Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922227 times)

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2385 am: 25.11.2022 11:38 »


Ich bin ja neu hier erlaube mir aber mal festzustellen, dass ich deinen Kommentar völlig daneben finde.


...das ist dein gutes Recht...ändert aber nichts an meiner Feststellung 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2386 am: 25.11.2022 11:41 »
Also um das Märchen der Bildzeitung zu wiederlegen hier mal ein Vergleich zwischen dem Bund und dem Land Berlin. Wir berechnen: Beamter A 10, letzte Erfahrungsstufe verheiratet, mal ohne Kinderzuschläge:

Bund
Grundgehalt: 4.434,00 €
FZ (verheiratet): 153,88 €
Gesamt: 4.488,10 €

Land Berlin
Grundgehalt: 4.068,10 €
FZ (verheiratet): 150,10 €
Stellenzulage: 101,55 €
Berlinzulage: 150,00 €
Weihnachtsgeld: 75,00 € (im gehobenen Dienst gibt es 900,00 € : 12 Monate = 75,00 €)
Gesamt: 4.544,75 €

Selbst im Land Berlin verdient man im Monat 56,65 € mehr als beim Bund auch ohne Kinder!
Warum antwortet der DBB überhaupt auf solche Hetze nicht?

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2387 am: 25.11.2022 11:42 »

Zu dem Model NRW, davon halte ich äußerst wenig. Aus welchem Grund sollte die Arbeitsleistung des kinderlosen Beamten weniger Wert sein als die des Kinderreichen Kollegen.

(...)

Anders sieht die Sache mit dem Regionalzuschlag aus. Hier bin ich teilweise dafür. In Abhängigkeit davon wie weit es runtergebrochen wird. Das zum Beispiel für die Beamten die im Großraum München etc. eingesetzt werden etwas getan werden muss steht außer Frage. Ich habe wärend der Laufbahnausbildung Kollegen aus anderen Gruppen erlebt die tatsächlich geheult haben, als sie erfahren haben dass sie dort hin müssen und sich vom Gehalt die Wohnung nicht leisten können werden. Und das war gTD. Ich will nicht wissen wie es dem mTD dabei geht.

Da bin ich nur teilweise bei dir: ohne entsprechende Familienzuschläge sähe es mit dem Fachkräfte-Nachwuchs noch schlimmer aus, damit würde man statistisch gesehen einen großen Teil potentieller Bewerber gleich komplett vergraulen. Es ist nunmal so, dass mit Kindern eben auch mehr Wohnraum benötigt wird und je nach Lage kann das ein K.O.-Kriterium sein, ob man sich für den ÖD oder doch für was anderes entscheidet. Ich finde das hat nichts mit einem Leistungsprinzip zu tun. Gerade als Bundesbeamter liegen viele DS in Großstädten. Dennoch finde ich auch, sollte dieser Teil der Alimentation nicht überhand nehmen und immer in einem gesunden Verhältnis zum Grundsold stehen.

Ich finde die Werkzeuge wie NRW sie einsetzt gut, so kann man eben individuelle Lebensverhältnisse besser berücksichtigen. Kinderlose bekommen z.B. ja auch den REZ, sie stehen auch den hohen Mietpreisen gegenüber, aber halt nicht ganz so aussichtslos wie große Familien - da hat man alleine durch eine Marktverknappung von großen Wohnung schon die schlechtere Ausgangsbasis, so dass man mitunter sogar weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen muss. Hier kann man als Dienstherr sehr wohl für Entlastung sorgen.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2388 am: 25.11.2022 11:55 »
Bei einigen eher schlecht programmierten Seiten kann man die Paywall umgehen in dem man das Java Skript o.ä. ausschaltet. Keine Ahnung wie da die Rechtslage zu ist, aber ich denke in der heutigen Zeit kann einem niemand vorwerfen, wenn man nicht gleich jedes Skript aktiviert.


