Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014723 times)

HptBtsm

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13695 am: 21.08.2024 12:39 »
Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, dann müsste es bei mir wie folgt aussehen:

A8, verh., 4 Kinder, Mietenstufe II

K1:     0€
K2:     0€
K3: 284€
K4: 284€
------------
      564€ brutto mtl.
Abschmelzbetrag: entfällt

Und wenn es mit der Nachzahlung zu 01/2021 kommt, dann wären es somit knappe 27000€. Oder habe ich da was falsch verstanden? Natürlich alles mit hätte, wäre, könnte und entfällt aufgrund von Bodennebel.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13696 am: 21.08.2024 12:40 »
Ich vermute, man sollte mal über eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim BMI nachdenken. Die Personalabteilung dort scheint ja massive Fehler bei der Auswahl ihrer Beamten zu machen. Eine Person, die soetwas ausarbeitet, wie kann die es jemals durch den EFV oder die Probezeit geschafft haben.

Warum sollte das so sein? Wenn von oben die Weisung kommt, das so umzusetzen, dann macht man das, Remonstrationsvermerk an den übernachst höheren Vorgesetzten oder was auch immer geregelt ist in der Behörde und gut ist. Ich würde mich schwer wundern, wenn einer der Juristen im BMI, der bereits beim Seehofer-Entwurf dabei war, hier und bei dem Vorgänger Entwurf keine verfassungsrechtlichen Bedenken anmeldet. Nur bekommen wir "draußen" das ja nicht mit.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13697 am: 21.08.2024 12:42 »
Nachdem ich den Entwurf nun überflogen habe, bin ich sprachlos und mir fliegen 100 Gedanken durch den Kopf. Am schlimmsten empfinde ich aber die Signalwirkung, denn (wie soll es anders sein von einer AMPEL) man biegt sich alles rechtliche und fiskalische mit ach und krach irgendwie so hin, dass es passt. "Ist halt so". Man denkt, man steht über allem. Und man hält sich mit dieser Haltung, sofern nun kein Gegenwind kommt, weitere willkürliche Optionen zum Nachteil der bediensteten offen. Aber dieser Plan wird so in diesem Fall nicht aufgehen, wenn da nicht noch das BVerfG wäre. Dieser Entwurf wird nicht mal ansatzweise standhalten. Wenn dieses Gesetz in der Form verabschiedet werden sollte, dann wird es ein langer Weg für viele klagende und manch andere werden wohl insgeheim, ohne es offen zugeben zu wollen, ein paar Gänge runter schalten - ob nun bewusst oder unbewusst. Aber so ein Magenhieb, kann selbst der wohlgesinnteste Beamte/Beamtin nicht einfach so mit einem Lächeln und "Frohes Schaffen" überspielen.

Ich frage mich, was einigen Richtern (insbesondere denen des BVerfG) gerade durch den Kopf geht.
« Last Edit: 21.08.2024 12:54 von beamtenjeff »

SachbearbeiterRalle

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13698 am: 21.08.2024 12:47 »
Ich habe ja mit vielem gerechnet aber dass ist an Ekelhaftigkeit und Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten. Jetzt wird es echt Zeit dass diese Ampel hinkommt wo Sie hingehört... auf den Sche********* der Geschichte. Hoffentlich hat es jetzt auch der letzte Trottel verstanden, der diese Schwachköpfe in der Regierung gewählt hat.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13699 am: 21.08.2024 12:50 »
Kimonbo! Wenn Du das hier lesen solltest: Ich möchte um Entschuldigung für all die bösen Gedanken bitten, die ich wegen Deiner Äußerungen hatte.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13700 am: 21.08.2024 12:51 »
Nachdem ich den Entwurf nun überflogen habe, bin ich sprachlos und mir fliegen 100 Gedanken durch den Kopf. Am schlimmsten empfinde ich aber die Signalwirkung, denn (wie soll es anders sein von einer AMPEL) man biegt sich alles rechtliche und fiskalische mit ach und krach irgendwie so hin, dass es passt. "Ist halt so". Wenn dieses Gesetz in der Form verabschiedet wird, dann wird es ein langer Weg für viele klagende und manch andere werden wohl insgeheim, ohne es offen zugeben zu wollen, ein paar Gänge runter schalten - ob nun bewusst oder unbewusst. Aber so ein Magenhieb, kann selbst der wohlgesinnteste Beamte/Beamtin nicht einfach so mit einem Lächeln und "Frohes Schaffen" überspielen.

Ich frage mich, was einigen Richtern gerade durch den Kopf geht.

Ich bin ehrlich gesagt auch schockiert, dass ein Entwurf, der aufgrund der massiven Erhöhung einer Bezugsgröße noch einmal überarbeitet werden sollte, nun mit weniger herauskommt als sein Vorgänger.

