Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856196 times)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13830 am: 22.08.2024 12:03 »
Ich habe in den gröbsten Zeiten mir die Nächte und Wochenenden in einer Tankstelle um die Ohren gehauen damit die Großen studieren können.

Selbst Schuld! Was schaffst du dir auch Kinder an?

😂 japp, das habe ich mich auch schon gefragt. Aber es mega schön zu sehen was aus ihnen wird und welche Persönlichkeiten sie sind. Jederzeit wieder, streng nach dem Motto wir kriegen sie schon alles groß. Auch ohne Ergänzungszuschläge

KlagendePerson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13831 am: 22.08.2024 12:04 »
Ein paar Beamte, die ihr Geld (und mehr) wert sind werden Klage erheben. Der Rest der Lämmer macht weiter wie Seppel. Man kann übrigens auch weiter abliefern und trotzdem klagen.

Das BMI hat unmissverständlich klargestellt, dass es den Weg des maximalen Schmerzes für alle Beteiligten geht.

Genau so sieht es aus. Mit dem Entwurf haben Sie jedem Bundesbeamten ggü. die absolute Geringschätzung ausgedrückt und schlagen uns mit voller Wucht ins Gesicht.

Nun muss man den Klageweg bestreiten und hoffen, dass das BVerfG diesen Irrsinn beendet. Ich werde dem Anwalt den kompletten Krempel überlassen und dann soll er machen.

Was es für einen persönlich bedeutet, wenn man derart vera****t wird, brauche ich nicht näher erläutern. Leider machen 95% weiter treudoof wie bisher. Meine Motivation liegt aktuell bei 0 und genau so werde ich mich nun auch verhalten. Trifft natürlich leider den Falschen, aber es kotzt mich einfach nur noch an. Parallel werde ich mich um das Aktiendepot und die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kümmern, so dass mich baldmöglichst die paar Brotkrümmel der Berliner Elite nicht mehr jucken. Die wollen es nämlich offensichtlich nicht anders…

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13832 am: 22.08.2024 12:25 »
@Klagende Person

"... Parallel werde ich mich um das Aktiendepot und die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kümmern, so dass mich baldmöglichst die paar Brotkrümel der Berliner Elite nicht mehr jucken ..."

Kluge Strategie. Hauptbeschäftigung: persönliche Finanzen und Geldanlagen. Nebenerwerb: Beamter😁

Jo, der Dienstherr will es anscheinend nicht anders. Sonst würde er ja die Tabellenbesoldung vernünftig erhöhen (So wie es die Richterbünde verlangen)

Jetzt sind die gekniffen, die vor Wochen hier schrieben: Tabelle interessiert ich nicht so, ich möchte den AEZ und die dicke Nachzahlung... und die erhöhte Beihilfe.

Jetzt gibt es anscheinend weder vernünftige Tabellenerhöhung, noch dieses Fantasiegebilde AEZ .           (zumindest für < 3 Kinder.)


Soldat1980

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KlagendePerson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13834 am: 22.08.2024 12:36 »
Die Strategie ist aus der Not heraus geboren 😊 . Lieber wäre mir, dass ich für die gute Dienstpflichterfüllung (bestätigt durch meine Beurteilungen) auch ein gutes angemessenes Gehalt bekommen würde = plus 25%. Das ist nämlich exakt der Unterschieds-Betrag, der mir nach meiner Berechnung nach rund 20 Jahren illegaler Besoldung fehlt. Die Nachzahlung können Sie behalten…die Angebung aller Grundgehälter um 25% würde auch auf einen Schlag alle Abstandsprobleme lösen :) und wir könnten uns wieder voll unseren Aufgaben widmen anstelle hier - in der Pause selbstverständlich - zu tippen.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13835 am: 22.08.2024 12:40 »
@KlagendePerson

👍👍

Jo, genau meine Rede (Und die der Richterbünde)

