Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904549 times)

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12735 am: 05.07.2024 21:30 »
Würde es dich umbringen, ab und zu an der richtigen Stelle ein Komma zu setzen oder den Unterschied zwischen "das" und "dass" zu verinnerlichen?

Sorry...
Also mal ganz ehrlich. Es wird zunächst keinen neuen Entwurf geben. Es gibt auch keine Ressortabstimmung als Solches. Und auch hier im Forum gibt es ja verschiedene Meinungen. Es gibt die, die bereits jetzt schon sagen das ein Entwurf, der nicht die Anhebung der Grundbesoldung vorsieht, bereits deshalb verfassungswidrig ist. Und es gibt andere die jeden Entwurf hinnehmen, Hauptsache es gibt ne dicke Nachzahlung. Die Bereinigungssitzung zum Haushalt 25 ist meines Wissens im November terminiert. Vorher wird es überhaupt keine Info geben. Wenn es überhaupt eine Info gibt. Aus Wahltaktischen Gründen kommt es aktuell nicht gut den Beamten dicke Zuschüsse zu gewähren. Wieso kommt ihr eigentlich auf den Gedanken das bei dem Kabinettsentwurf ausgerechnet das Thema behandelt wurde? Oder wurde es vielmehr allgemein im entsprechenden Einzelplan unter den vorgesehen Titeln für die Personalkosten verhandelt? Euch ist bewusst das alle Mehrausgaben auch wieder irgendwo kompensiert werden. Bereits jetzt merke ich das in obersten Bundesbehörden weniger Stellen ausgeschrieben werden.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12736 am: 05.07.2024 23:28 »
... Die Bereinigungssitzung zum Haushalt 25 ist meines Wissens im November terminiert. Vorher wird es überhaupt keine Info geben. Wenn es überhaupt eine Info gibt. Aus Wahltaktischen Gründen kommt es aktuell nicht gut den Beamten dicke Zuschüsse zu gewähren...

Vielleicht hast du Recht und der neue Entwurf kommt erst nach der Bereinigungssitzung. Ich bin da etwas optimistischer und vermute, dass der Entwurf zeitnah nach der Sommerpause kommen wird. Wahltaktische Gründe sind hier aus meiner Sicht zu vernachlässigen. Es wird  keinen großen Aufschrei geben und wenn, dann nur für ein paar Tage. Außerdem wird es keine dicken Züschüsse/Nachzahlungen geben (Zweiverdienermodell). Die Aufregung wird sich daher in Grenzen halten.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12737 am: 06.07.2024 06:28 »
Ich würde meinen wir warten erstmal ab, ob die CDU den Haushalt nicht wieder vor das BVerfG zerrt und dieses eben jenen wieder für unzulässig erklärt. Wie man hört will die BReg ja deutlich mehr ausgeben als das Staatssäckel hergibt, Nachfragen der Journalisten wurden wiederholt ignoriert. Man munkelt, dass diverse Buchungstricks angewendet werden sollen- was auch immer das bedeuten soll. Für mich riecht das geradezu danach, dass die CDU das Thema genüsslich sezieren wird. Was dann mit dem erwarteten Gesetzesentwurf zur Alimentation geschehen wird, brauche ich wohl nicht zu erläutern.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12738 am: 06.07.2024 07:23 »
Die CDU wird nicht den Ast absägen, auf dem sie selbst Platz nehmen möchte.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12739 am: 06.07.2024 08:28 »
Ich würde meinen wir warten erstmal ab, ob die CDU den Haushalt nicht wieder vor das BVerfG zerrt und dieses eben jenen wieder für unzulässig erklärt. Wie man hört will die BReg ja deutlich mehr ausgeben als das Staatssäckel hergibt, Nachfragen der Journalisten wurden wiederholt ignoriert. Man munkelt, dass diverse Buchungstricks angewendet werden sollen- was auch immer das bedeuten soll. Für mich riecht das geradezu danach, dass die CDU das Thema genüsslich sezieren wird. Was dann mit dem erwarteten Gesetzesentwurf zur Alimentation geschehen wird, brauche ich wohl nicht zu erläutern.

Die Schuldenbremse wird eingehalten, nur werden Ausgaben mittels Verpflichtungsermächtigungen ins das nachfolgende Haushaltsjahr verschoben und damit in die nächste Legislaturperiode. Ist bei überjährigen Beschaffungsprojekten der Standard.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12740 am: 06.07.2024 09:40 »
Ich würde meinen wir warten erstmal ab, ob die CDU den Haushalt nicht wieder vor das BVerfG zerrt und dieses eben jenen wieder für unzulässig erklärt. Wie man hört will die BReg ja deutlich mehr ausgeben als das Staatssäckel hergibt, Nachfragen der Journalisten wurden wiederholt ignoriert. Man munkelt, dass diverse Buchungstricks angewendet werden sollen- was auch immer das bedeuten soll. Für mich riecht das geradezu danach, dass die CDU das Thema genüsslich sezieren wird. Was dann mit dem erwarteten Gesetzesentwurf zur Alimentation geschehen wird, brauche ich wohl nicht zu erläutern.

