Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3965041 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7095 am: 06.02.2025 14:02 »
Genauso ist es, Ozy. Darüber hinaus haben wir hinsichtlich der unzureichenden R-Besoldung im europäischen Vergleich ein großes Problem, das gelöst werden muss, weshalb Karlsruhe unabhängig vom bundesdeutschen Verfassungsrecht ein gehöriges Interesse hat, dass dieses Problem von den Besoldungsgesetzgebern gelöst wird. Denn wenn es von ihnen nicht gelöst wird, ist damit zu rechnen, dass sich die europäische Gerichtsbarkeit des Themas annehmen wird, was nicht im Interesse beider Senate des Bundesverfassungsgerichts und so auch bspw. seines Präsidenten liegen kann. Zu dem verfassungsrechtlichen Problem der im Rahmen der bisherigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unzureichenden Besoldung gesellt sich also zunehmend die europäische Dimension, wie unlängst erst die Entscheidung des EGMR über das bundesdeutsche Streikverbot von Beamten wieder gezeigt hat. Im nationalen Rahmen kann Karlsruhe darüber hinaus kaum gefallen haben, in welch grober und immer weiter zunehmend gröberer Form seine neue Besoldungsdogmatik in den letzten Jahren von den Besoldungsgesetzgebern missachtet worden ist. Wehret den Anfängen dürfte auch hier gelten. Nicht umsonst sind nun die Berliner Vorlagen ausgewählt worden, worin sich die nächste Ungewöhnlichkeit zeigt, dass nämlich Berlin nun, nachdem es gesprungen ist, entgegen aller Erwartungen sich zweimal in demselben Fluss wiederfinden wird. Ob's ein Abwasch wird, wird sich zeigen.

@ lotsch

Ich verteile das Fell des Bären nicht, bevor er nicht tatsächlich erlegt ist. Schauen wir doch mal, was das Bundesverfassungsgericht zur niedersächsischen A-Besoldung in den Jahren 2005 bis 2016 sagen wird und wie darauf dann der niedersächische Besoldungsgesetzgeber reagieren wird. Sobald ich eine Entscheidung treffen muss, werde ich sie fällen. Bislang sitze ich zum Glück noch auf der Galerie und schaue mir das muntere Treiben an. Nicht umsonst sind ja nicht nur meine Widersprüche offen, sondern noch erheblich mehr. Allein 2005 sind in Niedersachsen 13.700 Widersprüche gestellt worden. Im Jahr 2016 lag die Zahl bei 57.100 (https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_02500/02001-02500/18-02205.pdf). In Anbetracht von heute rund 125.000 Beamten in Niedersachsen sind das ja keine ganz kleinen Zahlen (https://www.statistik.niedersachsen.de/startseite/themen/finanzen_steuern_personal/personal_im_offentlichen_dienst_niedersachsens/personal_im_offentlichen_dienst_niedersachsens/personalstrukturbericht-des-landes-niedersachsen-143770.html).

Zerot

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7096 am: 06.02.2025 16:19 »
Das Bundesverfassungsgericht braucht unbedingt so ein Fortschrittsbalken bei den ganzen Verfahren, ähnlich dem Beteiligungsportal in Ba-Wü.

Die sieht man genau in welcher Phase man sich aktuell befinde.



PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7099 am: 07.02.2025 07:20 »
Für den Status quo kann ich an der Stelle aber nur wenig Verständnis aufbringen, wenngleich aus anderen Gründen, als die Kirche(n). Kirchenarbeitsrecht, Kirchensteuer, Millionenzahlungen an die Kirchen, Religionsunterricht an Schulen, Kirchenbeamte: eine Abschaffung von Kirchenprivilegien ist in 2024 mehr als überfällig. Leider traut sich da niemand so richtig ran.

Immerhin: biologische Uhr und Austrittsmühlen mahlen zwar langsam, aber scheinbar immerhin effizient.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7100 am: 07.02.2025 12:37 »
Nehmen wir mal an, dass Ulrich Maidowski das Pilotverfahren nicht mehr zum Abschluss bringen kann. Dann müsste sich ja sein Nachfolger erst mal mit der Materie beschäftigen, was wiederum Zeit beanspruchen wird. Unter dieser Prämisse wird wohl höchstwahrscheinlich kein Urteil mehr in diesem Jahr gefällt werden.   

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7101 am: 07.02.2025 13:40 »
Nehmen wir mal an, dass Ulrich Maidowski das Pilotverfahren nicht mehr zum Abschluss bringen kann. Dann müsste sich ja sein Nachfolger erst mal mit der Materie beschäftigen, was wiederum Zeit beanspruchen wird. Unter dieser Prämisse wird wohl höchstwahrscheinlich kein Urteil mehr in diesem Jahr gefällt werden.   

