Wenn sich der AG durch Steuer- und SV-Abgabenfreie Einmalzahlung eine später einsetzende lineare Erhöhung erkauft....was spricht dagegen?
Dagegen spricht, dass es ursprünglich die Einmalzahlung als Soforthilfe gegen die bereits erfahrenen Inflationsfolgen geben sollte.
Sie nun umzuwidmen in Ausgleich für eine später einsetzende lineare Erhöhung wäre eine Mogelpackung.
Der Zug ist eh abgefahren. Wenn es als Soforthilfe gegen die Inflation gedacht ist, hätte es spätestens im Juni 2022 ausbezahlt werden müssen. Nun haben wir schon ein Jahr höhere Inflation hinter uns. Da kann von "Soforthilfe" doch keine Rede mehr sein.
Von daher hat die EZ damit dann auch ihren Zweck verloren. Ich sehe da auch nur noch den einzigen Sinn darin, um einen späteren Laufzeitbeginn abzufedern.