Die Schuldenbremse wird eingehalten, nur werden Ausgaben mittels Verpflichtungsermächtigungen ins das nachfolgende Haushaltsjahr verschoben und damit in die nächste Legislaturperiode. Ist bei überjährigen Beschaffungsprojekten der Standard.

Aber müssen Verpflichtungsermächtigungen nicht auch als Verbindlichkeit im Haushalt verbucht werden?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12741 am: 06.07.2024 10:14 »
Das hängt m.N.n. davon ab, wie das Projekt geplant und vertraglich festgelegt ist. Wenn 2025 die Beauftragung erfolgt, das Zahlungsziel aber für 2026 festgelegt ist, müsste das auch erst im HH2026 eingestellt werden. Bei Überkippern müssten die HHM dagegen schon 2025 im HH erfasst sein und nach 2026 verschoben werden. Ich bin aber auch kein Experte in der Thematik.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12742 am: 06.07.2024 11:07 »
Die einen machen hier 1.000 Seiten mit müßigen politischen Debatten voll, während andere wie PolareuD und ich zur Tat übergegangen sind.

Nach den Berechnungen in meiner Klageschrift ist im Bund zwischen 2021 und 2024 lediglich der Abstand zur Grundsicherung gerissen, dieser aber noch krasser als zwischen 2009 und 2015 in Berlin (2 BvL 4/18). Abstand zum Nominallohnindex fast gerissen. Abstand zum VPI über die letzten drei Jahre deutlich gerissen. Vergleich ist aber über 15 Jahre anzustellen.

Im Rahmen der Gesamtabwägung habe ich zusätzliche indizielle Parameter eingeführt. BIP und Steuereinnahmen in Deutschland stiegen im Vergleichszeitraum um etwa 70% während die Besoldung um 38% stieg. Alles spricht eine klare Sprache. Die Rechtsprechung muss uns nur sagen, was diese erdrückende Indizienlage am Ende für jeden Einzelnen bedeutet.

Die Klage geht bis Herbst ans VG. Nachzahlung irgendwo zwischen 0€ und 97.000€.

Frohes diskutieren.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12743 am: 06.07.2024 11:34 »
Die einen machen hier 1.000 Seiten mit müßigen politischen Debatten voll, während andere wie PolareuD und ich zur Tat übergegangen sind.

Nach den Berechnungen in meiner Klageschrift ist im Bund zwischen 2021 und 2024 lediglich der Abstand zur Grundsicherung gerissen, dieser aber noch krasser als zwischen 2009 und 2015 in Berlin (2 BvL 4/18). Abstand zum Nominallohnindex fast gerissen. Abstand zum VPI über die letzten drei Jahre deutlich gerissen. Vergleich ist aber über 15 Jahre anzustellen.

Im Rahmen der Gesamtabwägung habe ich zusätzliche indizielle Parameter eingeführt. BIP und Steuereinnahmen in Deutschland stiegen im Vergleichszeitraum um etwa 70% während die Besoldung um 38% stieg. Alles spricht eine klare Sprache. Die Rechtsprechung muss uns nur sagen, was diese erdrückende Indizienlage am Ende für jeden Einzelnen bedeutet.

Die Klage geht bis Herbst ans VG. Nachzahlung irgendwo zwischen 0€ und 97.000€.

Frohes diskutieren.

Ich drücke dir die Daumen und würde mich freuen, wenn du uns über den weiteren Verlauf informierst. 

xap

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« Antwort #12744 am: 06.07.2024 14:47 »
Auf welcher Basis wird die Klage ohne Bescheid ans VG gehen? Mal abgesehen davon sind einige der von dir angesprochenen Diskussionsteilnehmer mittlerweile abseits dieses Forums organisiert, um eigene Klagen anzustrengen. Du bist also mitnichten allein.

emdy

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« Antwort #12745 am: 06.07.2024 15:30 »
Das ist mir bekannt. Die Klage geht auf der Grundlage eines abschlägig beschiedenen Bescheids ans VG, notfalls nach Untätigkeitsklage. Telefonisch hieß es bereits, die Widersprüche würden auf Anfrage beschieden. Die Mehrheit wolle ja explizit die Ruhendstellung.

Finanzer

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« Antwort #12746 am: 06.07.2024 16:17 »
Ab welchem Jahr wird geklagt?

emdy

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« Antwort #12747 am: 06.07.2024 16:55 »
Ab welchem Jahr wird geklagt?

2021

xap

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« Antwort #12748 am: 06.07.2024 17:24 »
Letzteres ist eine interessante Info, das könnte die Klagegemeinschaft für 2024 auch für sich nutzen, so die Bescheide tatsächlich auf Wunsch ergehen. Danke dafür.

PolareuD

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« Antwort #12749 am: 06.07.2024 17:46 »
Das BVA scheint hier wenig kooperativ zu sein und nicht willens die Widerspruchsbescheide zu erlassen.