Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3854839 times)

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11535 am: 28.03.2024 08:29 »
Ach ihr wurdet angefeindet? Wäre mir neu. Ihr habt nur Widerspruch erhalten, mehr nicht. Ansonsten könnt ihr ja gerne Beleidigungen melden, muss ich ja auch öfter hier machen.

Natürlich wird Stimmung gemacht, ansonsten würde man bereits den nicht korrekten und abwertenden Begriff Hartz4 verwenden. Oder würdet ihr es toll finden, wenn man unsere Alimentation als Prämie fürs Atmen bezeichnet?

Das Bürgergeld darf nicht runter, auch das ist vom BVerfG so vorgegeben. Hier diskutieren wir teils über aberwitzige Erhöhungen, weil das BVerfG teilweise eine gemäßigte Erhöhung vorsieht, aber auf der anderen Seite wird denen in tatsächlich und nicht nur gefühlter Not der letzte Groschen nicht gegönnt. Unfassbar wie widersprüchlich.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11536 am: 28.03.2024 08:32 »

....dass dann eben das Bürgergeld deutlich runter muss. ich kenne weiterhin mehrere denen es sehr gut damit geht, dafür dass sie nichts dafür tun müssen.


Das ist eine ziemlich relative Aussage, die du vielleicht etwas konkretisieren solltest?

Ich kenne zwar niemanden der vom Bürgergeld lebt, aber durchaus mehrere die auf dem Niveau verdienen oder knapp darüber. Also gut Leben tun die aus meiner Sicht nicht. Ja, sie kommen durch den Alltag, aber mehr ist nicht drin. Keiner fährt ein besseres Fahrzeug oder kann in den Urlaub fliegen. Ein paar Tage in einer Pension oder FeWo sind drin. Keiner trägt zerschlissene Kleidung und gelegentlich eine Pizza im Restaurant ist auch drin. Wenn aber etwas defekt ist, redet man über kreditfinanzierten Neukauf. Also gut durch das Leben kommen nenne ich das nicht. Und das Bürgergeld soll per se nur das Existenzminimum abdecken.

Allerdings macht mich so ein Artikel wie in der Welt vor 3 Wochen auch etwas stutzig!

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249832776/Buergergeld-Diese-Familie-lebt-von-Buergergeld-und-spart-jeden-Monat-1000-Euro.html?icid=search.product.onsitesearch

Dabei ging es um eine 6-köpfige Familie, die komplett vom Bürgergeld lebt.

Du hast absolut Recht.  Aber ich habe auch geschrieben, dafür, dass man nichts dafür tun muss. Tauschen möchte ich persönlich dennoch nicht.

Das mit dem Urlaub kann ich von den Leuten, die ich kenne, bestätigen.  Die haben gerade erst wieder 1 Woche All in auf Malle gemacht.  Für 200 pro Person mit Flug.  Last Minute in der Nebensaison. Man kann ja spontan los.


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11537 am: 28.03.2024 08:56 »
...... Hier diskutieren wir teils über aberwitzige Erhöhungen ....

Dann mach doch mal einen Vorschlag wie du das Problem lösen willst? Mit Bezug bitte auf den Verletzungsgrad des Besoldungsgefüges! Durch das indizielle Grundgehaltsäquivalent wird eindeutig aufgezeigt, dass das Besoldungsfüge bis in die Besoldungsgruppe A12 verletzt ist. Damit sind knapp 61% der Tabellenfelder (68 von 112) als zu niedrig bemessen. Mit einer Erhöhung von nur 1000€ kommst du da nicht weit, ungeachtet politischer Realitäten.
« Last Edit: 28.03.2024 09:10 von PolareuD »

Moabit

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« Antwort #11538 am: 28.03.2024 09:11 »
Ich hatte meine Vorschläge, auch den mit ausgerechnet ca. 1000 Euro mehr. Dies aber nur in Kombination einer kompletten Entkoppelung der Kinder, weil diese über eine bessere Grundabsicherung unabhängig der Berufe ihrer Eltern abgesichert sein müssten.

