Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3930890 times)

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7695 am: 10.07.2025 15:02 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P

Stellt sich natürlich die ernstgemeinte Frage, womit du deine Lebenszeit vergeudest. Was tust du gegen Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima - also was, was nicht jeder von uns anderen auch tut meine ich.

Ich beschäftige mich gerne mit Dingen die ich ändern kann....das ist auf jeden Fall gesünder als die bei dir durchscheinende Lebenseinstellung und sympathischer als die Herablassung mit der du dich hier zu Wort meldest.  ;)

Vielleicht hast du aber auch recht und der niedrig besoldete Beamte sollte sich keine Gedanken drüber machen, dass der Staat ihm für seine 40 Wochenstunden unwesentlich mehr zukommen lässt als einem Bürgergeldempfänger. Hach, Zynismus enthebt einen einfach aus jeder Bredouille, nicht wahr?!  ;)

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7696 am: 10.07.2025 15:05 »
... passiert ist ... nicht viel bis gar nichts...und trotzdem ...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und

den Lebenszeitschaden hatte der Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses NRW am 01.07.2025. Aber durch die fürstlichen Entschädigungszahlungen an die Abgeordneten können sie dies genüsslich aussitzen bei der "Intensiven fachlichen Auseinandersetzung" ... mit dem Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters zur Besoldungsreform, denn es regt Ralf Witzel an, eine Präsenzanhörung in der zweiten Jahreshälfte 2025 durchzuführen.

Also alle mal wieder hinlegen...

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7697 am: 10.07.2025 15:48 »
den angekündigten

Ansonsten befüllt sich der Thread aufgrund von retrograrder Amnesien immer wieder mit fortgeschriebenen "Ankündigungen", die hier konträr der gebräuchlichen Bedeutung publiziert werden und sich z.T. auf angeblichen aber inexistenten Ankündigungen beziehen.

Eine weitere FAKE-Ankündigung kommt vom Thüringer Beamtenbund am 22.05.: "Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung [...] im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt."

Das Heißt gemäß Thread hier - für die Öffentlichkeit ist das Inexistente wie angekündigt konkludent und pünktlich zur Verfügung gestellt worden.

Oder hat jemand wie ein Marathonläufer laufend im letzten Monat sich Wasser, Banane und diese Sommerlektüre haptisch gegriffen?

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7698 am: 10.07.2025 17:11 »
Stimmt die Nullrunden sind vorbei. Ab August werden z.B. in Hessen die Bezüge sogar gekürzt.

Die bereits beschlossene Erhöhung wurde einfach auf den Dezember verschoben (ohne Nachzahlung ab August).

Nochmals der kurze Hinweis: Viele von uns dürften "hessische Verhältnisse" gegenüber der aktuellen Lage bevorzugen.

Beispiel: Das Grundgehalt in A15/8 wird in Hessen ab Dezember mit 101.224,08 € um 7,5% höher liegen als aktuell im Bund (94.155,84 €).

Das ist ja wohl bisschen Rosinenpickerei. Nicht einmal 1% aller Kollegen wird jemals A15 erreichen. Im Besoldungsvergleich mit 2 Kindern ist Hessen bis A10 unterdurchschnittlich bis A12 durchschnittlich bezahlt.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/250331/3/

BVerfGBeliever

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« Antwort #7699 am: 10.07.2025 18:07 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7700 am: 10.07.2025 18:34 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

Der TV-L endet bereits im Oktober 2025 noch bevor es die Erhöhung in Hessen gibt. Also dürfte es ab November 2025 für alle anderen Bundesländer auch wieder eine Erhöhung geben.

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7701 am: 10.07.2025 18:56 »
Vermutlich wird es in allen Bundesländern (inklusive Hessen) irgendwann im nächsten Jahr eine Erhöhung geben..

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7702 am: 10.07.2025 18:59 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

Der TV-L endet bereits im Oktober 2025 noch bevor es die Erhöhung in Hessen gibt. Also dürfte es ab November 2025 für alle anderen Bundesländer auch wieder eine Erhöhung geben.

Den Besoldungsgesetzgebern steht es natürlich frei, die jeweilige Beamten-Besoldung auch unabhängig irgendwelcher Tarif-Ergebnisse anzupassen. Wenn wir aber davon ausgehen, dass man erst einen neuen Abschluss zum TV-L abwartet, bevor man überhaupt an die Umsetzung einer entsprechenden Übertragung auf die jeweilige Beamtenschaft denkt, dann dürfte es noch ein bisschen länger dauern als bis November 2025; die Verhandlungstermine zum TV-L sind zwischen TdL und Gewerkschaften sind vereinbart für
Zitat
3. Dezember 2025 Auftaktverhandlung,
15. und 16. Januar 2026 Zweite Verhandlungsrunde,
11. und 12. Februar 2026 Dritte Verhandlungsrunde.
(Quelle: IGBAU)

RedDearTiger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7703 am: 10.07.2025 20:13 »
Warum die Gewerkschaften das machen, weiß nur Gott....