PS: Ich darf immer schreiben, 24/7. Pensionär😁

Redi80

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13836 am: 22.08.2024 12:56 »
Liebe Forumsmitglieder,
lange habe ich hier nur still mitgelesen aber mit dem neuen Gesetzesentwurf vom 20.08.2024 ist das Fass nun wirklich übergelaufen, sodass auch ich einen Kommentar abgeben möchte.
Dieser Entwurf stellt bereits auf den ersten Blick keine angemessene Alimentation her. Aufgrund der bereits zahlreich erfolgten und mit Sicherheit noch kommenden Wortmeldungen, beschränke ich mich nur auf das in der Begründung des Gesetzesentwurfs (S. 62) aufgeführte Beispiel. Darin wird erst durch die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens i.H.v. 6.456,00€ eine nach den Grundsätzen des BVerfG gebotene Mindestalimentation hergestellt (Mindestbesoldung lt. Begründung = 48.002,27€; Nettobesoldung im Beispiel = 48.370,16€). Allein die Begrifflichkeit der "Nettobesoldung" vor dem Wert 48.370,16€ ist falsch und fast schon eine Zumutung! In diesem Betrag wird zum einen das Kindergeld und zum anderen ein (fiktives) Partnereinkommen i.H.v. 6.456,00€ p.a. (538,00€ mtl) eingerechnet, sodass als kumulatives Ergebnis nicht "Besoldung" rauskommen kann. Im Übrigen verkennen die Ersteller diesen Entwurfs, dass im Falle dessen, wenn sich dieses Partnereinkommen aus sog. Lohnersatzleistungen zusammensetzt, dieses bei der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Ganz grob pauschaliert beträgt die Mehrbelastung aus dem Progressionsvorbehalt in etwa 10% der dem Progressionsvorbehalt unterwerfenden Leistungen (schließlich wurden die Steuerbelastungen der Bezügebezieher unter Zugrundelegung der Steuerklasse III ermittelt; hier also 10% aus 6.456,00€ = 645,60€). Diese Mehrsteuer ist in der Begründung nicht berücksichtigt und führt dazu, dass die bis dato noch spitz auf Knopf gerechnete Angemessenheit sich auf einmal in eine Unangemessenheit wandelt.

Es bleibt also zu hoffen, dass die Stellungnahmen der Verbände solche klaren Fälle aufgreifen und dem Gesetzgeber klar vor Augen führen, dass ein derartiges Gesetz keine angemessene Alimentation herstellen kann und darüber hinaus bei den Betroffenen nur für Unmut und im Hinblick auf den Fachkräftemangel nicht für eine Entspannung sorgt.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13837 am: 22.08.2024 13:00 »
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SachbearbeiterRalle

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13838 am: 22.08.2024 13:29 »
Dieser Entwurf darf m.E. niemals in dieser Form verabschiedet werden. Dies wäre in der Tat ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bundesbeamten. Man muss sich einmal zu Gemüde führen, was mas mit diesem Entwurf tatsächlich verbrochen wurde. Aufgrund fiskalischer Gründe die für jeden ersichtlich sind wird die Verfassung gebeugt wo es nur geht. Rechtsstaatlichkeit? Aber mit dem Finger auf andere u.a. Ungarn zeigen. Diese Politikerdarsteller sind ja nicht ernstzunehmen.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13839 am: 22.08.2024 13:53 »
Ich beziehe mich auf die S.62 im Entwurf. Man könnte ja beim Bürgergeldempfänger von einem fiktiven Zusatzeinkommen in Form von Schwarzarbeit ausgehen bzw. ihm ein solches unterstellen. Ich würde dieses auf 1500 Euro im Monat schätzen (jeder Empfänger je 750 Euro). Und zack, schon sind wir wieder auf dem Papier unteralimentiert  ;)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13840 am: 22.08.2024 13:55 »
Im Gegenteil.

