Tja, wo will man da anfangen. Es gibt Beamte im Bauamt, die den Millionenbau platzen lassen. Es gibt Beamte im Finanzamt, die einen zweistelligen Millionenbetrag an Mehrsteuern festsetzen. Es gibt Beamte, die eine Dienststelle mit einer 4-stelligen Zahl an Mitarbeitern leiten. Es gibt Beamte, die ein Budget in mehrstelliger Millionenhöhe verwalten.
Staatsanwälte sind Stand jetzt, ich halte das im Übrigen für falsch, weisungsgebunden. Das macht einen erheblichen Unterschied zum Richteramt aus. Diese entscheiden deshalb auch i.d.R. über tiefgreifende Grundrechtseingriffe.
I.d.R. war die Schnittstelle zwischen A- und R-Besoldung immer bei A15/R1 Endstufe angesiedelt. Für Juristen ist in der A-Besoldung A13 das Eingangsamt, für Richter Staatsanwälte R1, was im Eingangsamt eher vergleichbar Richtung A14 geht.
Ich kann verstehen, dass die Richterschaft einen größeren Abstand für sich beansprucht. Gleiches gilt m.E. auch für Führungskräfte mit erheblicher Personalverantwortung.