Über den Artikel in der Bildzeitung habe ich mich auch schon hinreichend aufgeregt. naja, eigentlich darf man bei der Bild nichts aber auch gar nichts erwarten. Der Artikel greift die Grundlage mit dem Verfassungsgerichtsurteil ja nur am Rande auf und ist bewusst so gehalten, dass ihr Klientel, was ja in der Regel nicht in der Lage ist selbst zu denken, nichts davon erfährt, was das konkret bedeutet. Kein Wort darüber, dass es kein Weihnachtsbonus ist wie es gerne dargestellt wird, sondern dass seit 2013 verfassungswidrig zu wenig bezahlt wurde. Kein Wort darüber, das es Beamtenfamilien gibt, die trotz Vollzeitstelle unterhalb des Existenzminimums leben müssen und nicht einfach ohne zustimmung des Dienstherrn einen Zweitjob annehmen dürfen.
Ach und natürlich auch keine Wort darüber, dass die "faulen" Bundesbeamten seit 2009 zwei unbezahlte Überstunden pro Woche zur "Bewältigung der Finanzkrise" leisten.

Traurig, dass so ein Hetzblatt überhaupt vertrieben werden darf, denn mit Journalismus hat die Bild noch nie etwas zu tun gehabt.



Zu dem Model NRW, davon halte ich äußerst wenig. Aus welchem Grund sollte die Arbeitsleistung des kinderlosen Beamten weniger Wert sein als die des Kinderreichen Kollegen. Kinderzuschläge sind das eine, aber sie sollten nicht den wesentlichen Teil der Besoldung ausmachen, im Gegenteil, der Besoldungsgeber hat dafür zu sorgen, dass der Beamte seine Familie angemessen versorgen kann, ja, aber das gleiche gilt auch für alle Single-Beamten. Auch für deren Lebenunterhalt muss er entsprechend aufkommen, und hier ist die Belastung ebenfalls nicht zu verleugnen, denn der Single-Beamte kann niemals darauf bauen, das es ein zweiter Beitrag zum Haushaltseinkommen durch den Partner beigetragen wird. Trotzdem muss Miete und Heizung etc. bezahlt werden. Die Kosten für den kinderlosen 2P Haushalt und dem 1P Haushalt unterscheiden sich nicht drastisch. Mit Kindern sieht es dann anders aus.
Dennoch, wenn das Ziel verfolgt wird, das Familienzuschläge einen Großteil des Einkommens ausmachen, so schürt das nur die Neiddebatte. Nicht nur von Außerhalb, wo es ein solches Modell, welches automatisch mehr Geld nach Familiengröße bezahlt, nicht gibt, nein auch unter den Beamten selbst. Denn wie hier schon ausgeführt wurden, haben die Kinderlosen in vielen Bereichen Nachteile. Teilweise gibts Vorwahlrecht für Beamte mit Kindern bei der Urlaubsplanung, wenn die Kinder krank sind kann der Beamte zu Hause bleiben, bei jüngeren Kindern muss er nur 40 Stunden statt 41 arbeiten. Das alles müssen die Kinderlosen abfedern. Darüber hinaus wird von ihnen oftmal ein höheres Maß an Flexibilität erwartet, und wenn es an Versetzungen geht trifft es den Kinderlosen auch zuerst.



Ihrem Beitrag stimme ich in mehrerer Hinsicht zu.

Aber das Ausspielen von Single-Beamten und Beamten-Familien ist nicht sachgerecht und auch nicht zielführend!
Jede Situation ist anders und jeder Einzelfall, ob gleichartig oder nicht, kann nicht immer alle Härten abfedern. Gesetze sind nun mal abstrakt gehalten.

Des Weiteren war ich auch mal Single und hab für Kameraden auch Dienste übernommen, damit diese an Weihnachten bei Ihren Familien sein können. Nennt sich Solidarität und sollte im Kollegen-Umfeld auch keine Einbahn-Straße sein!

