Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4015655 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11820 am: 11.04.2024 12:37 »
Gerade in der Blöd gelesen, wo unser Geld bleibt: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-zahlen-1-5-mio-bekommen-buergergeld-obwohl-sie-arbeiten-koennten-87836182.bild.html

1,5 Mio mag zu viel sein, aber rund 800.000 (661.000 +147.000 "Weiterbildungsmaßnahmen").

Wenn diese im Durchschnitt 1.500€ kosten, dann sind das rund 14 Mrd.€ im Jahr. Seltsam, dass das etwa unsere Mehrkosten für die amtsangemessene Alimentation sind. Und ich rede hier gar nicht erst davon, wenn die Einnahmen durch steuerpflichtiger Arbeit nachgehen würden.

Bürgergeld sollte für alle gleich (ab dem bspw. dritten Jahr) auf 1.000€ (Kind 500€) oder später (bspw. ab dem fünften Jahr) auf 700€ begrenzt werden. Dann gibt es keine regionalen Unterschiede (ja ich weiß, dass die Ghettobildung dann größer wird) mehr und die Hoffnung, dass wieder mehr in Lohn und Brot stehen. Somit wäre auch die Lösung des Problems der amtsangemessenen Alimentation einfacher. Ein fester Betrag der ggf. alle paar Jahre gemessen an der Inflation steigt und fertig

Nehmen wir das Extrembeispiel München, 4-köpfige Bürgergeldfamilie erhält in Bayern 46.527,36 € netto im Jahr, das sind monatl. 3.877,26 € netto.
Ein Forumsteilnehmer hat letztens ein Beispiel eines Syrers mit Frau und 2 Kindern genannt, der Vollzeit bei der Post arbeiten könnte. Wenn er das machen würde, würde er niemals 3.877,00 € netto verdienen, also arbeitet er nur ein paar Stunden bei der Post, und zwar genau soviel wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Bürgergeld erlauben und für ihn rentabel sind.
Manchmal denke ich, unsere Regierenden denken Migranten sind blöd und können nicht rechnen. Wenn sie so denken, wäre das die reinste Diskriminierung, aber was soll es, unsere Regierenden denken ja auch, wir Beamte können nicht rechnen.
Wenn ich jetzt in der Rolle des Syrers wäre, dann würde ich und meine Frau jeweils einen Minijob mit 538 Euro im Monat arbeiten. Von 520 Euro pro Monat bleiben dann 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei. .
Hinzuverdienst aus Erwerbseinkommen   Anrechnung Erwerbseinkommen
auf Bürgergeld (in Prozent)
bis 100 €                                                   0 Prozent
100 € bis 520 €                                           80 Prozent
520 € bis 1.000 €                                   70 Prozent
1.000 € bis 1.200 € / 1.500 € (mit Kind)   90 Prozent

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11821 am: 11.04.2024 12:58 »
Gerade in der Blöd gelesen, wo unser Geld bleibt: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-zahlen-1-5-mio-bekommen-buergergeld-obwohl-sie-arbeiten-koennten-87836182.bild.html

1,5 Mio mag zu viel sein, aber rund 800.000 (661.000 +147.000 "Weiterbildungsmaßnahmen").

Wenn diese im Durchschnitt 1.500€ kosten, dann sind das rund 14 Mrd.€ im Jahr. Seltsam, dass das etwa unsere Mehrkosten für die amtsangemessene Alimentation sind. Und ich rede hier gar nicht erst davon, wenn die Einnahmen durch steuerpflichtiger Arbeit nachgehen würden.

