Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3966071 times)

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7695 am: 10.07.2025 18:07 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7696 am: 10.07.2025 18:34 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

Der TV-L endet bereits im Oktober 2025 noch bevor es die Erhöhung in Hessen gibt. Also dürfte es ab November 2025 für alle anderen Bundesländer auch wieder eine Erhöhung geben.

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7697 am: 10.07.2025 18:56 »
Vermutlich wird es in allen Bundesländern (inklusive Hessen) irgendwann im nächsten Jahr eine Erhöhung geben..

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7698 am: 10.07.2025 18:59 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

Der TV-L endet bereits im Oktober 2025 noch bevor es die Erhöhung in Hessen gibt. Also dürfte es ab November 2025 für alle anderen Bundesländer auch wieder eine Erhöhung geben.

Den Besoldungsgesetzgebern steht es natürlich frei, die jeweilige Beamten-Besoldung auch unabhängig irgendwelcher Tarif-Ergebnisse anzupassen. Wenn wir aber davon ausgehen, dass man erst einen neuen Abschluss zum TV-L abwartet, bevor man überhaupt an die Umsetzung einer entsprechenden Übertragung auf die jeweilige Beamtenschaft denkt, dann dürfte es noch ein bisschen länger dauern als bis November 2025; die Verhandlungstermine zum TV-L sind zwischen TdL und Gewerkschaften sind vereinbart für
Zitat
3. Dezember 2025 Auftaktverhandlung,
15. und 16. Januar 2026 Zweite Verhandlungsrunde,
11. und 12. Februar 2026 Dritte Verhandlungsrunde.
(Quelle: IGBAU)

RedDearTiger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7699 am: 10.07.2025 20:13 »
Warum die Gewerkschaften das machen, weiß nur Gott....

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7700 am: 10.07.2025 20:38 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P

Naja, so ganz richtig ist das nicht, wenn man die Entwicklung der Familienalimentation in der niedrigsten Erfahrungsstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe als Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung betrachtet, also den alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern in den Blick nimmt. Hier sah die Summe der familienbezogenen Komponenten Ende 2024 im Vergleich zu Ende 2019 wie folgt aus:

               2019          2024
BW          405,76 €    1.351,06 €
BY           409,12 €       834,80 €
BE           395,24 €    1.637,63 €
BB           318,32 €    1.471,72 €
HB           390,39 €    1.446,02 €
HH           417,72 €    1.417,09 €
HE           369,23 €       636,06 €
MV           390,22 €    1.101,90 €
NI            411,45 €    1.415,33 €
NW          419,73 €    1.441,72 €
RP            485,85 €      944,32 €
SL            417,90 €      539,10 €
SN            483,32 €      798,72 €
ST            408,30 €      843,61 €
SH            431,53 €   1.585,95 €
TH            409,57 €   1.510,20 €

Bis auf den Bund, Hessen und das Saarland haben zwischenzeitlich alle anderen Besoldungsgesetzgeber als Folge der aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18 erhebliche Anhebungen im Hinblick auf der Mindestabstandsgebot vollzogen. Das geschah regelmäßig sachwidrig, aber führte insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu jenen Veränderungen. Die fünstelligen jährlichen Summen fließen also bereits in der überwiegenden Zahl der Rechtskreise regelmäßig, wenn auch nur für einen geringen Teil der Normunterworfenen; hier sind sie also offensichtlich weiterhin keine Träumerei.

Darüber hinaus darf man davon ausgehen - das haben die Jahre bis etwa 2022 gezeigt -, dass diese erheblichen Anhebungen des Besoldungsniveaus am Ausganspunkt der Besoldungsstaffelung eher nicht geschehen wären, wenn sich nicht von verschiedener Seite hinter das Thema geklemmt worden wäre, wenn also nicht eine nicht geringe Zahl ihre Lebenszeit ans Thema vergeudet hätte und also nicht ein entsprechendes Druckszenario aufgebaut worden wäre, das nach und nach zu den nicht hinreichenden, aber erheblichen Veränderungen geführt hat. Denn ohne Druck - das darf man voraussetzen - wären diese Zahlen eher nicht zustandegekommen.

Schauen wir also mal, was in den ein bis drei Jahren nach den angekündigten Entscheidungen geschehen wird.

Genieß die Pension und sorg dafür, dass der VfL wieder erstklassig wird. Das dürfte für dich erfreulicher sein, denke ich.

