Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3401864 times)

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7125 am: 14.02.2025 10:09 »
Jetzt muss ich hier als rechtlicher Laie doch nochmal einhaken. Mein Widerspruch gegen die Besoldung 2024 von Mitte Dezember ist in Bayern noch nicht abgewiesen worden...ich rechne allerdings täglich damit.

Vor nicht allzu langer Zeit wurde ich hier fast schon dafür angegriffen, nach abgelehntem Widerspruch für 2023 keine Klage eingereicht zu haben. Das könne man selbst ohne anwaltliche Beratung machen und würde einmalig ein paar hundert Euro kosten und wäre eine reine Formalie. Oft würde die Klage dann auch ruhend gestellt (?) werden und mich eventuell letztlich sogar gar nichts kosten.

Jetzt ist hier die Rede von Kanzleien, etc....

Wie groß hätten wir es denn nun gerne? Ist für eine Klage nun ein Anwalt erforderlich, weil ich das alleine nicht gebacken kriege, oder reicht es sich in der Begründung auf die Einschätzung des Bayerischen Richtervereins und das Gutachten von di Fabio zu beziehen und sich als indirekt betroffen (höhere Besoldungsgruppe) zu deklarieren?

Ich stehe hier gerade ein bisschen im Wald, wie groß das Ding letztlich aufgezogen werden muss. Ich weiß, dass das hier keine Rechtsberatung ist und dass ich hier keine So-geht-es-Anleitung bekomme - aber bei den Basics wäre ich schon gerne auf dem richtigen Weg  :)

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7126 am: 14.02.2025 10:36 »
Ein wüster Schelm, wer böses davon denkt.

 ;D

Jetzt muss ich hier als rechtlicher Laie doch nochmal einhaken. Mein Widerspruch gegen die Besoldung 2024 von Mitte Dezember ist in Bayern noch nicht abgewiesen worden...ich rechne allerdings täglich damit.

Vor nicht allzu langer Zeit wurde ich hier fast schon dafür angegriffen, nach abgelehntem Widerspruch für 2023 keine Klage eingereicht zu haben. Das könne man selbst ohne anwaltliche Beratung machen und würde einmalig ein paar hundert Euro kosten und wäre eine reine Formalie. Oft würde die Klage dann auch ruhend gestellt (?) werden und mich eventuell letztlich sogar gar nichts kosten.

Jetzt ist hier die Rede von Kanzleien, etc....

Wie groß hätten wir es denn nun gerne? Ist für eine Klage nun ein Anwalt erforderlich, weil ich das alleine nicht gebacken kriege, oder reicht es sich in der Begründung auf die Einschätzung des Bayerischen Richtervereins und das Gutachten von di Fabio zu beziehen und sich als indirekt betroffen (höhere Besoldungsgruppe) zu deklarieren?

Ich stehe hier gerade ein bisschen im Wald, wie groß das Ding letztlich aufgezogen werden muss. Ich weiß, dass das hier keine Rechtsberatung ist und dass ich hier keine So-geht-es-Anleitung bekomme - aber bei den Basics wäre ich schon gerne auf dem richtigen Weg  :)

Mir hat die Info-Seite des Beamtenbundes Thüringen hierzu sehr geholfen:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/


PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7127 am: 14.02.2025 10:37 »
Grundsätzlich besteht in der 1. Instanz keine Anwaltspflicht. Wenn man ohne anwaltliche Vertretung Feststellungsklage erheben will, muss man die Klageschrift selber erstellen. Die reine Klageschrift ist mit wenig Aufwand zu erstellen. Sofern die Klage vom VG dann ruhend gestellt wird ist alles i.O. Aufwendig wird es nur, wenn das VG noch unbedingt eine Klagebegründen haben will. Um diese hinreichend genau zu substantiieren bedarf es einen nicht unerheblichen Aufwands. Es gibt aber auch Mustervorlagen, die einem die Arbeit etwas erleichtern. Wer sich all das nicht zutraut, sollte, nach meiner Einschätzung, eine anwaltliche Vertretung beauftragen.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7128 am: 14.02.2025 10:38 »
Jetzt muss ich hier als rechtlicher Laie doch nochmal einhaken. Mein Widerspruch gegen die Besoldung 2024 von Mitte Dezember ist in Bayern noch nicht abgewiesen worden...ich rechne allerdings täglich damit.

Vor nicht allzu langer Zeit wurde ich hier fast schon dafür angegriffen, nach abgelehntem Widerspruch für 2023 keine Klage eingereicht zu haben. Das könne man selbst ohne anwaltliche Beratung machen und würde einmalig ein paar hundert Euro kosten und wäre eine reine Formalie. Oft würde die Klage dann auch ruhend gestellt (?) werden und mich eventuell letztlich sogar gar nichts kosten.

Jetzt ist hier die Rede von Kanzleien, etc....

Wie groß hätten wir es denn nun gerne? Ist für eine Klage nun ein Anwalt erforderlich, weil ich das alleine nicht gebacken kriege, oder reicht es sich in der Begründung auf die Einschätzung des Bayerischen Richtervereins und das Gutachten von di Fabio zu beziehen und sich als indirekt betroffen (höhere Besoldungsgruppe) zu deklarieren?