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7704 am: 10.07.2025 20:38 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P

Naja, so ganz richtig ist das nicht, wenn man die Entwicklung der Familienalimentation in der niedrigsten Erfahrungsstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe als Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung betrachtet, also den alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern in den Blick nimmt. Hier sah die Summe der familienbezogenen Komponenten Ende 2024 im Vergleich zu Ende 2019 wie folgt aus:

               2019          2024
BW          405,76 €    1.351,06 €
BY           409,12 €       834,80 €
BE           395,24 €    1.637,63 €
BB           318,32 €    1.471,72 €
HB           390,39 €    1.446,02 €
HH           417,72 €    1.417,09 €
HE           369,23 €       636,06 €
MV           390,22 €    1.101,90 €
NI            411,45 €    1.415,33 €
NW          419,73 €    1.441,72 €
RP            485,85 €      944,32 €
SL            417,90 €      539,10 €
SN            483,32 €      798,72 €
ST            408,30 €      843,61 €
SH            431,53 €   1.585,95 €
TH            409,57 €   1.510,20 €

Bis auf den Bund, Hessen und das Saarland haben zwischenzeitlich alle anderen Besoldungsgesetzgeber als Folge der aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18 erhebliche Anhebungen im Hinblick auf der Mindestabstandsgebot vollzogen. Das geschah regelmäßig sachwidrig, aber führte insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu jenen Veränderungen. Die fünstelligen jährlichen Summen fließen also bereits in der überwiegenden Zahl der Rechtskreise regelmäßig, wenn auch nur für einen geringen Teil der Normunterworfenen; hier sind sie also offensichtlich weiterhin keine Träumerei.

Darüber hinaus darf man davon ausgehen - das haben die Jahre bis etwa 2022 gezeigt -, dass diese erheblichen Anhebungen des Besoldungsniveaus am Ausganspunkt der Besoldungsstaffelung eher nicht geschehen wären, wenn sich nicht von verschiedener Seite hinter das Thema geklemmt worden wäre, wenn also nicht eine nicht geringe Zahl ihre Lebenszeit ans Thema vergeudet hätte und also nicht ein entsprechendes Druckszenario aufgebaut worden wäre, das nach und nach zu den nicht hinreichenden, aber erheblichen Veränderungen geführt hat. Denn ohne Druck - das darf man voraussetzen - wären diese Zahlen eher nicht zustandegekommen.

Schauen wir also mal, was in den ein bis drei Jahren nach den angekündigten Entscheidungen geschehen wird.

Genieß die Pension und sorg dafür, dass der VfL wieder erstklassig wird. Das dürfte für dich erfreulicher sein, denke ich.

...deswegen habe ich ja auch die Familien mit Kindern ausgenommen...

...der BVB steht mir näher...

...ab und zu hier mal reinzuschauen (was ich in meiner aktiven Zeit intensiver tat) ist wirklich ein Genuss...ich hätte es nie für möglich gehalten, wie wenig ich das alles vermisse (und damit meine ich nicht einmal das Forum)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Solitair

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« Antwort #7705 am: 10.07.2025 22:12 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

Der TV-L endet bereits im Oktober 2025 noch bevor es die Erhöhung in Hessen gibt. Also dürfte es ab November 2025 für alle anderen Bundesländer auch wieder eine Erhöhung geben.

Den Besoldungsgesetzgebern steht es natürlich frei, die jeweilige Beamten-Besoldung auch unabhängig irgendwelcher Tarif-Ergebnisse anzupassen. Wenn wir aber davon ausgehen, dass man erst einen neuen Abschluss zum TV-L abwartet, bevor man überhaupt an die Umsetzung einer entsprechenden Übertragung auf die jeweilige Beamtenschaft denkt, dann dürfte es noch ein bisschen länger dauern als bis November 2025; die Verhandlungstermine zum TV-L sind zwischen TdL und Gewerkschaften sind vereinbart für
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3. Dezember 2025 Auftaktverhandlung,
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11. und 12. Februar 2026 Dritte Verhandlungsrunde.
(Quelle: IGBAU)
Es wird mit ziemlicher Sicherheit in 2026 keine Erhöhung für hessische Beamte geben. Jedenfalls nicht freiwillig. Das wird dann damit begründet, dass es erst im Dez 25 eine Erhöhung gab, die Kassen üblicherweise leer sind und Beamte gefälligst froh sein sollen überhaupt einen Job zu haben.
Es gibt ja jetzt schon Wiederbesetzungssperren und neue Wartelisten für Beförderungen.
Nachdem vom BVerfG nichts kommt wird der Dienstherr wieder frecher und verfällt in das übliche Muster Beamte als Haushaltsopfer zu halten.

