Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4017133 times)

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4680 am: 11.02.2023 18:57 »
Leute streitet doch nicht.

Aber es kann abhängig vom Wohnort  doch nicht möglich sein, dass ein A 8er mehr verdient als ein A10er.
Und das der A 10er zum A 8er ziehen ist doch absurd. Wenn man so argumentiert, dann kann man auch auch sagen, dass dem A 8er mit seiner Familie zumutbar sein müsste, von Mietstufe 7 in Mietstufe 3 umzuziehen.

Das Thema ist ja so absurd. Der A 10er wohnt in Brandenburg und zahlt für seine 3 Kinder (5, 3 und 2) über 600 Euro Kitagebühren. Der A 8er der in Berlin wohnt zahlt keine Kitagebühren.

Das der A8er in der Mietstufe 7 auch deutlich höhere Lebensunterhaltungskosten hat als der A10er in der Mietstufe 1 fällt dir aber nicht auf oder?

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4681 am: 11.02.2023 19:03 »
Und dann noch die Zuschüsse von knapp 80 Milliarden in die Rentenversicherung (übrigens auch aus den Steuergeldern aller Steuerzahler inkl. der Beamten).

Kommen Sie jetzt nicht mit der Geschichte, dass alles besser wäre, wenn die Beamten in die RV einzahlen würden…

Der Zuschuss liegt inzwischen eher bei fast 100 Mrd. EUR und wird auch weiter ansteigen obwohl an sämtlichen Stellschrauben zur Tragfähigkeit der GRV gedreht wird.

Da das extra so betont wurde, dass auch Beamte als Steuerzahler die GRV stützen darf ich aber auch anmerken, dass sich privat krankenversicherte Beamte, der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zur Finanzierung der Migrations-/Flüchtlingskosten entziehen. Sämtliche anerkannte Flüchtlinge fallen nämlich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Last, von gesamtgesellschaftlicher Aufgabe keine Spur.

Die Pensionslast wäre eine „geringere“, wenn die vorgesehenen Rückstellungen, für die sich übrigens seit Jahrzehnten in geringeren Bezügen widerspiegeln, gebildet worden wären.

Das die GKV besser dastehen würde, wenn die Beamten sich beteiligen würden, stellen Sie jetzt einfach mal so in den Raum. Hier übrigens ebenfalls ein Zuschuss von 30 Milliarden durch den Steuerzahler. Die Auswirkungen auf das System durch Wegfall der Privatpatienten mal dahingestellt.

Ich wäre übrigens gerne in der GKV. Die PKV ist nach Wegfall der Beihilfe eine der wesentlichen Aspekte, die einen vom Wechsel in die Privatwirtschaft abhalten kann.
Den letzte Satz verstehe ich nicht, außer wenn du die Selbständigkeit meinst.
Ich zahle mit Mitte 50 als Angestellter 180€ in der PKV

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4682 am: 11.02.2023 19:05 »
Leute streitet doch nicht.

Aber es kann abhängig vom Wohnort  doch nicht möglich sein, dass ein A 8er mehr verdient als ein A10er.
Und das der A 10er zum A 8er ziehen ist doch absurd. Wenn man so argumentiert, dann kann man auch auch sagen, dass dem A 8er mit seiner Familie zumutbar sein müsste, von Mietstufe 7 in Mietstufe 3 umzuziehen.

Das Thema ist ja so absurd. Der A 10er wohnt in Brandenburg und zahlt für seine 3 Kinder (5, 3 und 2) über 600 Euro Kitagebühren. Der A 8er der in Berlin wohnt zahlt keine Kitagebühren.

Das der A8er in der Mietstufe 7 auch deutlich höhere Lebensunterhaltungskosten hat als der A10er in der Mietstufe 1 fällt dir aber nicht auf oder?
Das ist ja der Bullshit, es wird ds Leistungsprinzipals Argument genommen, weil Brutto ja die Leistung darstellt.
Ob jemand Netto für sich als Beamter trotzdem wesentlich weniger hat, interessiert ja nicht oder überfordert die Menschen.

