Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 456425 times)

KlammeKassen

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #825 am: 14.03.2025 06:57 »
Ich erinnere ungerne an meine Prognose, aber zumindest auf Bundesebene wird vor Runde 3 kolpotiert, dass die Kommunen MAXIMAL 6% über minimal 24 Monate tragen können. Dieser Pflock ist eingeschlagen, da wird unsere Innenministerin nicht drüber gehen, egal was die Herren Geyer und Co sagen.

Der Spielraum liegt eher im Langzeitarbeitskonto und den Urlaubstagen, da bleibt dann zwar Arbeit liegen, aber eher beim Bürger als bei der Gemeindekasse.

Ich bleibe daher dabei April - Dezember 25 +3%, 2026 (bis maximal März 2027)  +2,8%, für alle einen Urlaubstag mehr, Anwärterbezüge um 100 Euro pauschal rauf plus die Prozente.

Arbeitszeit für Beamte bleibt unangerührt, es wird vereinbart zu prüfen, ob die Tarifbeschäftigten auf 38,5 zurückgeführt werden können bis zur nächsten Tarifrunde.

In der Gemeindekasse könnte auch einiges liegen bleiben durch die freien Tage  ;) - also auch nicht unbedingt gut für diese. Weniger Zeit für Vollstreckungsmaßnahmen wie Konto- und Lohnpfändungen.
Die Arbeit dort wird tendenziell immer mehr, da die Zahlungsmoral eher sinkt (vielleicht auch nicht immer absichtlich, bei vielen sitzt das Geld auch einfach nicht mehr so locker, Lebensmittel und Versicherungen sind so in die Höhe geschossen, da kommen die Lohnerhöhungen nicht annähernd mit)
« Last Edit: 14.03.2025 07:07 von KlammeKassen »

KlammeKassen

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #826 am: 14.03.2025 07:00 »
Wird die Erhöhung, wo immer dieses auch landet, eigentlich auch auf den Familienzuschlag aufgeschlagen?
Dann könnte ich fast mit 2,5% leben, dann hätte ich zumindest meine grob 100€ netto mehr.

100 Euro netto mehr sind nicht schlecht.

Bei mir wären es ca. 117 Euro brutto mehr dann...
wegen Steuer, Sozialabgaben und VBL bleiben stets keine 50 % den Erhöhungen übrig (so lange man wie ich noch unter der Beitragsbemessungsgrenze ist + Steuerklasse I + keine Kinder (also kein extra Freibetrag)), d.h. also es würden bei 2,5 % bei mir etwa 55 Euro übrig bleiben.  ;D
Eigentlich fast alles ein Witz irgendwo

KlammeKassen

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #827 am: 14.03.2025 07:03 »
Ich erinnere ungerne an meine Prognose, aber zumindest auf Bundesebene wird vor Runde 3 kolpotiert, dass die Kommunen MAXIMAL 6% über minimal 24 Monate tragen können. Dieser Pflock ist eingeschlagen, da wird unsere Innenministerin nicht drüber gehen, egal was die Herren Geyer und Co sagen.

Der Spielraum liegt eher im Langzeitarbeitskonto und den Urlaubstagen, da bleibt dann zwar Arbeit liegen, aber eher beim Bürger als bei der Gemeindekasse.

Ich bleibe daher dabei April - Dezember 25 +3%, 2026 (bis maximal März 2027)  +2,8%, für alle einen Urlaubstag mehr, Anwärterbezüge um 100 Euro pauschal rauf plus die Prozente.

Arbeitszeit für Beamte bleibt unangerührt, es wird vereinbart zu prüfen, ob die Tarifbeschäftigten auf 38,5 zurückgeführt werden können bis zur nächsten Tarifrunde.

Interessanter Beitrag.
Dann hoffe ich mal, dass die Gewerkschaften das noch auf 3,5 % strecken können, dann wäre es natürlich nicht phänomenal, aber man könnte da einigermaßen mit leben

KlammeKassen

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« Antwort #828 am: 14.03.2025 07:07 »

0 Kinder.
A11 Stufe 7 sind 5151€
Familienzuschlag Stufe 1 sind 171€
Gesamt Brutto also 5322€
Davon 2,5% sind 133€ Brutto.
Grob 25% Lohnsteuer abgezogen sind ca 100€ netto.

Bist du dir mit A11 sicher?

Bei den Rechenkünsten hätte ich bei dir auf einen Volljuristen getippt und min A13 😉

Auch du darfst mir gerne erklären was an meiner Rechnung falsch ist wenn du dich hier über mich lustig machst.