Dann fiele der Fall in das Dezernat von BVR Wöckel, welcher gem. Geschäftsverteilungsplan bereits jetzt grundsätzlich für das Thema zuständig ist. Nur die Vorlagen bis 2020(?) sind noch im Dezernat Maidowski verblieben. Der gute BVR Wöckel sollte sich also so oder so bereits mit dem Thema vertraut gemacht haben  ;)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7102 am: 07.02.2025 19:18 »
Das BVerfG dürfte gerne mal etwas ausführlicher über seine Probleme kommunizieren, denn es handelt sich offensichtlich nicht um Einzelfälle. Betrachtet man die Jahresvrschau 2024 (!), fällt auf, dass rund die Hälfte der geplanten Verfahren nicht abgeschlossen werden konnten. Das ist dann schon ein strukturelles Problem...

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7103 am: 08.02.2025 09:55 »
Das wundert mich eigentlich nicht:

"In Bundesbehörden:
Jedes Jahr wollen 1000 Beamte nicht mehr Beamte sein"
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jedes-jahr-geben-1000-bundesbeamte-beamtenstatus-auf-110283999.html

Die jungen Leute sind gut ausgebildet, gesund und haben Träume und Wünsche und es besteht in ganz Deutschland Personalnot, das heißt sie werden überall mit Kusshand genommen und die Arbeitsplatzsicherheit ist nicht mehr entscheidend.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7104 am: 08.02.2025 10:19 »
Das wundert mich eigentlich nicht:

"In Bundesbehörden:
Jedes Jahr wollen 1000 Beamte nicht mehr Beamte sein"
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jedes-jahr-geben-1000-bundesbeamte-beamtenstatus-auf-110283999.html

Die jungen Leute sind gut ausgebildet, gesund und haben Träume und Wünsche und es besteht in ganz Deutschland Personalnot, das heißt sie werden überall mit Kusshand genommen und die Arbeitsplatzsicherheit ist nicht mehr entscheidend.

Was ich bei mir in der Behörde (ca. 300 Personen) immer wieder wahr genommen habe ist, dass zwar Junge Leute kommen aber nicht bleiben. Und dies liegt überwiegend nicht an der Arbeit als solches, sondern an älteren Kollegen und deren Mindset. Dieses ist leider nicht kompatibel mit dem der jüngeren. Was grundsätzlich kein Problem ist, aber zum Problem wird. Dann wenn die Dienststelle nur das "ältere" Mindset als wahrhaftig gültig betrachtet und die Interessen der Jungen nur belächelt werden. Die Behörden können sich mittlerweile bei jedem Handwerksbetrieb abschauen wie es besser geht, die haben (größtenteils) den Sprung geschafft.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7105 am: 08.02.2025 10:25 »
.. mit Kusshand genommen und die Arbeitsplatzsicherheit ist nicht mehr entscheidend.

Ehemalige Soldaten [und Beamte] gehen zur Rüstungsindustrie https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042804

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7106 am: 09.02.2025 08:26 »
In der Situation, dass mit Kriegswaffen Geld zu verdienen ist, ist das ein ganz normaler Vorgang und wäre auch mit einer amtsangemessenen Besoldung so.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7107 am: 11.02.2025 11:59 »
LSG Baden-Württemberg, 05.11.2024 - L 2 AS 3642/22 Revisionszulassung wegen Regelbedarf 2022 und Verweis auf bereits offenes Verfahren  https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Rechtsfragen/DE/B_07_AS_20_24_R.html

B 7 AS 20/24 R
Zitat
Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 in den Monaten September und Oktober 2022 verfassungskonform?

Würde bei den 115% aber nur einen kleinen Unterschied machen.


NoRhWe

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7109 am: 12.02.2025 13:30 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article255408888/Olaf-Scholz-will-Pflege-billiger-machen-Kassenverband-nennt-Plan-verfassungswidrig.html

Es würde mich erschrecken, wenn ich annehmen würde, dass der amtierende Bundeskanzler auch in Zukunft sein Amt behalten würde. Aber da warten wir mal den 23. Februar ab... so lange ist es ja nicht mehr, und dann hat dieser unsägliche Wahlkampf sein Ende. Vermutlich wird es ein Ende mit Schrecken, aber der ist ja besser als ein Schrecken ohne Ende (wie in Österreich, Belgien, Niederlande, USA... und von China, Russland oder Iran ganz zu schweigen).