Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3956217 times)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6645 am: 05.11.2024 05:36 »
DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6646 am: 05.11.2024 07:10 »
DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

Finde ich super. Der DRB tut wenigstens was. Ganz im Gegensatz zu den Bücklingen BBW die die ganze Zuschlagsorgie mit ihren Abschmelzbeträgen lautstark beklatscht haben.
Ich hoffe nur, dass es auch Entscheidungen gibt und dass die Verfahren nicht wie in Koblenz dem BVerfG vorgelegt werden. Denn dann dauert es wieder Jahre.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6647 am: 05.11.2024 10:39 »
DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

Finde ich super. Der DRB tut wenigstens was. Ganz im Gegensatz zu den Bücklingen BBW die die ganze Zuschlagsorgie mit ihren Abschmelzbeträgen lautstark beklatscht haben.
Ich hoffe nur, dass es auch Entscheidungen gibt und dass die Verfahren nicht wie in Koblenz dem BVerfG vorgelegt werden. Denn dann dauert es wieder Jahre.

So lange es keine neuen Direktiven vom BVerfG gibt, rechne ich eher mit einer Klageabweisung in BW.
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers etc.

Das Partnereinkommen dürfte in den Klagen noch nicht drin sein, es wurde quasi erst mit dem 4-Säulen-Modell 2.0 eingeführt.

Nur meine Einschätzung.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6648 am: 05.11.2024 10:42 »
DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

Finde ich super. Der DRB tut wenigstens was. Ganz im Gegensatz zu den Bücklingen BBW die die ganze Zuschlagsorgie mit ihren Abschmelzbeträgen lautstark beklatscht haben.
Ich hoffe nur, dass es auch Entscheidungen gibt und dass die Verfahren nicht wie in Koblenz dem BVerfG vorgelegt werden. Denn dann dauert es wieder Jahre.

So lange es keine neuen Direktiven vom BVerfG gibt, rechne ich eher mit einer Klageabweisung in BW.
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers etc.

Das Partnereinkommen dürfte in den Klagen noch nicht drin sein, es wurde quasi erst mit dem 4-Säulen-Modell 2.0 eingeführt.

Nur meine Einschätzung.

Warum?
Das Abstandgebot wurde hier ja massiv missachtet?

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6649 am: 05.11.2024 12:07 »


Warum?
Das Abstandgebot wurde hier ja massiv missachtet?

Naja...das Land beruft sich ja darauf, dass die Familienzuschläge laut BVerfG nicht vom Abstandsgebot betroffen sind, d.h. nicht prozentual mitsteigen müssen. Allerdings kommt nun das Land zum Schluss, dass wenn sie nicht mitsteigen müssen,  was ich auch verstehen kann, dass sie deshalb auch abschmelzen können. Das finde ich den Oberhammer. Auf den Schluss muss man erst mal kommen.

Mittlerweile machen die Abschmelzbeträge, von denen bei mir in A13/6 nichts mehr ankommt!, für den A7/1er bei zwei Kindern(ich hab auch 2 Kinder) 560€ bzw. 15% beim A7er aus. Für ne nicht arbeitende Frau, die ich auch hab wg Elternzeit, bekommt er nochmal 340€ (8,5%) obendrauf.
Eine bodenlose Frechheit. Natürlich wird das Abstandsgebot  bei solchen Dimensionen verletzt aber es wurde halt so noch nicht verfassungsrechtlich festgestellt.
Aber solange das BVerfG dem nicht nen Riegel vorschiebt und sagt  Familienzuschläge sind zwar nicht vom Abstandsgebot betroffen, dürfen aber nicht abschmelzen....solange wird der grüne Bayaz nix tun. Er möchte, hat er ja auch schon gesagt, nicht durch die höhere Besoldung des gD und hD politisch eingeschränkt sein.

Versuch

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« Antwort #6650 am: 05.11.2024 15:35 »


Warum?
Das Abstandgebot wurde hier ja massiv missachtet?