Kann doch nicht sein, dass der A6 mit 5 Kinder Brutto mehr hat als der Single  A11!!! Leistungsprinzip!

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4683 am: 11.02.2023 19:26 »
Und dann noch die Zuschüsse von knapp 80 Milliarden in die Rentenversicherung (übrigens auch aus den Steuergeldern aller Steuerzahler inkl. der Beamten).

Kommen Sie jetzt nicht mit der Geschichte, dass alles besser wäre, wenn die Beamten in die RV einzahlen würden…

Der Zuschuss liegt inzwischen eher bei fast 100 Mrd. EUR und wird auch weiter ansteigen obwohl an sämtlichen Stellschrauben zur Tragfähigkeit der GRV gedreht wird.

Da das extra so betont wurde, dass auch Beamte als Steuerzahler die GRV stützen darf ich aber auch anmerken, dass sich privat krankenversicherte Beamte, der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zur Finanzierung der Migrations-/Flüchtlingskosten entziehen. Sämtliche anerkannte Flüchtlinge fallen nämlich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Last, von gesamtgesellschaftlicher Aufgabe keine Spur.

Die Pensionslast wäre eine „geringere“, wenn die vorgesehenen Rückstellungen, für die sich übrigens seit Jahrzehnten in geringeren Bezügen widerspiegeln, gebildet worden wären.

Das die GKV besser dastehen würde, wenn die Beamten sich beteiligen würden, stellen Sie jetzt einfach mal so in den Raum. Hier übrigens ebenfalls ein Zuschuss von 30 Milliarden durch den Steuerzahler. Die Auswirkungen auf das System durch Wegfall der Privatpatienten mal dahingestellt.

Ich wäre übrigens gerne in der GKV. Die PKV ist nach Wegfall der Beihilfe eine der wesentlichen Aspekte, die einen vom Wechsel in die Privatwirtschaft abhalten kann.
Den letzte Satz verstehe ich nicht, außer wenn du die Selbständigkeit meinst.
Ich zahle mit Mitte 50 als Angestellter 180€ in der PKV

Bei Selbständigkeit ist das Problem offensichtlich.

Bei Wegfall der Beihilfe z.B. durch Wechsel Mitte 40 bekommt man natürlich auch als Angestellter den Zuschuss.
Allerdings ist doch wohl die Rücklagenbildung bis dahin auch geringer. Ich denke, das Ganze holt einen dann ein, wenn man sich als Rentner (nicht Pensionär) dann später voll selbst privatversichern muss.

In der Vergleichsrechnung ist der Hohe Beihilfeanteil im Alter schon ein Wort. Den Differenzbetrag muss man erstmal verdienen.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4684 am: 11.02.2023 19:35 »
Leute streitet doch nicht.

Aber es kann abhängig vom Wohnort  doch nicht möglich sein, dass ein A 8er mehr verdient als ein A10er.
Und das der A 10er zum A 8er ziehen ist doch absurd. Wenn man so argumentiert, dann kann man auch auch sagen, dass dem A 8er mit seiner Familie zumutbar sein müsste, von Mietstufe 7 in Mietstufe 3 umzuziehen.

Das Thema ist ja so absurd. Der A 10er wohnt in Brandenburg und zahlt für seine 3 Kinder (5, 3 und 2) über 600 Euro Kitagebühren. Der A 8er der in Berlin wohnt zahlt keine Kitagebühren.

Das der A8er in der Mietstufe 7 auch deutlich höhere Lebensunterhaltungskosten hat als der A10er in der Mietstufe 1 fällt dir aber nicht auf oder?
Das ist ja der Bullshit, es wird ds Leistungsprinzipals Argument genommen, weil Brutto ja die Leistung darstellt.
Ob jemand Netto für sich als Beamter trotzdem wesentlich weniger hat, interessiert ja nicht oder überfordert die Menschen.

