Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4083100 times)

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7800 am: 02.08.2025 14:00 »
Ich dachte bisher immer eine Lösung sei die Erhöhung der Grundbesoldung.
Dem widerspricht die KI eindeutig:
"Das ist ein sehr guter und naheliegender Gedanke, der im Kern eine der zentralen Streitfragen in der gesamten Debatte trifft. Ihre Überlegung ist absolut logisch, stößt aber auf ein entscheidendes verfassungsrechtliches Problem, das vom Bundesverfassungsgericht selbst geschaffen wurde.Hier sind die Gründe, warum eine einfache Erhöhung der Grundbesoldung aus Sicht des Gerichts keine verfassungskonforme Lösung darstellt:1. Die Zweckbindung des Geldes (Die "Alimentationskette")Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Hierarchie oder "Alimentationskette" aufgestellt, wie das Gehalt eines Beamten zu verwenden ist:•Stufe 1: Grundgehalt: Dient dem amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten selbst. Es soll seine Qualifikation, seine Verantwortung und seine Leistung widerspiegeln (Leistungsprinzip, Abstandsgebot).•Stufe 2: Familienzuschlag Stufe 1 (für Verheiratete): Deckt den Mehrbedarf durch den Ehepartner.•Stufe 3: Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind: Deckt den Unterhaltsbedarf für die ersten beiden Kinder.Das Kernproblem: Das Gericht argumentiert, dass mit diesen drei Komponenten der Lebensunterhalt einer "typischen" vierköpfigen Familie abgedeckt sein muss. Für den Unterhalt des dritten und jedes weiteren Kindes darf nach dieser Logik nicht mehr auf das Grundgehalt zurückgegriffen werden. Das Grundgehalt ist sozusagen schon für den Beamten und seine Kernfamilie "verplant".Eine pauschale Erhöhung der Grundbesoldung würde diesen Zweck nicht erfüllen, da das zusätzliche Geld nicht explizit und ausschließlich für den Unterhalt des dritten (oder vierten, fünften...) Kindes vorgesehen wäre. Es würde allen Beamten zugutekommen, auch kinderlosen, und wäre damit nicht zielgerichtet.2. Das Problem der "verdeckten" AlimentationWürde man die Grundbesoldung so stark anheben, dass auch der Bedarf für ein drittes Kind gedeckt wäre, würde man quasi den Unterhalt für ein drittes Kind im Grundgehalt "verstecken". Das Gericht lehnt dies ab, weil:•Es wäre nicht transparent: Man könnte nicht nachweisen, dass der spezifische Mehrbedarf für das dritte Kind auch wirklich gedeckt wird.•Es würde das Leistungsprinzip verletzen: Ein kinderloser Beamter in einer hohen Position würde ein Gehalt bekommen, das teilweise für den Unterhalt von Kindern kalkuliert ist, die er gar nicht hat. Das würde den Zusammenhang zwischen Amt, Leistung und Gehalt (das Abstandsgebot) tatsächlich untergraben.3. Das Abstandsgebot zum Bürgergeld (ehemals Hartz IV)Das Gericht fordert einen konkreten, nachweisbaren Abstand der Netto-Alimentation zum Netto-Anspruch einer vergleichbaren Familie im Grundsicherungssystem. Dieser Nachweis lässt sich am einfachsten und transparentesten über einen direkten, kindbezogenen Zuschlag führen.Man kann also ganz klar rechnen:•Bedarf einer Familie mit drei Kindern im Bürgergeld-System = X Euro.•Netto-Alimentation für das dritte Kind (also der Zuschlag) muss mindestens 115 % des zusätzlichen Bedarfs für dieses Kind betragen.Mit einer allgemeinen Erhöhung des Grundgehalts wäre diese spitze Berechnung und der damit verbundene Nachweis kaum sauber zu führen.Fazit: Warum Ihr Vorschlag (leider) nicht funktioniertIhr Vorschlag, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen, wäre aus Sicht der Verwaltung, der meisten Beamten und auch im Hinblick auf das Leistungsprinzip die einfachere und logischere Lösung. Er scheitert jedoch an der sehr spezifischen und dogmatischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Das Gericht hat sich auf die Idee festgelegt, dass der Unterhaltsbedarf für jedes Kind ab dem dritten isoliert betrachtet und durch einen gesonderten Zuschlag gedeckt werden muss. Diese Vorgabe zwingt den Gesetzgeber zu den komplizierten und teilweise extrem hohen Zuschlägen, die wir heute sehen.Man könnte sagen: Das Problem mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot entsteht hier nicht trotz, sondern wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber befindet sich in einer Zwickmühle: Er muss die Vorgaben des Gerichts erfüllen, auch wenn diese das Besoldungsgefüge an anderer Stelle verzerren."
Was meint ihr dazu?