Das wird so aber auch nicht kommen. Auch ich werde mich wohl damit zufrieden geben müssen, dass es weiterhin Zuschläge geben wird, die mit dem Amt nichts zu tun haben. Ich gehöre aber auch nicht zu denen, die auf Biegen und Brechen vom Gesetzgeber eine Lösung verlangen ohne eigenen Vorschlag. Und ich fühle mich amtsangemessen alimentiert.

Übrigens erhält die Familie nur etwas mehr 1000 Euro Bürgergeld plus KdU. Das ist für 6 Personen nicht wirklich viel mMn, aber gut, wenn sie etwas mehr zurücklegen können, das müssen sie ja auch sogar.


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11540 am: 28.03.2024 09:28 »
Das ist keine Antwort auf meine Frage, moabit, da kein Bezug zum Grad der Verletzung des Besoldungsgefüges gemacht wird.

Das von dir vorgeschlagene Besoldungsgefüge kann man gerne disuktieren:


A6/7mD    3000  3250  3500  3750  4000

A8/9mD    3500  3750  4000  4250  4500

A10mD     4000  4250  4500  4750  5000
 
A10/11gD 4500  4750  5000  5250  5500

A12gD      5000  5250  5500  5750  6000

A13gD      5500  5750  6000  6500  7000

A14hD      6000  6500  7000  7500  8000

A15hD      7000  7500  8000  8500  9000

A16hD      8000  8500  9000  9500  10000


Es verkennt aber, dass der Ausgangspunkt eines jeden Besoldungsgefüges die Mindestalimentation sein muss, so dass die unterste Besoldungsgruppe aus meiner Sicht viel zu niedrig bemessen ist. Zu dem schaffst du damit alle Mannschaftsdienstgrade in der Bundeswehr ab, mit Ausnahme des Korporals und Stabskorporals.
« Last Edit: 28.03.2024 09:39 von PolareuD »

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11541 am: 28.03.2024 09:37 »
Du hast die wichtigen Teile nicht zitiert. Mein Verständnis ist aber ein grundsätzlich anderes als das vom BVerfG Urteil. Das Urteil musste aber so ergehen, weil wir in Deutschland keine ausreichende Grundsicherung der Kinder haben und dadurch die Unwuchten entstehen.

Den von dir zitierten Teil würde ich aber unter einer Neubewertung der Ämter so stehen lassen.

lotsch

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« Antwort #11542 am: 28.03.2024 09:41 »
Viele Länderregierungen und auch der Bund wollen die verfassungsgemäße Alimentation der Beamten durch höhere Kinderzuschläge erreichen. Das soll angeblich am billigsten sein, da man das Grundgehalt nicht erhöhen muss und so besonders bei der Versorgung im Ruhestand sparen kann. Ganz abgesehen davon, ob das verfassungsgemäß wäre (was ich stark bezweifle), soll angeblich Bundeskanzler Scholz damit ein Problem haben, weil er dann Aufruhr in der Öffentlichkeit wegen den hoch alimentierten Beamtenkindern befürchtet. Solche Diskussionen  möchte keine Partei gerne führen:
Kindergeld: Kinder erster Klasse? Beamte sahnen noch mehr ab, als du. von Marlen Schubert
04.08.2023 - 21:27 Uhr
Das Kindergeld soll Eltern finanziell unterstützen und Familien unter die Arme greifen. Beamte allerdings bekommen weitaus mehr.
https://www.derwesten.de/politik/kindergeld-beamte-arbeitnehmer-familienzuschlag-v-id300586085.html

medu761

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11543 am: 28.03.2024 09:54 »
Wie sagt man so schön: der Biber baut sein Haus auch mit dem Schwanz ! Wenn wir nicht 4 Kinder ( eins ist seit 3 Jahren raus ) haben würden hätten wir auch kein Haus bauen können . Alleine vom Grundgehalt meines Mannes ( Berufssoldat 27 Jahre bei der Truppe) wäre das nicht möglich gewesen . Ich bin der Meinung Grundgehalt anheben und nicht Familienzuschlag ,das gibt einfach zu böses Blut ,ich meine ich würde es nicht ausschlagen um Gottes Willen ,aber es ist einfach nicht gerecht , und nachher an der Pension sieht man nichts davon .