Bürgergeld sollte für alle gleich (ab dem bspw. dritten Jahr) auf 1.000€ (Kind 500€) oder später (bspw. ab dem fünften Jahr) auf 700€ begrenzt werden. Dann gibt es keine regionalen Unterschiede (ja ich weiß, dass die Ghettobildung dann größer wird) mehr und die Hoffnung, dass wieder mehr in Lohn und Brot stehen. Somit wäre auch die Lösung des Problems der amtsangemessenen Alimentation einfacher. Ein fester Betrag der ggf. alle paar Jahre gemessen an der Inflation steigt und fertig

Nehmen wir das Extrembeispiel München, 4-köpfige Bürgergeldfamilie erhält in Bayern 46.527,36 € netto im Jahr, das sind monatl. 3.877,26 € netto.
Ein Forumsteilnehmer hat letztens ein Beispiel eines Syrers mit Frau und 2 Kindern genannt, der Vollzeit bei der Post arbeiten könnte. Wenn er das machen würde, würde er niemals 3.877,00 € netto verdienen, also arbeitet er nur ein paar Stunden bei der Post, und zwar genau soviel wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Bürgergeld erlauben und für ihn rentabel sind.
Manchmal denke ich, unsere Regierenden denken Migranten sind blöd und können nicht rechnen. Wenn sie so denken, wäre das die reinste Diskriminierung, aber was soll es, unsere Regierenden denken ja auch, wir Beamte können nicht rechnen.
Wenn ich jetzt in der Rolle des Syrers wäre, dann würde ich und meine Frau jeweils einen Minijob mit 538 Euro im Monat arbeiten. Von 520 Euro pro Monat bleiben dann 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei. .
Hinzuverdienst aus Erwerbseinkommen   Anrechnung Erwerbseinkommen
auf Bürgergeld (in Prozent)
bis 100 €                                                   0 Prozent
100 € bis 520 €                                           80 Prozent
520 € bis 1.000 €                                   70 Prozent
1.000 € bis 1.200 € / 1.500 € (mit Kind)   90 Prozent

Auch durch das Wiederholen der Darlegung wird das von Dir sachlich unschattiert betrachtete Beispiel nicht richtiger, lotsch. Darüber hinaus dürfte eventuell "Bild" nicht die beste Referenzquelle sein, um das Thema zu diskutieren. Und wenn man das Thema diskutieren will - und wieso sollte man es nicht diskutieren -, sollte man sich zunächst einmal die Mühe machen, denke ich, die sachgerechten Daten heranzuziehen und die jeweiligen sozialrechtlichen Regelungen sachlich zu betrachten. Denn ohne sachgerechte Daten und dem ihnen zugrunde liegenden Sozialrecht diskutierte jeder von uns eher nur seine eigenen Vorurteile, was erwartungs- und erfahrungsgemäß zu zumeist wenig fruchtbaren Diskussionen führte, weil unsere Vorurteile zumeist eher wenig mit der tatsächlichen gesellschaftlichen Wirklichkeit zu tun haben.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11822 am: 11.04.2024 13:06 »
Lieber Sven, gibt es denn aus deiner Sicht Umstände, welche erklären könnten, wieso die handelnen Personen denken, dass sie mit dem Entwurf den Vorgabgen des BVerfG gerecht werden, wenn Kinderlose, Alleinstehende; in billigeren WG Gebieten wohnende Beamte NICHTS von dem Entwurf haben?

Grüße

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11823 am: 11.04.2024 13:28 »
Wenn ich das alles hier lese, fehlen mir einfach nur noch die Worte.
Vielleicht muss man den Staat genauso behandeln, wie der Staat auch uns behandelt. Wenn fast alles geht und nur nicht die Anpassung der Besoldung, dann geht das für mich in Richtung Verachtung und Respektlosigkeit, die ihresgleichen sucht.

Auch das Doppelverdiener-Modell lässt mich einfach fassungslos zurück. Es heißt ja:
Nach dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip ist ein Dienstherr dazu verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien ein Leben lang angemessen zu alimentieren und nicht, dass meine Ehefrau sich dazu verpflichtet, die amtsangemessene Alimentation aufzufüllen.

Wenn wir uns das alles gefallen lassen, dann sind wir selber schuld. Als nächstes ziehen die uns noch Gehalt ab, weil wir als Familie zusammen mehr als die 15% verdienen.

