@ Bundi
Das Bundespräsidialamt ist ja bereits im letzten Gesetzgebungsverfahren über die damalige Sachlage informiert worden - es dürfte interessant werden, wie es sich dieses Mal nicht zuletzt im Angesicht der deutlichen Kritik des DRB positionieren wird. Darüber hinaus gehe ich ebenfalls davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß sein wird, dass die Kritik am Ende auch dieses Mal noch weitgehend ungehört verhallen wird - nur dürfte das Bundesverfassungsgericht derzeit die Kontrollfunktion der prozeduralen Anforderungen, denen der Besoldungsgesetzgeber unterworfen ist, weiterhin präzisieren, so wie das von Teilen der Rechtswissenschaft schon länger gefordert wird; dieses ggf. scharfe Schwert dürften die Besoldungsgesetzgeber derzeit noch nicht auf dem Schirm haben. Damit aber würde der Gesetzesbegründung ein noch sehr viel stärkeres Gewicht zugemessen werden als bisher, was dann den Qualitätsverfall im Besoldungsrecht nur noch offensichtlicher machte.
Wenn ich es richtig sehe, wird es nach der aktuellen Entscheidung interessant werden, insbesondere da sie mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit gehörigen Druck insbesondere auf den niedersächsischen Gesetzgeber ausüben wird, jedenfalls sofern es so kommt, wie ich das vermute. Mittelbar sollten sich dann ebenso Berlin und Sachsen sowie ggf. auch noch Baden-Württemberg warm anziehen - und je nach der sachlichen Deutlichkeit der anstehenden Entscheidung eventuell auch schon Schleswig-Holstein. Mit dem nächsten Gesetzgebungsverfahren ab dem kommenden Winter dürfte dann ziemlicher Druck auf einigen Länder lasten und anderen werden sich noch ganz befreit fühlen wollen, da sie in den letzten zehn Jahren noch nicht unmittelbar vom Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung belangt worden sind. Sobald aber der "länderübergreifende konzertierte Verfassungsbruch" an einer Stelle des Orchesters Misstöne produzieren wird, wird es womöglich schneller modern, als wir uns das heute noch denken, sodass also die Zwölftontechnik des Besoldungsrechts in Teilen eine ganze neue Musik produzierte.
Warten wir also mal ab, was uns die Entscheidung in den angekündigten Verfahren bescheren wird.