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2389 am: 25.11.2022 12:18 »

Zu dem Model NRW, davon halte ich äußerst wenig. Aus welchem Grund sollte die Arbeitsleistung des kinderlosen Beamten weniger Wert sein als die des Kinderreichen Kollegen.

(...)

Anders sieht die Sache mit dem Regionalzuschlag aus. Hier bin ich teilweise dafür. In Abhängigkeit davon wie weit es runtergebrochen wird. Das zum Beispiel für die Beamten die im Großraum München etc. eingesetzt werden etwas getan werden muss steht außer Frage. Ich habe wärend der Laufbahnausbildung Kollegen aus anderen Gruppen erlebt die tatsächlich geheult haben, als sie erfahren haben dass sie dort hin müssen und sich vom Gehalt die Wohnung nicht leisten können werden. Und das war gTD. Ich will nicht wissen wie es dem mTD dabei geht.

Da bin ich nur teilweise bei dir: ohne entsprechende Familienzuschläge sähe es mit dem Fachkräfte-Nachwuchs noch schlimmer aus, damit würde man statistisch gesehen einen großen Teil potentieller Bewerber gleich komplett vergraulen. Es ist nunmal so, dass mit Kindern eben auch mehr Wohnraum benötigt wird und je nach Lage kann das ein K.O.-Kriterium sein, ob man sich für den ÖD oder doch für was anderes entscheidet. Ich finde das hat nichts mit einem Leistungsprinzip zu tun. Gerade als Bundesbeamter liegen viele DS in Großstädten. Dennoch finde ich auch, sollte dieser Teil der Alimentation nicht überhand nehmen und immer in einem gesunden Verhältnis zum Grundsold stehen.


Naja, ich bin ja in meinen weiteren Ausführungen näher darauf eingegangen, wie ich das meine. Ich bin keinesfalls für eine Abschaffung des Familienzuschlags. Den sollte es auch weiterhin geben, da der Beamte ja nicht einfach zum Chef gehen kann und um Lohnerhöhung bitten kann wenn es aufgrund eines zusätzlichen Kindes knapper wird.

Dennoch sollte wie gesagt das nicht den Löwenanteil in den Bezügen ausmachen, viel mehr sollte der Beamte schon durch seine Grundbezüge in die Lage versetzt werden, seine Familie entsprechend zu versorgen. So läuft es außerhalb des Beamtentums ja auch. Letztlich sind diese überbordenden Zuschlagsorgien zum einen ein Weg den der Dienstherr nutzt um allen anderen bequem weniger bezahlen zu können indem er nötige tabellenwirksame Erhöhungen damit vermeidet, obwohl dies nicht die Lebensrealität widerspiegelt, zum anderen sind hohe Zuschläge ein Punkt, der dann obwohl eigentlich umgesetzt wird um Kosten zu minimieren, trotzdem in anderen Berufsgruppen den unberechtigten Neidfaktor gegenüber dem Beamtentum schürt, ähnlich wie ich das beim REZ beschrieben habe. Da fragt nämlich auch keiner danach ob die Lösung alle angemessen zu bezahlen den Bund viel teurer kommt, nein, in der Presse bleibt stehen, dass der Beamte bequem seine Großfamilie finanziert bekommt, und sich keinerleit Gedanken über die Kosten machen muss, weil es ja üppige Zulagen gibt.
In dem Punkt stehen wir nämlich auf Dauer dann mit den Vorurteilen gegen Beamtengroßfamilien nichts nach gegenüber den Vorurteilen gegenüber Hartz IV-Familien. Frei nach dem Motto vögeln wie man will, es bezahlen ja andere. Das Kinder Geld kosten steht außer Frage, aber das tun sie halt bei anderen Berufsgruppen auch und die verdienen auch nicht automatisch mehr. Die Entscheidung Pro Kinder, (ich will irgendwann auch welche, es betrifft mich also selbst) liegt ja bei jedem selbst. Daher würde ich eine Lösung vorziehen, die allen gleichermaßen zugute kommt und die Leute in die Lage versetzt eine Familie zu versorgen, und dann halt einen angemessenen Familienzuschlag pro Kind der die Unmöglichkeit individueller Gehaltverhandlungen ausgleicht.

