Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014673 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13065 am: 26.07.2024 14:10 »
Warum sollte bspw. derjenige der in FFM/HH/München von seinen Eltern ein Haus/Wohnung geerbt hat mehr bekommen, als der Pendler, der in eben jenen Städten arbeitet und ggf in seiner ländlichen Region aufgrund leerer Kommunalkassen mehr Auslagen für Kiga-Gebühren, Grundsteuer etc. hat?

Weil der Erbe in diesen Städten genügend Erbschaftssteuer gezahlt hat.
Im Übrigen geht das niemanden etwas an, ob die Hütte geerbt oder sonst was ist. Der hat dann einfach mal Glück gehabt. Und?

Es gibt Leute, die wollen am Liebsten, dass alle in D gleich viel oder wenig haben. Egal ob sie fleißig sind oder faul, oder Glück hatten oder Pech.. Ob man für ein bestimmtes Amt studiert haben muss oder eine bundesweite Versetzungsbereitschaft an den Tag legt, scheint dann keine Rolle zu spielen.. (Sarkasmus: off)
« Last Edit: 26.07.2024 14:22 von bebolus »

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13066 am: 26.07.2024 14:18 »
Die Loesung kann doch nicht sein, den Bundeshaushalt weiter zu belasten und nun den Beamten noch mehr zu zahlen. Wir koennten auch sparen und das Buergergeld reduzieren bis die 15% Abstand erreicht sind.
Habt ihr euch mal durchgelesen, was ein Vorposter hier schrieb? Beamter und 'Frauchen geht noch ein bisschen arbeiten' und hat min. 10k netto im Monat mit 7 Kindern. Kannst du, resp. ihr euch vorstellen, was in der Wirtschaft passieren muss, dass du als Angestellter 10k netto nach Hause bringst? Ich seh ganz viele Krokodilstraenen der Aerzte gerade....
@Durgi Wofür plädiertst du mit der Aussage? Für die Abschaffung von FZ (und künftig AEZ) für Beamtenkinder?


clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13067 am: 26.07.2024 14:32 »
Der Anreiz Arbeiten zu gehen muss eindeutig höher werden. Vom Fördern und Fordern der Agenda 2010 ist vom Fordern nicht viel übrig geblieben.  Warum verlangt man von Bürgergeldempfängerj nicht, dass die Erwachsenen gemeinnützige Arbeiten machen müssen? An den Straßenrändern liegt genug Dreck, den man aufheben könnte und so manche öffentliche Fläche könnte besser gepflegt sein. Die Zahl der Stunden, die abzuleisten sind, kann man nach dem Alter des jüngsten Kindes staffeln. Kinderlose müssen selbstverständlich 40 Stunden gemeinnützig arbeiten. Vielleicht  überlegen sich dann doch mehr Leute,  das eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auch der Rentenansprüche wegen langfristig sinnvoller ist, statt Bürgergeld zu kassieren und nebenbei noch stundenweise schwarz zu arbeiten.

Das Bürgergeld wird man nicht reduzieren können.  Da gibt es schließlich auch Rechtssprechung dazu.

Ausgehend vom Bürgergeld sollte man das Besoldungsgefüge mal von Grund auf erneuern und dann ähnlich wie Renten und Diäten mit der Inflation automatisch anpassen.

bebolus

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« Antwort #13068 am: 26.07.2024 14:42 »
Ohne es jetzt mit Zahlen belegen zu können, komme ich zum den Ergebnis, dass die stark angestiegenen Mieten und Energiepreise bei diesem Thema eine ungemeine Unwucht erzeugen, da bei Bürgergeldempfängern die Miete übernommen wird. Und weil gerade Menschen, die Vollzeit zu Mindestlohn arbeiten eben auch diese Mieten SELBST zahlen müssen. Es wäre daher sicherlich ein eine gute Idee politisch den Wohnungsbau "aus der Bazooka" zu forcieren, anstatt den Mindestlohn weiter gesetzlich erhöhen zu wollen. Dummerweise klappt das alles nicht und ich habe die Vermutung, dass da möglicherweise auch Eigeninteresse der Verantwortlichen mitschwingt.. Was mich persönlich besonders stört sind die ungeheuerlich hohen Kaufnebenkosten und der Umstand, dass bei Bürgergeldempfängern.. oder sagen wir mal "bei Allen wo eine Behörde Mietraum anmieten muss".. eigentlich jeder Preis gezahlt wird.