...deswegen habe ich ja auch die Familien mit Kindern ausgenommen...

...der BVB steht mir näher...

...ab und zu hier mal reinzuschauen (was ich in meiner aktiven Zeit intensiver tat) ist wirklich ein Genuss...ich hätte es nie für möglich gehalten, wie wenig ich das alles vermisse (und damit meine ich nicht einmal das Forum)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Solitair

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« Antwort #7701 am: 10.07.2025 22:12 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

Der TV-L endet bereits im Oktober 2025 noch bevor es die Erhöhung in Hessen gibt. Also dürfte es ab November 2025 für alle anderen Bundesländer auch wieder eine Erhöhung geben.

Den Besoldungsgesetzgebern steht es natürlich frei, die jeweilige Beamten-Besoldung auch unabhängig irgendwelcher Tarif-Ergebnisse anzupassen. Wenn wir aber davon ausgehen, dass man erst einen neuen Abschluss zum TV-L abwartet, bevor man überhaupt an die Umsetzung einer entsprechenden Übertragung auf die jeweilige Beamtenschaft denkt, dann dürfte es noch ein bisschen länger dauern als bis November 2025; die Verhandlungstermine zum TV-L sind zwischen TdL und Gewerkschaften sind vereinbart für
Zitat
3. Dezember 2025 Auftaktverhandlung,
15. und 16. Januar 2026 Zweite Verhandlungsrunde,
11. und 12. Februar 2026 Dritte Verhandlungsrunde.
(Quelle: IGBAU)
Es wird mit ziemlicher Sicherheit in 2026 keine Erhöhung für hessische Beamte geben. Jedenfalls nicht freiwillig. Das wird dann damit begründet, dass es erst im Dez 25 eine Erhöhung gab, die Kassen üblicherweise leer sind und Beamte gefälligst froh sein sollen überhaupt einen Job zu haben.
Es gibt ja jetzt schon Wiederbesetzungssperren und neue Wartelisten für Beförderungen.
Nachdem vom BVerfG nichts kommt wird der Dienstherr wieder frecher und verfällt in das übliche Muster Beamte als Haushaltsopfer zu halten.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7702 am: 10.07.2025 22:56 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P

Naja, so ganz richtig ist das nicht, wenn man die Entwicklung der Familienalimentation in der niedrigsten Erfahrungsstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe als Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung betrachtet, also den alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern in den Blick nimmt. Hier sah die Summe der familienbezogenen Komponenten Ende 2024 im Vergleich zu Ende 2019 wie folgt aus:

               2019          2024
BW          405,76 €    1.351,06 €
BY           409,12 €       834,80 €
BE           395,24 €    1.637,63 €
BB           318,32 €    1.471,72 €
HB           390,39 €    1.446,02 €
HH           417,72 €    1.417,09 €
HE           369,23 €       636,06 €
MV           390,22 €    1.101,90 €
NI            411,45 €    1.415,33 €
NW          419,73 €    1.441,72 €
RP            485,85 €      944,32 €
SL            417,90 €      539,10 €
SN            483,32 €      798,72 €
ST            408,30 €      843,61 €
SH            431,53 €   1.585,95 €
TH            409,57 €   1.510,20 €

Bis auf den Bund, Hessen und das Saarland haben zwischenzeitlich alle anderen Besoldungsgesetzgeber als Folge der aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18 erhebliche Anhebungen im Hinblick auf der Mindestabstandsgebot vollzogen. Das geschah regelmäßig sachwidrig, aber führte insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu jenen Veränderungen. Die fünstelligen jährlichen Summen fließen also bereits in der überwiegenden Zahl der Rechtskreise regelmäßig, wenn auch nur für einen geringen Teil der Normunterworfenen; hier sind sie also offensichtlich weiterhin keine Träumerei.

Darüber hinaus darf man davon ausgehen - das haben die Jahre bis etwa 2022 gezeigt -, dass diese erheblichen Anhebungen des Besoldungsniveaus am Ausganspunkt der Besoldungsstaffelung eher nicht geschehen wären, wenn sich nicht von verschiedener Seite hinter das Thema geklemmt worden wäre, wenn also nicht eine nicht geringe Zahl ihre Lebenszeit ans Thema vergeudet hätte und also nicht ein entsprechendes Druckszenario aufgebaut worden wäre, das nach und nach zu den nicht hinreichenden, aber erheblichen Veränderungen geführt hat. Denn ohne Druck - das darf man voraussetzen - wären diese Zahlen eher nicht zustandegekommen.