Zudem beinhaltet die Amtsangemessene Alimentation:
...Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards muss dabei stets die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beamten gewährleistet sein.

Das würde für mich bedeuten, dass die Erhöhung des Grundgehalts jedes Jahr an den Nominallohnindex gekoppelt sein müsste, so wie es auch in der Politik ist. Aber das wird hier wahrscheinlich nur Ansichtssache sein.

Des Weiteren habe ich mit dem DBwV geschrieben, da ich meine Möglichkeiten, dagegen anzugehen, ausschöpfen möchte. Schließlich bezahle ich seit 25 Jahren Beiträge.Es wurde mir mitgeteilt, dass anders zu Medienberichten an einem neuen Entwurf gearbeitet wird. Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. begleitet das Gesetzgebungsvorhaben schon von Beginn an und konnte auf Arbeitsebene bereits einige wichtige Erfolge erzielen. Man beabsichtigt nun im BMI eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation nach dem Vorbild der Länder. Zudem verweist man darauf, wie hier schon mehrfach erwähnt, dass das BVerfG dem Bundesbesoldungsgesetzgeber keine Frist zur Umsetzung gesetzt hat. Geduld sei im Moment zielführender als eine Klage gegen die Bundesbesoldung.

Es ist nur ein Wunschdenken, dass es hoffentlich irgendwann mal wieder Politiker gibt, die ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des ganzen Volkes ausüben.

Ich rechne mit nichts mehr...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11824 am: 11.04.2024 13:43 »
" ... Geduld sei im Moment zielführender als eine Klage gegen die Bundesbesoldung. ..."

Da freut sich natürlich der von Klage bedrohte Gegner.😁

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11825 am: 11.04.2024 13:55 »
Lieber Sven, gibt es denn aus deiner Sicht Umstände, welche erklären könnten, wieso die handelnen Personen denken, dass sie mit dem Entwurf den Vorgabgen des BVerfG gerecht werden, wenn Kinderlose, Alleinstehende; in billigeren WG Gebieten wohnende Beamte NICHTS von dem Entwurf haben?

Grüße

Es gibt sogar einen unumstößlichen Grund (jedenfalls in der Sichtweise der Besoldungsgesetzgeber), wieso sie so handeln, wie sie handeln, und den also kein Gericht der Welt ändern kann, weil er eben unumstößlich ist und als solches einer unumstößlichen Wahrheit entspricht - und dieser Grund lautet: weil sie es tun...

Und ernsthaft: Ich sehe es als sachlich ausgeschlossen an, dass wir in einem der 16 Länderparlamenten bzw. im Bundestag oder Bundesrat noch irgendwo irgendeinen Abgeordneten sitzen hätten, der mittlerweile nicht wüsste (wenn auch ggf. nicht im Detail), dass die gewährte Alimentation auch in seinem Rechtskreis hanbüchen verfassungswidrig ist. Der einzige Abgeordnete, der das nicht wüsste, müsste sich als so großer Anhänger Thoreaus erweisen, dass er seit Jahr und Tag außer in den Sitzungswochen in irgendwelchen Urwäldern in den Tiefen des Białowieża-Nationalparks lebte, um während der Sitzungswoche regelmäßig täglich mehrere Packungen Ohropax in seinen Gehörgängen verschwinden zu lassen. Man kann nicht wenigen Abgeordneten sachlich sicherlich manches vorwerfen - aber so uninformiert könnte kein Abgeordneter in Deutschland sein, um nicht zu wissen, dass die von ihm regelmäßig mitbeschlossenen Besoldungsgesetze nichts mit einer verfassungskonformen Alimentation zu tun haben. Denn das hat sich mittlerweile in allen Parlamenten schon x-mal herumgesprochen.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11826 am: 11.04.2024 14:02 »
Mal angenommen, das Doppelverdienermodell wird man auch auf Bundesebene anwenden und es es kommt zu einer Differenzierung nach Wohngeldstufen und Familienstand sowie Anzahl der Kinder. Dann dürfte doch jedenfalls keine weitere Differenzierung nach Besoldungsstufen erfolgen. Mit anderen Worten: Wenn ich in Wohngeldstufe 6 mit A7 300 EUR AEZ erhalte, müsste ich (mindestens) denselben Betrag auch mit A 13 erhalten, oder? Denn der Beamte ist entsprechend seinem Amt/Lebensstandard zu alimentieren, was es verbietet, wie im letzten Entwurf, Abschmelzungsbeträge vorzusehen. Verstoß gegen Art. 33, 3, und 6 GG?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11827 am: 11.04.2024 14:05 »
Man beabsichtigt nun im BMI eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation nach dem Vorbild der Länder.