Aus meinen beruflichen Wahrnehmungen, scheint es so zu sein, dass Jobcenter im hinterletzten Plattenbau ähnlich viel Miete zahlen wie in halbwegs brauchbarer Innenstadtlage.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13069 am: 26.07.2024 14:50 »
Ohne es jetzt mit Zahlen belegen zu können, komme ich zum den Ergebnis, dass die stark angestiegenen Mieten und Energiepreise bei diesem Thema eine ungemeine Unwucht erzeugen, da bei Bürgergeldempfängern die Miete übernommen wird. Und weil gerade Menschen, die Vollzeit zu Mindestlohn arbeiten eben auch diese Mieten SELBST zahlen müssen. Es wäre daher sicherlich ein eine gute Idee politisch den Wohnungsbau "aus der Bazooka" zu forcieren, anstatt den Mindestlohn weiter gesetzlich erhöhen zu wollen. Dummerweise klappt das alles nicht und ich habe die Vermutung, dass da möglicherweise auch Eigeninteresse der Verantwortlichen mitschwingt.. Was mich persönlich besonders stört sind die ungeheuerlich hohen Kaufnebenkosten und der Umstand, dass bei Bürgergeldempfängern.. oder sagen wir mal "bei Allen wo eine Behörde Mietraum anmieten muss".. eigentlich jeder Preis gezahlt wird.

Aus meinen beruflichen Wahrnehmungen, scheint es so zu sein, dass Jobcenter im hinterletzten Plattenbau ähnlich viel Miete zahlen wie in halbwegs brauchbarer Innenstadtlage.
Ich kenne die Zahlen, da sie die Arbeitsagentur auf Anfrage mitgeteilt hat. Die Unwucht ist gewaltig. Das ominöse 95% Perzentil der tatsächlich anerkannten Wohnkosten wird für Hamburg und Bayern für 2023 (inkl Heizkosten) mit reichlich 2900 bzw 1700 Euro angegeben.
Den Rest kann dann jeder selber nachrechnen. Für Hamburg landet man dann irgendwo bei 4500 Gegenwert plus 15% als Mindestalimentation.

bebolus

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« Antwort #13070 am: 26.07.2024 15:01 »
Warum verlangt man von Bürgergeldempfängerj nicht, dass die Erwachsenen gemeinnützige Arbeiten machen müssen? An den Straßenrändern liegt genug Dreck, den man aufheben könnte und so manche öffentliche Fläche könnte besser gepflegt sein.

Dein Ernst..?! Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Warum dann nicht eine Arbeit anbieten..? Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Was wäre mit den Kindern.. Verhungern..?

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13071 am: 26.07.2024 15:12 »
Warum verlangt man von Bürgergeldempfängerj nicht, dass die Erwachsenen gemeinnützige Arbeiten machen müssen? An den Straßenrändern liegt genug Dreck, den man aufheben könnte und so manche öffentliche Fläche könnte besser gepflegt sein.

Dein Ernst..?! Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Warum dann nicht eine Arbeit anbieten..? Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Was wäre mit den Kindern.. Verhungern..?

Das ist doch nichts neues. So habe ich es im BSHG erlebt. Monatlich vorsprechen, Arbeitsbemühungen nachweisen, Laufzettel von der gemeinützigen Arbeit vorzeigen. Erst dann wird die Zahlung freigegeben. Diest gilt natürlich nur für arbeitsfähige Menschen.

bebolus

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« Antwort #13072 am: 26.07.2024 15:22 »
Warum verlangt man von Bürgergeldempfängerj nicht, dass die Erwachsenen gemeinnützige Arbeiten machen müssen? An den Straßenrändern liegt genug Dreck, den man aufheben könnte und so manche öffentliche Fläche könnte besser gepflegt sein.

