Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904999 times)

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10170 am: 08.02.2024 09:15 »
Lieber Sputnik,

ein Gesetz, welches mit nichten einen Beschluss des BVerfG umsetzt, ist nicht automatisch korrekt, nur weil es in einem parlamentrischem Verfahren entstanden ist. Siehe aktuell das Haushaltsgesetz des Bundes. Das ist auch ganz normal beschlossen worden, wurde nun aber als Verfassungswidrig eingestuft.

Bei der Besoldung hingegen wurden durch das BVerfG in deren Beschlüssen bereits vor enstehung der jeweiligen "Verbesserungsgesetzte" Formulierungen und Richtlinien getroffen, gegen die im Grunde ALLE seitdem beschlossenen Veränderungen der Länder sowie auch der Entwurf im BMI verstoßen.

JA, es wird viele freuen, wenn sie, wie auch immer mehr Netto haben mich eingeschlossen. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass JEDER erkennen sollte, dass eine Besoldung nicht Amtsangemessen sein kann, wenn der Familienstand, die Kinderanzahl und der Wohnort einen so Großen Teil der Besoldung ausmachen. Dafür bedarf es weder das erst noch das 2. Staatsexamen.

Und in der Landesverwaltung NRW gibt es keine fähigen Volljuristen, die das Problem erkennen können?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10171 am: 08.02.2024 09:19 »
Scheinbar WOLLEN sie es nicht erkennen. Das Thema dürfte eigentlich wirklich durch sein mittlerweile...

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10172 am: 08.02.2024 09:20 »
Die Probleme sind sehr wohlbekannt…

Doch die politischen Entscheidungsträger geben den Auftrag ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten, welches nicht viel kosten darf. Man gewinnt weiter Zeit und spart dadurch Haushaltsmittel.

Der fähige Jurist (Referent) wird dem Politiker aus eigenen Motiven (Karriere) nicht widersprechen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10173 am: 08.02.2024 09:24 »
Den Antworten von Knecht und anderb ist im Grunde nichts hinzuzufügen.

DerAlimentierte

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Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10175 am: 08.02.2024 14:29 »
Da ja einige (wenige, Landesbeamte?) hier argumentieren, mit dieser neuen Besoldungsordnung wäre alle paletti?

Dann frage ich mich, warum eigentlich noch diese Besoldungsstufen von A3 - A16?

Alle, egal welcher Qualifikation, werden gleich besoldet -ja, mit geringsten Unterschieden. Erhöhungen gibt es nur noch nach Wohnort und Kinderzahl?😁

Etliche A-Leute scheinen sich da ja mit zufriedenzugeben.

Die B-Beamten (habe da welche in der Familie) komischerweise nicht.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10176 am: 08.02.2024 14:48 »
PS. man schaue sich mal die B-Besoldungstabellen Bund an. (Grundbesoldung)

Nette Sprünge.

Aber da ist der A-Beamte ja drüber weg. Grundbesoldung? Hauptsache irgendwas mit Alimentationsergänzung oder wie das heißt 😁

Später, Pension, wurscht. Vielleicht sterben viele vorher? Brauchen keine Pension?

Man weiß es nicht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10177 am: 08.02.2024 14:49 »
Können wir nicht einfach mal aufhören ständig bullshit zu wiederholen und diesen dann auch noch falsch? Es hat keiner behauptet, dass dann alles paletti ist, aber anders wirds halt erst mal nicht. Finde ich das gut? Nein. Freue ich mich trotzdem, weil es mir (so es denn kommt) hilft? Ja. Verstehe ich dich Verärgerung derjenigen, die nichts davon haben? Absolut.

Nicht mehr, nicht weniger.

Edit: diesen Pensionsquatsch kann ich langsam auch nicht mehr lesen. Soll sich doch bitte jeder selbst drum kümmern, abseits davon, was in 10-40 Jahren ausgewürfelt wurde.