Die Länder NRW, Thüringen und Sachsen wird man sich nicht zum Vorbild nehmen...wäre zu teuer

Man wird so lange hin und her rechnen, bis man auf die 1,45 Mrd EUR kommt...

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11828 am: 11.04.2024 14:21 »
Mal angenommen, das Doppelverdienermodell wird man auch auf Bundesebene anwenden und es es kommt zu einer Differenzierung nach Wohngeldstufen und Familienstand sowie Anzahl der Kinder. Dann dürfte doch jedenfalls keine weitere Differenzierung nach Besoldungsstufen erfolgen. Mit anderen Worten: Wenn ich in Wohngeldstufe 6 mit A7 300 EUR AEZ erhalte, müsste ich (mindestens) denselben Betrag auch mit A 13 erhalten, oder? Denn der Beamte ist entsprechend seinem Amt/Lebensstandard zu alimentieren, was es verbietet, wie im letzten Entwurf, Abschmelzungsbeträge vorzusehen. Verstoß gegen Art. 33, 3, und 6 GG?

Eine Differenzierung der Besoldung nach den Wohngeldstufen des Wohngeldgesetzes dürfte sich in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich kaum bewerkstelligen lassen, ohne Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen. Was mit einiger Wahrscheinlichkeit möglich sein dürfte, wäre ein einstufiger Ortszuschlag in betragsmäßig eher geringer Höhe, der ggf. bis in den Besoldungsgruppen A 9/A10 um einige zehn Euro geringer ausfallen könnte als in den höherwertigen Besoldungsgruppen. Unter einem solchen Fokus gelesen, stellten sich Deine Fragen nicht. Ein Ortszuschlag in Höhe von 300,- € wäre in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik sachlich nur dann zu rechtfertigen, wenn ihn ausnahmslos alle Beamten erhalten würden, sodass er sachlich nicht gerechtfertigt werden könnte, da es dann keinen sachlichen Grund gebe, die Besoldung mittels eines Ortszuschlags zu differenzieren.

bebolus

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« Antwort #11829 am: 11.04.2024 15:00 »
Richtig aber wenn der Staat einem Bürgergeldempfänger dauerhaft Kdu in Höhe von 1900 zugesteht, dann läuft da wirklich was falsch oder er muss dies auch seinen Beamten zugestehen.

Das könnte er z.B. machen indem er seinen Beamten Dienstwohnungen bereitstellt.

Ich hatte Anfang der 2000er eine Doppelhaushälfte mit 4 Zimmern (ca. 90m2), Terrasse und kleinem Garten als Dienstwohnung. Der Ostseestrand war fußläufig erreichbar für 292 Euro kalt. :-)

Dann haben sie Fenster, Türen, Heizung und Dach neugemacht und das Ding für, ich glaube, so ca. 60.000 Euro verschärbelt.

Knecht

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« Antwort #11830 am: 11.04.2024 15:11 »
Richtig aber wenn der Staat einem Bürgergeldempfänger dauerhaft Kdu in Höhe von 1900 zugesteht, dann läuft da wirklich was falsch oder er muss dies auch seinen Beamten zugestehen.

Das könnte er z.B. machen indem er seinen Beamten Dienstwohnungen bereitstellt.