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7801 am: 02.08.2025 14:39 »
Ich dachte bisher immer eine Lösung sei die Erhöhung der Grundbesoldung.
Dem widerspricht die KI eindeutig:
"Das ist ein sehr guter und naheliegender Gedanke, der im Kern eine der zentralen Streitfragen in der gesamten Debatte trifft. Ihre Überlegung ist absolut logisch, stößt aber auf ein entscheidendes verfassungsrechtliches Problem, das vom Bundesverfassungsgericht selbst geschaffen wurde.Hier sind die Gründe, warum eine einfache Erhöhung der Grundbesoldung aus Sicht des Gerichts keine verfassungskonforme Lösung darstellt:1. Die Zweckbindung des Geldes (Die "Alimentationskette")Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Hierarchie oder "Alimentationskette" aufgestellt, wie das Gehalt eines Beamten zu verwenden ist:•Stufe 1: Grundgehalt: Dient dem amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten selbst. Es soll seine Qualifikation, seine Verantwortung und seine Leistung widerspiegeln (Leistungsprinzip, Abstandsgebot).•Stufe 2: Familienzuschlag Stufe 1 (für Verheiratete): Deckt den Mehrbedarf durch den Ehepartner.•Stufe 3: Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind: Deckt den Unterhaltsbedarf für die ersten beiden Kinder.Das Kernproblem: Das Gericht argumentiert, dass mit diesen drei Komponenten der Lebensunterhalt einer "typischen" vierköpfigen Familie abgedeckt sein muss. Für den Unterhalt des dritten und jedes weiteren Kindes darf nach dieser Logik nicht mehr auf das Grundgehalt zurückgegriffen werden. Das Grundgehalt ist sozusagen schon für den Beamten und seine Kernfamilie "verplant".Eine pauschale Erhöhung der Grundbesoldung würde diesen Zweck nicht erfüllen, da das zusätzliche Geld nicht explizit und ausschließlich für den Unterhalt des dritten (oder vierten, fünften...) Kindes vorgesehen wäre. Es würde allen Beamten zugutekommen, auch kinderlosen, und wäre damit nicht zielgerichtet.2. Das Problem der "verdeckten" AlimentationWürde man die Grundbesoldung so stark anheben, dass auch der Bedarf für ein drittes Kind gedeckt wäre, würde man quasi den Unterhalt für ein drittes Kind im Grundgehalt "verstecken". Das Gericht lehnt dies ab, weil:•Es wäre nicht transparent: Man könnte nicht nachweisen, dass der spezifische Mehrbedarf für das dritte Kind auch wirklich gedeckt wird.•Es würde das Leistungsprinzip verletzen: Ein kinderloser Beamter in einer hohen Position würde ein Gehalt bekommen, das teilweise für den Unterhalt von Kindern kalkuliert ist, die er gar nicht hat. Das würde den Zusammenhang zwischen Amt, Leistung und Gehalt (das Abstandsgebot) tatsächlich untergraben.3. Das Abstandsgebot zum Bürgergeld (ehemals Hartz IV)Das Gericht fordert einen konkreten, nachweisbaren Abstand der Netto-Alimentation zum Netto-Anspruch einer vergleichbaren Familie im Grundsicherungssystem. Dieser Nachweis lässt sich am einfachsten und transparentesten über einen direkten, kindbezogenen Zuschlag führen.Man kann also ganz klar rechnen:•Bedarf einer Familie mit drei Kindern im Bürgergeld-System = X Euro.•Netto-Alimentation für das dritte Kind (also der Zuschlag) muss mindestens 115 % des zusätzlichen Bedarfs für dieses Kind betragen.Mit einer allgemeinen Erhöhung des Grundgehalts wäre diese spitze Berechnung und der damit verbundene Nachweis kaum sauber zu führen.Fazit: Warum Ihr Vorschlag (leider) nicht funktioniertIhr Vorschlag, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen, wäre aus Sicht der Verwaltung, der meisten Beamten und auch im Hinblick auf das Leistungsprinzip die einfachere und logischere Lösung. Er scheitert jedoch an der sehr spezifischen und dogmatischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Das Gericht hat sich auf die Idee festgelegt, dass der Unterhaltsbedarf für jedes Kind ab dem dritten isoliert betrachtet und durch einen gesonderten Zuschlag gedeckt werden muss. Diese Vorgabe zwingt den Gesetzgeber zu den komplizierten und teilweise extrem hohen Zuschlägen, die wir heute sehen.Man könnte sagen: Das Problem mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot entsteht hier nicht trotz, sondern wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber befindet sich in einer Zwickmühle: Er muss die Vorgaben des Gerichts erfüllen, auch wenn diese das Besoldungsgefüge an anderer Stelle verzerren."
Was meint ihr dazu?

