohnplus
Staatssekretär (B 11): 15 074,80 Euro = 1029 Euro Lohnplus


Text aus der BILD: da sieht man mal wieder wie die Medien diese Sache sehen.

Ist eine Sauerei. Bei den Metallern und Chemikern ist es verdient und normal.
Springer-Bild waren schon immer Beamtenhasser. Ignorieren und gut.

Knarfe1000

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« Antwort #3610 am: 20.04.2023 08:17 »

Also ich bin nicht bereit, meinem AG eine IFP zu zahlen!!!
;D Danke für den Lacher am frühen Morgen. Jetzt bin ich etwas munterer.
« Last Edit: 20.04.2023 08:27 von Knarfe1000 »

Knarfe1000

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« Antwort #3611 am: 20.04.2023 08:18 »
Mal hinterfragt - falls Verdi tatsächlich den Schlichterspruch abnickt ...  Morgen streikt ja die Bahn und deren Forderung war/ist ja fast identisch. Die AG Bahn haben angekündigt, sofort gerne den (unseren) Schlichterspruch zu übernehmen. Antwort der dortigen Gewerkschaft: nö, wir streiken.
So verschieden ... Nur mal laut gedacht:  WARUM  wären AG in den verschiedenen Bereichen so sehr zufrieden mit diesem Schlichterspruch? Weil es ein super Sparschwein ist. Noch deutlich kann uns das gar nicht vor Augen geführt werden.
Die Frage stelle ich mir seit gestern auch ständig. Passt nicht. Klar, andere Gewerkschaft aber dennoch. Passt nicht in meinen Augen.

Knarfe1000

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« Antwort #3612 am: 20.04.2023 08:22 »

In E 13/1 liegt der TVöD aktuell 1% über dem TVL, der allerdings erst nach dem 30.9. neu verhandelt werden kann.
Bei den Beamten sind die Unterschiede viel größer. Zwischen RLP und dem Bund (Spitze derzeit) liegen im Schnitt 4 - 5 %. Außerdem sind einige Zulagen beim Bund höher.

Da aber offenbar selbst diese Spitzenposition nicht mit dem Anspruch auf amtsangemessene Alimentation vereinbar ist (so das BVerfG 2020) bin ich mal gespannt, was noch passiert. Hessen hat ja schon mal reagiert (2 x 3 % Plus).

Knarfe1000

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« Antwort #3613 am: 20.04.2023 08:26 »


Das bestätigt meine Meinung, das die Bezahlung für IT-Mitarbeiter*innen im TVöD nicht so schlecht ist wie immer behauptet wird.
Ich weis aber aus dem eigenen Betrieb das es oft an der korrekten Eingruppierung scheitert.
Ich habe bei gleichen/ähnlichen Tätigkeiten Bewertungen von EG8 bis EG 13 gesehen, darunter waren auch Personen mit Bachelor Abschluss !

Hier auf der Dienststelle ist eine IT-lerin mit Bachelorabschluss in EG 8 eingestuft (TV-L). Sie ist noch sehr jung und meckert auch nicht über ihr Gehalt (trotz Kontaktes mit Kommilitonen in der pW !) Ich finde die Gruppierung zu niedrig, 10 oder 11 sollte es eher sein.

Sie ist nach den ihr nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn sie, unabhängig von ihrem Studium, einfache Tätigkeiten macht, kann die EG8 durchaus zutreffend sein. Ob ein Eingruppierungsirrtum seitens der Dienststelle vorliegt, geht aus deinem Kommentar nicht hervor.
Nee, ich denke schon, dass das rechtlich korrekt ist. Sie ist Sys-Admin und macht auch einen guten Job. Man merkt deutlich, dass sie vom Fach ist und hatte bislang für jedes Problem schnell eine Lösung parat.

Generell finde ich halt persönlich (!), dass die EG 8 zu niedrig ist.

thgiet

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« Antwort #3614 am: 20.04.2023 08:27 »
Die Hoffnung sterbt zuletzt.

Meine Prognose:

Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024 - 24 Monate!

Entgelterhöhung:
01.07.2023: +4,5%
01.04.2024: +3,5%

Einmalzahlungen:
April 2023: 1500€
Januar 2024: 1500€

Anhebung der Jahressonderzahlung.
2023: Erhöhung auf 100% (E1 bis E8); Erhöhung auf 75% (E9a bis E15)
2024: Erhöhung auf 90% ( E9a bis E15)


Das sind alles Kaffeesatzlesereien gemischt mit Wunschdenken. Wir werden sehen, was am Ende rauskommt.
Immerhin scheinen die Leute zu begreifen, dass man mit IAZ auf lange Sicht immer den Max macht. Bei 2-4 Jahren Rest-Berufsleben mags angehen; auf längere Sicht fehlt der Zinseszinseffekt!
Wenn ich mir das Forum so durchsehe und die vergangenen Abschlüsse Revue passieren lassen, fallen mir folgende Punkte ein:
- min. die letzten 10 Jahre Reallohnverluste. Vergleicht mal mit den Rentenerhöhungen https://de.statista.com/statistik/daten/studie/4806/umfrage/rentenanpassungen-der-bundesregierung-seit-1999/, das ist die größte & treuste Wählergruppe
- bei Organisationsgrad bei uns in der Forschung, wo es schon überdurchschnittlich viele hohe Eingruppierungen gibt, von <5% braucht man sich darüber aber auch nicht wundern.
- Die Gewerkschaftsmitarbeiter werden natürlich nicht nach TVL oder TVÖD bezahlt. Die sorgen schon für sich https://www.gehalt.de/beruf/gewerkschaftssekretaer. Das hab ich etwa als promovierter Ing. & Gruppenleiter Endstufe EG14.
- eingetreten bin ich Ende 2019, weill ich was zum Guten verändern wollte. Auch grad für die unteren EG`s. War neulich beim Warnstreik. Wenn mir der Abschluss wieder nicht gefällt, hol ich mir das fehlende Geld eben durch Austritt, so leid es mir tut....