Ich hatte Anfang der 2000er eine Doppelhaushälfte mit 4 Zimmern (ca. 90m2), Terrasse und kleinem Garten als Dienstwohnung. Der Ostseestrand war fußläufig erreichbar für 292 Euro kalt. :-)

Dann haben sie Fenster, Türen, Heizung und Dach neugemacht und das Ding für, ich glaube, so ca. 60.000 Euro verschärbelt.

Klingt erschreckend realistisch. Hoffe du warst der Käufer ;)

Sunflare

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« Antwort #11831 am: 11.04.2024 15:16 »
Richtig aber wenn der Staat einem Bürgergeldempfänger dauerhaft Kdu in Höhe von 1900 zugesteht, dann läuft da wirklich was falsch oder er muss dies auch seinen Beamten zugestehen.

Das könnte er z.B. machen indem er seinen Beamten Dienstwohnungen bereitstellt.

Ich hatte Anfang der 2000er eine Doppelhaushälfte mit 4 Zimmern (ca. 90m2), Terrasse und kleinem Garten als Dienstwohnung. Der Ostseestrand war fußläufig erreichbar für 292 Euro kalt. :-)



Dann haben sie Fenster, Türen, Heizung und Dach neugemacht und das Ding für, ich glaube, so ca. 60.000 Euro verschärbelt.

Sehe ich ähnlich, man könnte das ganze wie im Ausland mit Mietzuschuss regeln, für welchen der Bund aufkommt. Wenn der Bund so einen Würfel wie in Moskau auf den Geländer der Deutschen Botschaft erwerben oder neu bauen würde, wäre genug Platz. Die Buden dort, werden den Familien welche alle drei oder vier Jahre dort hinziehen angepasst. Aus 3 Zimmer mach 5 Zimmer mit einem Duchbruch, später wird zurückgebaut. Dieser Vorschlag gilt natürlich nur für Hochpreisregionen, denn wer will denn sein Leben in einem Beamtenblock wohnen :-)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11832 am: 11.04.2024 15:17 »
Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. begleitet das Gesetzgebungsvorhaben schon von Beginn an und konnte auf Arbeitsebene bereits einige wichtige Erfolge erzielen....Geduld sei im Moment zielführender als eine Klage gegen die Bundesbesoldung.

Der Deutsche BundeswehrVerband hat von allen Verbänden wahrscheinlich noch am meisten Einfluss und diesen Einfluss möchte er nicht verlieren. Das Problem ist nur, dass dieser Verband überwiegend nur die Interessen des eD (Mannschaftsdienstgrade) vertritt. Hier kann dieser Verband tatsächlich seinen Einfluss geltend machen (z.B. Erhöhung der Eingangsbesoldung, Beibehaltung der Familienzuschläge, keine Erhöhung der Beihilfe [kein finazieller Vorteil, da truppenärztliche Versorgung] etc.)

Dieser Verband schaut nur auf sein Klientel...der gD und insbesondere hD interessiert hier nicht

lotsch

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« Antwort #11833 am: 11.04.2024 18:29 »
Gerade in der Blöd gelesen, wo unser Geld bleibt: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-zahlen-1-5-mio-bekommen-buergergeld-obwohl-sie-arbeiten-koennten-87836182.bild.html

1,5 Mio mag zu viel sein, aber rund 800.000 (661.000 +147.000 "Weiterbildungsmaßnahmen").

Wenn diese im Durchschnitt 1.500€ kosten, dann sind das rund 14 Mrd.€ im Jahr. Seltsam, dass das etwa unsere Mehrkosten für die amtsangemessene Alimentation sind. Und ich rede hier gar nicht erst davon, wenn die Einnahmen durch steuerpflichtiger Arbeit nachgehen würden.