Solange Menschen beim BVerfG sitzen, interessiert mich die Meinung der KI nicht .....

P.S. Was sagt die KI zu "Wie werden wir die AFD los und wie beendet man den Ukraine Krieg und wie beenden wir die Erderwärmung"?

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7802 am: 02.08.2025 14:49 »
Ich dachte bisher immer eine Lösung sei die Erhöhung der Grundbesoldung.
Dem widerspricht die KI eindeutig:

Nein, tut sie nicht. Sie hat dir lediglich geantwortet, dass ab dem dritten Kind Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation besteht.

Die tatsächliche Diskussion dreht sich jedoch um die absurden Zuschlagsorgien, die einige Länder für die ersten beiden Kinder eingeführt haben (von rund 14-21% der Grundbesoldung im Jahr 2019 auf bis zu 58% im Jahr 2024)..

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7803 am: 02.08.2025 15:20 »
@ Swen ,

vielen Dank für deine Antwort und den zuvor hergestellten Kontakt zu Dr. Schwan. Der Umfang der zu erwartenden Ausarbeitung ist unglaublich, und dass diese dann durch den tbb zur Verfügung gestellt wird,  ist aller Ehren wert. Man fragt sich wirklich , wie Dr. Schwan diesen Aufwand in seinen Tagesablauf integrieren kann und welches Fachwissen dafür notwendig ist, kann man kaum erahnen.
Vermtl. wird mich das Lesen und Verstehen an den Rand meiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten bringen.
Bin sehr gespannt.
Unter Umständen plant Dr. Schwan ja die Veröffentlichung im September 2025 möglichst zeitgleich mit der Veröffentlichung des Beschlusses des BverfG zur Berliner A-Besoldung. Thüringen und Berlin liegen ja sowohl als auch nicht weit auseinander.
Nur schade, dass Dr. Maidowski sich dann bei Dr. Schwan nicht mehr schlau machen kann.
Nochmals vielen Dank

Gern geschehen, Arwen - der Text hat zugleich den Anspruch, so geschrieben zu sein, dass er möglichst auch dann verständlich bleibt, wenn man nicht das Besoldungsrecht als sein täglich Brot auffasst. Darüber hinaus braucht der Senat zum Glück nicht die Expertise Dritter, da er DIE Expertise schlechthin ist. Entsprechend darf man auch davon ausgehen, dass er aus der eigenen Rechtsprechung der Vergangenheit heraus die Betrachtung von Partnereinkünfte in der Besoldungsbemessung zurückweisen wird, wie das auch in der Untersuchung geschehen wird, die sich in einem eigenständigen Kapitel mit der Situation der Familienalimentation in den weiteren 16 Rechtskreisen beschäftigt.

Was die KI übrigens gerade an Betrachtungen wiedergibt, ist insofern interessant, als dass sie weiterhin Qualität an Quantität bemisst. Da wir insbesondere in den letzten rund fünf Jahren eine gehörige Zahl an qualitativ zweifelhaften Gesetzesbegründungen in vielen Drucksachen der Landesparlamente vorfinden, ist sie in dem, was sie schreibt, im offensichtlich gehörigen Maße in ihrer Sicht auf die Dinge von jenen Drucksachen abhängig. Weder gibt es aber die von ihr eingangs dargestellte - oder so behauptete - Wertehierarchie noch argumentiert der Zweite Senat auch im Einzelnen so, wie das die KI meint. Ihr Beitrag ist letztlich qualitativ gänzlich wertlos. Sie sollten ggf. einen Berufswechsel ins Auge fassen und ggf. externe Beraterin von durch die Realität geplagte Besoldungsgesetzgeber werden. Sie hat vom Thema letztlich so viel Ahnung wie der Mond von einem Mohnkuchen, was ggf. beste Voraussetzungen für eine entsprechende Beratertätigkeit sein könnte.