SwenTanortsch

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« Antwort #7706 am: 10.07.2025 22:56 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P

Naja, so ganz richtig ist das nicht, wenn man die Entwicklung der Familienalimentation in der niedrigsten Erfahrungsstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe als Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung betrachtet, also den alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern in den Blick nimmt. Hier sah die Summe der familienbezogenen Komponenten Ende 2024 im Vergleich zu Ende 2019 wie folgt aus:

               2019          2024
BW          405,76 €    1.351,06 €
BY           409,12 €       834,80 €
BE           395,24 €    1.637,63 €
BB           318,32 €    1.471,72 €
HB           390,39 €    1.446,02 €
HH           417,72 €    1.417,09 €
HE           369,23 €       636,06 €
MV           390,22 €    1.101,90 €
NI            411,45 €    1.415,33 €
NW          419,73 €    1.441,72 €
RP            485,85 €      944,32 €
SL            417,90 €      539,10 €
SN            483,32 €      798,72 €
ST            408,30 €      843,61 €
SH            431,53 €   1.585,95 €
TH            409,57 €   1.510,20 €

Bis auf den Bund, Hessen und das Saarland haben zwischenzeitlich alle anderen Besoldungsgesetzgeber als Folge der aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18 erhebliche Anhebungen im Hinblick auf der Mindestabstandsgebot vollzogen. Das geschah regelmäßig sachwidrig, aber führte insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu jenen Veränderungen. Die fünstelligen jährlichen Summen fließen also bereits in der überwiegenden Zahl der Rechtskreise regelmäßig, wenn auch nur für einen geringen Teil der Normunterworfenen; hier sind sie also offensichtlich weiterhin keine Träumerei.

Darüber hinaus darf man davon ausgehen - das haben die Jahre bis etwa 2022 gezeigt -, dass diese erheblichen Anhebungen des Besoldungsniveaus am Ausganspunkt der Besoldungsstaffelung eher nicht geschehen wären, wenn sich nicht von verschiedener Seite hinter das Thema geklemmt worden wäre, wenn also nicht eine nicht geringe Zahl ihre Lebenszeit ans Thema vergeudet hätte und also nicht ein entsprechendes Druckszenario aufgebaut worden wäre, das nach und nach zu den nicht hinreichenden, aber erheblichen Veränderungen geführt hat. Denn ohne Druck - das darf man voraussetzen - wären diese Zahlen eher nicht zustandegekommen.

Schauen wir also mal, was in den ein bis drei Jahren nach den angekündigten Entscheidungen geschehen wird.

Genieß die Pension und sorg dafür, dass der VfL wieder erstklassig wird. Das dürfte für dich erfreulicher sein, denke ich.

...deswegen habe ich ja auch die Familien mit Kindern ausgenommen...

...der BVB steht mir näher...

...ab und zu hier mal reinzuschauen (was ich in meiner aktiven Zeit intensiver tat) ist wirklich ein Genuss...ich hätte es nie für möglich gehalten, wie wenig ich das alles vermisse (und damit meine ich nicht einmal das Forum)...

Das, was Du am Ende schreibst, sei Dir gegönnt: Es gibt ein Leben nach dem Dienst!

Aber wenn der BVB erst wieder zum SVW kommt, gibt's für ihn hier wie immer nichts zu lachen: Ich erinnere nur daran, dass wir seit 2020 ausnahmslos alle Spiele im DFB-Pokal gegen den BVB gewonnen haben und müsste mich eigentlich schwer irren, wenn's in der Bundesliga irgendwie anders gewesen sein sollte...

https://www.fussballdaten.de/vereine/sv-werder-bremen/borussia-dortmund/spiele/

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7707 am: 10.07.2025 23:07 »
...es gibt eben immer auch sogen. Angstgegner....aber davon abgesehen, sind mir die Bremer immer sympathisch gewesen...besonders zu den Zeiten, als sie den Bayern noch Paroli bieten konnten...lang ist´s her ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7708 am: 11.07.2025 06:26 »
...es gibt eben immer auch sogen. Angstgegner....aber davon abgesehen, sind mir die Bremer immer sympathisch gewesen...besonders zu den Zeiten, als sie den Bayern noch Paroli bieten konnten...lang ist´s her ;)

Das beruht auf Gegenseitigkeit: Beim BVB ist's bei mir genauso. Auch wenn er heute ein eher reicher Verein ist, war (und ist) er ein Verein der ehrlichen Malocher, was ich mag. Außerdem ist die Spielphilosophie des BVB seit jeher - wenn ich es richtig sehe: weitgehend unabhängig vom Trainer - eher offensiv und also attraktiv angelegt, weshalb seine Spielweise vielfach ins Risiko geht und genauso sollte Fußball sein.

Ergo: Zieht die Bayern diese Saison über'n Tisch und ihnen die Lederhosen aus: Der BVB darf gern mal wieder Meister werden, und mal schauen, wohin's den SVW verschlägt, alles, was nicht gegen den Abstieg geht, ist schon ein Erfolg (was auch in Ordnung ist, die letzte und vorletzte Saison waren für unsere heutigen Verhältnisse gute Jahre).