Liebe Forumsmitglieder,
lange habe ich hier nur still mitgelesen aber mit dem neuen Gesetzesentwurf vom 20.08.2024 ist das Fass nun wirklich übergelaufen, sodass auch ich einen Kommentar abgeben möchte.
Dieser Entwurf stellt bereits auf den ersten Blick keine angemessene Alimentation her. Aufgrund der bereits zahlreich erfolgten und mit Sicherheit noch kommenden Wortmeldungen, beschränke ich mich nur auf das in der Begründung des Gesetzesentwurfs (S. 62) aufgeführte Beispiel. Darin wird erst durch die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens i.H.v. 6.456,00€ eine nach den Grundsätzen des BVerfG gebotene Mindestalimentation hergestellt (Mindestbesoldung lt. Begründung = 48.002,27€; Nettobesoldung im Beispiel = 48.370,16€). Allein die Begrifflichkeit der "Nettobesoldung" vor dem Wert 48.370,16€ ist falsch und fast schon eine Zumutung! In diesem Betrag wird zum einen das Kindergeld und zum anderen ein (fiktives) Partnereinkommen i.H.v. 6.456,00€ p.a. (538,00€ mtl) eingerechnet, sodass als kumulatives Ergebnis nicht "Besoldung" rauskommen kann. Im Übrigen verkennen die Ersteller diesen Entwurfs, dass im Falle dessen, wenn sich dieses Partnereinkommen aus sog. Lohnersatzleistungen zusammensetzt, dieses bei der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Ganz grob pauschaliert beträgt die Mehrbelastung aus dem Progressionsvorbehalt in etwa 10% der dem Progressionsvorbehalt unterwerfenden Leistungen (schließlich wurden die Steuerbelastungen der Bezügebezieher unter Zugrundelegung der Steuerklasse III ermittelt; hier also 10% aus 6.456,00€ = 645,60€). Diese Mehrsteuer ist in der Begründung nicht berücksichtigt und führt dazu, dass die bis dato noch spitz auf Knopf gerechnete Angemessenheit sich auf einmal in eine Unangemessenheit wandelt.
Es bleibt also zu hoffen, dass die Stellungnahmen der Verbände solche klaren Fälle aufgreifen und dem Gesetzgeber klar vor Augen führen, dass ein derartiges Gesetz keine angemessene Alimentation herstellen kann und darüber hinaus bei den Betroffenen nur für Unmut und im Hinblick auf den Fachkräftemangel nicht für eine Entspannung sorgt.