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7804 am: 03.08.2025 12:30 »
@ Swen ,

vielen Dank für deine Antwort und den zuvor hergestellten Kontakt zu Dr. Schwan. Der Umfang der zu erwartenden Ausarbeitung ist unglaublich, und dass diese dann durch den tbb zur Verfügung gestellt wird,  ist aller Ehren wert. Man fragt sich wirklich , wie Dr. Schwan diesen Aufwand in seinen Tagesablauf integrieren kann und welches Fachwissen dafür notwendig ist, kann man kaum erahnen.
Vermtl. wird mich das Lesen und Verstehen an den Rand meiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten bringen.
Bin sehr gespannt.
Unter Umständen plant Dr. Schwan ja die Veröffentlichung im September 2025 möglichst zeitgleich mit der Veröffentlichung des Beschlusses des BverfG zur Berliner A-Besoldung. Thüringen und Berlin liegen ja sowohl als auch nicht weit auseinander.
Nur schade, dass Dr. Maidowski sich dann bei Dr. Schwan nicht mehr schlau machen kann.
Nochmals vielen Dank

Gern geschehen, Arwen - der Text hat zugleich den Anspruch, so geschrieben zu sein, dass er möglichst auch dann verständlich bleibt, wenn man nicht das Besoldungsrecht als sein täglich Brot auffasst. Darüber hinaus braucht der Senat zum Glück nicht die Expertise Dritter, da er DIE Expertise schlechthin ist. Entsprechend darf man auch davon ausgehen, dass er aus der eigenen Rechtsprechung der Vergangenheit heraus die Betrachtung von Partnereinkünfte in der Besoldungsbemessung zurückweisen wird, wie das auch in der Untersuchung geschehen wird, die sich in einem eigenständigen Kapitel mit der Situation der Familienalimentation in den weiteren 16 Rechtskreisen beschäftigt.

Was die KI übrigens gerade an Betrachtungen wiedergibt, ist insofern interessant, als dass sie weiterhin Qualität an Quantität bemisst. Da wir insbesondere in den letzten rund fünf Jahren eine gehörige Zahl an qualitativ zweifelhaften Gesetzesbegründungen in vielen Drucksachen der Landesparlamente vorfinden, ist sie in dem, was sie schreibt, im offensichtlich gehörigen Maße in ihrer Sicht auf die Dinge von jenen Drucksachen abhängig. Weder gibt es aber die von ihr eingangs dargestellte - oder so behauptete - Wertehierarchie noch argumentiert der Zweite Senat auch im Einzelnen so, wie das die KI meint. Ihr Beitrag ist letztlich qualitativ gänzlich wertlos. Sie sollten ggf. einen Berufswechsel ins Auge fassen und ggf. externe Beraterin von durch die Realität geplagte Besoldungsgesetzgeber werden. Sie hat vom Thema letztlich so viel Ahnung wie der Mond von einem Mohnkuchen, was ggf. beste Voraussetzungen für eine entsprechende Beratertätigkeit sein könnte.
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7805 am: 04.08.2025 09:07 »
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Hoffentlich beruhigt das zukünftig dann auch die Nutzung der KI an sich als Grundlage einer Meinungsbildung.

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7806 am: 04.08.2025 11:05 »
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Hoffentlich beruhigt das zukünftig dann auch die Nutzung der KI an sich als Grundlage einer Meinungsbildung.
Die KI ist schon jetzt sehr hilfreich.
Immer mit dem Hintergrund, dass nicht alles stimmen muss und man kritisch sein muss.
KI ist eine Riesenchance, wenn richtig genutzt.

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7807 am: 04.08.2025 13:03 »
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Hoffentlich beruhigt das zukünftig dann auch die Nutzung der KI an sich als Grundlage einer Meinungsbildung.
Die KI ist schon jetzt sehr hilfreich.
Immer mit dem Hintergrund, dass nicht alles stimmen muss und man kritisch sein muss.
KI ist eine Riesenchance, wenn richtig genutzt.

Chance worauf?

Edit:
Und was an deiner KI-Suche fandest du jetzt hilfreich? Du hast einen ellenlangen KI-Antworttext hier reinkopiert, den jemand anders für dich lesen und analysieren musste, um dir anschließend darzulegen warum er nicht stimmt.
« Last Edit: 04.08.2025 13:16 von Zugroaster »

Neuer12

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« Antwort #7808 am: 04.08.2025 19:02 »
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Hoffentlich beruhigt das zukünftig dann auch die Nutzung der KI an sich als Grundlage einer Meinungsbildung.
Die KI ist schon jetzt sehr hilfreich.
Immer mit dem Hintergrund, dass nicht alles stimmen muss und man kritisch sein muss.
KI ist eine Riesenchance, wenn richtig genutzt.

