Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3968873 times)

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7320 am: 31.03.2025 09:42 »
Man möchte meinen, dass dort bewusst die "alten und schwachen" installiert werden, damit man jedes Mal neu anfangen muss nachdem diese bereits nach kurzer Zeit wieder die Segel streichen... Aber wahrscheinlich bilde ich mir das nur ein und der Dienstherr ist uns Beamten gegenüber fair....

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7321 am: 31.03.2025 09:43 »
Das Problem dabei ist, dass man sich in den Gleichbehandlungszusagen explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezogen hat. Ich brauche gar nicht viel Fantasie um mir mehrere Ausreden einfallen zu lassen, die wir aus der Politik hören werden, wenn das Urteil des BVerfG sich im Tenor des Urteils nur auf eine Amtsangemessene Alimentation stützt und die Streichung des Weihnachtsgeld nur deswegen nicht rechtens war.

Da muss ich dir (leider) Recht geben. Hier werden zukünftig bestimmt noch "viele Schlachten zu schlagen sein" (um im FDP-Sprech zu bleiben).

Im Endeffekt müsste man sich eigentlich so lange individuell durchklagen bis das BVerwG einem Reperaturgesetz seinen Segen gegeben hat und das BVerfG eine dagegen erhobene individuelle formell zulässige Verfassungsbeschwerde als "sachlich unbegründet" zurückweißt. Erst dann weiß man sicher, ob der vom Gesetzgeber gewählte Weg verfassungskonform war. Und dieses Spiel müsste man bis zum eigenen Tod für jedes Besoldugnsjahr spielen, solange die Besoldungsgesetzgeber nicht wieder sicher auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren (ob freiwillig oder von BVerfG gezwungen) ... das klingt alles so sehr nach Bananenrepublik  :-[

Man kann sich das für andere Rechtsgebiete gar nicht recht vorstellen, dass Millionen von Bürgerinnen und Bürgern jahrzehntelang in Ihren Grundrechten / grundrechtsgleichen Rechten verletzt werden und die Judikative einfach zuschaut. Wie schnell wohl eine BVerfG-Entscheidung zu Sachen wie "Nebentätigkeitsverbot für Mandatsträger vs. freies Mandat", "Anrechnung von sonstigen Einkünften auf Richterbesoldungen vs. richterliche Unabhängigkeit" oder "Verweisung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf den Zivilrechtsweg zur Erlangen des Rundfunkbeitrages vs. Rundfunkfreiheit" kämen?

Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7322 am: 31.03.2025 11:47 »
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7323 am: 31.03.2025 12:22 »
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Das sollte gleichzeitig in einem der reichsten Länder der Welt nicht so sein.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7324 am: 31.03.2025 12:27 »
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Das genau ist auch meine regelmäßige Lebenserfahrung als Lehrer, HansGeorg, und zugleich mittlerweile wohl der Hauptgrund dafür, dass ich mich mit dem Thema mit dem von mir betriebenen Aufwand beschäftige: Es werden regelmäßig wissentlich und willentlich die Lebenschancen der Kinder insbesondere von Beamten in den unteren Besoldungsgruppen in offensichtlich verfassungswidriger Weise existentiell verschlechtert, was augenscheinlich ein elementarer Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellt.

Wer als in Verantwortung stehender Sozialdemokrat oder Bündnisgrüner oder Linker von der Herstellung gleicher Bildungschancen spricht oder als entsprechender Christ- oder Freidemokrat meint, das Leistungsprinzip im Bildungsbereich in den Mund nehmen zu wollen, entpuppt sich hinsichtlich dieser Kinder bestenfalls als Schwätzer - und eine solche Etikettierung wäre noch sehr freundlich ausgedrückt. Dass nicht wenigen dieser Kindern wiederkehrend nicht einmal ein Leben auf Grundsicherungsniveau gewährt wird, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht, da ich aus regelmäßiger Lebenserfahrung weiß, wie viele Lebenschancen hier gezielt zerstört werden. DAS ist m.E. der armseligste Teil unseres Themas. Wer gibt diesen Verantwortungsträgern das Recht, in wiederkehrend gezielt verfassungswidriger Weise die zukünftigen Lebenschancen dieser Kinder anzufassen? Es ist ein so armseliges Schandblatt bundesdeutscher Politik, das hier regelmäßig von jenen Politikern aufgeschlagen bleibt.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7325 am: 31.03.2025 17:15 »
Die neue Jahresvorschau des BVerfG ist da:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Immerhin hat Herr Maidowski dieses Jahr keine weiteren Aufgaben bekommen als sich um die Besoldungsurteile 2010-2015 und 2013-2014 zu kümmern. Hier weiß bestimmt jemand, warum das (nach wie vor) in zwei verschiedene Verfahren gesplittet worden ist? Eventuell weil das eine Verfahren den Bund, das andere die Länder betrifft und somit unterschiedliche Zeiträume des jeweiligen Vergleichstarifvertrages?

