Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357725 times)

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15180 am: 19.10.2024 16:21 »
Ist eine Erhöhung der AEZ Beträge noch „möglich“ oder wird der Entwurf ohne größere Änderungen beschlossen?
Die Glaskugel ist grad in der Inst.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15181 am: 19.10.2024 16:24 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?

Das sind die Mietenstufen, die auch zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden. Du kannst die ganz einfach ergooglen.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15182 am: 19.10.2024 16:28 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?

Das sind die Mietenstufen, die auch zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden. Du kannst die ganz einfach ergooglen.

Danke, war mir echt nicht bewusst.
Wohne wohl im Ghetto und habe Mietstufe 3.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15183 am: 19.10.2024 16:37 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?
Die richtet sich nach dem Wohnort und ist insbesondere Grundlage für die Wohngeldberechnung. Und nun eben auch für die sozialen Transferleistungen für Beamte, äh, ich meine natürlich den AEZ.
https://www.wohngeld.org/mietstufe/

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15184 am: 19.10.2024 16:40 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?

Das sind die Mietenstufen, die auch zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden. Du kannst die ganz einfach ergooglen.

Danke, war mir echt nicht bewusst.
Wohne wohl im Ghetto und habe Mietstufe 3.

Du wohnst nicht im Ghetto, sondern wie ich im ländlichen Bereich. Und manchmal bin ich wirklich froh drum. Wenn ich mir die Wohnkosten in den Ballungsgebieten anschaue kann ich den ganzen Frust hier wirklich verstehen.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15185 am: 19.10.2024 16:40 »
Ist eine Erhöhung der AEZ Beträge noch „möglich“ oder wird der Entwurf ohne größere Änderungen beschlossen?
Die Glaskugel ist grad in der Inst.
Glaube nicht, dass da noch viel Luft nach oben ist. Der Entwurf wird durchgewinkt und wer will kann dann ja klagen und bekommt mit viel Glück in 10 Jahren ein Urteil.


Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15187 am: 19.10.2024 16:51 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?

Das sind die Mietenstufen, die auch zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden. Du kannst die ganz einfach ergooglen.


Danke, war mir echt nicht bewusst.
Wohne wohl im Ghetto und habe Mietstufe 3.

Du wohnst nicht im Ghetto, sondern wie ich im ländlichen Bereich. Und manchmal bin ich wirklich froh drum. Wenn ich mir die Wohnkosten in den Ballungsgebieten anschaue kann ich den ganzen Frust hier wirklich verstehen.

Ich wohne im Ballungsraum, Mietstufe 5  mit zwei Kindern, nützen tut es mir nichts. Mein Besoldungszuwachs beträgt minus 148 Euro. Da hat mich die Überschrift in der Blöd-Zeitung, die ich heute früh beim Warten an der Kasse im Zeitungsständer erblickte, wirklich massiv aufgebaut. Man fragt sich, ob man nicht ernsthaft seinen Dienstherren auffordern sollte, gegen diese Fakenews vorzugehen. Ich sage nur Fürsorgepflicht…

mima1958

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15188 am: 19.10.2024 16:55 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?

z.B.
https://www.wohngeld.org/mietstufe/

Gruß Michael

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15189 am: 19.10.2024 17:01 »
Mal dumm gefragt, woher kennen denn einige schon die Mietstufe?

Das sind die Mietenstufen, die auch zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden. Du kannst die ganz einfach ergooglen.




Danke, war mir echt nicht bewusst.
Wohne wohl im Ghetto und habe Mietstufe 3.

Du wohnst nicht im Ghetto, sondern wie ich im ländlichen Bereich. Und manchmal bin ich wirklich froh drum. Wenn ich mir die Wohnkosten in den Ballungsgebieten anschaue kann ich den ganzen Frust hier wirklich verstehen.