Chance worauf?

Edit:
Und was an deiner KI-Suche fandest du jetzt hilfreich? Du hast einen ellenlangen KI-Antworttext hier reinkopiert, den jemand anders für dich lesen und analysieren musste, um dir anschließend darzulegen warum er nicht stimmt.
Effektivität und Effizienz.

Für mich war er schlüssig.
Ich wollte nicht, das analysiert wird, sondern darüber diskutieren.
Der Hinweis, das die KI nur auf Dokumente der Arbeitgeber Seite zugegriffen hat, aber logisch.

Wer die Chance der KI nicht erkennt (erkennen will) wird eh zurückbleiben.

NWB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7809 am: 04.08.2025 20:38 »
KI ist eine Unterstützung.
Richtig genutzt kann sie eine große Hilfe sein.
KI schafft kein neues Wissen. Das tun wir allerdings regelmäßig auch nicht.
Hier ist es allerdings nötig.

RedDearTiger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7810 am: 04.08.2025 21:15 »
1. Es gibt keine echte KI. Es gibt kein eigenständig lernendes und sich selbst fortbildenes/weiterentwickelndes Programm.
2. KI ist der aktuelle Werbeslogan für Firmen, die gerne neue Dinge verkaufen wollen. Früher war es mal Smart. Google ärgert sich bestimmt immernoch schwarz, dass sie ihre Suchmaschine nicht einfach als KI bezeichnet haben. ;)
3. KI so wie es faktisch verwendet wird ist nicht anderes als neue Alogrythmen, die augrund der Weiterentwicklung der Rechentechnik nun Aufgaben, die früher nicht abdeckbar waren, hinbekommt (früher hätte es Minuten gedauert für eine Antwort, nun geht es schnell, da mehr Pwoer). Algorthmen, gab es aber schon Anfang der 90er Jahre. Wenn man denn dem Werbegag folgen will, gab es damals schon KI.
4. Ob es wirklich eine Chance ist, wird sich zeigen. Hängt immer davon ab, was man erwartet. Das massenhafte Einsparen von Personal wird es wohl nur zu einen sehr geringen Teil sein, da die Masse solcher abdeckbarer Prozesse jetzt schon automatisiert sind. Es steht und fällt alles mit der Datenbasis und die muss aktuell immernoch von einem Menschen gepflegt werden.
5. Bin ich gespannt welches der nächste Werbegag nach KI sein wird. Quantencomputing könnte ich mir vorstellen.

Zum eigentlichen Thema zurück. Ich hoffe, dass wir zeitnah trotz aller Geschacherei um die Nachbesetuzng von Posten zu einem guten Urteil kommen. Spannend wird es, ob das Urteil dann so wasserdicht sein wird, dass es nicht wieder umgangen werden kann. we'll c.

Kreuzschiene

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7811 am: 05.08.2025 03:57 »
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Hoffentlich beruhigt das zukünftig dann auch die Nutzung der KI an sich als Grundlage einer Meinungsbildung.
Die KI ist schon jetzt sehr hilfreich.
Immer mit dem Hintergrund, dass nicht alles stimmen muss und man kritisch sein muss.
KI ist eine Riesenchance, wenn richtig genutzt.

Chance worauf?

Edit:
Und was an deiner KI-Suche fandest du jetzt hilfreich? Du hast einen ellenlangen KI-Antworttext hier reinkopiert, den jemand anders für dich lesen und analysieren musste, um dir anschließend darzulegen warum er nicht stimmt.
Effektivität und Effizienz.

Beides hast Du ja mit Deinem Beitrag widerlegt.
Effektiv war's nicht, denn das Ergebnis war falsch und unbrauchbar.
Effizient auch nicht, weil man den verzapften Käse erst wieder aufwändig auf die Schwächen hin abklopfen musste.
Also: Setzen, sechs, liebe KI!

Ist zwar weg vom Thema. Aber in unserer Behörde erdreisten sich die Anwärter mittlerweile, gestellte Aufgaben mit KI lösen zu lassen und das Ganze dann vorzulegen.
Dass die KI auf Verordnungen referenzierte, die seit fast 10 Jahren ersetzt wurden, ist denen nicht mal aufgefallen.