Dass er keine weiteren Aufgaben bekommen hat, spricht einerseits dafür, dass er - Gesundheit vorausgesetzt - endlich mit den Verfahren vorankommen könnte. Andererseits bedeutet das aber auch, dass er wohl noch eine ganze Weile braucht, denn würde er planen im Mai fertig zu sein, hätte er sicherlich weitere Aufgaben bekommen. Also: Weiter warten...

lotsch

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« Antwort #7326 am: 31.03.2025 17:19 »
Zum Thema von gleichen Bildungschancen hat Bill Gates gesagt, dass es in 10 Jahren wegen KI keine Lehrer mehr geben wird. Jedes Kind überall auf der Welt kann dann in den Genuss eines Harvardstudiums kommen.

SwenTanortsch

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« Antwort #7327 am: 31.03.2025 18:03 »
Als Helen Parkhurst Anfang des 20. Jhs. den sog. Dalton-Plan entwickelte, haben nicht wenige (Reform-)Pädagogen das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern sehen und es so propagiert.
Als Ende der 1950er Jahre Behaviorismus und Kybernetik sich ewige Treue schworen und entsprechend als programmierter Unterricht auf Kinder und Jugendliche losgelassen wurden, haben nicht wenige operante Konditionierer das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern sehen und es so propagiert.
Als Ende des 20. Jh.s sich der schiefe Turm von PISA mit der empirischen Bildungsforschung vermählte und er ihr den PC zum Hochzeitsgeschenk machte, hat eine große Gemeinde romantischer Daily Soap-Pädagogen das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern sehen und es so propagiert.
Und nun kommt die KI durchs Radio geturnt und macht sich die Welt, wie es ihr gefällt, und nicht nur Billy Vanilli sieht das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern und propagiert es entsprechend ganz uneigennützig.
Eher geht ein didaktisches Dreieck durchs Nadelöhr oder kommt gar die amtsangemessene Alimentation, als dass der Lehrer aus dem Klassenraum kullerte: Was sollte aus den armen Kindern werden, wenn sie nicht mehr in der täglichen Kirmes Schule die Geisterbahn besuchen dürften? Täglich nur an der Losbude KI-generierte Nieten ziehen, kann nicht den ungemeinen Thrill eines kurzen 75-minütigen Lehrervortrags als Einleitung der Doppelstunde ersetzen, Wallah.

Frieden

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« Antwort #7328 am: 01.04.2025 10:21 »
Ich sehe das auch so, der Gleichheitsgrundsatz wird mit Füßen getreten. Und nicht nur bei der Besoldung. Viele Jahre habe ich mich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Es wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, einfach übergangen und ignoriert. Wie so etwas genannt werden kann ... ich weiß es nicht. Die Politik wird weiter so vorgehen.

Zerot

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« Antwort #7329 am: 01.04.2025 10:47 »
Heute wurde vom Bundesverfassungsgericht die Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 490/18 veröffentlicht. Als Richter bei der Entscheidung war Maidowski dabei. Die Entscheidung erfolgte bereits am 17.02.2025.

Vielleicht liegt zu unserem Anliegen auch bereits eine Entscheidung vor, die bloß noch nicht veröffentlicht wurde.

Weiß jemand, was in dem Zeitraum zwischen Entscheidung und Veröffentlichung passiert?

