In KarlsRuhe hätte ich beim Schreiben vom 14.04. das Wort Verfassungsbeschwerde durchgestrichen und Überlastungsanzeige darüber geschrieben und dem Dienstherrn zugeschickt. Denn als 2 BvR 707/25 begründen die Beschwerdeführer, nicht sklavisch die Verletzung der fünf Parametern, aber z.B. das stetige Abschmelzen der Abstände (die das BVerfG auch nicht beanstandet hat.). Also das was für alle Beamte widerfährt.
Wesentliche andere Gründe (S. 15-16) unterfallen der Organisationshoheit der Dienstherren, die mit einer Überlastungsanzeige dokumentiert werden kann.
Es heißt das, "tatsächliche Arbeitszeiten vom Dienstherrn nicht erfasst werden"
Das steht zum einem evident im unvereinbaren Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH unter den europäischen Arbeitnehmerbegriff. Das ist ein "All animals are equal, but…" der deutschen Richter.
und widerspricht zum anderen der selbst angegebenen hohen Arbeitsbelastung von „oftmals 60 Stunden pro Woche“.
Also wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten vom Dienstherrn nicht erfasst werden" dürfte man sich nicht auf gefühlte Arbeitszeiten berufen.
Wenn man das täte käme man wiederum in Konflikt mit z.B. dem ArbZG der pro durchschnittlicher Woche zufolge höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr. Denn Dir stehen gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zu. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.
Der Dienstherr hat also für eine gleichmäßige Verteilung und Auslastung der Richter (im Rahmen des ArbZG) zu sorgen, die in der Beschwerde angeführt wird.
Auf der letzten Seite machen Sie in ihrer Beantragung deutlich, dass Sie nicht in ihrer Besoldungsgruppe zu niedrig alimentiert werden, sondern dass sie in der falschen Gruppe einsortiert sind. Sie wollen von der vergleichbaren Gruppe im Eingangsamt von A13 nach A16 aufwärts eingruppiert werden, die dann wohl plötzlicherweise nicht mehr verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei.
Also insgesamt ein Neid-Schreiben, dass die Alimentationshöhe überwiegend nicht als verfassungswidrig ansieht, sondern das Staatsdiener einfach von A nach B umgruppiert werden sollten.
Vielleicht wird der Versuch die besonderen Privilegien der Richter zu monetarisieren einer Abfuhr erteilt und ihnen dann erklärt, das die Übertragung des Amtes mit den wirkmächtigen Privilegien an sich einen Wert hat. Viele streben lieber nach Macht als nach Reichtum in ihrer Work-Life-Balance.
Also KarlsRuhe wird viel Vorstellungskraft abgerungen, wenn Sie sich neben den Formalien mit den stichwortartigen Thesen auseinandersetzen wollen.