Familienzuschläge in einer Höhe, dass sie die gesamten durch das Kind produzierten Kosten abdecken, wird man auf Dauer gegenüber anderen Berufsgruppen nicht rechtfertigen können.
In einem der Urteile stand doch meine ich auch etwas derartiges drin, dass die Zuschläge nicht den wesentlichen Anteil der Besoldung ausmachen dürfen.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2390 am: 25.11.2022 12:33 »




Ihrem Beitrag stimme ich in mehrerer Hinsicht zu.

Aber das Ausspielen von Single-Beamten und Beamten-Familien ist nicht sachgerecht und auch nicht zielführend!
Jede Situation ist anders und jeder Einzelfall, ob gleichartig oder nicht, kann nicht immer alle Härten abfedern. Gesetze sind nun mal abstrakt gehalten.

Des Weiteren war ich auch mal Single und hab für Kameraden auch Dienste übernommen, damit diese an Weihnachten bei Ihren Familien sein können. Nennt sich Solidarität und sollte im Kollegen-Umfeld auch keine Einbahn-Straße sein!

Moment, es ging mir nicht darum die Beamtenfamilie und den Single Beamten gegeneinander auszuspielen, was ich geschrieben habe ist im wesentlichen ein Vergleich mit der Privatwirtschaft, und wie sich zu hohe Vorzüge auf unsere Außenwirkung auswirken könnten.

Da ich auch Kinderwünsche habe schieße ich mir damit ja auch selbst ins Knie. Dennoch sollte man diese Punkte im Hinterkopf behalten, und wenn die Grundbesoldung so angehoben wird, dass der Beamte seine Familie angemessen versorgen kann, wie jetzt durch den geplanten höheren Familienzuschlag, dann ist das für ihn kein Unterschied. Klar, kommt der Singlebeamte dadurch im Vergleich besser weg, aber das ist zum einen die gleiche Situation wie in anderen Berufsgruppen, wenn ich niemanden versorgen muss bleibt mehr für mich selbst, zum anderen bringt es das Beamtentum nicht Rechtfertigungsnot, denn jeder Vorteil den das Beamtentum mit sich bringt, den andere Berufsgruppen jedoch nicht haben, wird geneidet. Da interessiert keinen was wir im Gegensatz dazu für Nachteile haben, man sieht nur die Vorteile und will die auch.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2391 am: 25.11.2022 12:45 »

Familienzuschläge in einer Höhe, dass sie die gesamten durch das Kind produzierten Kosten abdecken, wird man auf Dauer gegenüber anderen Berufsgruppen nicht rechtfertigen können.


Ich fürchte mit diesem Gedanke formulierst du ein weit verbreitetes Vorurteil. Nicht nur die Kosten für Eigentum sind die letzten Jahre explodiert, sondern auch die für den Unterhalt von Kindern. Alleine die Betreuung kostet heute ein Vermögen verglichen zu früher. Da ist noch ordentlich Luft was "die gesamten durch das Kind produzierten Kosten" angeht. Selbst das NRW Niveau kratz da gefühlt bei einer 50%-Marke was die Gesamtkosten angeht. Und im Gegensatz zu Beton und Holz, geht es bei dem Thema Nachwuchs eben auch um ein gesamtgesellschaftliche Säule, eine die man über eine Zwangsversteigerung (im Zweifel) nicht so einfach los wird, geschweige es überhaupt zur Option steht.