Die Wochenvorschau war leer, die o.g. Entscheidung wurde jetzt trotzdem veröffentlich. Das ist mir schon ein paar mal aufgefallen, dass man sich auf die Vorschau nicht zu 100% verlassen kann, zumindest wenn nichts angesagt ist, könnte es trotzdem eine Entscheidung in der jeweiligen Woche geben.

HansGeorg

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« Antwort #7330 am: 02.04.2025 08:25 »
Dass nicht wenigen dieser Kindern wiederkehrend nicht einmal ein Leben auf Grundsicherungsniveau gewährt wird, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht, da ich aus regelmäßiger Lebenserfahrung weiß, wie viele Lebenschancen hier gezielt zerstört werden. DAS ist m.E. der armseligste Teil unseres Themas. Wer gibt diesen Verantwortungsträgern das Recht, in wiederkehrend gezielt verfassungswidriger Weise die zukünftigen Lebenschancen dieser Kinder anzufassen? Es ist ein so armseliges Schandblatt bundesdeutscher Politik, das hier regelmäßig von jenen Politikern aufgeschlagen bleibt.

Spiegel

Erstklässler-Kompetenzen
So prägen Bildung und Einkommen der Eltern den Schulstart von Kinder

https://archive.is/YW401

lotsch

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« Antwort #7331 am: 02.04.2025 10:09 »
Das Problem dabei ist, dass man sich in den Gleichbehandlungszusagen explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezogen hat. Ich brauche gar nicht viel Fantasie um mir mehrere Ausreden einfallen zu lassen, die wir aus der Politik hören werden, wenn das Urteil des BVerfG sich im Tenor des Urteils nur auf eine Amtsangemessene Alimentation stützt und die Streichung des Weihnachtsgeld nur deswegen nicht rechtens war.

Da muss ich dir (leider) Recht geben. Hier werden zukünftig bestimmt noch "viele Schlachten zu schlagen sein" (um im FDP-Sprech zu bleiben).

Im Endeffekt müsste man sich eigentlich so lange individuell durchklagen bis das BVerwG einem Reperaturgesetz seinen Segen gegeben hat und das BVerfG eine dagegen erhobene individuelle formell zulässige Verfassungsbeschwerde als "sachlich unbegründet" zurückweißt. Erst dann weiß man sicher, ob der vom Gesetzgeber gewählte Weg verfassungskonform war. Und dieses Spiel müsste man bis zum eigenen Tod für jedes Besoldugnsjahr spielen, solange die Besoldungsgesetzgeber nicht wieder sicher auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren (ob freiwillig oder von BVerfG gezwungen) ... das klingt alles so sehr nach Bananenrepublik  :-[

Man kann sich das für andere Rechtsgebiete gar nicht recht vorstellen, dass Millionen von Bürgerinnen und Bürgern jahrzehntelang in Ihren Grundrechten / grundrechtsgleichen Rechten verletzt werden und die Judikative einfach zuschaut. Wie schnell wohl eine BVerfG-Entscheidung zu Sachen wie "Nebentätigkeitsverbot für Mandatsträger vs. freies Mandat", "Anrechnung von sonstigen Einkünften auf Richterbesoldungen vs. richterliche Unabhängigkeit" oder "Verweisung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf den Zivilrechtsweg zur Erlangen des Rundfunkbeitrages vs. Rundfunkfreiheit" kämen?

Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

file:///C:/Users/omega/Desktop/Alimentation/Beschluss%203%20B%20167_14%20Oberverwaltungsgericht%20Nordrhein-Westfalen%20vom%2020.03.2014%20im%20Volltext%20mit%20Referenzen%20und%20Zitaten%20bei%20streifler.de.html
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. März 2014 - 3 B 167/14
Dieses Urteil des OVG NRW von 2014 hat genau dieses Thema betrachtet und ist damals zu dem Schluss gekommen, dass noch kein vorläufiger Rechtsschutz im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gegeben ist. Das war 2014, seither hat sich die Lage wohl verschlechtert. Es wäre an der Zeit, dass man erneut vorläufigen Rechtsschutz im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO beantragt.