Schauen wir also mal, was in den ein bis drei Jahren nach den angekündigten Entscheidungen geschehen wird.

Genieß die Pension und sorg dafür, dass der VfL wieder erstklassig wird. Das dürfte für dich erfreulicher sein, denke ich.

...deswegen habe ich ja auch die Familien mit Kindern ausgenommen...

...der BVB steht mir näher...

...ab und zu hier mal reinzuschauen (was ich in meiner aktiven Zeit intensiver tat) ist wirklich ein Genuss...ich hätte es nie für möglich gehalten, wie wenig ich das alles vermisse (und damit meine ich nicht einmal das Forum)...

Das, was Du am Ende schreibst, sei Dir gegönnt: Es gibt ein Leben nach dem Dienst!

Aber wenn der BVB erst wieder zum SVW kommt, gibt's für ihn hier wie immer nichts zu lachen: Ich erinnere nur daran, dass wir seit 2020 ausnahmslos alle Spiele im DFB-Pokal gegen den BVB gewonnen haben und müsste mich eigentlich schwer irren, wenn's in der Bundesliga irgendwie anders gewesen sein sollte...

https://www.fussballdaten.de/vereine/sv-werder-bremen/borussia-dortmund/spiele/

was_guckst_du

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« Antwort #7703 am: 10.07.2025 23:07 »
...es gibt eben immer auch sogen. Angstgegner....aber davon abgesehen, sind mir die Bremer immer sympathisch gewesen...besonders zu den Zeiten, als sie den Bayern noch Paroli bieten konnten...lang ist´s her ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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SwenTanortsch

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« Antwort #7704 am: 11.07.2025 06:26 »
...es gibt eben immer auch sogen. Angstgegner....aber davon abgesehen, sind mir die Bremer immer sympathisch gewesen...besonders zu den Zeiten, als sie den Bayern noch Paroli bieten konnten...lang ist´s her ;)

Das beruht auf Gegenseitigkeit: Beim BVB ist's bei mir genauso. Auch wenn er heute ein eher reicher Verein ist, war (und ist) er ein Verein der ehrlichen Malocher, was ich mag. Außerdem ist die Spielphilosophie des BVB seit jeher - wenn ich es richtig sehe: weitgehend unabhängig vom Trainer - eher offensiv und also attraktiv angelegt, weshalb seine Spielweise vielfach ins Risiko geht und genauso sollte Fußball sein.

Ergo: Zieht die Bayern diese Saison über'n Tisch und ihnen die Lederhosen aus: Der BVB darf gern mal wieder Meister werden, und mal schauen, wohin's den SVW verschlägt, alles, was nicht gegen den Abstieg geht, ist schon ein Erfolg (was auch in Ordnung ist, die letzte und vorletzte Saison waren für unsere heutigen Verhältnisse gute Jahre).

Beamtibus

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« Antwort #7705 am: 14.07.2025 07:48 »
Wenn du die 5,5% hinzurechnest, die es in fünf Monaten oben drauf gibt, liegt Hessen auch in den anderen Besoldungsgruppen (unterhalb von A15) recht weit vorne..

Der TV-L endet bereits im Oktober 2025 noch bevor es die Erhöhung in Hessen gibt. Also dürfte es ab November 2025 für alle anderen Bundesländer auch wieder eine Erhöhung geben.

