In den Beiträgen wird hier (hoffentlich berechtigt) eine optimistische Perspektive deutlich, dass es zu einer höheren Besoldung aufgrund des BVerG Beschlusses kommen müssen werden sollte usw. - irgendwann einmal.
Dies ist natürlich auch meine Hoffnung.
Was auch immer im Beschluss drinstehen mag - kann das nicht die Landesfürsten im Kontext leerer Kassen zu ganz anderen Methoden greifen lassen?
Beispiel: Völlige Umstrukturierung der A-Struktur - nur ein Gedankengang.
Ohne Berufsausbildung - das neue A1. Hier wird genau auf den Mindestabstand zum Bürgergeld geachtet.
Position mit abgeschlossener Berufsausbildung: A2
Verzahnungsamt durch Weiterbildungen: A3
Das wäre der mittlere Dienst.
Bachelor / Meister / FH: -> A4 und A5 - gehobener Dienst.
Höherer Dienst: Rat -> A6; Direktor A7.
Für die früheren feineren Abstufungen gibt es Zulagen. Beispiel: ein A8er würde jetzt A2Z werden, z.B. 75€ Zulage.
Konsequenz: Die vertikale Ausdehnung wird geringer, es wird am Ende Geld gespart.
Gleichzeitig sind Mindestabstände zwischen den verschiedenen Diensten und zum Bürgergeld gewahrt.