Ich gehe davon aus, dass wir weiterhin von einer verfassungswidrigen Besoldung zur nächsten gehen werden.
Gibt es belastbare Berechnungen für eine verfassungskonforme Mindestalimentation für alle Besoldungsgruppen und könnte ein Beamter einen spezifischen Betrag individuell einklagen?
Ansonsten könnte der Dienstherr eine verfassungskonforme Alimentation bis in alle Ewigkeit hinauszögern.
Eine Klage ist nur vergangenheitsbezogen nach dem negativen Bescheid eines Widerspruchs möglich, der also als solcher ggf. eingefordert werden muss (also das Bescheiden des Widerspruchs), und zwar nur im Rahmen einer Feststellungs- und nicht durch eine Leistungsklage. Eine Leistungsklage wäre nur hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Vollzug einer Vollstreckungsanordnung gemäß § 35 BVerfGG möglich, die das Bundesverfassungsgericht jedoch bislang nicht vollzogen hat. Einer entsprechenden sachgerecht vollzogenen und begründeten Feststellungsklage dürfte jedes Verwaltungsgericht mittels eines Vorlagebeschlusses entsprechen (mit einer entsprechend fortgesetzten Entscheidung ist in nächster Zeit erneut für das Saarland zu rechnen); auf Grundlage der neuen bundesverfassungsgerichtlichen Besoldungsdogmatik ist davon auszugehen, dass daraufhin jenes das entsprechend beklagte Gesetz als verfassungswidrig betrachten wird.
Wie sich der weitere (bundesverfassungs-)gerichtliche Weg entwickeln wird, werden wir mit der Entscheidung im Zuge des für dieses Jahr angekündigten konkreten Normenkontrollverfahrens 2 BvL 2/16 bis 6/16 mit hoher Wahrscheinlichkeit besser abschätzen können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Dauer, die das Bundesverfassungsgericht seit 2012 für entsprechende Entscheidungen bedarf, deutlich verkürzen wird, sofern die neue Besoldungsdogmatik von ihm praktisch vollständig vollzogen ist. Das dürfte nach meiner Einschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der genannten Entscheidung noch nicht der Fall sein, aber ggf. mit der sich an ihr anschließenden, wie ich hier vor ein paar Tagen zu begründen versucht habe. Spätestens, sobald das Bundesverfassungsgericht in schnellerer Folge als Konsequenz seiner weitgehend abgeschlossenen Besoldungsdogmatik Entscheidungen fällen wird, wird auch von legislativer und exekutiver Seite Bewegung in die Besoldungsthematik kommen - solange heißt es, regelmäßig Widerspruch einlegen, sich in Geduld üben und sich sagen - sofern's beim sich Gedulden hilft -, solange wie hier in Niedersachsen wird's zum Glück auf Bundesebene nicht dauern, davon ist auszugehen.