Teilzeit ist möglich, wenn dienstliche Gründe nicht entgegen stehen.
Und genau deshalb wird es im öD bleiben wie es ist. Wir beschäftigen nach dem Prinzip, dass jeder ersetzbar und vertretbar ist. Ich empfehle hier einen Blick auf die Gesetzeslage und die FAQ des BMAS
Betriebliche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.[...]Die Tarifparteien sind - wie auch sonst im Arbeitsrecht - ermächtigt, diesen Rahmen entsprechend den praktischen Erfordernissen durch branchenspezifische Lösungen auszufüllen.
Diese Karte wird der Dienstherr/Arbeitgeber Bund also niemals en gros spielen können, selbst die kleinsten Behörden mit Dienstherrenfähigkeit bekommen da enorme Schwierigkeiten. Die Zahl der Stellen, bei denen aufgrund der Eigenart der Tätigkeit keine Teilzeitarbeit möglich wäre liegt nach Erhebungen des BMAS im mittleren dreistelligen Bereich, bezogen auf die gesamte Verwaltungslandschaft in Deutschland. Das, geschätzter Kollege Vorgang ist also egal unter welcher Brille nichts, was sich grundlegend ändern wird.
@Master:
Ich werde hier nicht für bestimmte Rechner oder Modelle Werbung machen, aber wenn man sich ansieht wie Steuerprogression funktioniert, man vielleicht einen Freund beim Finanzamt oder einen Steuerberater hat, dann kann man sich relativ einfach ausrechnen (lassen) wie das Familieneinkommen beeinflusst wird, wenn der Beamte in Teilzeit geht.
Sowohl bei III/V als auch bei IV mit einem Faktor bis 0,918 lohnt sich bei zwei arbeitenden Erwachsenen im heiligen Stand der Ehe die Vollzeit meist nicht.