Bitte nicht wieder die Debatte...
Der Richterbund hat es wirklich so erklärt, dass jeder es nachvollziehen können müsste. Das Abstandsgebot bezieht sich auf den Abstand der Besoldung zwischen zwei Beamten mit unterschiedlichem Amt aber gleicher Familienkonstellation. Da muss immer ein deutlicher Unterschied sein aus dem die Wertigkeit des Amtes ersichtlich ist. Für manchen Besoldungsgesetzgeber ist ja nichtmal das selbstverständlich. Hallo Land Berlin, hallo Bund mit deinem AEZ. Und ja, das BVerfG hat auch die Erhöhung der Familienzuschläge als Option aufgezeigt. Aber eben mit Grenzen. Ein A8er mit 4 Kindern soll gerne an das Gehalt eines A10ers ohne Kinder herankommen. Aber wo findet sich noch eine amtsangemessene Alimentation, wenn der A8er mit 4 Kindern mehr überweisen bekommt als der R1er?
Das BVerfG verfolgt das Ziel, den öffentlichen Dienst in der Lage zu halten, gut qualifizierte Leute gewinnen zu können. Wer sich gerade "fertigqualifiziert" hat, der hat selten 4 Kinder. So schwer zu verstehen ist das alles nicht. Einfach nochmal lesen, lieber beamtenjeff.