Naja...das Land beruft sich ja darauf, dass die Familienzuschläge laut BVerfG nicht vom Abstandsgebot betroffen sind, d.h. nicht prozentual mitsteigen müssen. Allerdings kommt nun das Land zum Schluss, dass wenn sie nicht mitsteigen müssen,  was ich auch verstehen kann, dass sie deshalb auch abschmelzen können. Das finde ich den Oberhammer. Auf den Schluss muss man erst mal kommen.

Mittlerweile machen die Abschmelzbeträge, von denen bei mir in A13/6 nichts mehr ankommt!, für den A7/1er bei zwei Kindern(ich hab auch 2 Kinder) 560€ bzw. 15% beim A7er aus. Für ne nicht arbeitende Frau, die ich auch hab wg Elternzeit, bekommt er nochmal 340€ (8,5%) obendrauf.
Eine bodenlose Frechheit. Natürlich wird das Abstandsgebot  bei solchen Dimensionen verletzt aber es wurde halt so noch nicht verfassungsrechtlich festgestellt.
Aber solange das BVerfG dem nicht nen Riegel vorschiebt und sagt  Familienzuschläge sind zwar nicht vom Abstandsgebot betroffen, dürfen aber nicht abschmelzen....solange wird der grüne Bayaz nix tun. Er möchte, hat er ja auch schon gesagt, nicht durch die höhere Besoldung des gD und hD politisch eingeschränkt sein.

Zudem sind alle bis A10 , glaube ich, 1 Stufe höher befördert worden.
Wenn das nicht gegen das Abstandverbot verstößt...

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6651 am: 07.11.2024 22:05 »
Heute erfolgte die Veröffentlichung des lange erwarteten Alimentationsbeschlusses im o. g. Verfahren: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html bzw. die Pressemitteilung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-063.html).

Das BVerfG bestätigt in seinem Beschluss über weite Strecken die Arggumentation des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 22.9.2017 – 2 C 56.16 u.a.; https://www.bverwg.de/220917B2C56.16.0) - und es läutet offensichtlich eine neue Zeitrechnung für die Besoldung der deutschen Landesbeamten ein. Denn im Gefolge dieses heutigen Beschlusses dürften höchstwahrscheinlich fast alle, wenn nicht alle derzeit geltenden Besoldungsgesetze der 16 Bundesländer als verfassungswidrig betrachtet werden müssen, da nach der heutigen Rechtsprechung wohl alle den Abstand zum Grundsicherungsniveau unterschreiten (vgl. thematisch und zur Einordnung beispielsweise die Diskussionen - bzw. Berechnungen - unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112516.0.html).

Dem Land Berlin - das Extrembeispiel unter den Bundesländern - hat das Bundesverfassungsgericht heute attestiert, dass die maßgebliche Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe im Zeitraum von 2009 bis 2015 mindestens 24 Prozent unterhalb des verfassungsrechtlich noch statthaften Maßes gelegen hat (vgl. den heutigen Beschluss, Rn. 152). Damit muss die Besoldung für jene Zeiträume in der untersten Besoldungsgruppe (bis 2010 A 2, seitdem A 4) mindestens um den entsprechenden Betrag erhöht werden, sodass am Ende die Nettoalimentation um 24 Prozent höher liegen muss - also um etwa ein Viertel höher als der tatsächlich gewährte Wert. Da das Gericht zugleich wie erwartbar noch einmal die sich aus dem Abstandsgebot - ebenfalls ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums - ergebenden Folgen benannt hat (vgl. dort den fünften Leitsatz), ist eine weitgehende Übertragung auf alle weiteren Besoldungsgruppen geboten.

Im Gefolge des heutigen Beschlusses dürften mehrere Veränderungen auf uns Landesbeamte zukommen, unabhängig davon, dass das Gericht keine konkreten Vorgaben zur Veränderung vorgibt (das wäre nicht seine Aufgabe): Zum einen dürfte sich die Alimentation in wohl allen Ländern (und auch im Bund) erhöhen; zum anderen dürfte das insbesondere für die Familienzuschläge gelten, darüber hinaus sollte es sehr wahrscheinlich sein, dass alle Bundesländer wieder Ortszuschläge in Abhängigkeit von den in den Ländern geltenden Mietenstufen zahlen werden, sodass sich die Besoldung also differenziert: In Gemeinden mit hohen Mietkosten dürfte ein höherer Ortszuschlag gezahlt werden müssen, in Gemeinden mit niedrigen Mietkosten ein niedrigerer. Nun gut, das sind jetzt erst einmal erste Ausblicke.