Ich wohne im Ballungsraum, Mietstufe 5  mit zwei Kindern, nützen tut es mir nichts. Mein Besoldungszuwachs beträgt minus 148 Euro. Da hat mich die Überschrift in der Blöd-Zeitung, die ich heute früh beim Warten an der Kasse im Zeitungsständer erblickte, wirklich massiv aufgebaut. Man fragt sich, ob man nicht ernsthaft seinen Dienstherren auffordern sollte, gegen diese Fakenews vorzugehen. Ich sage nur Fürsorgepflicht…

Ja, ich kann den Unmut wirklich verstehen. Insbesondere wenn man weiß, dass wegen jeden Mist frühzeitig eine Pressemeldung rausgegeben wird um Missverständnisse bei Medien und somit in der Presse zu vermeiden. Hier hat man das Gefühl, es spiele dem Besoldungsgeber in die Karten. Die Öffentlichkeit versteht die Problematik nicht und denkt sich, die blöden faulen Beamten machen sich wieder die Taschen voll. Mit Erhöhung der Beamtenbesoldung kannst du nunmal keine Wahl gewinnen.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15190 am: 19.10.2024 17:07 »

Ja, ich kann den Unmut wirklich verstehen. Insbesondere wenn man weiß, dass wegen jeden Mist frühzeitig eine Pressemeldung rausgegeben wird um Missverständnisse bei Medien und somit in der Presse zu vermeiden. Hier hat man das Gefühl, es spiele dem Besoldungsgeber in die Karten. Die Öffentlichkeit versteht die Problematik nicht und denkt sich, die blöden faulen Beamten machen sich wieder die Taschen voll. Mit Erhöhung der Beamtenbesoldung kannst du nunmal keine Wahl gewinnen.

Aber das ist doch das Bekloppte, mit Besoldungserhöhungen kann man keine Wahlen gewinnen. Kann man es denn mit Falschmeldungen, die genau dies behaupten?

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15191 am: 19.10.2024 17:17 »

Ja, ich kann den Unmut wirklich verstehen. Insbesondere wenn man weiß, dass wegen jeden Mist frühzeitig eine Pressemeldung rausgegeben wird um Missverständnisse bei Medien und somit in der Presse zu vermeiden. Hier hat man das Gefühl, es spiele dem Besoldungsgeber in die Karten. Die Öffentlichkeit versteht die Problematik nicht und denkt sich, die blöden faulen Beamten machen sich wieder die Taschen voll. Mit Erhöhung der Beamtenbesoldung kannst du nunmal keine Wahl gewinnen.

Aber das ist doch das Bekloppte, mit Besoldungserhöhungen kann man keine Wahlen gewinnen. Kann man es denn mit Falschmeldungen, die genau dies behaupten?

Ja, stimmt kann man nicht. Aber der Bericht von Merkur fängt zB an mit der Bund will 150 Mio bei der Beamtenbesoldung sparen……. Alles bekloppt ! Ich warte schon auf das Echo in meinem Bekanntenkreis. Alles Beschäftigte in der privaten Wirtschaft, die denken wir fallen um vor Reichtum. Wenn ich ihnen das Problem erkläre picken sie sich das raus was sie hören möchten. Interessant ist immer die Antwort: „…. Aber wieso, ich bekomme doch auch kein Geld für meine Kinder…..“ und als Nächstes kommt natürlich die Höhe der Pension und die Sicherheit. Manchmal frag ich mich schon selbst ob meine Berufszunft auf hohen Niveau jammert.

Mein Sohnemann studiert seit 01.09. bei der Polizei und ist Anwärter. Er duelliert sich jetzt schon im Freundeskreis warum er Anwärterbezüge bekommt und seine Studierenden Freunde an der Uni nicht.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15192 am: 19.10.2024 17:24 »


Und mein Sohn macht ein Duales Studium bei einer renommierten Reederei und bekommt selbst als Student Boni und 13. Gehalt. Sein Bruder macht nächstes Jahr Abitur und wird Jura studieren. Fest steht, beide werden garantiert nicht im Öffentlichen Dienst enden. Das habe ich ihnen bereits frühzeitig ausgeredet. Diesen „Arbeitgeber“ kann man einfach niemandem mehr empfehlen und jungen Leuten, die leistungsfähig und ehrgeizig sind, schon gar nicht. Sie werden anderswo garantiert ganz andere Möglichkeiten haben. Traurig, dass ich, 25 Jahre Beamter im h. D. dies so konstatieren muss…
« Last Edit: 19.10.2024 17:33 von Nautiker1970 »

kimonbon

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« Antwort #15193 am: 19.10.2024 18:03 »
Hahahaaaaa wir können uns aber krank melden bei laufenden Bezügen hahaaaaa

Nautiker1970

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« Antwort #15194 am: 19.10.2024 18:04 »
Hahahaaaaa wir können uns aber krank melden bei laufenden Bezügen hahaaaaa

Wie lustig…