Natürlich freuen sich die Profiteure. in meinem Fall bedeutet das 900€ Brutto mehr. Und ich habe jetzt die finanzielle Belastung von Haus und Kindern. Wenn ich mal in Pension gehe ist das Haus abbezahlt und die Kinder sind ausm Haus. Und sind wir doch mal ehrlich. Wenn es eine Erhöhung der Grundbesoldung geben sollte, wird diese für die meisten mit Kindern deutlich geringer ausfallen als der AEZ.
Wieso sollte das der Fall sein.
2 BvL 4/18 gilt erst einmal nur für die Standardfamilie: Verheiratet 2 Kinder.
2 BvL 6/17, 7/17, 8/17 gilt ab dem dritten Kind. Hier tritt die Sonderkonstellation kinderreiche Familie ein.
Das wird hier in der Diskussion um den AEZ alles ein wenig durcheinander geworfen. Der alimentative Mehrbedarf kinderrreicher Familien knüpft an den zweiten Beschluss an. Ob der AEZ diesen Mehrbedarf ab dem 3. Kind überhaupt abdeckt, sei einmal dahingestellt.
Bis zwei Kinder wird der Gesetzgeber die amtsangemessene Alimenation im Wesentlichen über die Grundbesoldung herstellen müssen.
Das Ergebnis wird also zumindest das Gleiche sein. Es gibt also nichts zu feiern.
Das abgezahlte Haus kann man dann ab einem bestimmten Alter veräußern, um den Fehlbetrag in der Grundbesoldung bei der Pension auszugleichen, wenn später die hohen Heimkosten zu zahlen sind.
Aber man muss den Kindern ja auch nichts mit auf den Weg geben, die haben ja schon bis zum 25. Lebensjahr Zuschläge ohne Ende erhalten.