Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2638931 times)

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 424
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5910 am: 28.03.2024 10:01 »
Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5911 am: 28.03.2024 12:08 »

Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Tja das ist eine gute Frage vor der ich auch stehe!

Der tbb stellt auf seiner Hompegae (https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/) ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung (https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx). Leider enthält dies keine Normenangabe, nach welcher das Begehren zulässig wäre.

Vermutlich bezieht sich das Muster auf eine objektive Klagehäufung gem. § 44 VwGO auf welche dann die Vorschriften über die Klageänderung gem. § 91 VwGO Anwendung finden.

In der Literatur heißt es hierzu, dass eine Klagehäufung "nur dann zugleich auch eine Klageänderung i.S.d. § 91 dar[stellt], wenn der Klagegrund (objektiv) oder die Parteien (subjektiv) sich im Laufe des Verfahrens verändern bzw. weitere hinzutreten." (vgl. NK-VwGO/Wilfried Peters/Johanna Kujath, 5. Aufl. 2018, VwGO § 91 Rn. 40)

Da der Grund der Klageerweiterung (Feststellung einer Unteralimentation für das Jahr 20XX) mit jedem Folgejahr neu hinzutritt haben wir wohl beides. Was daraus jedoch kostenrechtlich folgt, hat sich mir noch nicht ganz erschlossen.

correction80

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5912 am: 02.04.2024 12:04 »


Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Ich klage in RLP seit 2021. Ich und auch andere Kollegen mussten lediglich 1x die Gerichtskosten zahlen. Viele haben es auch ohne anwaltliche Vertretung gemacht.
Die nachfolge Jahre wurden dann als Klageerweiterung ohne weitere Kosten hinzugefügt. 

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 272
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5913 am: 02.04.2024 20:06 »


Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Ich klage in RLP seit 2021. Ich und auch andere Kollegen mussten lediglich 1x die Gerichtskosten zahlen. Viele haben es auch ohne anwaltliche Vertretung gemacht.
Die nachfolge Jahre wurden dann als Klageerweiterung ohne weitere Kosten hinzugefügt.

Muss vorab für weitere Jahre ein Widerspruch erfolgen oder werden auf Antrag die Folgejahre hinzugefügt?

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 228
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5914 am: 02.04.2024 22:58 »
[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

correction80

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5915 am: 03.04.2024 07:13 »


Für Folgejahre kann diese dann (so zumindest der tbb aus Thüringen) erweitert werden.
Was bedeutet das?
Das man nur 1x klagen muss?
Oder jedes Jahr diesen Betrag zahlen muss?
Ihn bekommt man zurück, wennzu seinem Gunsten entschieden wird?

Thx

Ich klage in RLP seit 2021. Ich und auch andere Kollegen mussten lediglich 1x die Gerichtskosten zahlen. Viele haben es auch ohne anwaltliche Vertretung gemacht.
Die nachfolge Jahre wurden dann als Klageerweiterung ohne weitere Kosten hinzugefügt.

Muss vorab für weitere Jahre ein Widerspruch erfolgen oder werden auf Antrag die Folgejahre hinzugefügt?

Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.

LehrerinRLP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 113
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5916 am: 03.04.2024 08:22 »
[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

Hätte jemand die Möglichkeit den Artikel hier lesbar zu machen? Copy/Paste!?

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 228
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5917 am: 03.04.2024 09:44 »
[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

Hätte jemand die Möglichkeit den Artikel hier lesbar zu machen? Copy/Paste!?

Leseansicht des Browsers verwenden?

Bibliothekar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5918 am: 03.04.2024 11:33 »
[RP]  ... etwa 40 Klagen am Verwaltungsgericht Koblenz aus letztem Jahr anhängig. Zwei Pilotverfahren sollen Ende April in Koblenz verhandelt werden. (https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid,2640379.html)

Hätte jemand die Möglichkeit den Artikel hier lesbar zu machen? Copy/Paste!?

Leseansicht des Browsers verwenden?

Der Artikel ist hinter einer Paywall

LehrerinRLP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 113
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5919 am: 03.04.2024 12:04 »
Leseansicht des Browsers verwenden?
[/quote]

Der Artikel ist hinter einer Paywall
[/quote]

Deshalb die Frage ... :D

Landesdiener

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5920 am: 03.04.2024 12:24 »
Als Lehrerin weißt du doch sicher, dass das nicht legal wäre ;).


Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5922 am: 03.04.2024 13:47 »
Wäre doch mal eine Möglichkeit in RLP die Landesverfassungsgerichte in Spiel zu bekommen.  Wird am Ende des Artikels kurz angesprochen.
Wobei die vermutlich nicht so tief in der Materie drin sind.

ultranoob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5923 am: 04.04.2024 11:16 »
Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.

Gibt es eigentlich einen zeitlichen Rahmen, in dem der Negativbescheid zugestellt werden muss?

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 228
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5924 am: 04.04.2024 12:12 »
Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.

Gibt es eigentlich einen zeitlichen Rahmen, [...] zugestellt werden muss?

siehe VwZG, PostG, PUDLV

(Der maßgeblichere Zeitrahmen der Bescheiderstellung wird ja im Rahmen der Untätigkeitsklage umrissen.)