Der Vergleich zu anderen Berufsgruppen macht wenig Sinn, spontane berufliche Veränderungen (z.B. weil das Gehalt plötzlich nicht mehr attraktiv ist) sind in der Privatwirtschaft normal - du hast ja bereits festgestellt, dass das bei uns weniger einfach geht.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2392 am: 25.11.2022 13:10 »

Familienzuschläge in einer Höhe, dass sie die gesamten durch das Kind produzierten Kosten abdecken, wird man auf Dauer gegenüber anderen Berufsgruppen nicht rechtfertigen können.


Ich fürchte mit diesem Gedanke formulierst du ein weit verbreitetes Vorurteil. Nicht nur die Kosten für Eigentum sind die letzten Jahre explodiert, sondern auch die für den Unterhalt von Kindern. Alleine die Betreuung kostet heute ein Vermögen verglichen zu früher. Da ist noch ordentlich Luft was "die gesamten durch das Kind produzierten Kosten" angeht. Selbst das NRW Niveau kratz da gefühlt bei einer 50%-Marke was die Gesamtkosten angeht. Und im Gegensatz zu Beton und Holz, geht es bei dem Thema Nachwuchs eben auch um ein gesamtgesellschaftliche Säule, eine die man über eine Zwangsversteigerung (im Zweifel) nicht so einfach los wird, geschweige es überhaupt zur Option steht.

Der Vergleich zu anderen Berufsgruppen macht wenig Sinn, spontane berufliche Veränderungen (z.B. weil das Gehalt plötzlich nicht mehr attraktiv ist) sind in der Privatwirtschaft normal - du hast ja bereits festgestellt, dass das bei uns weniger einfach geht.

Ja genau, allerdings treffen halt diese explodierenden Kosten alle Berufsgruppen. Die anderen Berufsgruppen müssen halt auch irgendwie sehen, wie sie das stemmen, bei uns geht Jobwechsel und individuelle Gehaltsverhandlung nicht, das ist klar, deswegen gibt es ja den Familienzuschlag pro Kind, aber wie ich gerade versuche klar zu machen, ist die Akzeptanz von außerhalb vermutlich größer, wenn nicht der Eindruck suggeriert wird, wir bekämen das zum Nulltarif automatisch, durch den Kinderzuschlag. Das dem gar nicht so ist, steht auf nem anderen Blatt. Was ich damit sagen will ist, dass eine 100% Deckung oder auch eine die in die Nähe kommt gar nicht angestrebt werden sollte, sondern dass das Grundgehalt zusätzlich zum Familienzuschlag so erhöht werden müsste, dass sich die Beamtenfamilie auch bei den von Ihnen angeführten 50% Zuschlagsdeckung angemessen versorgen kann. Diese Lösung ist natürlich deutlich kostspieliger, aber trotzdem ist es denke ich der Generation Blöd-Zeitung gegenüber leichter zu vertreten, wenn der Beamte genau wie sie auch einen Teil seinen Grundeinkommens für den Unterhalt seiner Familie aufbringen muss, und diese nicht scheinbar auf anderer Leute Kosten gratis alimentiert wird. Das kennen die, das wird eher geschluckt. Alles was Hintergrundinformationen benötigt, welche die Klatschblätter bewusst zurückhalten, kannst du denen nicht vermitteln.