Ich habe es jetzt nicht durchgerechnet... aber in der Regel wird jeder weitere Euro höher besteuert (oder zumindest alle weiteren 3-5 Euro.... progressive Lohnsteuer und so). Daher kommt man mit dem durchschnittlichen Steuersatz nicht weit, da für Lohnerhöhungen immer deinen Grenzsteuersatz zahlen musst.

Der Durchschnittssteuersatz ist nur so "gering", weil deine ersten Euro über dem Grundfreibetrag nicht besonders hoch versteuert werden, aber jeder weitere Euro.... das steigt dann von 14 % bis zu 42 % (und ab 277.000 zvE nochmal auf 45 %)

matthew1312

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« Antwort #829 am: 14.03.2025 07:29 »
Wird die Erhöhung, wo immer dieses auch landet, eigentlich auch auf den Familienzuschlag aufgeschlagen?
Dann könnte ich fast mit 2,5% leben, dann hätte ich zumindest meine grob 100€ netto mehr.

Soweit ich weiß ja.

Wieviele Kinder hast du, dass du von 100€ brutto auf 100€ netto kommst?

Meine Prognose: Es geht in die Schlichtung.

Dann bin ich bei Tarifgeist:

2025: 2,4%
2026: 2,7%
27 Monate Laufzeit

0 Kinder.
A11 Stufe 7 sind 5151€
Familienzuschlag Stufe 1 sind 171€
Gesamt Brutto also 5322€
Davon 2,5% sind 133€ Brutto.
Grob 25% Lohnsteuer abgezogen sind ca 100€ netto.

Da gehst du mit 25 % Steuer leider von falschen Tatsachen aus. Im Ergebnis sinds nur 78 € netto ;)

Und warum genau ?
Ich habe jetzt 23% Abzug Lohnsteuer, warum sind es dann nur 78€ wenn es 133€ brutto sind?
Gerne auch mit Berechnung, ich bin gespannt.
Da gibt es nichts zu berechnen. Es geht um die Betrachtung Durchschnittssteuersatz vs. Grenzsteuersatz.

Durchschnittssteuersatz: Deine 23 Prozent auf den Gesamtsold. Grenzsteuersatz: Mit viel Prozent wird jeder zusätzliche Euro besteuert?

Ein himmelweiter Unterschied. Berechnung wäre exemplarisch, aber wie gehabt nicht nötig zum Verstehen.

LehrerBW

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« Antwort #830 am: 14.03.2025 08:38 »
100 € netto hört sich erstmal nicht schlecht an…ist aber viel zu wenig wenn man die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge sich anschaut.
Im Prinzip müsste es dann im Sinne einer amtsangemessen Alimentation den Beitrag geben den die PKV im Durchschnitt gestiegen ist +den Inflationsausgleich.
Bei mir mit A13 wären das mindestens 170€ netto.

BWBoy

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« Antwort #831 am: 14.03.2025 09:03 »
Ich als Beamter würde lieber 39 Std nehmen anstelle des einen Urlaubstags

Ja, das wäre uns allen sehr genehm, allein es wird nicht passieren.

zumal das bezogen auf die 41 Stundenwoche  sogar ca 8 tage mehr Urlaub sind, wenn man es als FZ abfeiert.

HochlebederVorgang

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« Antwort #832 am: 14.03.2025 09:20 »
Es werden alle wieder mehr arbeiten müssen. Vor allem die ganzen Teilzeitritter/innen, die eigentlich keine kleinen Kinder mehr haben, die Betreuung benötigen.

Knecht

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« Antwort #833 am: 14.03.2025 09:24 »
Es werden alle wieder mehr arbeiten müssen. Vor allem die ganzen Teilzeitritter/innen, die eigentlich keine kleinen Kinder mehr haben, die Betreuung benötigen.

Das Problem daran ist: länger "arbeiten" ist nicht gleich mehr "arbeiten".

Im Übrigen: Einiges würde sich sehr viel effizienter gestalten lassen, wenn man mal im 21. Jahrhundert ankommen würde. Das I-Tüpfelchen wäre dann, wenn nicht jeder noch 5 eigene Systeme entwickeln würde, von denen keines richtig funktioniert.

HochlebederVorgang

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« Antwort #834 am: 14.03.2025 09:27 »
Dazu sage ich: Bundessteuerverwaltung und keine Auftragsverwaltung mehr.

BalBund

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« Antwort #835 am: 14.03.2025 09:31 »
Es werden alle wieder mehr arbeiten müssen. Vor allem die ganzen Teilzeitritter/innen, die eigentlich keine kleinen Kinder mehr haben, die Betreuung benötigen.

