Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 567770 times)

Hausmeister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2190 am: 15.04.2023 16:15 »
Lasst euch nicht veräppeln!
Ihr seid es Wert!
ZusammenGehtMehr ;)

Fowler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2191 am: 15.04.2023 16:17 »
Lasst euch nicht veräppeln!
Ihr seid es Wert!
ZusammenGehtMehr ;)

Schöner Verdisprech. Subber.

schnitzelesser

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2192 am: 15.04.2023 16:22 »
Ich habe den Schlichterspruch mal eben über die TV-V-Tabellen gejagt. Ergebnis: Zum März 2024, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Tabellen allein zum bis dahin aufgelaufenen Inflationsausgleich (Basis: Verbraucherpreisindex im Okotober 2020, dem Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses) um voraussichtlich (Annahme: Verbraucherpreisindex steigt von März 2023 bis zum März 2024 um 7%) 20,3 % erhöht werden müssten, schlagen die Schlichter eine Erhöhung zwischen 7,97 % (E15, Stufe 6) und 16,06 % (E1) vor. Lediglich in E1 wirkt der Mindestbetrag von 340 Euro.

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 553
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2193 am: 15.04.2023 16:23 »
"macht bitte eine Beispielrechnung!" - Hier ist sie im Vergleich zur 2022er Tabelle VKA:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/a/c/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html

aus:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/a/c/
« Last Edit: 16.04.2023 16:13 von Admin »

desg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
« Last Edit: 16.04.2023 16:13 von Admin »

Susu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2195 am: 15.04.2023 16:27 »
Wenn ich mir deine Vergleichstabelle ansehe greift der Sockel nur für EG 1. Und da ist es eh Wurst weil die durch die geplante Erhöhung des Mindestlohnes eh gegeben wäre...

Aleksandra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 231
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2196 am: 15.04.2023 16:34 »
Wenn ich mir deine Vergleichstabelle ansehe greift der Sockel nur für EG 1. Und da ist es eh Wurst weil die durch die geplante Erhöhung des Mindestlohnes eh gegeben wäre...
Der Sockel greift für alle. Jeder bekommt 200 EUR mehr.
Aber Du meinst wahrscheinlich die Mindesterhöhung. Das hab ich mir noch nicht genauer angeschaut. Hätte jetzt vermutet, dass sie auch über der EG1 greift

xirot

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 295
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2197 am: 15.04.2023 16:36 »
Ich habe den Schlichterspruch mal eben über die TV-V-Tabellen gejagt. Ergebnis: Zum März 2024, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Tabellen allein zum bis dahin aufgelaufenen Inflationsausgleich (Basis: Verbraucherpreisindex im Okotober 2020, dem Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses) um voraussichtlich (Annahme: Verbraucherpreisindex steigt von März 2023 bis zum März 2024 um 7%) 20,3 % erhöht werden müssten, schlagen die Schlichter eine Erhöhung zwischen 7,97 % (E15, Stufe 6) und 16,06 % (E1) vor. Lediglich in E1 wirkt der Mindestbetrag von 340 Euro.

Hast du jetzt absichtlich Oktober 2020 als Basis für den VPI genommen und auch absichtlich die letzten beiden Erhöhungen nicht mit einberechnet? Oder war das zufällig?

Dean

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 72
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2198 am: 15.04.2023 16:36 »
Wenn ich mir deine Vergleichstabelle ansehe greift der Sockel nur für EG 1. Und da ist es eh Wurst weil die durch die geplante Erhöhung des Mindestlohnes eh gegeben wäre...
Der Sockel greift für alle. Jeder bekommt 200 EUR mehr.
Aber Du meinst wahrscheinlich die Mindesterhöhung. Das hab ich mir noch nicht genauer angeschaut. Hätte jetzt vermutet, dass sie auch über der EG1 greift

Ja, greift bis E2/1

werop

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2199 am: 15.04.2023 16:36 »
Beispielrechnung EG11/5

ab 01/2023: 3,77%
Die 1240€ machen Jan bis Juni 206,67€
ab 07/2023: 0,23% (220€-206,67€)
ab 03/2024: 5,35%

Alle Prozente auf Jahres-Brutto mit SZ bezogen
Nicht berücksicht sind die Rentenbeiträge in 2023.

