Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856009 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13215 am: 02.08.2024 07:10 »
Natürlich wird man die IAP berücksichtigen, wäre ja beim Bürgergeldempfänger auch berücksichtigt worden. Jedoch muss man Sie ab März 2024 wieder rausrechnen, weil die gibt es ja seitdem nicht mehr. Aber das wird vor der Bundeswahl nix mehr mit dem neuen Gesetz.... und das ist bei dieser Truppe vielleicht auch besser so.

PublicHeini

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Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13217 am: 02.08.2024 07:36 »
Natürlich wird man die IAP berücksichtigen, wäre ja beim Bürgergeldempfänger auch berücksichtigt worden.
Deine Aussage ist falsch.
Zitat:"Wird die Inflationsprämie auf das Bürgergeld angerechnet?

Für den Fall, dass aufstockende Bürgergeld-Bezieher eine Inflationsprämie erhalten, so wird diese nicht auf die laufenden Bürgergeld-Zahlungen angerechnet. Das ergibt sich aus der Bürgergeld-Verordnung, aus  § 1 Nr. 7 Bürgergeld-Verordnung i. V. m. § 3 Nr. 11c EstG."
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-3000-euro-praemie-moeglich/

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13218 am: 02.08.2024 07:49 »
Es würde auch überhaupt keinen Sinn machen die IAP bei irgend etwas zu berücksichtigen, da diese ja die Mehrkosten durch die Inflation (etwas) ausgleichen sollte. Nun missbrauchen die Erfinder dieser IAP sie aber als Nullrundenausgleich und wohl zusätzlich noch zur Minderung der Nachzahlung uns schon lange zustehender Mindestbesoldung.

Wie kann man für sowas ernsthaft Verständnis haben?

Mir fällt zu diesem Haufen fast nichts mehr ein, was ich außerhalb eines Stammtischs sagen könnte. Ideologie und Inkompetenz in eine sogenannte Koalition gepackt.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13219 am: 02.08.2024 08:35 »
Nun missbrauchen die Erfinder dieser IAP sie aber als Nullrundenausgleich und wohl zusätzlich noch zur Minderung der Nachzahlung uns schon lange zustehender Mindestbesoldung.

Ich setze noch einen drauf.

Bei meinem zu leistenden Kindesunterhalt ( 3 Kinder ) wurden die 3.000 Euro auch voll als Einkommen gewertet, was zu weiteren Steigerungen geführt hat.

Nicht auszudenken, wenn irgendwann eine Nachzahlung um die 20.000 - 30.000 Euro (reine Spekulation) käme. Da wünscht man sich fast schon die Verzögerung von einer Dekade.

Fehlen mir nur noch die fiktiven 20.000 Euro von der Ex für die künftigen Berechnungen.

BRUBeamter

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« Antwort #13220 am: 02.08.2024 09:40 »
 ;D ;D ;D

Warzenharry

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« Antwort #13221 am: 02.08.2024 09:40 »
Ein einbeziehen der IAP oder der Besoldungsanpassung aufgrund der Tarifverhandlungen an die "neue" Besoldung wäre dann ja Faktisch eine Nullrunde und KEINE IAP.

Ich hoffe doch sehr, dass das ein schlechter Scherz ist.  :o

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13222 am: 02.08.2024 11:01 »
Wenn man denkt es kann nicht schlimmer kommen ........

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13223 am: 02.08.2024 11:11 »
Ein einbeziehen der IAP oder der Besoldungsanpassung aufgrund der Tarifverhandlungen an die "neue" Besoldung wäre dann ja Faktisch eine Nullrunde und KEINE IAP.

Das BMF hat am 22.09.2023 wohl sogar eine diesbezüglich Umfrage bei den Ländern gemacht, ob die Einbeziehung der IAP bei der Parameteberechnung die Steuerfreiheit der IAP berühren könnte und alle Länder fanden das wohl so in Ordnung. Das gab zumindest das FM in SH in der LT-Drs. 20/2127 auf S. 14 an.

Der Wille aus allen Ebenen die zusätzliche Ausgleichszahlung anzurechnen ist also offenkundig und man braucht sich da keine politischen Hoffnungen machen. Opfert sich jemand und legt Widerspruch gegen seinen eigenen ESt-Bescheid 2023 ein mit der Begründung es wurde fälschlicherweise keine ESt hinsichtlich der IAP abgeführt? Wäre irgendwie schon wieder witzig die Finanzgerichtsbarkeit „als Bande“ zu nutzen  ;D

Warzenharry

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« Antwort #13224 am: 02.08.2024 11:43 »
 ;D ;D ;D ;D

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13225 am: 02.08.2024 12:43 »
Also nach meiner Lesart wäre die IAP wirklich nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11c EStG, wenn man es so betrachtet wie die Besolder.
Aber einen Vorteil bringt einem solche Klage eher nichts, darüber könnte auch das Verwaltungsgericht bei seiner Berechnung entscheiden.
Eventuell benötigt man einen zusätzlichen Feststellungsantrag.

Im besten Fall bekommt man dann die IAP steuerfrei und eben auch wirklich zusätzlich zur amtsangemessenen Alimentation oben drauf.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13226 am: 02.08.2024 14:06 »
Also nach meiner Lesart wäre die IAP wirklich nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11c EStG, wenn man es so betrachtet wie die Besolder.
Sehe ich genauso ...
Das wäre dann Steuerhinterziehung der Besolder wohl im 3 stelligen Millionenbereich.
Jede Privatperson würde bei der Summe dafür mehrere Jahre ins Gefängsnis wandern.  ::)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13227 am: 02.08.2024 15:23 »
Analog zur Bild-Meldung von heute früh:

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/haushaltsstreit-diese-ampel-ist-am-ende-und-jetzt-neustart/29927836.html

Ich schätze mal das überarbeitete BBVAngG rückt in weite Ferne.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13228 am: 02.08.2024 18:01 »
Das rückt in solche Ferne da reicht nichtmal mehr das Hubble um es noch zu sehen.
Traurig aber wahr.
Hatte mir eigentlich nach 16 Jahren Stillstand etwas erhofft von der 3 Parteien Koalition. Aber offensichtlich sind deren politische Gegensätze und Kompetenz bzw das Fehlen eben dieser doch zu gross um vernünftig mit Augenmaß und Verstand zu regieren. Das ist einfach nur noch deprimierend. Simpelste Haushaltsgrundsätze werden offensichtlich regelmässig ignoriert bzw man hofft keiner merkt etwas. Gesetze werden einfach nur noch stümperhaft zusammen geschustert und zur Krönung des Ganzen ist man offensichtlich nicht mal in der Lage das was man auf den Weg bringt bzw bringen will entsprechend dem Bürger zu erklären ( s. Heizungsgesetz etx. ).

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13229 am: 03.08.2024 07:20 »
Ich habe es ja vorausgesagt.
Wie viele Andere auch hier. Ich glaube wir können nun langsam nachhause gehen.
Lieutenant Frank Drebin würde sagen: "Gehen Sie weiter! Es gibt hier nichts zu sehen, Leute!"

Vielen Dank an Swen für seine Leidenschaft und Expertise, danke auch an PolareuD, BalBund und all die Anderen, die hier zum eigentlichen Thema beigetragen haben. Auch Dank an die Moderatoren. Ich bewundere Euch, dass ihr bei den Trollen und AfD-Jüngern so cool bleiben konntet.
Ich habe auch keinen Bock mehr auf "unseren täglichen Saathoff gib' uns heute".
Jeder muss nun selber sehen, wie er mit diesem Zeichen der Wertschätzung umgeht.