Ich habe aus dem politischen Berlin gehört, dass man die Sache schnell abschließen will und vom Tisch haben will. Die Kabinettsbefassung soll wirklich im September erfolgen!

bebolus

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« Antwort #13841 am: 22.08.2024 13:57 »
Ich beziehe mich auf die S.62 im Entwurf. Man könnte ja beim Bürgergeldempfänger von einem fiktiven Zusatzeinkommen in Form von Schwarzarbeit ausgehen bzw. ihm ein solches unterstellen. Ich würde dieses auf 1500 Euro im Monat schätzen (jeder Empfänger je 750 Euro). Und zack, schon sind wir wieder auf dem Papier unteralimentiert  ;)

Wenn Du aus der Tabelle den AEZ und das fiktive Partnereinkommen streichst (beides gibt es derzeit ja gar nicht), dann hast Du den Ist-Zustand. SPÄTESTENS jetzt muss man dem BMI unterstellen, dass man weiß was Phase ist..

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13842 am: 22.08.2024 14:01 »
Für diesen Entwurf würde sich ein normal denkender Mensch in Grund und Boden schämen. Wir wissen jedoch alle, dass diese Politik anscheinend auch noch stolz darauf ist. Ich hoffe, dass sich in Zukunft keiner mehr für den Laden interessiert, damit die Politiker ihre Entscheidungen auch selber umsetzen können. Ich hatte gehofft nach 5 Jahren meinen Nebenjob endlich aufgeben zu können, dann müsste ich aber noch mehr anderen hinterherschauen was die sich alles leisten können.

Man sollte als Vorbild vorangehen und die Diäten sollten sich ebenfalls zusammensetzen mit einem fiktiven Monatsgehalt des/der Partner/in. Da die Ebenen ganz anders sind, sollte diese auch recht hoch sein.

Ich ziehe meine Schlüsse daraus. Man will uns einfach auch zeigen, dass man wirklich ALLES mit uns machen kann und jahrelanges Klagen hart bestraft wird. Die haben uns in der Hand. Wir sind Marionetten und man kann uns mittlerweile auch alles vorwerfen und auch dem Dienst entfernen. Wir können ALLE NICHTS dagegen machen. Auch das BVerfG oder die Verbände werden nichts mehr machen.

Das ganze wird so durchgewunken und demnächst irgendwann die Wochenarbeitsstunden bestimmt noch mal angehoben. Auf der Welt Milliarden verteilt, Steuern und Diäten angehoben.

Ich werde dementsprechend handeln und ich hoffe alle anderen auch. Danke.

PublicHeini

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« Antwort #13843 am: 22.08.2024 14:17 »
@Klagende Person

"... Parallel werde ich mich um das Aktiendepot und die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kümmern, so dass mich baldmöglichst die paar Brotkrümel der Berliner Elite nicht mehr jucken ..."

Kluge Strategie. Hauptbeschäftigung: persönliche Finanzen und Geldanlagen. Nebenerwerb: Beamter😁

Jo, der Dienstherr will es anscheinend nicht anders. Sonst würde er ja die Tabellenbesoldung vernünftig erhöhen (So wie es die Richterbünde verlangen)

Jetzt sind die gekniffen, die vor Wochen hier schrieben: Tabelle interessiert ich nicht so, ich möchte den AEZ und die dicke Nachzahlung... und die erhöhte Beihilfe.

Jetzt gibt es anscheinend weder vernünftige Tabellenerhöhung, noch dieses Fantasiegebilde AEZ .           (zumindest für < 3 Kinder.)

Den Weg werde ich auch gehen und meine Leistung ca. 30-40% herunterschrauben oder mit gelben Scheinen füllen.

Mario12

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« Antwort #13844 am: 22.08.2024 14:18 »
Mir liegt das BMI-Schreiben an die Verbände vor. Hiernach haben die Verbände bis zum 25.09.2024 Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Am 11.10.2024 soll unter Leitung StS Krösser das Beteiligungsgespräch stattfinden.

Guten Morgen,

die Info gab es schon vor 2 oder 3 Tagen.

Alles in allem alles nur ein schlechter Witz.