Kemar

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10178 am: 08.02.2024 15:09 »
Natürlich freuen sich die Profiteure. in meinem Fall bedeutet das 900€ Brutto mehr. Und ich habe jetzt die finanzielle Belastung von Haus und Kindern. Wenn ich mal in Pension gehe ist das Haus abbezahlt und die Kinder sind ausm Haus. Und sind wir doch mal ehrlich. Wenn es eine Erhöhung der Grundbesoldung geben sollte, wird diese für die meisten mit Kindern deutlich geringer ausfallen als der AEZ.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10179 am: 08.02.2024 15:10 »
Hallo Kollege Knecht,

sei doch nicht so unwirsch.

Klar, ich steche immer in die aktuelle Wunde. Sorry. (Bin ja auch Pensionär).

Also, Friede und einen schönen Tag noch?

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10180 am: 08.02.2024 15:21 »
Lieber den Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach......

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10181 am: 08.02.2024 15:24 »
Hallo Kollege Knecht,

sei doch nicht so unwirsch.

Klar, ich steche immer in die aktuelle Wunde. Sorry. (Bin ja auch Pensionär).

Also, Friede und einen schönen Tag noch?

Ich bin ein Freund von Klartext, man sehe es mir nach.

Die Wunde ist nicht aktuell, eher nekrotisch. Und sie wird auch weiterhin vor sich hin eitern, da hilft alles jammern offensichtlich nichts.

Speziell als Pensionär ist es aber wohl doch jammern auf recht hohem Niveau.

Gerne und ebenso.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10182 am: 08.02.2024 15:42 »
Natürlich freuen sich die Profiteure. in meinem Fall bedeutet das 900€ Brutto mehr. Und ich habe jetzt die finanzielle Belastung von Haus und Kindern. Wenn ich mal in Pension gehe ist das Haus abbezahlt und die Kinder sind ausm Haus. Und sind wir doch mal ehrlich. Wenn es eine Erhöhung der Grundbesoldung geben sollte, wird diese für die meisten mit Kindern deutlich geringer ausfallen als der AEZ.

Wieso sollte das der Fall sein.

2 BvL 4/18 gilt erst einmal nur für die Standardfamilie: Verheiratet 2 Kinder.

2 BvL 6/17, 7/17, 8/17 gilt ab dem dritten Kind. Hier tritt die Sonderkonstellation kinderreiche Familie ein.

Das wird hier in der Diskussion um den AEZ alles ein wenig durcheinander geworfen. Der alimentative Mehrbedarf kinderrreicher Familien knüpft an den zweiten Beschluss an. Ob der AEZ diesen Mehrbedarf ab dem 3. Kind überhaupt abdeckt, sei einmal dahingestellt.

Bis zwei Kinder wird der Gesetzgeber die amtsangemessene Alimenation im Wesentlichen über die Grundbesoldung herstellen müssen.

Das Ergebnis wird also zumindest das Gleiche sein. Es gibt also nichts zu feiern.

Das abgezahlte Haus kann man dann ab einem bestimmten Alter veräußern, um den Fehlbetrag in der Grundbesoldung bei der Pension auszugleichen, wenn später die hohen Heimkosten zu zahlen sind.
Aber man muss den Kindern ja auch nichts mit auf den Weg geben, die haben ja schon bis zum 25. Lebensjahr Zuschläge ohne Ende erhalten.


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10183 am: 08.02.2024 16:06 »
Da ja einige (wenige, Landesbeamte?) hier argumentieren, mit dieser neuen Besoldungsordnung wäre alle paletti?

Dann frage ich mich, warum eigentlich noch diese Besoldungsstufen von A3 - A16?

Alle, egal welcher Qualifikation, werden gleich besoldet -ja, mit geringsten Unterschieden. Erhöhungen gibt es nur noch nach Wohnort und Kinderzahl?😁

Etliche A-Leute scheinen sich da ja mit zufriedenzugeben.

Die B-Beamten (habe da welche in der Familie) komischerweise nicht.

Wenn man sich die aktuellen Vorlagebeschlüsse ansieht, sind aber ziemlich viele BesGr. R1, R2, R3, C3, W1, W2, B3 und B5 dabei.
https://fragdenstaat.de/anfrage/anhaengige-verfahren-zur-verfassungswidrigen-besoldung-der-beamten/

Es ist eben die Pflicht von jedem Beamten sich um seine Besoldung zu kümmern.

Beamtix

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