Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3996005 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,549
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12315 am: 29.05.2024 07:52 »
@Bastel, welche Partei wäre es denn wohl,  die die Beamtenschaft verfassungskonform alimentieren wollte?

Keine, aber deshalb muss ich nicht diesen Versagerhaufen mit meiner Stimme unterstützen.

Floki

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12316 am: 29.05.2024 08:03 »
Der Thread wird davon "nicht am Leben gehalten", sondern überschwemmt mit nutzlosen und nervigen Anfragen. Dann kommt die übliche Empörung von wenigen Nutzern, die anscheinend doch auf eine andere Antwort gehofft haben, und dann drehen wir uns im Kreis. Nichts davon bringt den Thread oder die Beamtenbesoldung sachlich bzw. informativ nach vorne.
Wenn man das denn wirklich wollen würde, könnte man ja mal den Weg von BalBund ausprobieren, aber hier sieht man plötzlich ein, dass es nichts bringt. Auweia.

Wenn Dir und das vielleicht anderen soooo wichtig ist, macht doch einen eigenen Thread auf.

Lesen und verstehen.  ;)

Wir sollen also deiner Meinung nach warten, bis es WELCHE Entwicklung in der Sache gibt?

Bis es weitere Rechtsprechung gibt. Ganz einfach. ODER (!!!!!!!!!!!!!!) nutzt den Weg von BalBund und fragt eure Gewerkschaften an.

BRUBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 210
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12317 am: 29.05.2024 08:23 »
Bei allem Unmut sollten wir uns nicht gegenseitig an die "Gurgel" springen. Jeder sollte seinen eigenen Weg wählen auch wenn es vielleicht nicht immer allen gefällt. Wenigstens hält es den aktuellen Diskurs abstrakt, wie man auf den über 800 Seiten erkennen kann. 8)

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12318 am: 29.05.2024 09:00 »
Ab die Fragen ideal beantwortet sind, lasse ich mal dahingestellt. Entscheidend dürfte eher sein, dass man eine in der Sache befriedigende Antwort gar nicht erwarten darf. Der Haushaltsentwurf ist noch weit von einer Einigung entfernt. Und dann muss er ja noch durch's Parlament. Die dortigen Haushälter werden ihren politischen Schwerpunkt kaum in einer breiten Besoldungserhöhung finden. Insofern bleiben dem BMI und allen Beteiligten bis auf Weiteres nur ausweichende Antworten.

Sehe ich genauso. Bis zur Sitzung des Kabinetts am 3. Juli soll der Haushalt stehen (mal sehen, ob die das tatsächlich schaffen). Erst danach - vielleicht schon in der Sommerpause -  wird das BMI den neuen Entwurf in die Verbändebeteiligung geben. Meine Prognose...das BBVAngG (nochmals deutlich abgespeckt) wird zum 01.01.2025 in Kraft treten. Wenn die das nicht hinbekommen, wird das BBVAngG erst in der nächsten Legislaturperiode, also frühestens Mitte 2026 kommen.

Weitere Anfragen beim STS machen aus meiner Sicht erst wieder Sinn, wenn der HH 2025 steht bzw. es einen neuen Entwurf gibt.



Blablublu

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12319 am: 29.05.2024 10:07 »
Ich sage es gibt diese Legislaturperiode nix mehr und auch wird sich ansonsten bis 2027 oder 2028 gar nix tun.

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 470
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12320 am: 29.05.2024 10:45 »
Ich sage es gibt diese Legislaturperiode nix mehr und auch wird sich ansonsten bis 2027 oder 2028 gar nix tun.
Realistischerweise wird es erst das geben,, was den Bundesbeamten zusteht, wenn das BVerfG die Vollstreckungsanordnung gezogen hat.

Blablublu

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12321 am: 29.05.2024 11:26 »
Nur wenn es ein Urteil für den Rechtskreis des Bundes gibt und das wird noch Jahrzente dauern. Oder der Leidensdruck des Dienstherren entsprechend Groß ist, Personal zu finden.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 686
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12322 am: 29.05.2024 11:36 »
Nur wenn es ein Urteil für den Rechtskreis des Bundes gibt und das wird noch Jahrzente dauern. Oder der Leidensdruck des Dienstherren entsprechend Groß ist, Personal zu finden.

