Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856312 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12435 am: 06.06.2024 18:57 »
Kann jemand berechnen was herauskommen würde, wenn man einfach das zustehende Bürgergeld plus 15 Prozent als Steuerfreibetrag (Grundfreibetrag) auf Beamte der untersten Besoldungsgruppe, und dann auf das Abstandsgebot, anwenden würde..?

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12436 am: 06.06.2024 23:07 »
Was bringen Euch denn irgendwelche Urteile aus Karlsruhe? Ist doch alles nur heiße Luft.

Bist du wirklich Beamter  ???

Natürlich. Warum sollte ich sonst meine Zeit hier verschwenden. Warum fragst Du?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12437 am: 07.06.2024 07:34 »
Was bringen Euch denn irgendwelche Urteile aus Karlsruhe? Ist doch alles nur heiße Luft.

Bist du wirklich Beamter  ???

Natürlich. Warum sollte ich sonst meine Zeit hier verschwenden. Warum fragst Du?

Weil du ein sehr eigenartiges Verständnis von dem einzigen Staatsorgan vermittelst, welches überhaupt auf unserer Seite ist.

Kaldron

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12438 am: 07.06.2024 12:21 »
"Soeben hat BMin @MarcoBuschmann  auf dem #Anwaltstag24 angekündigt, "in wenigen Tagen“ einen Gesetzentwurf zur RVG-Reform vorzulegen."

https://x.com/lto_de/status/1798624808739250428

Was ja durchaus Auswirkungen in der Vergleichbarkeit zu Richtern/StA haben dürfte. Was dann auch ggf zu Druck auf die R-Besoldung führen dürfte, um mithalten zu können. Was in die A/B-Besoldung ausstrahlen könnte. Ach, lieb das wirklich alles.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12439 am: 07.06.2024 12:28 »
Außer ein Urteil aus Karlsruhe baut überhaupt nichts Druck auf.

Talion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12440 am: 07.06.2024 13:57 »
Vielen Dank, Ryan! Die Beschlüsse des VG Koblenz finde ich überzeugend, legen sie doch sehr deutlich dar, dass der Besoldungsgesetzgeber jedenfalls nicht für die Vergangenheit von dem Alleinverdienermodell abweichen darf. Insoweit hat das Zögern des Bundes auch was Gutes: Solange er die Besoldung für die Zukunft nicht ausdrücklich gesetzlich auf das Doppelverdienermodell umstellt, bleibt es beim Alleinverdienermodell und der vierköpfigen (Muster-)Familie und damit bei vergleichsweise hohen Nachzahlungsansprüchen. Das grenzt somit schon fast an Untreue, dass der Bund sich soviel Zeit lässt. ;)

Zumindest Berlin will wohl vom Alleinverdienermodell abweichen: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/05/Referentenentwurf-BerlBVAnpG-2024-2026-Stand-13.05.24.pdf

Vielleicht kommt der Bund auch bald auf den Trichter? Weiß jemand, ob andere Bundesländer wie Berlin nachziehen (wollen)?

Floki

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« Antwort #12441 am: 07.06.2024 14:00 »
Ja, zuletzt auch NRW.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12442 am: 07.06.2024 14:31 »
Auch interessant wie das in Berlin "gelöst" wird.

Aber je nachdem ob man eine eingetragene Lebenspartner Schaft hat oder verheiratet ist wird das einkommen angerechnet falls gearbeitet wird ? das klingt halt nach noch einem weiteren Grund dies nicht mehr zutun.

Den Familienzuschlag Stufe 1. bekomme ich als Soldat ja auch wenn meine Tochter bei mir im Haushalt mit wohnt warum auch immer. (das BVA Kiel hat mir Dies telefonisch bestätigt)

aber wie bisher wird auch dort nur kinderreichen Beamten geholfen der Rest bekommt halt doppelt einen auf die Mütze...

PublicTim

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12443 am: 07.06.2024 14:45 »
Da muss man ja fast aufpassen, dass die Besoldung bei kinderlosen Paare nicht gekürzt wird. Was ich nicht verstehe ist, warum nicht alle beamte so bezahlt werden(ohne Zuschläge), dass sie eine Vierköpfige Familie durchbringen kann. So sieht das aus, als müsste ich 6 Kinder haben und der Partner bleibt zuhause und habe mehr als eine Vierköpfige Familie die arbeiten geht. Nicht das Kindererziehung keine Arbeit ist, bitte nicht falsch verstehen. Aber dass ein Paar so viele Kinder erhält ist eine persönliche Sachen und muss mE nicht zigfach vom Staat bezuschusst werden.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12444 am: 07.06.2024 15:06 »
Vielen Dank, Ryan! Die Beschlüsse des VG Koblenz finde ich überzeugend, legen sie doch sehr deutlich dar, dass der Besoldungsgesetzgeber jedenfalls nicht für die Vergangenheit von dem Alleinverdienermodell abweichen darf. Insoweit hat das Zögern des Bundes auch was Gutes: Solange er die Besoldung für die Zukunft nicht ausdrücklich gesetzlich auf das Doppelverdienermodell umstellt, bleibt es beim Alleinverdienermodell und der vierköpfigen (Muster-)Familie und damit bei vergleichsweise hohen Nachzahlungsansprüchen. Das grenzt somit schon fast an Untreue, dass der Bund sich soviel Zeit lässt. ;)

Zumindest Berlin will wohl vom Alleinverdienermodell abweichen: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/05/Referentenentwurf-BerlBVAnpG-2024-2026-Stand-13.05.24.pdf

Vielleicht kommt der Bund auch bald auf den Trichter? Weiß jemand, ob andere Bundesländer wie Berlin nachziehen (wollen)?