Ziemlich dürftig, da unterm Strich dann keine Inflationsprämie gezahlt wurde.



Mario12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 114
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2200 am: 15.04.2023 16:37 »
Geht man von 3000 € brutto aus und erhält 2023 5% Entgeltsteigerung und weiter 10 Jahre 3%
ergibt das 4233 € brutto

Geht man von 3000 € brutto aus und erhält 2023 0% Entgeltsteigerung und weiter 10 Jahre 3%
ergibt das 4031 €

Nur mal so zum nachdenken und ist das brutto anfänglich höher ergibt das eine noch größere Lücke.

Danke, wenigstens einer hat es verstanden. DANKE.

Ne, ich hab das auch verstanden. Ich habe verstanden, dass hier mindestens zwei Leute nicht rechnen können.

Pssst die sind da was ganz heißem auf der Spur, dass wenn man 5% weniger bekommt, dass man dann weniger hat 😯

Taschenrechner weglegen und Hirn einschalten könnte dir helfen.

Susu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2201 am: 15.04.2023 16:38 »
Wenn ich mir deine Vergleichstabelle ansehe greift der Sockel nur für EG 1. Und da ist es eh Wurst weil die durch die geplante Erhöhung des Mindestlohnes eh gegeben wäre...
Der Sockel greift für alle. Jeder bekommt 200 EUR mehr.
Aber Du meinst wahrscheinlich die Mindesterhöhung. Das hab ich mir noch nicht genauer angeschaut. Hätte jetzt vermutet, dass sie auch über der EG1 greift
Ja meine die EUR 340. Sorry hatte mich blöd ausgedrückt. Aber die vom.Admin angehängte Tabelle zeigt die EUR 340 greifen nur in EG 1

Aleksandra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 231
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2202 am: 15.04.2023 16:40 »
Wenn ich mir deine Vergleichstabelle ansehe greift der Sockel nur für EG 1. Und da ist es eh Wurst weil die durch die geplante Erhöhung des Mindestlohnes eh gegeben wäre...
Der Sockel greift für alle. Jeder bekommt 200 EUR mehr.
Aber Du meinst wahrscheinlich die Mindesterhöhung. Das hab ich mir noch nicht genauer angeschaut. Hätte jetzt vermutet, dass sie auch über der EG1 greift
Ja meine die EUR 340. Sorry hatte mich blöd ausgedrückt. Aber die vom.Admin angehängte Tabelle zeigt die EUR 340 greifen nur in EG 1

Ist ja nicht schlimm. ;)
Hab mir das jetzt mal kurz angeschaut.
Die Mindesterhöhung von 340 EUR greift bis zu einem Monatsbrutto von 2.346 EUR

Also tatsächlich nur bis E1/6 bzw. E2/1.

Anders gesagt: sie ist quasi unwirksam.

blanket

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 343
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2203 am: 15.04.2023 16:40 »
Wenn man für 2023 nullrunde liest ist das schon krass.
Nach quasi nullrunde in den letzten Corona-Zeiten.

So betrachtet fühlt es sich nach Verarscherei an.

miloe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2204 am: 15.04.2023 16:41 »
Hallo,

habe es mal für mich persönlich durchgerechnet (E15/5) und festgestellt, dass das Schlichtungsergebnis monetär schlechter ist als das Angebot der Arbeitgeber aus der 2. Verhandlungsrunde. Grund ist die nicht mehr vorgesehene Anpassung der JSZ. Insoweit bin ich natürlich nicht begeistert. Aber das hatte ich schon befürchtet.
 
Gleichzeitig werden wir bei der Verhandlungsrunde 2025 von den AG gesagt bekommen, dass sie in 2024 die Entgelte im Schnitt um über 10 % angehoben haben. Sofern sich die Inflation abschwächen sollte - was aber nicht sicher ist - werden die AG dann in 2025 eine Nullrunde fordern.

Die Verschlechterung der Verhandlungsposition für 2025 ist in meinen Augen ein nicht zu unterschätzendes, evtl. sogar entscheidendes Problem, welches durch die späte Tabellenwirksamkeit eingegangen wird. Aber so strategisch wird VERDI nicht denken.

Ich gehe davon aus, dass das Schlichtungsangebot angenommen werden wird. Da wird nicht mehr groß was passieren.