Entscheidend ist, wer bislang kein Widerspruch gegen seine Besoldung eingelegt haben sollte, sollte das bis Ende des Jahres tun, um Ansprüche zumindest für das laufende Kalenderjahr aufrecht zu erhalten (das Gericht hat darüber hinaus beschlossen, dass ein einfacher Widerspruch zur Aufrechterhaltung der Ansprüche genügt, also kein Klageverfahren angestrengt werden müsste, vgl. Rn. 183; auch das dürfte Maßstäbe für sämtliche weitere anhängige Verfahren setzen).

Das ganze Thema ist ja nun schon einige Jahre alt und wir warten alle auf diverse weitere Entscheidungen. Aber mir stellt sich inzwischen die Frage, ob das ursprüngliche Urteil, welches Swen hier einleitend thematisiert hatte, jemals zu einer konkreten Nachzahlung geführt hat. Ist da etwas bekannt? Ich habe da eine böse Ahnung...

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6652 am: 08.11.2024 00:51 »
Das ganze Thema ist ja nun schon einige Jahre alt und wir warten alle auf diverse weitere Entscheidungen. Aber mir stellt sich inzwischen die Frage, ob das ursprüngliche Urteil, welches Swen hier einleitend thematisiert hatte, jemals zu einer konkreten Nachzahlung geführt hat. Ist da etwas bekannt? Ich habe da eine böse Ahnung...

Es ist jetzt nicht DAS ursprüngliche Urteil, aber mir fiel direkt das Nachzahlungsgesetz in Brandenburg ein:
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/nachzahlungsgesetz

Das ist zwar seinerseits erneut unzureichend, aber immerhin eine klare Nachzahlung. Zudem sehen wir, dass zumindest kinderreiche Beamte und solche mit klassischem Familienmodell ohne arbeitende Frauen schon deutlich von den Urteilen profitieren.

Das ist alles mehr als unzureichend und schlecht gemacht. Es dauert auch alles viel zu lange. Aber man merkt schon, dass sich mit sehr viel Zeit einiges erreichen lässt. Und daher müssen wir stark bleiben und den zähen Kampf weiterkämpfen.

Tivaa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6653 am: 08.11.2024 07:01 »
Das ganze Thema ist ja nun schon einige Jahre alt und wir warten alle auf diverse weitere Entscheidungen. Aber mir stellt sich inzwischen die Frage, ob das ursprüngliche Urteil, welches Swen hier einleitend thematisiert hatte, jemals zu einer konkreten Nachzahlung geführt hat. Ist da etwas bekannt? Ich habe da eine böse Ahnung...

Für die vom Urteil direkt betroffenen Personenkreise ist ein Reparaturgesetz 2021 verabschiedet worden: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RBes2009_15RepGBEpP2.

Beamte müssen in Berlin warten bis es ein Urteil gibt: "Hinsichtlich der geforderten rückwirkenden Anpassung der Alimentation in der A-Besoldungsordnung ist die diesbezüglich noch ausstehende Entscheidung des BVerfG abzuwarten." (Drucksache 18/3745, AGH Berlin, S. 44)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6654 am: 08.11.2024 08:35 »
Das Land Berlin hat mit dem von Tivaa verlinkten "Gesetz über die rückwirkende Schaffung verfassungskonformer Regelungen hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2" vom 01.07.2021 auf die aktuelle Entscheidung reagiert, jedoch in der für die Berliner Politik zu erwartenden Form. Der Landesverband des DRB hat diese Reaktion in wie gehabt schlüssiger Form betrachtet:

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1669

Es sollte zu erwarten sein, dass die im Link dargestellten Entscheidungen des Abgeordnetenhauses - insbesondere trotz des verletzten Mindestabstandsgebots nicht die A-Besoldung mindestens in Zeitraum zwischen 2009 und 2015 sachgerecht anzuheben und also entsprechende Nachzahlungen in einem entsprechenden Reparaturgesetz zu leisten - dem Land in den angekündigten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor die Füße fallen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6655 am: 08.11.2024 09:25 »
Habt vielen Dank für eure Antworten. Dann hat Berlin sich hinsichtlich der A Besoldung einfach dumm gestellt und trotz Urteil nur die R Besoldung nachgezahlt? Wurde R dann wenigstens später angehoben oder hat man nur nachgezahlt und dann weiter in R verfassungswidrig bezahlt? Und was ist mit den höheren R Gruppen? Wenn man nur für R 1 bis 3 nachzahlt, dann wird doch der Abstand zu R 4 und höher eingeebnet oder nicht?

Edit: Und ist aufgrund des Verhaltens des Berliner Senats dann nicht auch zu befürchten, dass die Gesetzgeber nur die Besoldubgsgruppen nachzahlen, die explizit beim Verfassungsgericht entschieden wurden? Angenommenen Man entscheidet für Hamburg zu A 7-10 und A 12-13, geht dann A 11 leer aus?
« Last Edit: 08.11.2024 09:37 von Verwaltungsgedöns »

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6656 am: 08.11.2024 09:57 »
Habt vielen Dank für eure Antworten. [1] Dann hat Berlin sich hinsichtlich der A Besoldung einfach dumm gestellt und trotz Urteil nur die R Besoldung nachgezahlt? [2] Wurde R dann wenigstens später angehoben oder hat man nur nachgezahlt und dann weiter in R verfassungswidrig bezahlt? [3] Und was ist mit den höheren R Gruppen? [4] Wenn man nur für R 1 bis 3 nachzahlt, dann wird doch der Abstand zu R 4 und höher eingeebnet oder nicht?

[1] Genauso ist es, vgl. unter anderem die erste Antwort unter: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/01/Antwortschreiben_SenFin.pdf Dass diese Antwort und das mit ihr einhergehende Handeln nicht akzeptabel ist, ist bspw. hier dargelegt worden:

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/04/230423_Rueckantwort-an-Finanzsenator-Wesener.pdf
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/01/Stellungnahme-fuer-DIE-UNABHAeNGIGEN-29.01.24.pdf

[2] Das Gesetz betrachtet nur den Zeitraum von 2009 bis 2015. Ein darüber hinausgehende Nachzahlung ist nicht erfolgt.

[3] Eine Nachzahlung für höhere Besoldungsgruppen der R-Besoldung ist nicht geschehen.

[4] Wenn ich die Frage präzise beantworten wollte, benötigte ich hier mal wieder etwas mehr Raum. De facto kann man das aber so sehen.

Der langen Rede kurzer Sinn, das vom Bundesverfassungsgericht für die Berliner Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015 verletzte Mindestabstandsgebot hat das Besoldungsniveau der unmittelbar von der Verletzung betroffenen Besoldungsgruppen als nicht amtsangemessen nachgewiesen. Nach meiner Auffassung hätte sich das Abgeordnetenhaus also mindestens in der Pflicht sehen müssen, auch hier eine Korrektur vorzunehmen. Darüber hinaus hat Karlsruhe meiner Meinung nach in der aktuellen Entscheidung keinen Zweifel daran gelassen, dass sich das Land Berlin - ob der Schwere der Verletzung nicht nur, aber gerade auch des Mindestabstandsgebots - dazu aufgefordert sehen musste (und weiterhin entsprechend aufgefordert sieht), hinsichtlich der höheren Besoldungsgruppen der Besoldungsgruppen R sowie hinsichtlich der weiteren Besoldungsordnungen spätestens ab dem Jahr 2009 sachgerecht zu ermitteln, ob hier ebenfalls eine verfassungswidrige Unteralimentation vorgelegen habe, um dann die jeweiligen Bediensteten, die einen Widerspruch mit den statthaften Rechtebehelfen formulietrt haben, ebenfalls in einem Reparaturgesetz  zu entschädigen. Denn das hätte, wenn schon nicht die Treuepflicht gegenüber seinen Bediensteten, wenigstens der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht so gefordert.