Den Besoldungsgesetzgebern steht es natürlich frei, die jeweilige Beamten-Besoldung auch unabhängig irgendwelcher Tarif-Ergebnisse anzupassen. Wenn wir aber davon ausgehen, dass man erst einen neuen Abschluss zum TV-L abwartet, bevor man überhaupt an die Umsetzung einer entsprechenden Übertragung auf die jeweilige Beamtenschaft denkt, dann dürfte es noch ein bisschen länger dauern als bis November 2025; die Verhandlungstermine zum TV-L sind zwischen TdL und Gewerkschaften sind vereinbart für
Zitat
3. Dezember 2025 Auftaktverhandlung,
15. und 16. Januar 2026 Zweite Verhandlungsrunde,
11. und 12. Februar 2026 Dritte Verhandlungsrunde.
(Quelle: IGBAU)
Es wird mit ziemlicher Sicherheit in 2026 keine Erhöhung für hessische Beamte geben. Jedenfalls nicht freiwillig. Das wird dann damit begründet, dass es erst im Dez 25 eine Erhöhung gab, die Kassen üblicherweise leer sind und Beamte gefälligst froh sein sollen überhaupt einen Job zu haben.
Es gibt ja jetzt schon Wiederbesetzungssperren und neue Wartelisten für Beförderungen.
Nachdem vom BVerfG nichts kommt wird der Dienstherr wieder frecher und verfällt in das übliche Muster Beamte als Haushaltsopfer zu halten.
Das könnte natürlich passieren, da der Gesetzgeber ja die Zügel in der Hand hält, aber nachdem es 2024 bereits eine Nullrunde in Hessen gab und man in 2025 die Erhöhung um 4 Monate verschoben hat wird man nicht in 2026 direkt die nächste Nullrunde fahren. Das wäre doch hart lächerlich...


Besoldungswiderspruch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7707 am: 15.07.2025 19:25 »
Was neues aus dem Saarland:

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saar_richter_klagen_wegen_niedriger_besoldung_100.html

Das ist aber nicht nett von den ,,Kollegen"...

,,Sie fordern, dass das Land einen grundsätzlichen Unterschied macht zwischen der Besoldung von „einfachen Beamten des gehobenen und höheren Dienstes“ auf der einen und Richtern auf der anderen Seite.

Auch das Grundgesetz treffe hier eine fundamentale Unterscheidung, da einzig Richter „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“ seien, heißt es in der Beschwerde. Die Notwendigkeit dieser Differenzierung sei dem saarländischen Gesetzgeber „offenbar nicht bewusst“.

Dabei ist aus Sicht der klagenden Richter und Staatsanwälte entscheidend, dass sie im Vergleich zu anderen Beamten eine besonders große Verantwortung tragen, mit ihren Entscheidungen teils tief in die Grundrechte von Menschen eingreifen und eine entsprechend anspruchsvolle Ausbildung absolvieren müssen. "

Ozymandias

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« Antwort #7708 am: 15.07.2025 20:11 »
Diese Bestrebungen gibt es auch in anderen Bundesländern. Lehrer durchlaufen zwar auch 2 Staatsexamina, verteilen aber nur Hausaufgaben und stecken niemanden ins Gefängnis.

Es will halt jeder sein eigenes Süppchen kochen. Polizisten hätten bestimmt auch gerne mehr als Lehrer, haben diese durch Zulagen wegen Schichten/Feiertage etc. eventuell teilweise auch.
Soldaten kassieren im Auslandsdienst ab, ist auch nichts neues. EU-Beamte leben auch in ihrer eigenen Welt.

Es wird auch in Zukunft schwierig werden, ein stringentes Besoldungssystem auf die Beine zu stellen. Die nächste Entscheidung des BVerfG dürfte es nicht einfacher machen und dürfte auch nicht einfach auf Anhieb für die meisten zu verstehen sein.

HochlebederVorgang

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« Antwort #7709 am: 15.07.2025 22:28 »
Tja, wo will man da anfangen. Es gibt Beamte im Bauamt, die den Millionenbau platzen lassen. Es gibt Beamte im Finanzamt, die einen zweistelligen Millionenbetrag an Mehrsteuern festsetzen. Es gibt Beamte, die eine Dienststelle mit einer 4-stelligen Zahl an Mitarbeitern leiten. Es gibt Beamte, die ein Budget in mehrstelliger Millionenhöhe verwalten.

Staatsanwälte sind Stand jetzt, ich halte das im Übrigen für falsch, weisungsgebunden. Das macht einen erheblichen Unterschied zum Richteramt aus. Diese entscheiden deshalb auch i.d.R. über tiefgreifende Grundrechtseingriffe.

I.d.R. war die Schnittstelle zwischen A- und R-Besoldung immer bei A15/R1 Endstufe angesiedelt. Für Juristen ist in der A-Besoldung A13 das Eingangsamt, für Richter Staatsanwälte R1, was im Eingangsamt eher vergleichbar Richtung A14 geht.

Ich kann verstehen, dass die Richterschaft einen größeren Abstand für sich beansprucht. Gleiches gilt m.E. auch für Führungskräfte mit erheblicher Personalverantwortung.
« Last Edit: 15.07.2025 22:37 von HochlebederVorgang »