Ich will hier nochmals betonen, es geht mir bei meinen Ausführungen nicht darum, die Beamtenfamilie schlechter zu stellen, keineswegs. Im Gegenteil, sie bekäme das gleiche, mit dem Vorteil, dass es zusätzlich noch tabellenwirksam ist wenn die Kinder aus dem Haus sind. Einzig gegenüber den kinderlosen Beamten sind sie übergangsweise benachteiligt, aber das wäre halt in der freien Wirtschaft genauso.
Meine Ausführungen hier gehen stattdessen um die Außenwirkung die durch sehr hohe Zuschläge generiert wird, wie man die Familien in die Position bringen könnte sich zu versorgen, ohne diese Außenwirkung zu erzeugen, und um meine Interpretation dessen, was mit dem Urteil gemeint sein könnte, welches besagte, dass die Zulagen gegenüber der normalen Besoldung nicht überborden sollen. Keine Ahnung wo das nochmal genau stand, aber da gabs was zu.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2393 am: 25.11.2022 13:20 »
Vieles lässt sich auf die Frage eindampfen, wie viel die Dienstherren dadurch einsparen dürfen, dass sie die Alimentation zwischen Beamten mit bis zu zwei Kindern von denen ohne Kinder differenzieren. Bislang gilt aus der Rechtsprechung, dass jedwede Zulagen stets als Detailregelung erkennbar bleiben müssen. Die Alimentation ist bei allen Konstellationen mit bis zu zwei Kindern IM WESENTLICHEN mit dem Grundgehalt zu gewährleisten. Deshalb wäre es möglich, die Zulagen für Kind 1 und 2 in das Grundgehalt zu überführen. Da hätte wohl keiner was gegen. Dieses neue Grundgehalt müsste ja ohnehin noch nach oben angepasst werden. Und weitere Zuschläge gäbe es nur noch ab Kind 3 (in Umsetzung von 2 BvL 6/17).

Und weil das so ist, wird das BVerfG hoffentlich in der nächsten Entscheidung zur A-Besoldung festlegen, wie hoch der Anteil von Zulagen an der Gesamtbesoldung sein darf. Z.B. 10%. Ich könnte mir dabei vorstellen, dass Zulagen, die an eine bestimmte Tätigkeit bzw. Besonderheiten des ausgeführten Amtes anknüpfen (wie die Ministerialzulage) außen vor bleiben.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2394 am: 25.11.2022 13:28 »
UNd während der Familienzuschuss in unseren Reihen offenbar häufig für Diskussionen sorgt, wird dem Bürgergeld grünes Licht gegeben: damit erhält ein "Bürgergelder-Kind" deutlich mehr finanzielle Zuwendung, 348€, als ein Kind durch den Familienzuschlag. (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/buergergeld-2023-was-sich-ab-1-januar-fuer-arbeitslose-aendert/)

Verrückte Welt.

BWBoy

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« Antwort #2395 am: 25.11.2022 13:37 »
UNd während der Familienzuschuss in unseren Reihen offenbar häufig für Diskussionen sorgt, wird dem Bürgergeld grünes Licht gegeben: damit erhält ein "Bürgergelder-Kind" deutlich mehr finanzielle Zuwendung, 348€, als ein Kind durch den Familienzuschlag. (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/buergergeld-2023-was-sich-ab-1-januar-fuer-arbeitslose-aendert/)

Verrückte Welt.

Das ist genau der Punkt den ich ein paar Beiträge drüber mit dem "vögeln wie man will, man bezahlt es ja nicht selbst" meinte. Wenn man bedenkt was so die allgemeine Meinung von H4 Familien mit vielen Kindern angeht, ich würde sagen für einen großen Teil der Bevölkerung ist sie genau das.

Wenn jetzt die Zuschläge bei Beamtenfamilien zu sehr steigen, statt dass einfach angemessen tabellenwirksam das Grundgehalt steigt, bewegen wir uns in der allgemeinen Meinung bezogen auf die Beamtenfamilien in genau die selbe Richtung. Das würde ich eigentlich nicht so gerne haben, wenn ich später Kinder habe.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2396 am: 25.11.2022 13:44 »
UNd während der Familienzuschuss in unseren Reihen offenbar häufig für Diskussionen sorgt, wird dem Bürgergeld grünes Licht gegeben: damit erhält ein "Bürgergelder-Kind" deutlich mehr finanzielle Zuwendung, 348€, als ein Kind durch den Familienzuschlag. (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/buergergeld-2023-was-sich-ab-1-januar-fuer-arbeitslose-aendert/)

Verrückte Welt.