Dein Ernst..?! Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Warum dann nicht eine Arbeit anbieten..? Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Was wäre mit den Kindern.. Verhungern..?

Das ist doch nichts neues. So habe ich es im BSHG erlebt. Monatlich vorsprechen, Arbeitsbemühungen nachweisen, Laufzettel von der gemeinützigen Arbeit vorzeigen. Erst dann wird die Zahlung freigegeben. Diest gilt natürlich nur für arbeitsfähige Menschen.

Ich habe den Sarkasmus wieder vergessen zu kennzeichnen.. Stand heute gibt es doch aber keine Sanktion, oder bin ich da falsch unterwegs..

Und was mich btw auch interessieren würde: Werden alle offenen Stellen angeboten (Mini- und Midijob) oder nur SV-Stellen..? Danke im Vorraus

Pendler1

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« Antwort #13073 am: 26.07.2024 15:23 »
@bebolus

" ... Dein Ernst..?! Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Warum dann nicht eine Arbeit anbieten..? Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Was wäre mit den Kindern.. Verhungern..? ...."

Für Kinder gibt es ja irgendeine Grundsicherung - oder so.

Und Erwachsene - wenn die sich weigern?

Was ist mit öffentlich Bediensteten? Wenn die sich weigern, eine Tätigkeit durchzuführen? Gibt es dann trotzdem volles Gehalt/Besoldung????

Pendler1

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« Antwort #13074 am: 26.07.2024 15:34 »
Hallo Alle, (Beamten)

Was ist eigentlich mit den Bundesangestellten?

Meine Gattin war bis zur Rente TVÖD Bundesangestellte. Die schaut mir hier beim Forum über die Schulter und sagt: "Spinnen die jetzt ganz" (Bezügl. Kinder- und Wohnortzuschlägen).

Wenn das auf Beamtenseite durchkommt, wie lange werden sich das die TVÖD Angestellten gefallen lassen?

Na ja, deren Gewerkschaft ist ja auch die "schlagkräftige" VERDI - mit Beamtenbund. Ist natürlich nicht mit der Gewerkschaft der Lockführer und/oder der Vereinigung Cockpit zu vergleichen 😁

PS: Für die ganz Alten. Da gab es bei den ÖTV Gewerkschaften mal den "dicken Klunker". Das war noch ne Type, die sich nicht von der Politik einkaufen oder einlullen ließ.

Alexander79

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« Antwort #13075 am: 26.07.2024 15:40 »
Dein Ernst..?! Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Warum dann nicht eine Arbeit anbieten..? Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Was wäre mit den Kindern.. Verhungern..?

Als erstes alle Geldleistungen streichen und nur noch Gutscheine im gleichen Wert verteilen.
Klappt das auch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Gemeinschaftsverpflegung.

Wäre zB eine Möglichkeit.
Anfangen natürlich erstmal nur bei Singles und Gemeinschaften ohne Kinder.

bebolus

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« Antwort #13076 am: 26.07.2024 15:53 »
Dein Ernst..?! Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Warum dann nicht eine Arbeit anbieten..? Und wenn sie sich weigern..? Leistungen auf Null?
Was wäre mit den Kindern.. Verhungern..?

Als erstes alle Geldleistungen streichen und nur noch Gutscheine im gleichen Wert verteilen.
Klappt das auch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Gemeinschaftsverpflegung.

