Dein Einwand ist genau so unzutreffend, wie deine Rechtsauffassung.
Der Arbeitgeber hätte lediglich den ihm obliegenden Nachweis führen müssen, dass die Klägerin nicht aufgrund ihres Geschlechts weniger Gehalt bekam, als ihr Kollege. Allerdings konnte er dies nur behaupten, jedoch nicht beweisen. Mit einer entsprechenden Dokumentation der Gehaltsverhandlung und der entscheidungserheblichen Kriterien hätte er das Verfahren gewonnen.