"Durch die dann fällige Nachzahlung könnte der Antragsteller sich eine gewisse Kompensation für die bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber hingenommenen Einbußen verschaffen. Freilich wäre eine mit einer einmaligen Nachzahlung einhergehende Kompensation nicht dasselbe wie die Möglichkeit, sich durch eine Anhebung der Bezüge ein (vorläufig) höheres Lebensniveau zu erschließen. Auch wird man den zwischenzeitlichen Kaufkraftverlust ebenso in Rechnung stellen müssen wie etwaige steuerliche Nachteile einer einmaligen Nachzahlung. Die Nachteile einer – im Falle des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache – einmaligen Kompensation im Vergleich zu einer dauerhaften, wenn auch vorläufigen Anhebung seiner Bezüge durch eine entsprechende einstweilige Anordnung erscheinen dem Senat jedoch (noch) nicht so gewichtig, dass sie einen wesentlichen Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu bilden vermögen, es dem Antragsteller daher unzumutbar wäre, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen über die Verfassungsmäßigkeit seiner Alimentation und eine etwaig erforderliche Neuregelung durch den nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber abzuwarten, und rechtfertigen daher den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung derzeit (noch) nicht. Der Senat braucht sich aus Anlass des vorliegenden Falles nicht festzulegen, unter welchen Umständen – etwa in zeitlicher Hinsicht – dem Antragsteller ein weiteres Abwarten unzumutbar werden könnte. Es erscheint jedoch fraglich, dass bei Abwägung der beiderseitigen Belange – die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs vorausgesetzt – Zeiträume hingenommen werden könnten, die etwa im Fall kinderreicher Beamter verstrichen sind und das Bundesverfassungsgericht zum Erlass einer Vollstreckungsanordnung bewogen haben."

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« Antwort #7332 am: 02.04.2025 12:13 »
Sachsen 01.04.2025:
"Zwischenstand"
Widersprüche zur Amtsangemessenen Alimentation und zum Entschließungsantrag
 
Am 27. März 2025 fand im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen ein Gespräch statt.

Auf der Tagesordnung stand der generelle Umgang mit offenen Widersprüchen zur Amtsangemessenen Alimentation und dem aktuellen Stand zum Entschließungsantrag des Sächsischen Landtages zur Reform des Besoldungs- und Versorgungssystems.

Weiterführende Informationen:
https://slv-gewerkschaft.de/widersprueche-zur-amtsangemessenen-alimentation-und-zum-entschliessungsantrag/

BEAliMenTER

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« Antwort #7333 am: 02.04.2025 12:28 »
Sachsen 01.04.2025:
"Zwischenstand"
Widersprüche zur Amtsangemessenen Alimentation und zum Entschließungsantrag
 
Am 27. März 2025 fand im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen ein Gespräch statt.

Auf der Tagesordnung stand der generelle Umgang mit offenen Widersprüchen zur Amtsangemessenen Alimentation und dem aktuellen Stand zum Entschließungsantrag des Sächsischen Landtages zur Reform des Besoldungs- und Versorgungssystems.

Weiterführende Informationen:
https://slv-gewerkschaft.de/widersprueche-zur-amtsangemessenen-alimentation-und-zum-entschliessungsantrag/

Das liest sich für mich so, dass man GEMEINSAM eine Lösung herbeiführen möchte. Finde ich den richtigen Weg.

Zauberberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7334 am: 02.04.2025 13:11 »
Mal eine Verständnisfrage, welche für 99 % hier wohl, mit "dumme Frage" zu beantworten ist, aber ich weiß es wirklich nicht.
Gesetz den Fall, es wird festgestellt, dass keine amtsangemessene Allimentation vorliegt. Wie wird dann von den Besoldungsstellen verfahren ? Bekommen alle die Einspruch eingelegt haben eine Nachzahlung ? Gilt es pro Kalenderjahr ? Bekommen alle eine Nachzahlung ?
Bei mir ist z.B.auch noch der Widerspruch aus 2019 offen !
Danke für die Antwort und nehmt mir die Frage nicht übel !