Auch das wird nicht passieren :-) Wer ab dem gD in Vollzeit arbeitet ist selbst Schuld, für den verheirateten Beamten lohnt es derzeit nur noch, wenn Partner nicht arbeiten. Ansonsten steht man mit 70-90% tatsächlich oftmals netto besser da.

Von den Ansprüchen unserer künftigen Kollegen aus Z und alpha, die meistens unmittelbar nach Übernahme auf 60-80% wechseln will ich mal gar nicht reden.

HochlebederVorgang

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« Antwort #836 am: 14.03.2025 09:35 »
Teilzeit ist möglich, wenn dienstliche Gründe nicht entgegen stehen. Ich schaue mal in die Zukunft, dafür genügt mittlerweile eine normale Brille.

Worst Case. Hochqualifiziert, 3 Kinder, 25% Teilzeit. Alle natürlich in der PkV und voll in der Beihilfe. Ehepartner Gutverdiener. Und besetzt in Zweifel noch einen Büroplatz dauerhaft.

rs

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« Antwort #837 am: 14.03.2025 09:43 »
Bei uns hat man aufgrund akuten Personalmangels auch vor kurzem versucht, die Teilzeitstellen (ohne soziale Gründe) zu identifizieren und loszuwerden (Zwangsvollzeit). Ist ganz schnell gescheitert.
Vielleicht lag es daran, dass diese Modelle ausgerechnet bei den Führungskräften sehr beliebt sind, vielleicht an einigen Damen, die für ihr Taschengeld in Teilzeit im ÖD jobben gehen (reiche Ehemänner) und ohne Teilzeitmöglichkeiten morgen weg sind, vielleicht auch daran, dass man mit den flexiblen Arbeitsmöglichkeiten gerade Werbung um Azubis macht. Wahrscheinlich war es die Summe dieser Dinge.
Fazit: Projekt gescheitert!

MasterOf

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« Antwort #838 am: 14.03.2025 10:01 »
Es werden alle wieder mehr arbeiten müssen. Vor allem die ganzen Teilzeitritter/innen, die eigentlich keine kleinen Kinder mehr haben, die Betreuung benötigen.

Auch das wird nicht passieren :-) Wer ab dem gD in Vollzeit arbeitet ist selbst Schuld, für den verheirateten Beamten lohnt es derzeit nur noch, wenn Partner nicht arbeiten. Ansonsten steht man mit 70-90% tatsächlich oftmals netto besser da.

Von den Ansprüchen unserer künftigen Kollegen aus Z und alpha, die meistens unmittelbar nach Übernahme auf 60-80% wechseln will ich mal gar nicht reden.

Kannst du das näher erläutern @BalBund?

BalBund

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« Antwort #839 am: 14.03.2025 10:18 »
Teilzeit ist möglich, wenn dienstliche Gründe nicht entgegen stehen.

Und genau deshalb wird es im öD bleiben wie es ist. Wir beschäftigen nach dem Prinzip, dass jeder ersetzbar und vertretbar ist. Ich empfehle hier einen Blick auf die Gesetzeslage und die FAQ des BMAS

Zitat
Betriebliche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.[...]Die Tarifparteien sind - wie auch sonst im Arbeitsrecht - ermächtigt, diesen Rahmen entsprechend den praktischen Erfordernissen durch branchenspezifische Lösungen auszufüllen.

Diese Karte wird der Dienstherr/Arbeitgeber Bund also niemals en gros spielen können, selbst die kleinsten Behörden mit Dienstherrenfähigkeit bekommen da enorme Schwierigkeiten. Die Zahl der Stellen, bei denen aufgrund der Eigenart der Tätigkeit keine Teilzeitarbeit möglich wäre liegt nach Erhebungen des BMAS im mittleren dreistelligen Bereich, bezogen auf die gesamte Verwaltungslandschaft in Deutschland. Das, geschätzter Kollege Vorgang ist also egal unter welcher Brille nichts, was sich grundlegend ändern wird.


@Master:
Ich werde hier nicht für bestimmte Rechner oder Modelle Werbung machen, aber wenn man sich ansieht wie Steuerprogression funktioniert, man vielleicht einen Freund beim Finanzamt oder einen Steuerberater hat, dann kann man sich relativ einfach ausrechnen (lassen) wie das Familieneinkommen beeinflusst wird, wenn der Beamte in Teilzeit geht.

Sowohl bei III/V als auch bei IV mit einem Faktor bis 0,918 lohnt sich bei zwei arbeitenden Erwachsenen im heiligen Stand der Ehe die Vollzeit meist nicht.