Wie Senat und Abgeordnetenhaus seit 2020 tatsächlich gehandelt haben, ist bekannt. Der rechtsstaatsgefährdende Gehalt solcher Handlungen ist von Ulrich Battis bekanntlich in einem anderen Zusammenhang spätestens auf den Seiten 13 f. schlüssig begründet worden: https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6657 am: 08.11.2024 10:11 »
Habt vielen Dank für eure Antworten. Dann hat Berlin sich hinsichtlich der A Besoldung einfach dumm gestellt

Ja bzw. aus staatspolitischer Verantwortung nahm man Rücksicht auf das Verfassungsorgan BVerfG und möchte diesem daher nicht vorgreifen (und damit praktischerweise jede Menge €€€ sparen)  ;D

und trotz Urteil nur die R Besoldung nachgezahlt? Wurde R dann wenigstens später angehoben oder hat man nur nachgezahlt und dann weiter in R verfassungswidrig bezahlt?

Ja

Und was ist mit den höheren R Gruppen? Wenn man nur für R 1 bis 3 nachzahlt, dann wird doch der Abstand zu R 4 und höher eingeebnet oder nicht?

R1 und R 2 wurden für ab Januar 2009 bis Dezember 2015 nachbezahlt. R 3 nur vom Januar bis Februar 2015, weil man nur dazu verurteilt wurde. Also wurde schon zw. R 1/2 und R 3 im Zeitraum vom 01.2009 bis 12.2014 eingeebnet. Gleiches gilt für den gesamten Zeitraum zu R 4 und höher.

Und ist aufgrund des Verhaltens des Berliner Senats dann nicht auch zu befürchten, dass die Gesetzgeber nur die Besoldubgsgruppen nachzahlen, die explizit beim Verfassungsgericht entschieden wurden? Angenommenen Man entscheidet für Hamburg zu A 7-10 und A 12-13, geht dann A 11 leer aus?

Ich traue den Besoldugnsgesetzgebern mittlerweile alles zu.

Man erlässt halt ein wieder verfassungswidriges Reparaturgesetz mit dem dann einige Beschwerdeführer/Kläger dann unberechtigterweise zufrieden sind und nicht erneut widersprechen (= wieder Geld gespart). Man nimmt dafür politisch halt die Demontage Bindung der Gesetzgeber an die Verfassung/des Berufsbeamtentums/der Verfassungsgerichte billigend in Kauf.

Wirklichen individuellen Schutz hat man nur, wenn man persönlich klagt und das so lange durchzieht, bis die letzte Verfassungsbeschwerde gegen das letzte Reparaturgesetz vom BVerfG als unbegründet zurückgewiesen wird, weil das Gestz dann tatsächlich verfassungskonform ist. Das ist ehrlichgesagt so traurig, dass einen die Dienstherren sowas zumuten.


Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6658 am: 08.11.2024 11:13 »
Habt erneut vielen Dank für eure Antworten.

@Swen
Ich hab keine Ahnung, was du dienstlich machst, aber du hast meine volle Anerkennung. Ich verstehe nicht, wie man diese Thematik zu tief durchdringen kann und dann noch ein Privatleben und ein Dienstleben haben kann. Schläfst du überhaupt? Bist du in Wirklichkeit eine fortschrittliche KI? Du hast hier so viel Zeit und Mühe aufgewendet, um Kolleg*innen zu helfen. Solltest du jemals einen Paypal-Spendenbutton einrichten, würde ich dir als Follower etwas in den Hut werfen. ;D
Vielen vielen Dank!

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6659 am: 08.11.2024 12:03 »
Das ist ja eine Verschleppungstaktik hoch 10!  :o Ich bin stets davon ausgegangen, dass die Berliner R-Besoldung in Gänze angehoben worden ist. Und dies nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Gegenwart. Pustekuchen! Das ist ja schlimmer als Gedacht! Ich hoffe, dass das BVerfG dem ein Ende setzt!