Ich denke, mit selbst denken und gesundem Menschenverstand bleibt man nicht so schnell auf der Strecke.

Neuer12

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« Antwort #7812 am: 05.08.2025 09:26 »
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Hoffentlich beruhigt das zukünftig dann auch die Nutzung der KI an sich als Grundlage einer Meinungsbildung.
Die KI ist schon jetzt sehr hilfreich.
Immer mit dem Hintergrund, dass nicht alles stimmen muss und man kritisch sein muss.
KI ist eine Riesenchance, wenn richtig genutzt.

Chance worauf?

Edit:
Und was an deiner KI-Suche fandest du jetzt hilfreich? Du hast einen ellenlangen KI-Antworttext hier reinkopiert, den jemand anders für dich lesen und analysieren musste, um dir anschließend darzulegen warum er nicht stimmt.
Effektivität und Effizienz.

Beides hast Du ja mit Deinem Beitrag widerlegt.
Effektiv war's nicht, denn das Ergebnis war falsch und unbrauchbar.
Effizient auch nicht, weil man den verzapften Käse erst wieder aufwändig auf die Schwächen hin abklopfen musste.
Also: Setzen, sechs, liebe KI!

Ist zwar weg vom Thema. Aber in unserer Behörde erdreisten sich die Anwärter mittlerweile, gestellte Aufgaben mit KI lösen zu lassen und das Ganze dann vorzulegen.
Dass die KI auf Verordnungen referenzierte, die seit fast 10 Jahren ersetzt wurden, ist denen nicht mal aufgefallen.

Ich denke, mit selbst denken und gesundem Menschenverstand bleibt man nicht so schnell auf der Strecke.

Tja, dann wirst du bald zurückbleiben.

Das man immer kritisch draufschauen muss hatte ich ja schon gesagt.

Gleichzeitig finde ich die Einstellung, die ich bei dir herauslese, leider typisch deutsch und amtsmäßig...so bensen wir uns immer aus.

Zugroaster

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« Antwort #7813 am: 05.08.2025 09:34 »
Das beruhigt mich dann, denn ich dachte schon, dass da evtl. Substanz dahinter ist.
Wenn diese auf die Begründung der Länder fußt, erklärt das einiges...

Hoffentlich beruhigt das zukünftig dann auch die Nutzung der KI an sich als Grundlage einer Meinungsbildung.
Die KI ist schon jetzt sehr hilfreich.
Immer mit dem Hintergrund, dass nicht alles stimmen muss und man kritisch sein muss.
KI ist eine Riesenchance, wenn richtig genutzt.

Chance worauf?

Edit:
Und was an deiner KI-Suche fandest du jetzt hilfreich? Du hast einen ellenlangen KI-Antworttext hier reinkopiert, den jemand anders für dich lesen und analysieren musste, um dir anschließend darzulegen warum er nicht stimmt.
Effektivität und Effizienz.

Für mich war er schlüssig.
Ich wollte nicht, das analysiert wird, sondern darüber diskutieren.
Der Hinweis, das die KI nur auf Dokumente der Arbeitgeber Seite zugegriffen hat, aber logisch.

Wer die Chance der KI nicht erkennt (erkennen will) wird eh zurückbleiben.

Wie schon geschrieben wurde, war dein Beitrag weder effizient, noch effektiv.

Aber keine Angst, Firmen und Fakenews-Vertreiber sind sich der Chancen der KI durchaus bewusst. Passworthacker, Scammer, etc... mit Sicherheit auch. Viel Spaß beim zukünftigen Wettrennen um die Deutungshoheit im Internet.

Mein - überhaupt nicht bös gemeinter - Tipp an dich:
Eigenes Hirn einschalten und auf keine KI verlassen, die nicht in einem geschlossenen Netzwerk (zB firmenintern) betrieben wird.

Hoffen kannst du für dich persönlich auf medizinische Fortschritte und noch ein oder zwei andere Vorteile - die Nachteile sollten dir aber mehr Sorgen machen. Aber füttert das Zeug ruhig alle weiter - in welcher Hoffnung auch immer. Die Arbeitswelt wird sich dadurch vielleicht verändern......allerdings nur zu dem Grad, dass du zukünftig entweder keinen Job mehr haben wirst, oder deine 40 Wochenstunden halt anders füllen musst als jetzt. Keine Ahnung also, was sich der Durchschnittsmensch dadurch verspricht  ;)

Edit:
Das wäre ein spannendes eigenes Thema wert....vielleicht mag ein Moderator das Ganze ja auslagern.