Lieber Sputnik,
ein Gesetz, welches mit nichten einen Beschluss des BVerfG umsetzt, ist nicht automatisch korrekt, nur weil es in einem parlamentrischem Verfahren entstanden ist. Siehe aktuell das Haushaltsgesetz des Bundes. Das ist auch ganz normal beschlossen worden, wurde nun aber als Verfassungswidrig eingestuft.
Bei der Besoldung hingegen wurden durch das BVerfG in deren Beschlüssen bereits vor enstehung der jeweiligen "Verbesserungsgesetzte" Formulierungen und Richtlinien getroffen, gegen die im Grunde ALLE seitdem beschlossenen Veränderungen der Länder sowie auch der Entwurf im BMI verstoßen.
JA, es wird viele freuen, wenn sie, wie auch immer mehr Netto haben mich eingeschlossen. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass JEDER erkennen sollte, dass eine Besoldung nicht Amtsangemessen sein kann, wenn der Familienstand, die Kinderanzahl und der Wohnort einen so Großen Teil der Besoldung ausmachen. Dafür bedarf es weder das erst noch das 2. Staatsexamen.