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Ich nehme mal die Bemessungen für 2024 vor, PolreuD, und folge dabei methodisch den S. 12 ff.
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/07/Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf, wo das Grundsicherungsniveau sowie die Mindest- und die gewährte Nettoalimentation für das Jahr 2022 bemessen worden sind, und zwar in monatlicher Höhe von 3.238,45 € sowie 3.724,22 € und 2.531,85 €, womit sich ein absoluter monatlicher Fehlbetrag zum Grundsicherungsniveau von 706,60 € (21,8 %) sowie von 1.192,37 (32,0 %) zur Mindestalimentation ergeben hatte.
I. GrundsicherungsniveauZur Bemessung des Grundsicherungsniveaus sind für das Jahr 2024 zunächst die nach dem Alter differenzierten Regelsätze für die vierköpfige Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 1.806,- € heranzuziehen (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/regelsaetze-erhoehung-2222924). Darüber hinaus ist ab dem Juli 2022 der Kindersofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 € je Kind laut Art. 1 Ziff. 2 § 72 G. v. 23.05.2022 (BGBl I 2022 S. 760) zu beachten.
Die kalten Unterkunftskosten sind anhand des von der Bundesagentur für Arbeit erstellten aktuellen 95 %-Perzentils als Summe der laufenden Unterkunfts- und Betriebskosten für das Bundesland Bayern als das Gebiet mit den entsprechend höchsten Kosten zugrundezulegen und haben 2021 monatlich 1.379,- € betragen. Nimmt man die durchschnittlichen Steigerungsraten der Jahre davor, dann ist 2024 von kalten Unterkunfstkosten in Höhe von 1.469,- € auszugehen. Die Heizkosten sind mit Blick auf die Einheitlichkeit der Bemessungsmethodik am selben Rechtskreis auszurichten und lagen laut dem aktuellen Heizspiegel für 2023 mit den Abrechnungsdaten des Vorjahrs bei 39,61 € je qm, wobei eine Wohnfläche von 90 qm zu Grunde zu legen ist (Ziff. 22.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren über die Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) v. 11.01.2012 (AllMBl. 2012 S. 20), die zuletzt durch Bekanntmachung v. 28.11.2019 (BayMBl Nr. 533) geändert worden ist). Da der Heizspiegel für das Jahr 2024 erst ab dem Herbst vorliegen wird, sind die Beträge des Heizspiegels für das Jahr 2023 heranzuziehen, sodass realitätsgerecht von monatlichen Kosten in Höhe von 297,08 € auszugehen ist.
Hinsichtlich der Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie des monetären Gegenwerts der Sozialtarife wird mangels einer hinreichenden Alternative auf die streckenweise bereits 2021 veralteten Datensätze des bislang vorliegenden Gesetzentwurfs aus dem letzten Frühjahr zurückgegriffen; dabei wird der Rundfunkbeitrag hier ebenfalls betrachtet (dort jeweils S. 56 f.). Als Ergebnis werden das folgende Grundsicherungsniveau und die entsprechende Mindestalimentation zugrunde gelegt:
Tabelle 1: Grundsicherungsniveau 2024, erstellt am Rechtskreis BayernRegelsätze: 1.806,- €
Kindersofortzuschlag: 40,- €
kalte Unterkunftskosten: 1.469,- €
Heizkosten: 297,08 €
Bedarfe für Bildung und Teilhabe: 151,22 €
Sozialtarife: 19,- €
GrundsicherungsniveauMonatsbetrag: 3.782,30 €
Jahresbestrag: 45.387,60 €
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Guten Morgen,
als mittlerweile langjähriger stiller Mitleser, der sich laienhaft seit 2013 mit dem Thema amtsangemessene Besoldung beschäftigt, bin ich gerade dabei für meinen eigenen Widerspruchszeitraum fortlaufend seit 2013 etwaige Berechnungen hinsichtlich der Mindestalimentation/Grundsicherungsniveau etc. vorzunehmen, um ggf. für meinen Rechtskreis (NI) eine Substantiierung zu erarbeiten, die sich dann evtl. nach Negativbescheidung der Widersprüche in einer Klage materialisieren soll.
Hierfür ist es für mich gerade schwierig auf die realitätsgerechte Berechnung von bestimmten Parametern der jeweiligen Kalenderjahre abzustellen.
Beispielsweise bereitet mir die Festlegung des Grundsicherungsniveaus (Zunächst die Regelsätze) anhand der Tabelle für die Regelbedarfe unter Zugrundelegung einer vierköpfigen Beamtenfamilie insoweit Probleme, als dass ich bspw. Swens Angabe von 1806 € für 2024 summarisch nicht aufdröseln kann, da keine Summenbildung der einzelnen Stufen der Regelbedarfstabelle zu einem Betrag 1806 € führt.
Das gleiche Phänomen ist mir auch für die seinerzeit in der Stellungnahme zum Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023 aufgefallen.
Da waren die Regelsätze mWn mit 1441,56 € angegeben.
Die Herleitung dieser Summen anhand der Fortschreibungen der RBSFV erschließt sich mir jedoch nicht, sodass ich eine Berechnung der Mindestalimentation bzw. des Grundsicherungsniveau vom Jahr 2012 bis dato derzeit für mich nicht vornehmen kann, da ich nicht genau weiß, anhand welcher Stufen sich die "Musterfamilie / Alter der Kinder" im Beamtenfamilienäquivalent als Erhebungsgrundlage widerspiegelt.
Damit verbunden würde ich gerne noch die Frage stellen - auch wenn ich hier um Forum Bund bin - ob die Angabe der bspw. kalten Unterkunftskosten bzw- der Heizkosten über einen Median bundesweit für jedes Land herangezogen werden können (auch wenn ich Landesbeamter NI bin) oder ob für die Fälle der Landesbeamten lediglich über die eigenen Ministerien lokale Daten herangezogen werden dürfen?
Gleichzeitig möchte ich mich für die seit Jahr und Tag übermittelten und diskutierten Inhalte einer Vielzahl von Community-Mitgliedern herzlich bedanken und insbesondere "Swen Tanortsch" für die unermüdliche Aufklärung, Sachverhaltsvermittlung und -erörterung danken, da er ja offensichtlich nicht nur hier in die Tasten haut, sondern dies - zielführend für uns alle - nach wissenschaftlichen Standards sachlich und nüchtern den politischen Entscheidungsträgern und Würdenträgern der Richterschaft inhaltlich eindeutig zukommen lässt.
Ich denke das allein die inhaltliche Aufklärungsarbeit innerhalb dieses Forums zu einem - mindestens hier vorherrschenden - kollektiven, grundsätzlichen Bewusstsein für des Pudels Kern geführt hat und hoffe, dass der eine oder andere Kollege multiplikatorisch in seiner Behörde aufklärerisch tätig geworden ist, tätig wird (ich tue dies nunmehr seit Jahren, kenne die damit verbundenen Diskussionen insbesondere derer, die "zufrieden" sind, "kein Problem" sehen, oder "sich eh nichts ändern wird").
Dran bleiben.
Grüße