Bürgergeld sollte für alle gleich (ab dem bspw. dritten Jahr) auf 1.000€ (Kind 500€) oder später (bspw. ab dem fünften Jahr) auf 700€ begrenzt werden. Dann gibt es keine regionalen Unterschiede (ja ich weiß, dass die Ghettobildung dann größer wird) mehr und die Hoffnung, dass wieder mehr in Lohn und Brot stehen. Somit wäre auch die Lösung des Problems der amtsangemessenen Alimentation einfacher. Ein fester Betrag der ggf. alle paar Jahre gemessen an der Inflation steigt und fertig

Nehmen wir das Extrembeispiel München, 4-köpfige Bürgergeldfamilie erhält in Bayern 46.527,36 € netto im Jahr, das sind monatl. 3.877,26 € netto.
Ein Forumsteilnehmer hat letztens ein Beispiel eines Syrers mit Frau und 2 Kindern genannt, der Vollzeit bei der Post arbeiten könnte. Wenn er das machen würde, würde er niemals 3.877,00 € netto verdienen, also arbeitet er nur ein paar Stunden bei der Post, und zwar genau soviel wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Bürgergeld erlauben und für ihn rentabel sind.
Manchmal denke ich, unsere Regierenden denken Migranten sind blöd und können nicht rechnen. Wenn sie so denken, wäre das die reinste Diskriminierung, aber was soll es, unsere Regierenden denken ja auch, wir Beamte können nicht rechnen.
Wenn ich jetzt in der Rolle des Syrers wäre, dann würde ich und meine Frau jeweils einen Minijob mit 538 Euro im Monat arbeiten. Von 520 Euro pro Monat bleiben dann 20 % des Verdienstes anrechnungsfrei. .
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520 € bis 1.000 €                                   70 Prozent
1.000 € bis 1.200 € / 1.500 € (mit Kind)   90 Prozent

Auch durch das Wiederholen der Darlegung wird das von Dir sachlich unschattiert betrachtete Beispiel nicht richtiger, lotsch. Darüber hinaus dürfte eventuell "Bild" nicht die beste Referenzquelle sein, um das Thema zu diskutieren. Und wenn man das Thema diskutieren will - und wieso sollte man es nicht diskutieren -, sollte man sich zunächst einmal die Mühe machen, denke ich, die sachgerechten Daten heranzuziehen und die jeweiligen sozialrechtlichen Regelungen sachlich zu betrachten. Denn ohne sachgerechte Daten und dem ihnen zugrunde liegenden Sozialrecht diskutierte jeder von uns eher nur seine eigenen Vorurteile, was erwartungs- und erfahrungsgemäß zu zumeist wenig fruchtbaren Diskussionen führte, weil unsere Vorurteile zumeist eher wenig mit der tatsächlichen gesellschaftlichen Wirklichkeit zu tun haben.

Ich habe den Bildbericht nicht gelesen, gehört auch nicht so zu den von mir bevorzugten Medien, obwohl es wohl die überwiegende Meinung der Bevölkerung darstellt und schon Luther sagte, man soll dem Volk aufs Maul schauen. Die Ampelregierung macht das definitiv zu wenig. Wenn man stur gegen den Willen des Volkes regiert, braucht man sich über solch katastrophale Umfragewerte nicht wundern.
Ansonsten habe ich die 46.527,36 € netto im Jahr deinen Berechnungen entnommen, das sind monatl. 3.877,26 € netto. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bürgergeldempfänger sind leicht im Internet zu ermitteln. Deswegen finde ich eher deine Äußerungen unsachlich und evtl. vorurteilsbefangen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11834 am: 11.04.2024 19:23 »
Wie willst Du Dich sachlich zum Thema äußern, lotsch, wenn Du Dich nicht in der Lage siehst, dass Grundsicherungsniveau sachgerecht selbst zu bestimmen und stattdessen die von mir dargelegten Beträge verwendest, zu denen ich gestern in meinem Beitrag um 23:52 Uhr dargelegt habe, auf welcher Basis ich sie erstellt habe? Diese Basis und die mit ihr einhergehenden Implikationen muss man beachten, wenn man die von mir erstellten Beträge heranziehen will, was Du nicht tust.

Darüber hinaus habe ich keine inhaltlichen Darlegungen gemacht, was soll nun "unsachlich" und "vorurteilsbefangen" sein?