Ich bin geneigt dem grundsätzlich zuzustimmen, glaube aber, dass mit Blick auf die ausufernden Nachzahlungen irgendwann ein Ergebnis kommen muss.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 808
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12323 am: 29.05.2024 12:32 »
Ich denke, unsere Regierung hat fiskalisch die Kontrolle verloren. Viel zu lange wurden Probleme aufgeschoben, nach dem Motto, das soll die nächste Regierung entscheiden. Jetzt prasselt zu viel auf einmal auf uns ein. Ein aufgeblähter Sozialstaat, Kriegskosten (Unterstützung der Ukraine), Kriegstüchtigkeit herstellen, wie es Pistorius sagte, Transformation der Energieversorgung und der Wirtschaft, steigende Zinsen und Inflation, überbordende Migration, Rente und Pflege für eine alternde Bevölkerung, kein Wirtschaftswachstum, rückläufige Produktivität, Deindustrialisierung, usw. Gleichzeitig denken unsere europäischen Nachbarn, wir könnten noch was abgeben und sie unterstützen. Schon denkt man darüber nach, ob nicht die EU Schulden aufnehmen kann, da diese blödsinnigerweise nicht auf die nationalen Schulden angerechnet werden, nicht einmal anteilsmäßig, und obwohl die EU keine eigen Einnahmemöglichkeit hat, um diese Schulden jemals zu tilgen. Nach m.E. befinden wir uns in einem Scherbenhaufen und es genügt ein Flügelschlag eines Schmetterlings, um alles einstürzen zu lassen. Schlechte Zeiten für Beamte, die sogar in guten Zeiten immer um eine angemessene Besoldung kämpfen musste, wie die Geschichte der Beamtenbesoldung zeigt.
Trotzdem denke ich, sollte man seine Wahlentscheidung nicht auf die Besoldung konzentrieren, sondern Parteien wählen, die wenigstens versuchen einen großen Krieg zu vermeiden, auf den wir durch immer weitere Eskalation zutreiben.
 

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12324 am: 29.05.2024 12:46 »
@lotsch

👍

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 435
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12325 am: 29.05.2024 16:54 »
nochmal meine 2 Cent zu den letzten Seiten:

Harry verstehe ich dem Grunde nach, je nachdem wo man beruflich sitzt kann ein Outing als Querulant tatsächlich unliebsame Folgen haben. Bei Bürgerservice wird aber niemand hingehen und deinen Namen mit der großen "Beamtendatenbank" beim BVA abgleichen, insofern wäre der Weg an sich sinnvoller, auch wenn die Antwort weiterhin ident bleiben wird. Das ist eher Methode "steter Tropfen" auf der Fachseite wo es nötig ist, statt im Parlament, was sich nicht kümmert.

Die Idee nicht wählen zu gehen um dem dem System heimzuzahlen ist bescheiden, wer nicht wählt, wählt Populisten, ob rechte oder linke ist je nach Wahltagsstimmung unterschiedlich.

Ansonsten hat Unknown nicht ganz Unrecht, es besteht aus meiner Warte eine große Gefahr, dass dieses Thema ob der Haushaltszwänge und fehlendem Rechtsdrucks (einer) der nächsten Regierung(en) überlassen wird, ein Inkrafttreten am 01.01.25 halte ich persönlich für ausgeschlossen, weil wir uns dann bereits wieder in Tarifverhandlungen befinden und diese ja schnellstmöglich von D3 auf die Beamtenschaft übertragen werden müssen.


Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12326 am: 29.05.2024 17:37 »
ein Inkrafttreten am 01.01.25 halte ich persönlich für ausgeschlossen, weil wir uns dann bereits wieder in Tarifverhandlungen befinden und diese ja schnellstmöglich von D3 auf die Beamtenschaft übertragen werden müssen.
Ich meinte natürlich rückwirkend zum 01.01.2025...dann kann die Regierung dies Mitte 2025 noch als Wahlgeschenk verkaufen...Aber wahrschnlich hast du Recht und die nächste Regierung soll sich mit dem unliebsamen Thema beschäftigen

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 606
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12327 am: 29.05.2024 22:55 »
@Balbund

Leider muss ich dir vollumfänglich zustimmen.
Eventuell bleibt uns betroffenen Bundesbeamten eine Option sollte wie zu erwarten ist, nichts vor den nächsten Tarifverhandlungen passieren, so gebe es unter Umständen die Option das die Gewerkschaften und Verbände dies Thema im Rahmen der TV Verhandlungen mit entsprechendem Druck thematisieren könnten. Weiss Das die TV Verhandlungen nur denTarifvereich betreffen und es daher nur um deren Angelegenheiten geht aber wenn es die Verbände ernst meinen würden, gäbe es vielleicht doch eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang das Thema Amtsangemessene Alimentation zu thematisieren. Sollte dies nicht machbar sein bzw nicht stattfinden so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

Amtsschimmel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12328 am: 30.05.2024 00:28 »
Die Gewerkschaftsklientel interessiert das Thema doch gar nicht. Lieber wird der Fokus auf eine Arbeitszeitreduzierung gelegt, von der man sich a.) nichts kaufen kann und b.) die dann eh nicht auf Beamte übertragen wird.
@Balbund

Leider muss ich dir vollumfänglich zustimmen.
Eventuell bleibt uns betroffenen Bundesbeamten eine Option sollte wie zu erwarten ist, nichts vor den nächsten Tarifverhandlungen passieren, so gebe es unter Umständen die Option das die Gewerkschaften und Verbände dies Thema im Rahmen der TV Verhandlungen mit entsprechendem Druck thematisieren könnten. Weiss Das die TV Verhandlungen nur denTarifvereich betreffen und es daher nur um deren Angelegenheiten geht aber wenn es die Verbände ernst meinen würden, gäbe es vielleicht doch eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang das Thema Amtsangemessene Alimentation zu thematisieren. Sollte dies nicht machbar sein bzw nicht stattfinden so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,318
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12329 am: 30.05.2024 06:18 »
Die Reduzierung der Arbeitszeit würde immerhin den Stunndenlohn erhöhen. Wie weit sind die unteren Ämter eigentlich vom Mindestlohn weg?