Das ist genau der Punkt den ich ein paar Beiträge drüber mit dem "vögeln wie man will, man bezahlt es ja nicht selbst" meinte. Wenn man bedenkt was so die allgemeine Meinung von H4 Familien mit vielen Kindern angeht, ich würde sagen für einen großen Teil der Bevölkerung ist sie genau das.

Wenn jetzt die Zuschläge bei Beamtenfamilien zu sehr steigen, statt dass einfach angemessen tabellenwirksam das Grundgehalt steigt, bewegen wir uns in der allgemeinen Meinung bezogen auf die Beamtenfamilien in genau die selbe Richtung. Das würde ich eigentlich nicht so gerne haben, wenn ich später Kinder habe.

Ich glaube nicht, dass viele so denken. Ich find's z.B. gut, dass Kinder extra berücksichtigt werden, egal ob H4, McDonalds-Geld oder Staatsfamilien. Dass manche Eltern diese Zuwendung ausnutzen und für sich selbst und nicht ihre Kinder verprassen, dafür kann letztlich ja das System nichts. Zumal die Ausgangsbasis auch eine völlig andere ist, denn ich würde mal unterstellen, dass sich niemand die Mühe macht einen Familienzuschlag auszunutzen indem er Beamter wird, aber Betrug bei Sozialleistungen gibt es allemal - das ist selbst für den Blöd-Leser nachvollziehbar.
« Last Edit: 25.11.2022 13:53 von beamtenjeff »

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2397 am: 25.11.2022 13:52 »
Auch kinderreiche Familien  haben langfristig mehr davon, wenn die Grundbesoldung steigt. Zulagen sind nicht pensionswirksam, und der finanzielle Verlust nach dem Ende der Kinderzuschläge könnte auch schmerzen.

Verdi und Co könnten ja ggü der Presse auch mal erwähnen,  wie überproportional viel die Beamten zur Staatssanierung beigetragen haben,  und zwar so stark,  dass das BVG dem Einhalt gebieten musste.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2398 am: 25.11.2022 13:57 »
Auch kinderreiche Familien  haben langfristig mehr davon, wenn die Grundbesoldung steigt. Zulagen sind nicht pensionswirksam, und der finanzielle Verlust nach dem Ende der Kinderzuschläge könnte auch schmerzen.

Verdi und Co könnten ja ggü der Presse auch mal erwähnen,  wie überproportional viel die Beamten zur Staatssanierung beigetragen haben,  und zwar so stark,  dass das BVG dem Einhalt gebieten musste.

ALso mir wird der Verlust ganz sicher nicht schmerzen, denn ich weiß, dass meine Kinder dann auf eigenen Beinen stehen mit Wegfall des Kindergelds bzw. der Absolvierung der 1. Ausbildung - erst danach fällt dies weg. Wenn ich dann Ausgaben udn EInkommen gegenüberstelle habe ich da ganz sicher nicht viele Schmerzen :D

Ich fürchte aber wir driftne hier etwas vom eigentlichem Thema ab. Wir sollten hier keinen Moderator unnötig herausfordern ;)

Pendler1

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« Antwort #2399 am: 25.11.2022 15:32 »
Also jetzt bin ich ja einigermaßen fertig (als Pensionär, und habe mit Kindezulagen etc. nix mehr zu tun).

Hier wird ja von einigen so getan, als ob die armen Beamten kein Kindergeld bekämen, sowie z.B. Arbeitnehmer.

Ich denke aber, dass Beamte genauso wie alle Arbeitnehmer Kindergeld bekommen (klar, wenn Kinder da sind)

Und wenn die Besoldung trotz staatlichem Kindergeld nicht ausreicht? Dann ist doch wohl an der Besoldung was oberfalsch, sprich tabellenwirksame Erhöhungen sind unzureichend.

Denke ich mal so.