MDWiesbaden

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« Antwort #11544 am: 28.03.2024 09:59 »
Wenn ich schon sehe das die Beispielsrechnung mit einem Beamten in der Besoldungsgruppe B3 gemacht wird, dann weiß ich was die Intention dahinter ist  >:(


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11546 am: 28.03.2024 12:27 »
Wenn ich schon sehe das die Beispielsrechnung mit einem Beamten in der Besoldungsgruppe B3 gemacht wird, dann weiß ich was die Intention dahinter ist  >:(

Die Intention des Artikels ist natürlich klar, aber durch die Wahl von B3 schwächt der Autor ja sogar sein eigenes Argument.

Hätte er stattdessen z.B. nach NRW geschaut und dort A5 Stufe 3 betrachtet, hätte er folgende Werte erhalten (ab Februar 2025):
- Grundgehalt (ledig und ohne Kinder): 2.976,36€
- verheiratet, drei Kinder, Mietstufe VII: 5.623,89€, also 89% bzw. 2.648€ "Fertilitätsprämie"

Damit hätte er sehr viel eindrücklicher die Absurdität der Kinderzuschläge verdeutlichen können..

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11547 am: 28.03.2024 12:38 »
@BVerfGBeliever


Nur zu meiner Info:

Kommen bei dem von Dir geposteten Beispiel (A5, NRW) noch irgendwelche staatlichen Hilfen, die jeder Bundesbürger bekommt, dazu?

Ansonsten ... da ist ja jeder, der sich für den gH bewirbt, etwas doof??????

InternetistNeuland

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« Antwort #11548 am: 28.03.2024 12:40 »
Du hast die wichtigen Teile nicht zitiert. Mein Verständnis ist aber ein grundsätzlich anderes als das vom BVerfG Urteil. Das Urteil musste aber so ergehen, weil wir in Deutschland keine ausreichende Grundsicherung der Kinder haben und dadurch die Unwuchten entstehen.

Den von dir zitierten Teil würde ich aber unter einer Neubewertung der Ämter so stehen lassen.

Ist diese Grundsicherung für Kinder nur für Kinder in Bürgergeld vorgesehen oder für alle Kinder unabhängig des Einkommens der Eltern? Wenn es jedes Kind bekommt reden wir vom bedingungslosen Grundeinkommen für Kinder. (Im Bürgergeld erhalten die Kinder bereits Grundsicherung)

Ist die Grundsicherung für Kinder mit Wohnsitz in Deutschland oder auch für Kinder innerhalb der EU oder weltweit wenn die Eltern in Deutschland arbeiten?

InternetistNeuland

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« Antwort #11549 am: 28.03.2024 13:05 »
Ich hatte meine Vorschläge, auch den mit ausgerechnet ca. 1000 Euro mehr. Dies aber nur in Kombination einer kompletten Entkoppelung der Kinder, weil diese über eine bessere Grundabsicherung unabhängig der Berufe ihrer Eltern abgesichert sein müssten.

Das wird so aber auch nicht kommen. Auch ich werde mich wohl damit zufrieden geben müssen, dass es weiterhin Zuschläge geben wird, die mit dem Amt nichts zu tun haben. Ich gehöre aber auch nicht zu denen, die auf Biegen und Brechen vom Gesetzgeber eine Lösung verlangen ohne eigenen Vorschlag. Und ich fühle mich amtsangemessen alimentiert.

Übrigens erhält die Familie nur etwas mehr 1000 Euro Bürgergeld plus KdU. Das ist für 6 Personen nicht wirklich viel mMn, aber gut, wenn sie etwas mehr zurücklegen können, das müssen sie ja auch sogar.

Dein Kinderzuschlag löst ja nicht die Probleme der Pensionäre.

Geburtsjahr 1963, verheiratet Alleinverdiener, einfacher Dienst, geht 2030 mit A6/8 in Pension.

Bekommt 2130€ Brutto Pension = 1869€ Netto Pension
abzüglich 400€ PKV für beide Ehegatten macht 1469€.

Damit ist man trotz 47 Dienstjahre unter Bürgergeldniveau. Hier bringt eine Kindergrundsicherung herzlich wenig.