Kann doch nicht sein, dass der A6 mit 5 Kinder Brutto mehr hat als der Single  A11!!! Leistungsprinzip!

gehobener Die-Dödel hat da manchmal Probleme zu verstehen, dass sich die Welt nicht nur um Sie dreht

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4685 am: 11.02.2023 19:38 »
Ich gebe mal zu bedenken, dass jede weitere, unsachliche Auseinandersetzung hier die PStS darin bestärken wird, dass die Mehrheit der Beamten ganz zufrieden mit dem Entwurf ist und es (wie immer und überall) hier einige Rädelsführer gibt, die über Polemik besonders aufmüpfig erscheinen (und simulieren wollen, sie würden eine stumme, aber aktive Mehrheit vertreten). Die letzten 50 Seiten dieses Threads helfen niemandem, der berechtigte Zweifel an diesem Gesetzentwurf geltend machen möchte, sie deinen einzig und alleine dem Frustabbau weniger und das ist schade.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4686 am: 11.02.2023 19:51 »
Um mal wieder inhaltlich voranzukommen.

Der AEZ wird ja wie aufgeführt an den tatsächlichen Bezug des Kindergelds gekoppelt werden. Widerspruch habe ich für die Jahre 2021/2022 eingereicht und diese wurden auch ruhend gestellt.

Gesetz dem Fall, dass ich ab März 2023 tatsächlich Kindergeld beziehe, bekomme ich mit in Kraft treten des Gesetzes im Juli 2023 den AEZ ebenfalls nur rückwirkend bis März 2023 oder für die kompletten Jahre 2021/2022?

Was wäre eure Einschätzung dazu?

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4687 am: 11.02.2023 20:35 »
Um mal wieder inhaltlich voranzukommen.

Der AEZ wird ja wie aufgeführt an den tatsächlichen Bezug des Kindergelds gekoppelt werden. Widerspruch habe ich für die Jahre 2021/2022 eingereicht und diese wurden auch ruhend gestellt.

Gesetz dem Fall, dass ich ab März 2023 tatsächlich Kindergeld beziehe, bekomme ich mit in Kraft treten des Gesetzes im Juli 2023 den AEZ ebenfalls nur rückwirkend bis März 2023 oder für die kompletten Jahre 2021/2022?

Was wäre eure Einschätzung dazu?

Das wird man erst wissen, wenn die entsprechende Verordnung für die Nachzahlungen steht. Und ich vermute, die wird auch noch eine ziemliche Kröte sein. Im letzten Entwurf war ja einfach eine Nachzahlung des REZ ab 2021 geplant. Die Regelung über die Verordnung lässt mich vermuten, dass man dort mindestens 50% dieser möglichen Ansprüche einsparen wird. Und auch, dass man wie in deinem Fall genauestens auf den Kindergeldbezug abstellt (wobei das für die Bezügestellen praktisch nur mit riesigem Verwaltungsaufwand zu ermitteln sein würde).

Major Pain

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4688 am: 11.02.2023 21:01 »
Ich will nun auch mal meinen Unmut und mein Unverständnis zum Ausdruck bringen!

Ich bin seit 1995 im Staatsdienst als Soldat. Ich wurde 2008 schon in den Allerwertesten gekniffen als das Dienstrechtsneuordnungsgesetz kam und ich sauber in den Erfahrungsstufen zurück gestuft wurde. Mittlerweile habe ich es mit 45 schon in die 6 geschafft.... Hut ab...
Aber es kann doch nicht sein, das ich als OTL und Btl Kdr mit einer Personalverantwortung von mehreren hundert Mann, gerade mal ein paar Euro mehr erhalte, als ein Hauptfeldwebel, der drei Kinder hat und Dank des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes mit Anfang 40 in der Erfahrungsstufe 8 ist. Und das alles weil ich Single bin und keine Kinder habe? Zumindest keine minderjährigen mehr ;) Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung? Puhhh.... Respekt.
Wofür mache ich das denn überhaupt noch? Ich verstehe das alles nicht mehr und es ist mehr als nur frustrierend. Es ist richtig Sch... Ich hätte es nie gedacht, aber unter diesen Umständen freue ich mich, das ich nur noch 16 Jahre habe bis zur längst überfälligen Pension.
Ich bin zutiefst enttäuscht und bis ins Mark erschüttert.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4689 am: 11.02.2023 21:11 »
Könnte es sein, dass der Entwurf mit Absicht so schlecht erstellt wurde um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, nur um im Anschluss dann doch überraschend festzustellen, dass es (das tatsächlich verabschiedete Gesetz) doch nicht verfassungskonform war, sich jedoch die Geschichte mit den Nachzahlungen bereits erledigt hat?
Schade, dass man schon so über seinen Dienstherren denkt. Aber es gibt ja noch andere Dienstherren die attraktiver werden  ;-)

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4690 am: 11.02.2023 21:13 »
Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung?