Wäre zB eine Möglichkeit.
Anfangen natürlich erstmal nur bei Singles und Gemeinschaften ohne Kinder.

oder ungenutzte Kapazitäten in JVA nutzen..? (dann könnte man auch noch analog zur TGV die Leistungen der Verpflegung kürzen) (SARKASUMUS off)

andreb

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« Antwort #13077 am: 26.07.2024 16:19 »
Wo ist das Problem ?
(Ps wir werden offtopic ;))

Als Wehrdienstleistender wurde man früher auch zum Leben in einer GU verpflichtet.
Gemeinschaftsverpflegung gab es auch…. Man musste seinen Dienst leisten und hat ontop noch ein paar Kröten als Taschengeld bekommen. Des Weiteren gab es die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung.

Ergo war komplett abgesichert für die Zeit des Wehrdienstes; man musste halt nur den Wehrdienst leisten.

Wenn es der Argumentation ginge, wäre das heutzutage menschenunwürdig… damals war es dies nicht.
Nannte man Dienst an der Gesellschaft und eine Großteil hatte sich damit anrangiert.


Wo ist also das Problem arbeitsfähige Bürgergeldempfänger für einen Dienst an der Gesellschaft zu verpflichten ?!


BVerfGBeliever

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« Antwort #13078 am: 26.07.2024 16:28 »
Hallo Alle, (Beamten)

Was ist eigentlich mit den Bundesangestellten?

Meine Gattin war bis zur Rente TVÖD Bundesangestellte. Die schaut mir hier beim Forum über die Schulter und sagt: "Spinnen die jetzt ganz" (Bezügl. Kinder- und Wohnortzuschlägen).

Ich kann deiner Gattin nur beipflichten. Wie erwähnt befinden wir uns als Beamte nicht im luftleeren Raum.

Es gibt unter anderem (1) Selbstständige, (2) Angestellte in der Privatwirtschaft, (3) Angestellte im öffentlichen Dienst und (4) Beamte.

Die ersten beiden Gruppen verdienen in Ballungszentren mehr als auf dem flachen Land. Somit fände ich es nicht völlig an den Haaren herbeigezogen, wenn auch die Bezahlung von TVöD-Angestellten und Beamten eine (moderate) ortsbezogene Komponente enthielte.

Hingegen hat die Zahl der Kinder bei den ersten drei (!) Gruppen absolut keinerlei Auswirkung auf den Bruttoverdienst. Somit sollte in meinen Augen auch bei der vierten Gruppe (Beamte) die „Förderung“ zumindest der ersten beiden Kinder mehr oder weniger analog zu allen anderen erfolgen (Kindergeld, Steuerfreibeträge, kostenlose Kitas, usw. usf.).

Alles andere führt nur zu unsäglichen „Verwerfungen“, die man niemandem erklären kann und beispielsweise die Bild-Zeitung zu Hetzkampagnen animiert, um Neid und Missgunst gegenüber Beamten zu schüren..

Rheini

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« Antwort #13079 am: 26.07.2024 17:29 »
Hallo Alle, (Beamten)

Was ist eigentlich mit den Bundesangestellten?

Meine Gattin war bis zur Rente TVÖD Bundesangestellte. Die schaut mir hier beim Forum über die Schulter und sagt: "Spinnen die jetzt ganz" (Bezügl. Kinder- und Wohnortzuschlägen).

Wenn das auf Beamtenseite durchkommt, wie lange werden sich das die TVÖD Angestellten gefallen lassen?

Na ja, deren Gewerkschaft ist ja auch die "schlagkräftige" VERDI - mit Beamtenbund. Ist natürlich nicht mit der Gewerkschaft der Lockführer und/oder der Vereinigung Cockpit zu vergleichen 😁

PS: Für die ganz Alten. Da gab es bei den ÖTV Gewerkschaften mal den "dicken Klunker". Das war noch ne Type, die sich nicht von der Politik einkaufen oder einlullen ließ.

Und nu? Wofür plädierst Du?

Da kann ich genauso ne Geschichte hier reinstellen von dem 1. Bundesliga Spieler der mir über die Schulter geschaut hat und mir gesagt hat, dass er für die paar Kröten noch nicht mal die Augen morgens aufschlägt.

Wie bringen uns jetzt deine und meine Geschichte weiter?