Ich stehe hier gerade ein bisschen im Wald, wie groß das Ding letztlich aufgezogen werden muss. Ich weiß, dass das hier keine Rechtsberatung ist und dass ich hier keine So-geht-es-Anleitung bekomme - aber bei den Basics wäre ich schon gerne auf dem richtigen Weg  :)

Das Problem ist, Zugroaster, dass es den richtigen Weg für alle nicht gibt, eben weil wir alle unterschiedliche Charaktere mit unterschiedlichen Erwartungen sind, die sich alle nur in der Erwartung, amtsangemessen alimentiert werden zu wollen, treffen.

Wenn ich für mich spreche, dann gehe ich davon aus, dass ich mich ganz passabel im Thema auskenne, was mich - sofern ich klagen müsste oder wollte - direkt zu einem Anwalt führen würde, weil ich weiß, dass ich mich gut mit ihm austauschen könnte und weil ich mir des Risikos bewusst bin, dass es weiterhin nicht wenige Richter in Deutschland gibt, die juristischen Laien keine Prozessführung zutrauen, weshalb ich für jene ggf. eher nicht der richtige wäre, um meinen Prozess selbst zu führen. Auch können im Verfahren formelle Fallstricke lauern, derer ich ggf. nicht früh genug gewahr werden könnte. Darüber hinaus mag ich es, mich mit Menschen auszutauschen, auch weil ich da ggf. noch weiteres Wissen für mich generieren könnte. Schließlich ist es Teil meines Naturelles, dass ich gerne vor Wald die Bäume nicht sehe, weshalb es mir für mich ratsam erschiene, einen Profi an meiner Seite zu haben, der - weil am Ende er die Letztverantwortung für die Prozessführung zu beanspruchen hat - mich dann gerne auch bremsen dürfte.

Ergo: Ich schaue mir in meinem Fall meinen Fall und das heißt in diesem Fall mich selbst an und sage zu mir selbst: Gondle mal besser nicht alleine durch die Gegend, mein Freund - aber zum Glück ist nicht jeder so gestrickt, wie ich es bin. Ich würde entsprechend an anderer Stelle ebenfalls in mich hineinhören. Was ich aber ausnahmslos raten kann, ist, was PolareuD vorhin geschrieben hat: Vernetzt euch und schmort nicht im eigenen Saft, denn Klageverfahren können langwierig und darin vielfach von Zeiten begleitet sein, die frustrierend sein können, wie man das bspw. in den letzten knapp fünf Jahren hier erfahren konnte: Die meiste Zeit eines Verfahrens besteht im Warten auf die Entscheidung, was mürbe machen kann. Das steht man - auch hier je nach Naturell - ggf. besser gemeinsam durch.

freundlicherauslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7129 am: 14.02.2025 11:10 »
Wie mein Benutzername schon sagt, kenne ich mich im Beamtenrecht nicht so gut aus wie andere und bin auch ein frischer Beamter.

Ich verstehe, worum es in diesem Forumthema geht. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, fast 5 Jahre Forumsupdates zu lesen und vollständig zu verstehen, was vor sich geht und was ich tun soll.

Gibt es eine Website, eine Zeitung, irgendetwas, das zusammenfasst, was ich tun kann, wie ich es tun kann und was die aktuellen Ereignisse sind?

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

Magda

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7130 am: 14.02.2025 11:12 »
Wie mein Benutzername schon sagt, kenne ich mich im Beamtenrecht nicht so gut aus wie andere und bin auch ein frischer Beamter.

Ich verstehe, worum es in diesem Forumthema geht. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, fast 5 Jahre Forumsupdates zu lesen und vollständig zu verstehen, was vor sich geht und was ich tun soll.

Gibt es eine Website, eine Zeitung, irgendetwas, das zusammenfasst, was ich tun kann, wie ich es tun kann und was die aktuellen Ereignisse sind?

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.
Bessere Informationen als hier im Forum habe ich bisher nirgends gefunden.

Hast du denn schon einen Antrag für amtsangemessene Alimentation gestellt?

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7131 am: 14.02.2025 11:18 »
Danke euch erstmal für die ausführlichen Antworten. Mein Problem wäre in dem Fall nicht das Warten auf eine Entscheidung - da rechne ich die nächsten 10 Jahre sowieso nicht mit einem Ergebnis. ^^
Mein Problem ist eher, dass ich keinen Rechtsschutz genieße und einfach nicht wahnsinnig viel Geld in einer Sache versenken will, die zu meinen Lebzeiten vielleicht gar nicht mehr positiv beschieden wird. Oder, im Falle eines positiven Entscheids einfach mit dem nächsten Rechtsbruch beantwortet wird, so dass man wieder leer ausgeht und die nächste Klage einreichen müsste.

Das heißt wenn ich jetzt Klage einreiche und diese nicht ruhend gestellt wird, stehe ich kurz danach vermutlich schon vor der Entscheidung weiteres Geld hinterher zu schießen. So wäre zumindest mein Verständnis des Ablaufs.

Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

Magda

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7132 am: 14.02.2025 11:21 »
Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
Die Frage stelle ich mir gerade auch. Klage für 2022 läuft. Der Ablehnungsbescheid für 2023 ist wahrscheinlich schon in Arbeit. Aber es macht ja wenig Sinn für jedes Jahr eine eigene Klage laufen zu lassen.

nero

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« Antwort #7133 am: 14.02.2025 12:24 »
Es ist einfach ein Unding, wie man hier von seinem Dienstherren bzw. der Landesregierung im Regen stehen gelassen wird. Die Jahre ab 2022 sind wahrlich noch nicht rechtssicher überprüft und nun werde ich als rechtschaffener Beamter auch noch gezwungen mich mit dem Besoldungssystem in all seiner Tiefe auseinander zu setzen. Hier kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht in keinster Weiser mehr nach.
Ist eine Klage und die Vorbereitung dieser, eigentlich Arbeitszeit? Oder muss ich die stundenlange Recherche für die Klageschrift auch noch in meiner Freizeit erledigen?
Das macht mich richtig sauer. Ich bin der Gewerkschaft der Polizei aufrichtig dankbar, dass sie eine Klageschrift veröffentlicht hat. Hiermit kann man zumindest versuchen möglichst ökonomisch weiterhin auf dem Zug zu bleiben. In der Hoffnung, dass die erste Instanz das Verfahren ruhend stellt, bis „Musterurteile“ für 2022 und NRW ergangen sind.

Alonsatra

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7134 am: 14.02.2025 13:09 »
Zweitens die Kollegen in den höheren Besoldungsgruppen, deren Alimentation nur einen relativen Normbestandschutz genießt.
Für die W-Besoldung in NRW kann z.B. der Bezug zur A-Besoldung hergestellt werden durch die Gesetzesbegründung aus 2012/2013 (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1625.pdf, S.71) wobei man dann in Folge etwa der Argumentation des hessischen Verwaltungsgerichtshof 2021 folgen kann (https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002134)

AltStrG

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« Antwort #7135 am: 15.02.2025 21:36 »
Danke euch erstmal für die ausführlichen Antworten. Mein Problem wäre in dem Fall nicht das Warten auf eine Entscheidung - da rechne ich die nächsten 10 Jahre sowieso nicht mit einem Ergebnis. ^^
Mein Problem ist eher, dass ich keinen Rechtsschutz genieße und einfach nicht wahnsinnig viel Geld in einer Sache versenken will, die zu meinen Lebzeiten vielleicht gar nicht mehr positiv beschieden wird. Oder, im Falle eines positiven Entscheids einfach mit dem nächsten Rechtsbruch beantwortet wird, so dass man wieder leer ausgeht und die nächste Klage einreichen müsste.

Das heißt wenn ich jetzt Klage einreiche und diese nicht ruhend gestellt wird, stehe ich kurz danach vermutlich schon vor der Entscheidung weiteres Geld hinterher zu schießen. So wäre zumindest mein Verständnis des Ablaufs.

Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

Dann klage nicht und bekomme keine Recht/Geld. Dann aber bitte hinterher nicht heulen.

Man muss sich sein Recht manchmal erkämpfen; was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....

Malkav

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« Antwort #7136 am: 15.02.2025 22:53 »
was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....

Heißer Tipp: 483,00 EUR Gerichtskostenvorschuss beim VG?

Mehr monetäre Investition (z. B. Anwaltsgebühren) ist individuell nicht zwingend notwendig. Zeit, Gehirnschmalz und Ärger werte ich jetzt bewusst nicht als Investition ;)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7137 am: 15.02.2025 23:21 »
Die 483 Euro vor dem VG bei der Feststellungsklage sind ja auch relativ gut angelegt.
Vor allem da es Werbungskosten sind.

Übrigens hat man mit Anwalt oftmals schlechtere Chancen, da alle Fehler bei der Beweislast einem sowieso zugerechnet werden.
Das Problem ist, man kann oftmals gar nichts beweisen, da 90% der Klagen von der BVerfG-Rechtssprechung und anderen bereits anhängigen Verfahren abhängen. 

AltStrG

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« Antwort #7138 am: 16.02.2025 12:04 »
was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....

Heißer Tipp: 483,00 EUR Gerichtskostenvorschuss beim VG?

Mehr monetäre Investition (z. B. Anwaltsgebühren) ist individuell nicht zwingend notwendig. Zeit, Gehirnschmalz und Ärger werte ich jetzt bewusst nicht als Investition ;)

Ne, mehr. Kläger der ersten Stunde.

Zugroaster

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« Antwort #7139 am: 17.02.2025 08:43 »
Dann aber bitte hinterher nicht heulen.

Ich liebe ja diesen (mehr oder weniger passiv) aggressiven Grundton. Kennen wir uns? Habe ich bei dir schon mal geheult? Ich denke ich hatte eine ganz normale Frage gestellt.

@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Und weißt du hierzu etwas:

Zitat
Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?