Aber: viele der hier geregelten Sachverhalte (AEZ, Abschmelzung, Partnereinkommen) sind bereits Gegenstände der Landesbesoldung und unterliegen damit ggf. bereits der gerichtlichen Überprüfung. Dh es ist sogar im Bereich des möglichen, dass dieser Entwurf nie Rechtskraft erlangt, wenn Karlsruhe für die Berliner Besoldung eine der vergleichbaren Regelungen verwirft. Womöglich ist das auch das Kalkül der Ampel, ähnlich wie es Seehofer seinerzeit gemacht hat. Gegen Ende der Legislatur einen Entwurf setzen, der eh nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden kann. Problem gelöst, Geld gespart und der nächsten Regierung den schwarzen Peter zugeschoben.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13701 am: 21.08.2024 12:51 »
Also Leute, ich bin fassungslos.

Ich kämpfe mich durch diesen Entwurf, und frage mich nach jeder Seite: Was haben die denn getrunken?

Da wird ein rechnerischer und verbaler Superzirkus veranstaltet, nur um zu verdecken, das die Grundbesoldung hinten und vorne nicht mehr stimmt! Die sollten sich was schämen!

Wenn jetzt Fasching/Karneval wäre, dann könnte ich ja sagen: Guter Entwurf für eine Büttenrede - oder so.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13702 am: 21.08.2024 13:00 »
Für die Nachzahlung gilt ebenfalls das fiktive Partnereinkommen. Siehe Seite 97/98.

Es gilt immer der 1.7. eines Jahres für die Nachzahlung.

Die Höhe und die Ausgestaltung der Nachzahlung war nicht Teil der Zusicherung für Nachzahlungen ab 2021.


Ach ja. Man geht von einem Inkrafttreten des Gesetzes im Laufe des Jahres 2025 aus.
Der 1.1. ist damit schon raus.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13703 am: 21.08.2024 13:04 »
Endlich weiß ich wie Wertschätzung aussieht  :)

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13704 am: 21.08.2024 13:05 »
Der letzte macht das Licht aus und drückt auf den Senden button für den Entwurf. das Echo würde ich mir nicht antun wollen

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13705 am: 21.08.2024 13:07 »
Für die Nachzahlung gilt ebenfalls das fiktive Partnereinkommen. Siehe Seite 97/98.

Es gilt immer der 1.7. eines Jahres für die Nachzahlung.

Die Höhe und die Ausgestaltung der Nachzahlung war nicht Teil der Zusicherung für Nachzahlungen ab 2021.


Ach ja. Man geht von einem Inkrafttreten des Gesetzes im Laufe des Jahres 2025 aus.
Der 1.1. ist damit schon raus.

Das heißt, dass ein im Juni geborenes Kind zu einer AEZ Auszahlung rückwirkend für das betreffende Jahr führt, ein im August geborenes Kind berechtigt nicht zum rückwirkenden Erhalt des AEZ in dem Jahr?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13706 am: 21.08.2024 13:09 »
Der alte Entwurf war schon ein Highlight aber dieser hier ist echt Spitze!

Ich hoffe das sich die Verbände wenigsten mal klar positionieren!

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13707 am: 21.08.2024 13:11 »
Und dann diese ausufernden, realitätsfernen Zahlenbeispiele...
"Kostenrahmen von Klassenfahrten. Der hiesige Kostenansatz orientiert sich an den Regelungen der Freien und Hansestadt Hamburg, die vom Besoldungsgesetzgeber als realitätsnah angesehen werden. Je nach Klassenstufe
werden Höchstbeträge in Höhe von 220 Euro, 275 Euro, 350 Euro und 400 Euro angesetzt."
Ich musste gerade 520 Euro für eine Klassenfahrt abdrücken. Klar, Einzelschicksal, aber gleichwohl ein Beleg dafür, wie im Entwurf falsche Zahlenwerte herangezogen werden, um die Berechnungen schönzureden.

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13708 am: 21.08.2024 13:12 »
Kimonbo! Wenn Du das hier lesen solltest: Ich möchte um Entschuldigung für all die bösen Gedanken bitten, die ich wegen Deiner Äußerungen hatte.

Mein Allerliebster, auch wenn ich lange Nichts mehr gesagt habe verzeihe ich Allen hier hahahaaaa haaaaa und viel Spaß beim Weitermalochen für die Asylanten Bürgergeld Empfänger, die unterm Strich mehr bekommen als der arme Wachtmeister hahahwwwhahaaaaaaaaaa

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13709 am: 21.08.2024 13:12 »
Der alte Entwurf war schon ein Highlight aber dieser hier ist echt Spitze!

Ich hoffe das sich die Verbände wenigsten mal klar positionieren!

Die Verbände können doch reden, was sie wollen, das interessiert doch den Gesetzgeber nicht.