Verstehe ich richtig, dass bei verheirateten Paaren das Gehalt angerechnet wird und bei unverheirateten nicht?

Würde gerne eine Expertise von Sven zu dem neuen Doppelverdienermodell hören.

Wenn doch das Bundesverfassungsgericht beim Alleinverdienermodell feststellt, dass mehr als 1000 € fehlen, dann fehlen diese 1000 € auch bei einem Doppelverdienermodell. Eine Namensänderung des Modells bewirkt ja keine Erhöhung der Besoldung.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12445 am: 07.06.2024 15:14 »
Wenn doch das Bundesverfassungsgericht beim Alleinverdienermodell feststellt, dass mehr als 1000 € fehlen, dann fehlen diese 1000 € auch bei einem Doppelverdienermodell. Eine Namensänderung des Modells bewirkt ja keine Erhöhung der Besoldung.

Da hast du recht.
Die Besoldungsgesetzgeber, die auf das Doppelverdienermodell gehen, sehen es so, dass wenn der Ehepartner die 1000 € heimbringt, eben nichts mehr fehlt.
Fehlt nur noch, dass Mieteinnahmen oder Renditen aus Geldanlagen angerechnet werden, dann müsste ich noch was an den Dienstherren abliefern.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12446 am: 07.06.2024 16:13 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

als Pensionär und schon länger über dem Mindesthaltbarkeits-Datum hab ich Probleme mit der Geschichte "Alleinverdiener Modell/Doppelverdiener Modell"

Hab auch schon im Internet gesucht, auch bei unseren Verbänden, habe aber nix Vernünftiges gefunden.


Das, was ich gefunden habe, ist so granatenmäßig verblödet - Anrechnung fiktives Einkommen  usw. - dass ich kaum glauben kann, dass einigermaßen normal gebildete höhere Beamte und Politiker im Ministerium so eine gequirlte Sch... fabrizieren können.

Also, ich bitte Euch um entsprechende Link´s.

Und wenn da wirklich was dran wäre (ich weigere mich noch, das zu glauben), bin ich heilfroh, dass ich

1) schon so alt bin
2) dass ich den jungen im meiner Großfamilie von der  "Karriere im öD" erfolgreich abgeraten habe.


BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12447 am: 07.06.2024 16:18 »
Ich hoffe mal nicht, dass die Gewerkschaften und Verbände das so mittragen. Wie kann man denn fiktiv Einkommen berücksichtigen. Dann kann man mir auch gleich fiktiv B3 geben.

Unglaublich!

bebolus

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« Antwort #12448 am: 07.06.2024 16:19 »
Wenn doch das Bundesverfassungsgericht beim Alleinverdienermodell feststellt, dass mehr als 1000 € fehlen, dann fehlen diese 1000 € auch bei einem Doppelverdienermodell. Eine Namensänderung des Modells bewirkt ja keine Erhöhung der Besoldung.

Da hast du recht.
Die Besoldungsgesetzgeber, die auf das Doppelverdienermodell gehen, sehen es so, dass wenn der Ehepartner die 1000 € heimbringt, eben nichts mehr fehlt.
Fehlt nur noch, dass Mieteinnahmen oder Renditen aus Geldanlagen angerechnet werden, dann müsste ich noch was an den Dienstherren abliefern.

Dummerweise kann es sowohl bei Bürgergeldempfängern als auch bei Beamten Gründe geben, warum der Ehepartner nicht arbeiten kann. Es müsste dann gleichermaßen eine Nachweispflicht geben, die es nach meiner Kenntnis bei Bürgergeldempfängern so aber nicht gibt, bzw. nicht automatisch abgeprüft wird. Von daher ist das mit der theoretischen Anrechnung eine riesen Frechheit!

BRUBeamter

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« Antwort #12449 am: 07.06.2024 16:24 »
Ob der/die Ehepartner/in arbeitet, ist eine ganz persönliche Entscheidung und da hat man mal gar nichts anzurechnen. Es ist ja nicht so, dass man Almosen erhält sondern für seinen Dienst besoldet wird.

Da kann man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht endlich Klarheit und Fakten schafft. Dann ist das ganze Drama "Wer findet die günstigste Lösung" endlich beeendet.

Reductio ad absurdum!