Ich denke das ist dein Job und der Dank waren die Auslandszuschläge, oder wie auch immer die genannt wurden. Hat mit der Grundbesoldung erstmal überhaupt nichts zu tun.

Ich gebe dir aber zum Thema Single vs Verheiratet mit 3 Kindern völlig recht und das obwohl ich davon profitieren würde. Aber das kann eigentlich nicht angehn in einer emanzipierten Zeit, wo der Großteil der Frauen arbeiten geht.

Major Pain

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4691 am: 11.02.2023 21:25 »
Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung?

Ich denke das ist dein Job und der Dank waren die Auslandszuschläge, oder wie auch immer die genannt wurden. Hat mit der Grundbesoldung erstmal überhaupt nichts zu tun.

ja und nein. Aber das führt zu weit, und wie du schon sagst es ist unerheblich und hat nichts mit der Grundbesoldung zu tun.
Dennoch ist meine Frustration sehr groß und da trifft man halt nicht immer gezielt ins Schwarze ;)

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4692 am: 11.02.2023 23:32 »
Wie wurden denn die Nachzahlungen in den Ländern bislang so berechnet?
Ich denke ja die betreffende Verordnung wird der nächste Leberhaken für die Bundesbeamren.

Mir ahnt Böses 🙈

Step75

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4693 am: 12.02.2023 05:44 »
Guten Morgen.
Den Unmut kann ich schon nachvollziehen.
Evtl. Sollte man aber mal in Betracht ziehen dass Kinder einen immensen Aufwand bedeuten.
Nicht nur finanziell sondern einen Einsatz erfordern der nicht in Geld gemessen wird.
Sofern das richtig oder besser so gut wie möglich gemacht wird, zahlt es sich für alle aus

Unterm Strich geht aber der olt mit A14 in Pension und der hfw mit A8.
Nur zwischendurch hat der A8 er etwas mehr für Kinder und Familie zur Verfügung.
Glücklicherweise hat sich noch nicht die Ansicht der alten sdh durchgesetzt die vor einigen Jahren deutlich
Gemacht hat das der überwiegende Teil mit A8 heim geht.
Das mag im ersten Blick etwas ungerecht sein, aber wenn ich mir ansehe was meine Kinder jeden Monat
Rein kostenmässig ausmachen zucke ich schon hier und da.

Alleine die kita und schulkosten lassen vom fz nichts mehr übrig.

Im Grunde kann man es als durchlaufenden Posten sehen.

Ich habe fw Dienstgrade die mit über 10.000 Euro im Monat an Gehalt netto laufen.
Die Zahlen aber dann auch mal nebenbei locker 5000 Euro Miete im Monat.
Das kann man eben auch nicht vergleichen.

Das die Verantwortung von einem btlkdr schlecht abgefunden wird ist aber nachvollziehbar.

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4694 am: 12.02.2023 08:06 »
Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung?

Ich denke das ist dein Job und der Dank waren die Auslandszuschläge, oder wie auch immer die genannt wurden. Hat mit der Grundbesoldung erstmal überhaupt nichts zu tun.

Ich gebe dir aber zum Thema Single vs Verheiratet mit 3 Kindern völlig recht und das obwohl ich davon profitieren würde. Aber das kann eigentlich nicht angehn in einer emanzipierten Zeit, wo der Großteil der Frauen arbeiten geht.
Antwort eines typischen Beamten!! Nein dem Soldaten muss man nicht mehr danken der hat ja alles bezahlt bekommen! Undankbare deutsche Haltung und Antwort! Eklig 🤮